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Call-Eckdaten
BUILD UP Skills - Maßnahmen zur Höherqualifizierung und Umschulung für einen dekarbonisierten Gebäudebestand und die Integration von Energiesystemen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2023-CET-BUILDSKILLS
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
16.11.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Hauptziel besteht darin, die Zahl der qualifizierten Baufachleute auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette von Gebäudeplanung, -betrieb und -instandhaltung zu erhöhen. Der Schwerpunkt liegt auf den Qualifikationen, die für die Umstellung auf saubere Energie benötigt werden, insbesondere auf der EU-Renovierungswelle, der EU-Solarenergiestrategie, der Mitteilung über die Digitalisierung des Energiesystems - EU-Aktionsplan sowie der Umsetzung der Bestimmungen über Qualifikationen als Teil des Fit-for-55-Pakets.
Call-Ziele
Die 2011 ins Leben gerufene Initiative BUILD UP Skills unterstützt die Qualifizierung von Baufachleuten in ganz Europa, um Gebäudesanierungen mit hoher Energieeffizienz sowie neue, nahezu energiefreie Gebäude (nZEBs) zu realisieren. Diese Bemühungen müssen durch die Einführung ehrgeiziger Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen fortgesetzt werden, die auf den EU Green Deal, die EU-Klimaziele für 2030 und die langfristige Strategie der EU zur Erreichung der Kohlenstoffneutralität bis 2050 abgestimmt sind.
Das Thema steht im Einklang mit dem Pakt für Kompetenzen im Baugewerbe, der vorsieht, in den nächsten fünf Jahren mindestens 25 % der Arbeitskräfte im Baugewerbe weiterzubilden und umzuschulen, um das Ziel von 3 Millionen Arbeitnehmer*innen zu erreichen. Darüber hinaus zielt das Thema darauf ab, Synergien mit den bevorstehenden Initiativen zu digitalen Kompetenzen für die Energiewende zu nutzen, die im Rahmen der Mitteilung zur Digitalisierung des Energiesystems behandelt werden.
Die Vorschläge sollten die Einführung neuer und/oder die Verbesserung bestehender Ausbildungen und Qualifikationen für alle Arten von Fachleuten, die an der Wertschöpfungskette im Bauwesen beteiligt sind ("blue collars" und/oder "white collars"), sowie für Fachleute, die in anderen Sektoren als der Gebäuderenovierung tätig sind, entwickeln, testen, validieren und vorbereiten. Um eine erfolgreiche Einführungsphase zu gewährleisten, sollten die vorgeschlagenen Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme auf die Besonderheiten der nationalen Zielmärkte zugeschnitten sein.
Der Schwerpunkt der Vorschläge sollte auf der beruflichen Weiterbildung (oder Berufsausbildung) von Fachleuten liegen, d. h. nach ihrer obligatorischen Erstausbildung oder nach ihrem Eintritt ins Berufsleben. Dazu gehört auch die Umschulung von Fachleuten aus anderen Sektoren, deren Fähigkeiten auf das Bauwesen und die Gebäuderenovierung übertragbar sind. Vorschläge, die sich auf andere Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung beziehen (z. B. Erstausbildung, Hochschulbildung), sind ebenfalls erwünscht, sofern dies aufgrund des in den Zielländern festgestellten Bedarfs gerechtfertigt ist.
Alle Berufsprofile, die an der Wertschöpfungskette im Bauwesen beteiligt sind, können auf allen Bildungsebenen (Europäischer Qualifikationsrahmen Stufe 1-8) berücksichtigt werden. Die Vorschläge müssen nicht alle Profile und Bildungsniveaus abdecken, sollten aber die Wahl des Profils/der Profile und des/der Bildungsniveaus klar begründen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten aufzeigen, wie sie zu einer stärkeren Verbreitung von Fertigkeiten im Bereich der nachhaltigen Energie entlang der Wertschöpfungskette im Bauwesen beitragen werden.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Wirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der entwickelten oder verbesserten und getesteten Qualifizierungssysteme.
- Anzahl der Fachleute mit verbesserten Qualifikationen und dem Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR).
- Anzahl der ausgebildeten Fachkräfte.
- Anzahl der ausgebildeten Ausbilder*innen.
- Anzahl der umqualifizierten Fachleute und das Niveau des EQR.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Erwartete Ergebnisse
Die vorgeschlagene Maßnahme sollte einen der folgenden Themenbereiche betreffen:
1. Entwicklung und Einsatz von Fertigkeiten zur Unterstützung der Umsetzung der Kernbestimmungen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), die einen oder mehrere der folgenden Bereiche abdecken:
- Fähigkeiten zur Durchführung von Energieaudits für Gebäude, einschließlich der Bewertung und Beratung zur Vorbereitung von Gebäuden für den Betrieb bei niedrigen Temperaturen und die Integration von Wärmepumpen.
- Kenntnisse für die Inspektion von Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen.
- Fähigkeiten zur Erstellung von Renovierungspässen.
- Fähigkeiten, die es ermöglichen, Maßnahmen in den Bereichen Zugänglichkeit, Brandschutz und/oder Erdbebensicherheit für Verbesserungen der Energieeffizienz zu nutzen.
2. Entwicklung und Einsatz von Fähigkeiten zur Unterstützung der Dekarbonisierung des Gebäudebestands, die einen oder mehrere der folgenden Punkte abdecken:
- Fertigkeiten für die grundlegende Renovierung von Gebäuden, auch durch modulare und industrialisierte Lösungen
- Kompetenzen für neue und bestehende Niedrigstenergiegebäude (nZEBs) und die Überbrückung der Lücke zu Null-Emissionsgebäuden (ZEBs).
- Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Kohlenstoffausstoß über die gesamte Lebensdauer (über die Bewertung des Treibhauspotenzials), dem zirkulären Bauen und der Ressourceneffizienz sowie der Nutzung des Level(s)-Rahmens.
- digitale Fähigkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere durch den verstärkten Einsatz von Gebäudedatenmodellen.
- Fähigkeiten zur Verbesserung der Intelligenz von Gebäuden im Hinblick auf eine bessere Gesamtenergieeffizienz (auf der Grundlage des Smart-Readiness-Indikators), insbesondere im Hinblick auf Sensoren, Gebäudesteuerung und Gebäudemanagementsysteme.
3. Entwicklung von Qualifikationen für den Einsatz erneuerbarer Energien in kleinem Maßstab und für die Integration von Energiesystemen, die eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen:
- Qualifizierung zur Erhöhung der Zahl der geschulten Installateure und Installateurinnen und des Wartungspersonals, insbesondere für Solarsysteme vor Ort; Maßnahmen, die sich auf die Ermittlung von Qualifikationsdefiziten in Unternehmen entlang der Wertschöpfungsketten konzentrieren, kombiniert mit gezielten Schulungsmaßnahmen.
- Qualifizierung für die Digitalisierung von Energiesystemen, um das Energiemanagement in Haushalten, Gebäuden und Energiegemeinschaften zu ermöglichen, d. h. für mehrere Gebäude oder größere Gebiete und Bezirke (zur Erleichterung der Systemintegration durch Elektrifizierung von Gebäuden und Verkehr, Verknüpfung intelligenter Geräte, intelligentes Aufladen mit Nachfragesteuerung und Speicherung usw.)
4. Entwicklung und Durchführung innovativer Vor-Ort-Schulungsmethoden (insbesondere für Arbeiter*innen/Handwerker*innen vor Ort) als Teil von Renovierungsprojekten in Zusammenarbeit mit Produktherstellern. Die Maßnahmen sollten sich auf die Fähigkeiten konzentrieren, die für die Durchführung von tiefgreifenden Renovierungen erforderlich sind. Die vorgeschlagenen Methoden sollten dazu beitragen, eines der Haupthindernisse für die Fortbildung zu beseitigen, nämlich den Zeitmangel von Unternehmen und Fachleuten für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Die vorgeschlagene Ausbildung sollte letztendlich die Zusammenarbeit und das Verständnis zwischen verschiedenen Handwerken und Berufen erleichtern und eine ganzheitliche Sichtweise des Gebäudes und der Renovierungsarbeiten unterstützen.
5. Entwicklung und Einsatz von Qualifikationen für die Umsetzung und den effektiven Betrieb integrierter Renovierungsdienste (oder One-Stop-Shops), die koordinierte und kohärente Antworten auf die Bedürfnisse von Gebäudeeigentümern bei jedem Schritt ihrer Renovierungsreise bieten: von der technischen und sozialen Diagnose, dem technischen Angebot, der Einholung von Genehmigungen, der Suche nach qualifizierten Fachleuten, der Auftragsvergabe für die Arbeiten, der Strukturierung und Bereitstellung von Finanzmitteln (z. B. Darlehen), der Erleichterung des Zugangs zu verfügbaren Subventionen oder anderen Unterstützungsprogrammen bis hin zur Überwachung der Arbeiten und der Qualitätssicherung.
Unabhängig vom behandelten Themenbereich sollten die Vorschläge Folgendes beinhalten:
- Einzelheiten zum tatsächlichen Umfang und Inhalt der zu entwickelnden/verbessernden Ausbildungs- und Qualifizierungssysteme, z. B. angestrebte Berufsprofile und Niveaus im Europäischen Qualifikationsrahmen; thematische Abdeckung; Dauer der Ausbildung; Validierungsmechanismen.
- Aktivitäten, die die Anerkennung von ausgebildeten und qualifizierten Fachkräften sicherstellen.
- Aktivitäten zur Ausbildung von Ausbildern.
- Eine Test- und Validierungsphase für die neu entwickelten oder verbesserten Qualifizierungssysteme vorsehen; diese Test- und Validierungsphase sollte während der Projektlaufzeit stattfinden. Sie wird in Form von Schulungssitzungen für Baufachleute stattfinden, bei denen die Teilnehmer*innen den Entwurf des Qualifizierungssystems, den Lehrplan, die Schulungsmaterialien sowie die im Rahmen des Projekts entwickelten Anerkennungsmechanismen erproben und testen. An der Test- und Validierungsphase sollte eine repräsentative Anzahl von Auszubildenden teilnehmen, die sich nach der Größe der Zielbranche(n) in den beteiligten Ländern richtet. Nach den Schulungen sollte das von den Auszubildenden gesammelte Feedback zur Validierung und/oder weiteren Verbesserung der im Rahmen der Aktion entwickelten Qualifizierungs- und Schulungsprogramme genutzt werden. Infrastrukturkosten für die Entwicklung neuer oder die Modernisierung bestehender Ausbildungseinrichtungen werden nicht als förderfähig angesehen.
- Aktivitäten zur Entwicklung einer Strategie, die sicherstellt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nach dem Ende des Projekts ausgeweitet und fortgeführt werden können, wobei eine Verbindung zu verfügbaren Finanzierungsquellen auf nationaler und EU-Ebene herzustellen ist.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge auch Aktivitäten zur Einbindung relevanter Institutionen in den Bereichen Energie, Klima, Bildung, Beschäftigung, Sozial- und Industriepolitik umfassen. Die Antragsteller sollten insbesondere Aktivitäten zur Einbindung von Arbeitgeber*innen, Gewerkschaften sowie Bildungs- und Ausbildungsanbietern vorsehen, um sicherzustellen, dass Ausbildungsprogramme und Lehrpläne arbeitsmarktrelevant sind und neu entstehende Qualifikationen proaktiv integrieren.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge die Arbeit im Rahmen des Europäischen Bauprogramms unterstützen, das sich auf die berufliche Aus- und Weiterbildung vor allem von Fachkräften aus dem Baugewerbe bis zur Stufe 5 des Europäischen Qualifikationsrahmens konzentriert. Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Aktivitäten auch mit dem "Pakt für Kompetenzen im Baugewerbe" der sektoralen Sozialpartner der EU, des EFBH und der FIEC in Zusammenarbeit mit dem EBC als Teil der Europäischen Kompetenzagenda in Einklang stehen und diesen unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens einem Antragsteller aus einem förderfähigen Land eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Optionale Anhänge:
- Unterstützungsbekundungen
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE 2023 Clean Energy TransitionLIFE 2023 Clean Energy Transition(1938kB)
Kontakt
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