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Call-Eckdaten
Unterstützung des Übergangs zu sauberer Energie für europäische Unternehmen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2023-CET-BUSINESS
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
16.11.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.750.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieses Themas ist es, den Übergang zu sauberer Energie und die Dekarbonisierung von Unternehmen zu unterstützen, indem nationale und regionale Ökosysteme für Energiemanagementsysteme und Energieaudits gestärkt und kooperative Ansätze zwischen Unternehmen gefördert werden. Synergien mit einschlägigen EU-Projekten und Initiativen wie dem Konvent der Unternehmen für Klima und Energie (CCCE) und/oder dem Enterprise Europe Network (EEN) sind erwünscht.
Call-Ziele
Die Einbindung von Unternehmen in die Umstellung auf saubere Energie und die Verringerung ihres heimischen Fußabdrucks sind von zentraler Bedeutung für den Europäischen Green Deal und die Umsetzung des Fit-for-55-Pakets und des REPowerEU-Plans, um die Abhängigkeit der EU von russischen Importen fossiler Brennstoffe zu beenden. Er ist auch wichtig für den Green-Deal-Industrieplan und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen. Energiepolitische Instrumente wie die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und die Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) erkennen die Rolle an, die Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, auf lokaler und nationaler Ebene bei der Beschleunigung des Übergangs spielen können.
Wie im Green-Deal-Industrieplan hervorgehoben wird, erfordert das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 eine umfassende Mobilisierung und intensivere Zusammenarbeit aller Akteure, die in den verschiedenen Wertschöpfungsketten der europäischen Netto-Null-Industrie tätig sind. Die Abhängigkeit von den Energiepreisen, der verschärfte globale Wettbewerb sowie potenzielle Umstellungsrisiken im Zusammenhang mit sich ändernden Vorschriften, der Marktnachfrage und den Beschaffungskriterien der Käufer/Lieferanten erhöhen den Druck auf die EU-Unternehmen. Neue Geschäftsmodelle und Finanzierungsmodelle sind erforderlich, um sich an die aktuelle Energiekrise anzupassen und die Entscheidung zu treffen, in ein Energieeffizienz- oder Erneuerbare-Energien-Projekt zu investieren.
Der REPowerEU-Plan unterstreicht die Notwendigkeit, schnell zu handeln. Energiemanagementsysteme und Energieaudits sind Instrumente, zu deren Einführung die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Mitteilung "Energie sparen" und der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie ermutigt. Tatsächlich können die Empfehlungen hochwertiger Energieaudits, die bereits durchgeführt, aber noch nicht umgesetzt wurden oder in Zukunft durchgeführt werden sollen, einerseits kurzfristig zu Einsparungen und einer Verringerung des Energiebedarfs führen und andererseits durch die Optimierung des Energieverbrauchs in Industrie, Fertigung und Handel zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft beitragen. Die Empfehlungen der Energieaudits können auch die Selbsterzeugung und den Eigenverbrauch von erneuerbaren Energien, z. B. durch Sonnenkollektoren und Wärmepumpen, in Unternehmen steigern. Begünstigende Faktoren wie geografische Nähe und Beziehungen in der Wertschöpfungskette können ebenfalls dazu führen, dass sich Unternehmen für Investitionen in Energieeffizienz oder erneuerbare Energien entscheiden und sich an energiebezogenen Kooperationen beteiligen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten nachweisen, wie sie - je nach Umfang - zu Folgendem beitragen werden
- Verbesserte Qualität von Energieaudits.
- Harmonisierung der Rahmenbedingungen für Energieaudits und Replikation bewährter Verfahren in den teilnehmenden Ländern.
- Verbesserte Umsetzung der Empfehlungen von Energieaudits.
- Umsetzung der EU-Gesetzgebung (insbesondere der Energieeffizienz-Richtlinie und der Richtlinie über erneuerbare Energien), die sich an den Unternehmenssektor richtet.
- Tragfähige Geschäftsmodelle für die Energiekooperation zwischen Unternehmen, die auf dem Markt eingeführt werden können.
- Einsatz von energiebezogener Infrastruktur, Energiedienstleistungen und/oder Energiebörsen, die zur Umstellung der Unternehmen auf saubere Energie beitragen.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der Unternehmen, die von der direkten Unterstützung profitieren.
- Umsetzungsrate der Energieaudit-Empfehlungen, die sich aus den vorgeschlagenen Aktivitäten ergeben.
- Anzahl der Energieauditoren, die verbesserte Energieaudit-Methoden anwenden.
- Anzahl der unterstützten nationalen/regionalen Ökosysteme für Energiemanagementsysteme und Energieaudits.
- Anzahl der Unternehmen, die Konzepte der Energiekooperation umsetzen.
- Anzahl der relevanten Stakeholder, die angesprochen und in Bezug auf Konzepte der Energiekooperation zwischen Unternehmen geschult wurden.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumulativ, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten sich auf einen der beiden nachstehenden Bereiche konzentrieren. In der Einleitung des Vorschlags sollte angegeben werden, welcher Bereich behandelt wird. Bezieht sich ein Vorschlag auf Elemente aus mehr als einem Bereich, sollte dies begründet werden.
Bereich A: Stärkung eines günstigen Ökosystems für Energieaudits und Energiemanagementsysteme
Vorschläge in diesem Bereich sollten die teilnehmenden Länder dabei unterstützen, ihr Ökosystem für Energieaudits und Energiemanagementsysteme zu stärken und dadurch qualitativ hochwertige Energieaudits zu gewährleisten und die Umsetzung kosteneffizienter Maßnahmen, insbesondere durch kleine und mittlere energieintensive Unternehmen, zu fördern.
Die Antragsteller sollten sich in erster Linie mit der Qualität der Energieaudits befassen und dabei folgende Elemente berücksichtigen: Maßnahmen, die eine stärkere Übernahme der Energieaudit-Empfehlungen durch die Unternehmen fördern könnten, Anwendung internationaler und europäischer Normen bei Energieaudits, Verwendung der Lebenszykluskostenanalyse im Gegensatz zu einfachen Amortisationszeiträumen, Inhalt und Struktur des Auditberichts einschließlich eines konkreten und durchführbaren Aktionsplans für die empfohlenen Maßnahmen, Valorisierung und Quantifizierung von nicht energiebezogenen Vorteilen, Follow-up-Systeme für die Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen und Datenmanagement. In den Vorschlägen sollten auch die Möglichkeiten von Energiemanagementsystemen auf der Grundlage von Leistungsverbesserungen sowie Maßnahmen zur kosteneffizienten Nutzung oder Erzeugung erneuerbarer Energien in Unternehmen untersucht werden. Die Aktivitäten können als Unterstützung für die zuständigen nationalen/regionalen Behörden und/oder als Dienstleistungen für Unternehmen entwickelt werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen könnten Vorschläge zur Beseitigung von Hindernissen auf nationaler/regionaler Ebene unterbreitet werden, die der Durchführung von Energieeffizienzprojekten und der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in Unternehmen im Wege stehen, z. B. verwaltungstechnischer Art (Genehmigungen, Förderprogramme usw.), finanzieller Art (Zugang zu Finanzmitteln, Risiken) oder informativer Art (Wissenslücken, Qualifikationen usw.). Informationskampagnen, mit Leistungsanreizen verbundene Verpflichtungen, steuerliche und finanzielle Instrumente, die den Zugang zu Finanzmitteln verbessern und Optionen zur Risikominderung einschließen, Mechanismen wie Energieauditzentren für KMU, Energieeffizienz-Fahrpläne und Energieeffizienz-Netzwerke für KMU sind relevante Instrumente, deren bewährte Verfahren von den teilnehmenden Ländern gemeinsam genutzt und nachgeahmt werden können. Es sollten Konsultations- und Einbindungsaktivitäten mit den relevanten Interessengruppen vorgesehen werden, z. B. mit nationalen/lokalen Energieagenturen, Verwaltungsbehörden, Industrieverbänden und Finanzinstituten.
Schließlich könnten Vorschläge zur Verbesserung der Energiekultur in Unternehmen unterbreitet werden, sofern dies relevant und hilfreich ist, um die Umsetzung der Empfehlungen der Energieaudits und der nachfolgenden Maßnahmen durch die Unternehmen zu erleichtern.
Bereich B: Förderung der Energiezusammenarbeit zwischen Unternehmen
Vorschläge in diesem Bereich sollten die Marktakzeptanz von Energieeffizienzmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien (und ggf. von Wärmepumpen) durch die Einführung von Kooperationskonzepten zwischen Unternehmen fördern. Die Antragsteller können sich auf die Entwicklung von Kooperationskonzepten konzentrieren, insbesondere zwischen großen und kleinen Unternehmen, die in der gleichen Wertschöpfungskette tätig sind, oder auf die Energiekooperation zwischen Unternehmen in der Nähe (Region, Cluster, Industriepark/Standort).
Energiekooperationen und kooperative Ansätze beziehen sich beispielsweise auf Unternehmen, die in derselben Wertschöpfungskette arbeiten und Geschäftsbeziehungen unterhalten. Die angesprochenen Wertschöpfungsketten können auf jeder Ebene operieren (von der lokalen über die europäische bis hin zur internationalen Ebene, sofern relevant). Sie können sich auch auf Unternehmen in der Nähe (Region, Cluster, Industriepark/Standort) beziehen, die energiebezogene Anlagen gemeinsam nutzen (z. B. erneuerbare Energieerzeugung, Energienetze, Energiespeicherung), Energiedienstleistungen gemeinsam nutzen, einen Energieaustausch durchführen (z. B. Rückgewinnung und Nutzung von Abwärme aus Industrie- und Produktionsprozessen) oder in Energiegemeinschaften eingebunden sind. Die Bündelung von Unternehmen kann auch den Zugang zu Finanzmitteln, ESCO-Verträgen und Stromabnahmevereinbarungen (z. B. Aggregatoren) erleichtern.
Es wird erwartet, dass die Vorschläge Aktivitäten durchführen, die darauf abzielen, das Interesse, das Bewusstsein, das Wissen und das Know-how (z. B. durch die Organisation von Rundtischgesprächen auf sektoraler oder territorialer Ebene) für die vielfältigen Vorteile zu wecken, die sich aus kooperativen Ansätzen ergeben. Einige Beispiele für diese Vorteile sind die Senkung der Betriebskosten, die Minderung energiebezogener Risiken, der leichtere Zugang zu Finanzmitteln oder ein stärkeres Nutzenversprechen. Die Vorschläge sollten sich auch mit der Beseitigung von Hindernissen befassen, die der Zusammenarbeit im Energiebereich im Wege stehen, z. B. organisatorische (Koordinierung, Vertrauen, Zuständigkeiten, Datenmanagement, Risikoteilung), rechtliche oder soziale.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge die Einrichtung konkreter Kooperationsinitiativen erleichtern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ermittlung, Untersuchung und Validierung wirtschaftlich tragfähiger Geschäftsmodelle (auf der Grundlage konkreter Interaktionen mit den teilnehmenden Unternehmen), den Nachweis der Relevanz eines kollaborativen Ansatzes im Hinblick auf die Wertschöpfung für jeden beteiligten Akteur (z. B. Käufer*in/Lieferant*innen/Endnutzer*innen) sowie die Nutzung des ungenutzten Potenzials von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien auf jeder Stufe des Prozesses (z. B. vorgelagert bis nachgelagert im Falle von Wertschöpfungsketten).
Die vorgeschlagenen Aktivitäten sollten sich darauf konzentrieren, Unternehmen in die Zusammenarbeit im Energiebereich einzubinden; die Einbeziehung weiterer relevanter Interessengruppen (z. B. Industrieorganisationen, Multiplikatoren, Finanzakteure, ESCOs, Behörden) sollte in Betracht gezogen werden, um den Erfolg und die Nachhaltigkeit des entwickelten kooperativen Ansatzes zu gewährleisten.
Die vorgeschlagenen Ansätze sollten ein hohes Maß an Replizierbarkeit aufweisen, und die Vorschläge sollten einen klaren Aktionsplan zur Weitergabe von Erfahrungen, kritischen Erfolgsfaktoren und Ergebnissen an relevante Akteure und Interessengruppen der Energiezusammenarbeit in der gesamten EU enthalten.
Darüber hinaus könnten Benchmarking- und Überwachungsmechanismen mit Schwerpunkt auf dem Energieverbrauch in der Wertschöpfungskette oder auf der Ebene von Clustern oder Industrieparks/Standorten entwickelt werden, um die Formulierung politischer/regulatorischer Empfehlungen zu unterstützen, die darauf abzielen, den Übergang des Unternehmenssektors zu sauberer Energie im Hinblick auf die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und 2050 zu beschleunigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Optionale Anhänge:
- Unterstützungsbekundungen
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE 2023 Clean Energy TransitionLIFE 2023 Clean Energy Transition(1938kB)
Kontakt
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