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Call-Eckdaten
Europäische Energiegemeinschaftsfazilität
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2023-CET-ENERCOMFACILITY
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
16.11.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 10.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen dieses Themas soll eine "Europäische Fazilität für Energiegemeinschaften" eingerichtet und betrieben werden, um Dritten finanzielle Unterstützung zu gewähren und geeignete Unterstützungsdienste für die Anfangsphase von Energiegemeinschaftsprojekten in der EU bereitzustellen.
Call-Ziele
Energiegemeinschaften können ein wirksames Instrument sein, um private Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz anzuziehen, die öffentliche Akzeptanz nachhaltiger Energieprojekte zu erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger in die Umsetzung einer fairen und sauberen Energiewende vor Ort einzubinden. In Anbetracht der Geschwindigkeit und des Umfangs, in dem die Umstellung auf saubere Energie erfolgen muss, und der Vorteile, die sich aus der Einbindung und Befähigung der Verbraucher durch Energiegemeinschaften ergeben, ist es von entscheidender Bedeutung, Instrumente zu schaffen, die einer großen Anzahl von Energieprojekten in Gemeinden zum Durchbruch verhelfen und zur Erreichung der europäischen Klima- und Energieziele beitragen.
Mit dem Paket "Saubere Energie für alle Europäer" hat die EU die Definitionen von Bürgerenergiegemeinschaften und Gemeinschaften für erneuerbare Energien eingeführt. Für beide werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen geeigneten rechtlichen, regulatorischen und politischen Rahmen zu schaffen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Energiegemeinschaften und andere Akteure zu schaffen und ihre Entwicklung und Integration in das Energiesystem zu unterstützen. Mit der fortschreitenden Umsetzung und Durchführung der einschlägigen Richtlinien entwickelt eine wachsende Zahl von Mitgliedstaaten eine maßgeschneiderte Unterstützung für Energiegemeinschaftsprojekte. In weiten Teilen der EU ist diese Unterstützung jedoch nach wie vor unzureichend, und die Gründung von Energiegemeinschaften beruht meist auf der Arbeit von Freiwilligen.
Die Anfangsphase nachhaltiger Energieprojekte, die von Energiegemeinschaften entwickelt werden, erfordert einen erheblichen Aufwand. Aufstrebende Gemeinschaften wissen oft nicht, wo sie anfangen sollen, wenn es um die technischen und finanziellen Aspekte des Aufbaus eines nachhaltigen Energieprojekts und die Finanzierung der wichtigsten Vorarbeiten (z. B. Machbarkeitsstudien, Genehmigungen, rechtliche Vereinbarungen usw.) geht. Diese Arbeiten werden häufig von Freiwilligen mit begrenzten Fachkenntnissen durchgeführt und/oder durch die Beschaffung von Mitteln von Mitgliedern finanziert, die bei einem Scheitern des Projekts ihre ursprüngliche Investition verlieren. Infolgedessen werden viele Projekte bereits in einem frühen Stadium aufgegeben, weil es an professioneller Beratung mangelt und es schwierig ist, Mittel für die ersten Phasen der Projektentwicklung aufzubringen.
Um das Wachstum von Energiegemeinschaften zu unterstützen und Projekte weniger abhängig vom Einkommensniveau der Gemeindemitglieder oder der Verfügbarkeit von Unterstützung auf lokaler Ebene zu machen, zielt dieses Thema auf die Schaffung einer Einrichtung ab, die Unterstützung für die frühen Phasen von Energiegemeinschaftsprojekten bieten kann. Diese Unterstützung soll das Risiko der Vorentwicklungsphase verringern und so eine Brücke zwischen der Projektidee und dem Start der Gemeinschaftsinvestition schlagen.
Angesichts der wachsenden Zahl erfolgreicher Energiegemeinschaften besteht außerdem die Notwendigkeit, bewährte Verfahren über die Regionen hinweg auszutauschen und Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung zu schaffen. Zu diesem Zweck könnte die Fazilität auf dem europäischen Repository für Energiegemeinschaften und dem Rural Energy Community Advisory Hub (RECAH) aufbauen und einige ihrer wichtigsten Ergebnisse weiterentwickeln.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse darlegen, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten aufzeigen, wie sie zu Folgendem beitragen werden
- Unterstützung der Entwicklung von Energiegemeinschaften in den Zielländern.
- Schaffung eines Netzes nationaler Experten/Expertinnen und Helpdesks, das von den Energiegemeinschaften anerkannt wird, die Qualität der verschiedenen Unterstützungsstufen gewährleistet und die nationalen Unterstützungsstrukturen ergänzt.
- Aufbau von Kapazitäten in ganz Europa durch einen effektiven Austausch bewährter Verfahren zwischen den Gemeinschaften.
In den Vorschlägen sollten die Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifiziert werden, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der erstellten Geschäftspläne.
- Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz, die sich aus der Umsetzung der Geschäftspläne ergeben (kumuliert, in Millionen Euro).
- Anzahl und Vielfalt der unterstützten Energiegemeinschaften für jede vorgeschlagene Art der Unterstützung.
- Anzahl der Energiegemeinschaften, die Unterstützung erhalten haben und in Betrieb sind.
- Anzahl der Bürger*innen, die sich in Energiegemeinschaftsprojekten engagieren.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (GWh/Jahr).
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energien) (kumulativ, in Mio. Euro) - wird als themenspezifischer Indikator behandelt, siehe oben.
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (GWh/Jahr) - wird als themenspezifischer Indikator erfasst, siehe oben.
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Erwartete Ergebnisse
Die Fazilität für Europäische Energiegemeinschaften sollte Unterstützungsdienste, einschließlich finanzieller Unterstützung für Dritte, anbieten, um Geschäftspläne für den Ausbau und die Umsetzung nachhaltiger Energiegemeinschaftsprojekte zu entwickeln (z. B. Energieeffizienz, Heizung und Kühlung, Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, Elektromobilität).
Die Unterstützung, die direkt Dritten zugute kommt, die Vorhaben zur Einleitung von Energiegemeinschaftsprojekten planen, sollte mindestens 70 % des Budgets im Rahmen einer Förderregelung betragen, die zwei verschiedene Phasen umfassen kann:
- Erste Stufe: Vorabsiebung zur Überprüfung der Machbarkeit von Projektideen. Die Vorprüfung sollte von einem Netz engagierter Expert*innen auf nationaler Ebene durchgeführt werden, die in der Lage sind, die Durchführbarkeit der Projekte unter Berücksichtigung ihrer lokalen Bedingungen zu bewerten.
- Zweite Stufe: Unterstützung bei der Ausarbeitung von Geschäftsplänen für Energiegemeinschaftsprojekte, die nach der Vorprüfung als rentabel erachtet wurden. Vorschläge sollten eine Struktur schaffen, die in der Lage ist, Dritten finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalzuschüssen zu gewähren, um Projekte bei der Entwicklung von Geschäftsplänen zu unterstützen. Diese Pläne sollten innerhalb eines begrenzten Zeitraums erstellt werden und unter anderem Folgendes umfassen: technische Analyse des/der geplanten Investitionsvorhabens(e), eine Studie zu Planungsüberlegungen und Netzanschlussoptionen, eine rechtliche Analyse, eine Governance-Analyse, eine Beteiligungsstrategie und eine klare Identifizierung von Finanzierungsoptionen. Das Netz nationaler Sachverständiger sollte auch Helpdesks einrichten, die Antragsteller Ad-hoc beraten, zur Förderung der Fazilität beitragen, lokale Stakeholder schulen, Dritte, die für eine direkte finanzielle Unterstützung ausgewählt wurden, bei der Beauftragung des für die Entwicklung ihrer Geschäftspläne erforderlichen Fachwissens unterstützen und die Qualitätskontrolle gewährleisten.
Vorschläge sollten ihren Ansatz darlegen, um sicherzustellen, dass das Verfahren und die Kriterien für die Zuweisung von Finanzhilfen an Dritte den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen. In Übereinstimmung mit der EU-Haushaltsordnung sollten Antragsteller bei der Ausarbeitung von Regelungen zur finanziellen Unterstützung Dritter Folgendes darlegen:
- die verschiedenen Arten von Aktivitäten, die eine solche finanzielle Unterstützung erhalten können.
- die Definition der Personen oder Kategorien von Personen, die eine solche finanzielle Unterstützung erhalten können.
- die Kriterien für die Auswahl der Begünstigten, einschließlich unter anderem der Ambition der energiebezogenen Auswirkungen, der potenziellen Auswirkungen im Kontext der Gemeinschaftsenergie in einem bestimmten Land, der Solidität des geplanten Geschäftsmodells und der voraussichtlichen Verwendung potenzieller Gewinne.
Die vorgeschlagene direkte finanzielle Unterstützung richtet sich nur an Dritte, die der Definition von "Gemeinschaft für erneuerbare Energien" oder "Bürgerenergiegemeinschaft" im EU-Recht entsprechen oder Strukturen entwickeln, die darauf abzielen, sich als solche zu qualifizieren.
Die Fazilität sollte auch einen geeigneten Rahmen für eine umfassende Überwachung, Analyse und Nutzung der Ergebnisse schaffen, der in die Gestaltung künftiger potenzieller Phasen der Initiative sowie in die Politikentwicklung einfließen wird.
Antragsteller sollten strategische Teile des Erbes des Repositoriums der Europäischen Energiegemeinschaften und der Beratungsstelle für ländliche Energiegemeinschaften (RECAH), insbesondere die geschaffenen Stakeholder-Netzwerke und die Datenerhebung für die Folgenabschätzung, beibehalten und erweitern.
Die Fazilität führt auch unterstützende Maßnahmen durch, um den Austausch bewährter Verfahren und den Peer-to-Peer-Austausch zwischen Energiegemeinschaften zu unterstützen. Insbesondere sollten Bewerber*innen länderübergreifende Schulungen sowie eine Reihe offener strategischer Dialoge in ganz Europa planen.
Die Fazilität für Europäische Energiegemeinschaften sollte auch die Entstehung von Diensten überwachen, die die Projektentwicklung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterstützen (Kapazitätsaufbau und technische Hilfe), und so weit wie möglich potenzielle Synergien mit diesen nutzen. Es kann auch mit anderen relevanten Initiativen wie dem Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie, der EU-Städtefazilität und der Europäischen Inselfazilität, dem Marktplatz für intelligente Städte und dem Unterstützungsdienst für bürgergeführte Renovierung zusammenarbeiten.
Antragsteller sollten ein tiefgreifendes Verständnis der vielfältigen Typologie von Energiegemeinschaften in der EU und ihrer Bedürfnisse und Herausforderungen einschließlich der lokalen, regionalen und nationalen Bedingungen nachweisen. Sie sollten technisches Fachwissen in Bezug auf die Umsetzung nachhaltiger Energieprojekte (wirtschaftlich, finanziell, rechtlich, technisch) und die Fähigkeit zur Durchführung eines umfangreichen finanziellen Unterstützungsprogramms nachweisen. Antragstellende Konsortien sollten nachweisen, dass sie in der Lage sind, eine kritische Masse potenzieller Befürworter einer Energiegemeinschaft zu mobilisieren und über eine solide und integrative Strategie für die Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Regionen Europas, verschiedenen Sektoren und verschiedenen Governance-Strukturen verfügen. Eine Verknüpfung mit kommunalen Netzwerken und Unterstützungsstrukturen, die an nachhaltigen Energieprojekten arbeiten, wäre ebenfalls von Vorteil.
- Für Maßnahmen zur Unterstützung der Prüfung und Bewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften verweisen wir auf das Thema POLICY-LIFE-CET-2023.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
- die Aufforderungen müssen mindestens einen Monat lang offen bleiben
- die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
- die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte wird bei Projekten akzeptiert, die darauf abzielen, Einrichtungen außerhalb der Projektpartnerschaft (z. B. gemeinnützige Organisationen, lokale Behörden oder Bürgergruppen) bei der Umsetzung oder Entwicklung lokaler Initiativen zu unterstützen, die zu den Projektzielen beitragen.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Optionale Anhänge:
- Unterstützungsbekundungen
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE 2023 Clean Energy TransitionLIFE 2023 Clean Energy Transition(1938kB)
Kontakt
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