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Call-Eckdaten
Maximierung der Nutzung und Valorisierung von EPREL-Daten durch innovative Anwendungen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2023-CET-EPREL
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
16.11.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Vorgeschlagene Maßnahmen werden ermutigt, geeignete Software zu entwickeln, um diese Arbeit zu automatisieren und zu erleichtern, einschließlich des Sammelns von Crowd-Sourced-Daten (z. B. über Preise, Produktverfügbarkeit, Compliance-Aspekte), wobei der mögliche Einsatz von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen vorgesehen ist.
Call-Ziele
Seit April 2022 können Produkte mit einem Energieetikett im Europäischen Produktregister für Energieetiketten (EPREL) öffentlich eingesehen werden. Das EPREL liefert Informationen über die in Verkehr gebrachten Produkte und ihre Energieetiketten sowie Informationen über andere Aspekte als den Energieverbrauch eines Produkts (z. B. Wasserverbrauch, Verfügbarkeit von Ersatzteilen), wobei schätzungsweise über 1,5 Millionen Modelle registriert sind. Diese beträchtliche und wachsende Menge an Daten stellt eine doppelte Herausforderung dar: Einerseits ist eine systematische Qualitätskontrolle erforderlich, damit die Daten ihren Zweck erfüllen können, andererseits stellen sie eine wichtige Ressource dar, die weiter aufgewertet werden sollte.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten aufzeigen, wie sie zu einer verstärkten Nutzung des EPREL und zur Valorisierung seiner Daten beitragen werden, was die Verbreitung energieeffizienterer Produkte erhöhen dürfte. Darüber hinaus kann die Nutzung des EPREL die Aktivitäten in verwandten Bereichen wie dem öffentlichen Beschaffungswesen und der Politikgestaltung weiter rationalisieren und unterstützen.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der überprüften Modelle in (oder außerhalb von) EPREL und damit verbundene Verbesserungsvorschläge.
- Verwaltungseinsparungen durch den Einsatz von EPREL bei der öffentlichen Auftragsvergabe oder der Politikgestaltung, in EUR.
- Anzahl der Nutzer*innen, die die neuen Anwendungen verwenden.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Mio. Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Erwartete Ergebnisse
Die vorgeschlagene Maßnahme sollte einen oder mehrere der folgenden Bereiche abdecken:
- Systematische Überprüfung und Verbesserung der EPREL-Daten (z. B. Plausibilitätsprüfung von Daten, die nicht zur Bestimmung der Energieklassen verwendet werden, wie Lärm und Wasserverbrauch, fehlende Informationen) und Meldung festgestellter Probleme (z. B. Fehler in den Werten von Etiketten/Produktparametern, falscher/fehlender Lieferantenkontakt), auch über die EPREL-Meldefunktionen für fehlende oder fehlerhafte Modelle (die Meldefunktion "fehlendes Modell" wird voraussichtlich 2023 eingeführt).
- Förderung des weiteren Einsatzes von EPREL sowie seiner innovativen Nutzung für neue Anwendungen (z. B. Bewertung der höchsten und am stärksten besetzten Effizienzklasse für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen, Festsetzung von ermäßigter Mehrwertsteuer oder anderen Subventionen, Bewertung von Einsparungen im Rahmen von Energiesparverpflichtungen, Bewertung der Gesamteffizienz von Haushaltsgeräten, multivariate Datenanalyse zur Unterstützung der Politikgestaltung usw.). Diese Tätigkeiten sollten EPREL durch zusätzliche Daten ergänzen, wie z. B. Global Trade Item Number (GTIN)-Kennungen usw., einschließlich Schlüsselinformationen für die Verbraucher (z. B. Einzelhandelspreise, Verfügbarkeit/Verkaufsstellen usw.), die eine einfachere Abfrage von Modellen ermöglichen, indem neue benutzerfreundliche Werkzeuge/Dienste entwickelt oder solche Daten mit bestehender Software kombiniert werden, z. B. mit Anwendungen zum Einkaufen/Preisvergleich über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API).
- Crowd-sourced compliance control der öffentlich verfügbaren Daten mit Beiträgen von Verbraucher*innenn und Wirtschaftsstakeholdern, um die Einhaltung der Vorschriften, die Vollständigkeit und die Zuverlässigkeit der Daten zu verbessern.
Vorgeschlagene Maßnahmen werden ermutigt, geeignete Software zu entwickeln, um diese Arbeit zu automatisieren und zu erleichtern, einschließlich des Sammelns von Crowd-Sourced-Daten (z. B. zu Preisen, Produktverfügbarkeit, Aspekten der Einhaltung von Vorschriften), wobei der mögliche Einsatz von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen vorzusehen ist. Die Vorschläge sollten darauf abzielen, dass sich die Software nach Abschluss der Maßnahme selbst tragen kann. Es sollten Synergien mit verwandten Aktivitäten in diesem Bereich angestrebt werden, die möglicherweise auf bestehenden Arbeiten aufbauen (z. B. Webcrawler, andere einschlägige Tools, die im Rahmen EU-finanzierter Projekte oder internationaler Initiativen entwickelt wurden).
Dabei könnten auch politische Empfehlungen für mögliche Verbesserungen von EPREL (z. B. direktere Such- und Anzeigefunktionen) sowie Optionen zur Verbesserung des Rechtsrahmens (z. B. Vermeidung überflüssiger Registrierungen, Verbesserung der Transparenz auf den Märkten, auf denen ein Produkt in Verkehr gebracht wird, Gleichwertigkeit von Produkten usw.) ausgearbeitet werden. Diese Empfehlungen sollten strukturiertes Feedback von verschiedenen Zielgruppen (z. B. Verbraucher*innen, Behörden, Lieferanten und Lieferantinnen und Einzelhandel) beinhalten.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge Kommunikationsmaßnahmen umfassen und aktiv für das EPREL werben, um die Einzelhändler für dessen Existenz zu sensibilisieren und ihre potenzielle Rolle als Multiplikatoren zu fördern. Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, kleine und mittlere Einzelhändler zu erreichen (z. B. solche, die nicht in Handelsverbänden organisiert sind und/oder in abgelegenen Gebieten ansässig sind).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Optionale Anhänge:
- Unterstützungsbekundungen
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE 2023 Clean Energy TransitionLIFE 2023 Clean Energy Transition(1938kB)
Kontakt
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