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Call-Eckdaten
Förderung des Einsatzes von Wärmepumpen durch alternative Modelle und qualifizierte Installateure
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2023-CET-HEATPUMPS
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
16.11.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 6.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.500.000,00 und € 1.750.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Themas ist es, die bestehenden rechtlichen und finanziellen Anreize auf EU-, nationaler und lokaler Ebene zu ergänzen und eine groß angelegte Einführung von hochwertigen Wärmepumpenanlagen zu erleichtern.
Call-Ziele
Wärmepumpen sind eine der Schlüsseltechnologien zur Erreichung der EU-Energie- und Klimaziele für 2030 und zur Erreichung der Klimaneutralität von Heizung und Kühlung bis Mitte des Jahrhunderts. Im Rahmen des REPowerEU-Plans zur schrittweisen Verringerung der Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe hat die Europäische Kommission dazu aufgerufen, die derzeitige Einführungsrate einzelner Wärmepumpen zu verdoppeln, so dass bis 2027 in den EU-Mitgliedstaaten insgesamt 10 Millionen Geräte installiert sind.
Vor diesem Hintergrund zielt dieses Thema darauf ab, die bestehenden rechtlichen und finanziellen Anreize auf EU-, nationaler und lokaler Ebene zu ergänzen und eine groß angelegte Einführung von hochwertigen Wärmepumpenanlagen zu erleichtern. Das Thema zielt insbesondere darauf ab, die Vorlaufkosten und die wahrgenommene Komplexität der Planung und Installation zu verringern sowie die Zahl der qualifizierten Installateure und Installateurinnen und das Vertrauen der Endnutzenden zu erhöhen.
Die Vorschläge sollten einen der beiden nachstehenden Bereiche betreffen. Welcher Bereich angesprochen wird, sollte in der Einleitung des Vorschlags klar angegeben werden.
Bereich A: Alternative Geschäfts- und Liefermodelle
Die Vorschläge sollten die Nachfrage nach Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden in großem Umfang ankurbeln und gleichzeitig die Investitionskosten erheblich senken oder über mehrere Jahre verteilen und die hohe Qualität der Anlagen gewährleisten.
Zu diesem Zweck sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen spezifische Markthindernisse beseitigen und alternative Geschäfts- und/oder Wärmelieferungsmodelle entwickeln, demonstrieren, ausbauen und/oder nachahmen. Dazu können unter anderem folgende Modelle gehören: a) Wärme als Dienstleistung, b) leistungsbezogene Vergütung (P4P) und c) gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen.
Dabei sollten die Vorschläge eine hohe Qualität der Installationen gewährleisten und sicherstellen, dass die ausgewählten Gebäude vor der Installation für den Einbau von Wärmepumpen geeignet und vorbereitet sind (z. B. in Bezug auf Wärmedämmung, Heizkörpersysteme) und dass der Wärmebedarf des Gebäudes und die Größe der Wärmepumpe angemessen bewertet werden. Zu diesem Zweck können in den Vorschlägen innovative Methoden/Werkzeuge zur Vereinfachung der Verfahren und Bewertungen eingesetzt werden.
Die Vorschläge sollten die Wirksamkeit und Reproduzierbarkeit der vorgeschlagenen Ansätze nachweisen.
Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen sollte zumindest auf der Raumheizung liegen; dies schließt jedoch nicht aus, dass auch reversible Wärmepumpen in Betracht gezogen werden. Die Maßnahmen können sich auf alle Arten von Gebäuden beziehen, wobei Mehrfamilienhäuser und gewerblich genutzte Gebäude besonders erwünscht sind. Synergien zwischen Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen und/oder hybriden erneuerbaren Heiz- und Kühlsystemen könnten ebenfalls gefördert werden.
Wärmepumpen sollten von Fachleuten mit entsprechenden Qualifikationen und Fähigkeiten geplant und installiert werden. Alle für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme erforderlichen Stakeholder sollten einbezogen werden; falls sie nicht direkt beteiligt sind, sollte ihre Unterstützung im Vorschlag nachgewiesen werden.
In diesem Zusammenhang können die Vorschläge neue strategische Partnerschaften zwischen relevanten Stakeholdern (z. B. Industrie, Installateuren und Instalateurinnen, lokalen Behörden, Verbraucherverbänden, integrierten Diensten für die Hausrenovierung) einrichten oder bestehende Partnerschaften stärken und das Ziel des Green-Deal-Industrieplans der Europäischen Kommission für das Netto-Nullzeitalter berücksichtigen, u. a. die Lieferkette für Wärmepumpen in der EU zu stärken.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus anderen einschlägigen Projekten und Programmen aufbauen.
Bereich B: Behebung des Mangels an qualifizierten Installateuren und Installateurinnen und Fachleuten für Wärmepumpen
Die 2011 ins Leben gerufene Initiative BUILD UP Skills unterstützt die Qualifizierung von Baufachleuten in ganz Europa, um das Erreichen der Klima- und Energieziele der EU sowie die Umsetzung des europäischen Green Deal zu erleichtern. Die Initiative hat auch Maßnahmen unterstützt, um die Nachfrage nach und das Angebot an qualifizierten Fachkräften im Wärmepumpensektor zu steigern und die gegenseitige Anerkennung von Fähigkeiten und Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette zu erleichtern.
Darauf aufbauend sollten die Vorschläge darauf abzielen, die Zahl der qualifizierten Wärmepumpeninstallateure und -installateurinnen und anderer einschlägiger Fachleute deutlich zu erhöhen und so die wachsenden Lücken in bestimmten Märkten zu verringern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten nachweisen, wie sie für den Anwendungsbereich A dazu beitragen, die Nachfrage nach Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden anzukurbeln, die Kosten zu senken und die hohe Qualität der Installationen zu gewährleisten, und für den Anwendungsbereich B die Zahl der qualifizierten Wärmepumpeninstallateure und -fachleute erhöhen. Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
Für Bereich A:
- Anzahl der durch die Aktion ausgelösten Neuinstallationen, einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung von Qualität und Leistung für die Endnutzer*innen.
- Anzahl der Nutzer*innen und Stakeholder, die von der Einrichtung und dem Test alternativer Modelle während der Aktion profitieren.
- Anzahl der Zusagen für die Nachahmung alternativer Modelle 5 Jahre nach der Aktion.
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
Für Bereich B:
- Anzahl der Schulungsprogramme und -maßnahmen, die entwickelt, verbessert und wiederholt werden, um die Umschulung oder Höherqualifizierung von Fachleuten auf der Grundlage von qualitativ hochwertigen Lückenanalysen zu unterstützen.
- Anzahl der geschulten Fachleute.
- Anzahl der geschulten Ausbildenden.
- Anzahl der Interessengruppen und Organisationen, die EU-weite Leitlinien für Kompetenzen und Mindestinhalte sowie Kernmaterial für die Inhalte spezialisierter Ausbildungsprogramme befürworten.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro) - teilweise als themenspezifischer Indikator erfasst.
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr) - teilweise als themenspezifischer Indikator abgedeckt.
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr) - teilweise als themenspezifischer Indikator erfasst.
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge müssen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen:
- Identifizierung und Kartierung von Profilen und Durchführung von Maßnahmen (z. B. Partnerschaften) zur Gewinnung und Umschulung von Fachkräften aus anderen Sektoren mit auf die Wärmepumpen-Wertschöpfungskette übertragbaren Qualifikationen.
- Ermittlung und Quantifizierung von Qualifikations- und Arbeitskräftelücken auf lokaler/regionaler/nationaler Ebene und/oder Aufbau auf bestehenden soliden Lückenanalysen und Durchführung von Maßnahmen (z. B. neue oder verbesserte Ausbildungs-/Qualifizierungsprogramme), die Anreize für die Höherqualifizierung der Arbeitskräfte, insbesondere der Installateure und Installateurinnen, schaffen; Stärkung der Fähigkeiten von Fachleuten zur Integration von Wärmepumpen als Teil von Gebäuderenovierungsprojekten und Fähigkeiten für integrierte Lösungen (z. B. Wärmepumpen und Photovoltaik zusammen). z. B. Wärmepumpen und Photovoltaik zusammen, hybride Heizsysteme, die mehrere Technologien und Brennstoffe kombinieren, z. B. Hybrid-Wärmepumpen, Solarthermie mit Wärmepumpen, integrierte thermische und elektrische Speicherlösungen, digitale Steuerungssysteme usw.).
- Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Handwerksbetrieben und/oder nationalen Verbänden und anderen relevanten Stakeholdern bei der Entwicklung, Erprobung und Verbreitung EU-weit vereinbarter Kompetenzen, inhaltlicher Leitlinien für spezialisierte Schulungsprogramme und grundlegender Schulungsmaterialien, die replizierbar und an lokale Gegebenheiten anpassbar sind.
- Unterstützung des Aufbaus von hochmodernen Schulungseinrichtungen für Wärmepumpeninstallateure und -innen (ohne Infrastrukturkosten).
Während die Vorschläge eine Test- und Validierungsphase vorsehen sollten, fällt die tatsächliche und langfristige Durchführung der vorgeschlagenen Aktivitäten nicht in den Rahmen dieses Themas. Ein Schlüsselelement sollte daher eine Strategie sein, die sicherstellt, dass die vorgeschlagenen Aktivitäten auch nach dem Ende des Projekts weitergeführt werden, und zwar in Verbindung mit verfügbaren Finanzierungsquellen auf nationaler und EU-Ebene.
Im Falle von Schulungen sollten die Vorschläge Train-the-Trainer-Aktivitäten beinhalten und Einzelheiten über den tatsächlichen Umfang und die zu entwickelnden Inhalte enthalten, z. B. die angestrebten Berufsprofile und Niveaus im Europäischen Qualifikationsrahmen, die thematische Abdeckung, die Dauer der Schulung und die Validierungsmechanismen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Optionale Anhänge:
- Unterstützungsbekundungen
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE 2023 Clean Energy TransitionLIFE 2023 Clean Energy Transition(1938kB)
Kontakt
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