Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu einer wirksamen Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2023-CET-POLICY
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
16.11.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt darauf ab, die Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie zu unterstützen, insbesondere der Energieeffizienz-Richtlinie (Scope A), der Richtlinie über erneuerbare Energien (Scope B) und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Scope C).
Call-Ziele
Im Rahmen des Fit-for-55-Pakets zur Umsetzung des Europäischen Green Deal hat die Kommission eine ganze Reihe neuer Maßnahmen zur Überarbeitung der wichtigsten Klima- und Energievorschriften vorgeschlagen, insbesondere der Energieeffizienz-Richtlinie, der Richtlinie über erneuerbare Energien und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Überarbeitungen werden den politischen Rahmen für nachhaltige Energie strenger und ehrgeiziger gestalten. Während der Rechtsrahmen den Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Flexibilität bietet, um die politischen Maßnahmen entsprechend ihren Bedürfnissen und Rahmenbedingungen zu gestalten, sind eine genaue Überwachung, Projektierung und Bewertung wesentliche Elemente der Umsetzung. Wichtig ist, dass die Rechtsvorschriften eng miteinander verknüpft sind und in integrierter, kohärenter Weise umgesetzt und berichtet werden müssen, u. a. durch die Aktualisierung und Umsetzung der nationalen Energie- und Klimapläne und deren halbjährliche integrierte Fortschrittsberichte.
Im Rahmen der Aufforderung 2023 werden Vorschläge für die Bereiche A, B und C erbeten, d. h. Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung von:
- der Energieeffizienz-Richtlinie (Scope A).
- der Richtlinie über erneuerbare Energien (Anwendungsbereich B).
- der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Bereich C).
Es wird erwartet, dass sich die Vorschläge auf einen der 3 unten genannten Bereiche konzentrieren. Der Anwendungsbereich sollte in der Einleitung des Vorschlags angegeben werden. Falls ein Vorschlag Elemente aus mehr als einem Bereich betrifft, sollte der Mehrwert eines bereichsübergreifenden Ansatzes angemessen erläutert werden.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten nachweisen, wie sie zu Folgendem beitragen werden
- Verbesserung des Verständnisses und der Kenntnisse in den öffentlichen Verwaltungen, die für die Umsetzung des europäischen Energierechts zuständig sind; verbesserte Zusammenarbeit der für die Umsetzung zuständigen Stellen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten.
- Effektivere Umsetzung der Bestimmungen, einschließlich besserer Planung, Gestaltung und Bewertung politischer Maßnahmen; kohärentere Umsetzung der Rechtsvorschriften in allen Bereichen der Energiegesetzgebung, Energiepolitik und Energiesektoren.
- Verwendung geeigneter Instrumente und Methoden, die die Verfügbarkeit und den Zugang zu Daten erleichtern; verbesserte Datenqualität und bessere Überwachung; Verwendung genauerer Berechnungs- und Mess- und Prüfmethoden, auch für die sektorübergreifende Nutzung von Energie; verbesserte Qualität der Berichterstattung; besseres Verständnis und bessere Messung der Auswirkungen und der nichtenergetischen Vorteile, auch im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft.
- Verbessertes Verständnis der Potenziale und Markthindernisse.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:
- Anzahl der Behörden mit verbesserten Kapazitäten und besserem Zugang zu Informationen und Daten.
- Anzahl der Behörden und Interessenvertreter, die die im Rahmen der Aktivität geschaffenen und bereitgestellten Instrumente, Ressourcen, Informationen und Daten nutzen.
- Anzahl der politischen Maßnahmen, Durchführungsbestimmungen und zugehörigen Dokumente, die durch die Aktivität verbessert wurden.
- Anzahl der Überwachungs- und Berichterstattungsinstrumente und -dokumente, die durch die Maßnahme verbessert wurden.
- Anzahl der Verweise in politikrelevanten Dokumenten, wie Folgenabschätzungen, Leitfäden usw.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Maßnahmen zu diesem Thema sollen Folgendes erreichen:
- Förderung und Ermöglichung des Austauschs von Erkenntnissen und bewährten Verfahren innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten.
- Bereitstellung von Unterstützung, technischer Beratung und Werkzeugen für die Kontextualisierung und Spezifikation von Anforderungen im Allgemeinen und entsprechend dem nationalen und regionalen Kontext.
- Geltungsbereich, Bewertung und Modellierung der Auswirkungen von Umsetzungsoptionen zur Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften und damit Beitrag zur Gestaltung wirksamerer Politiken.
- Unterstützung der Überwachung und Bewertung der Umsetzung der Politik.
- Entwicklung und Anwendung von Methoden zur genaueren Messung, Berechnung und Abrechnung der Beiträge, die im Rahmen der spezifischen politischen Maßnahmen und Programme geleistet werden.
- Entwicklung und Unterstützung integrierter Methoden für Bereiche und Sektoren, die von verschiedenen Politiken und Rechtsvorschriften erfasst werden, insbesondere Ansätze für die integrierte Datenerhebung, Berechnung/Verbuchung, Überprüfung, Überwachung, Bewertung und Berichterstattung.
- Überwachung und Modellierung der energetischen und nichtenergetischen Auswirkungen integrierter Lösungen; Sammeln von Daten für den Energie- und Gebäudesektor.
Anwendungsbereich A: Unterstützung bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Von Maßnahmen im Anwendungsbereich A wird erwartet, dass sie sich mit Kernbestimmungen und Aspekten der Energieeffizienzrichtlinie befassen, insbesondere mit denjenigen, die im Rahmen des Fit-for-55-Vorschlags zur Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie verstärkt oder neu eingeführt werden, insbesondere:
- der Grundsatz der Energieeffizienz an erster Stelle, der die Mitgliedstaaten bei der operativen Umsetzung der Bestimmungen unterstützt und zur Entwicklung entsprechender Bewertungsmethoden, -instrumente und -benchmarks beiträgt, auch für die Anwendung des Grundsatzes bei Planungs- und Investitionsentscheidungen in Energienetzen.
- die Energieeffizienzziele, einschließlich neuer Methoden zur Sammlung und Integration verschiedener Datenquellen, zur Vorhersage von Trends und zur Bewertung von Strategien und Maßnahmen.
- die Rolle des öffentlichen Sektors bei der Bereitstellung von Energieeffizienz, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erhebung und Berechnung von Daten öffentlicher Stellen für die Ziele zur Senkung des Endenergieverbrauchs.
- die Energieeinsparverpflichtungen und Energieeffizienzverpflichtungssysteme, die die Mitgliedstaaten bei der Konzeption und Umsetzung der Systeme sowie bei der Berechnung der Beiträge und der Bewertung der Maßnahmen unterstützen.
- Vertragliche Rechte der Verbraucher im Bereich Wärme und Kälte, Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regulierungsbehörden bei der Einführung von Bestimmungen und Standards, die den Anforderungen und Informationsbedürfnissen der Verbraucher entsprechen und die Umsetzung der jeweiligen Artikel ergänzen.
- Energiedienstleistungen, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einführung von Standardverträgen und Qualitätskontrollsystemen, außerdem Plattformen/Datenbanken, die den Zugang zu qualifizierten und zertifizierten Energiedienstleistern erleichtern.
- Für Maßnahmen zur politischen Unterstützung in Bezug auf Energieaudits und Energiemanagementsysteme verweisen wir auf das Ausschreibungsthema LIFE-2023-CET-BUSINESS.
- Für Maßnahmen zur politischen Unterstützung, die sich speziell mit Energiearmut befassen, siehe Ausschreibungsthema LIFE-CET-2023-ENERPOV.
- Für Politische Unterstützungsmaßnahmen für private Finanzierungen für nachhaltige Energie siehe Ausschreibungsthema LIFE-CET-2023-PRIVAFIN.
- Für Maßnahmen zur technischen Unterstützung und zum Kapazitätsaufbau für den Übergang zu erneuerbaren und effizienten Fernwärme- und Fernkältesystemen siehe Thema LIFE-2023-CET-DHC.
Anwendungsbereich B: Unterstützung bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Von Maßnahmen im Anwendungsbereich B wird erwartet, dass sie sich mit Kernbestimmungen und Aspekten der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) befassen, insbesondere mit Maßnahmen, die im Rahmen des Fit for 55-Pakets und des REPowerEU-Plans neu eingeführt oder verstärkt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine der folgenden Maßnahmen:
- Bestimmungen in Bezug auf das Genehmigungsverfahren gemäß der Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien, insbesondere zur Unterstützung der gemeinsamen Entwicklung neuer Instrumente, des Austauschs bewährter Verfahren und von Schulungsprogrammen zur Beschleunigung und Straffung der Genehmigungsverfahren durch eine EU-Gemeinschaft von Fachleuten für die Genehmigung erneuerbarer Energien, die sich aus den gemäß Artikel 16 der Richtlinie über erneuerbare Energien eingerichteten Kontaktstellen und anderen Genehmigungsbehörden, auch auf regionaler und lokaler Ebene, zusammensetzt.
- sonstige Bestimmungen in Bezug auf das Genehmigungsverfahren oder Verwaltungsverfahren, Vorschriften und Kodizes, einschließlich des Austauschs von Erkenntnissen und bewährten Verfahren zwischen den zuständigen Behörden zur Ermittlung der Land- und Meeresgebiete, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen erforderlich sind, Entwicklung von Plänen zur Ausweisung von Zielgebieten / Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien für eine oder mehrere Arten erneuerbarer Energiequellen, einschließlich wirksamer Maßnahmen zur Minderung der Umweltauswirkungen.
- bestimmungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Rahmenbedingungen zur Förderung und Erleichterung der Entwicklung des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien und der gemeinsamen Nutzung von Energie, z. B. in Mehrfamilienhäusern.
- bestimmungen in Bezug auf erneuerbare Energiegemeinschaften (RECs) und mögliche Wechselwirkungen mit Bürgerenergiegemeinschaften, insbesondere deren Umsetzung in Sektoren, in denen Energiegemeinschaftsmodelle weniger verbreitet sind (z. B. Heizung, Flexibilitätsdienste).
- verschiedene Governance-Modelle und -Prinzipien, die der Definition von Gemeinschaften für erneuerbare Energien entsprechen.
- Für Maßnahmen im Zusammenhang mit Ermöglichungsdiensten und finanzieller Unterstützung für die frühen Phasen spezifischer Energiegemeinschaftsprojekte siehe Thema LIFE-2023-CET-ENERCOMFACILITY.
- Für Maßnahmen zur technischen Unterstützung und zum Kapazitätsaufbau für den Übergang zu erneuerbaren und effizienten Fernwärme- und Fernkältesystemen siehe Thema LIFE-2023-CET-DHC.
- Für Maßnahmen zur Unterstützung der Einführung von Wärmepumpen siehe Thema LIFE-2023-CET-WÄRMEPUMPEN.
Anwendungsbereich C: Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Es wird erwartet, dass Maßnahmen im Rahmen von Anwendungsbereich C Kernbestimmungen und Aspekte der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden betreffen, insbesondere diejenigen, die voraussichtlich wesentlichen Änderungen unterliegen, die neu im Rahmen des Fit-for-55-Vorschlags zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eingeführt wurden.
Die Maßnahmen sollten sich insbesondere mit Aspekten in einem der beiden nachstehend festgelegten Schwerpunktbereiche befassen, auch wenn sie nicht darauf beschränkt sind:
1. Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit und Kohärenz von Instrumenten zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, insbesondere:
- in Bezug auf Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz Unterstützung bei der Entwicklung der Normen auf Ebene der Mitgliedstaaten und bei der Entwicklung der erforderlichen Überwachungsinstrumente; Unterstützung bei der Entwicklung eines unterstützenden Rahmens, einschließlich technischer Hilfe und finanzieller Maßnahmen, die die Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz als Teil der nationalen Gebäudesanierungspläne begleiten.
- in Bezug auf Informationsinstrumente Unterstützung bei der Neuskalierung von EPCs, einschließlich der Ermittlung der Gebäude mit der schlechtesten Leistung; Verfeinerung und Aktualisierung der Methoden zur Berechnung der Energieeffizienzklassen und zur Bereitstellung der anderen obligatorischen und freiwilligen Indikatoren, die in EPCs aufgenommen werden sollen; Integration und methodische Koordinierung von EPCs mit dem Smart Readiness Indicator (SRI) und anderen Offenlegungs- und Planungsinstrumenten wie Gebäudesanierungspässen.
- in Bezug auf Gebäudedaten: Verbesserung der Methoden zur Erhebung, Aggregation und Meldung von Daten; Unterstützung der nationalen Behörden bei Fragen der Datenverwaltung; Unterstützung bei der Gestaltung und Definition von Funktionalitäten für nationale Datenbanken gemäß dem Vorschlag für eine Überarbeitung der EPBD, einschließlich Methoden zur Erhebung und Integration von Daten aus verschiedenen Quellen, wie EPCs, Inspektionen, Gebäudesanierungspässen, SRI und berechnetem oder gemessenem Energieverbrauch; darüber hinaus die Verknüpfung nationaler Datenbanken mit der Europäischen Beobachtungsstelle für den Gebäudebestand.
2. Maßnahmen zur Unterstützung des Übergangs zu einem klimaneutralen Gebäudebestand, insbesondere:
- in Bezug auf emissionsfreie Gebäude (ZEB) Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Benchmarks und der Verfeinerung und Umsetzung des Konzepts im nationalen Kontext, beispielsweise durch Ermittlung von Kriterien, Schwellenwerten und anderen Parametern und Rahmenbedingungen, die für die Festlegung und Umsetzung von ZEB-Standards auf nationaler Ebene für neue und bestehende Gebäude relevant sind.
- was das Treibhauspotenzial von Gebäuden betrifft, Unterstützung bei der Erstellung und Durchführung von Berechnungen des Treibhauspotenzials über den gesamten Lebenszyklus im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Rahmens für die Kohlenstoffreduzierung über die gesamte Lebensdauer, insbesondere indem auf bestehenden Initiativen auf nationaler Ebene aufgebaut und versucht wird, die wirksamsten Praktiken zu replizieren, und indem die Berechnungen in die nationalen politischen Rahmenbedingungen integriert und der politikübergreifende Austausch gefördert werden.
- in Bezug auf Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und in Richtung emissionsfreier Gebäude Unterstützung bei der Aktualisierung von Berechnungen und Kostenoptimalitätsmethoden, einschließlich der Aktualisierung der Software.
- Für Maßnahmen, die speziell die Markteinführung von Energieausweisen und den Gebäudesanierungspass unterstützen, lesen Sie bitte das Thema LIFE-2023-CET-BETTERRENO.
- Für Maßnahmen, die speziell die Zugänglichkeit von Gebäudedaten für Gebäudeeigentümer, -betreiber und Dritte sowie die Harmonisierung von Datenmodellen und -standards unterstützen, verweisen wir auf das Thema LIFE-2023-CET-BETTERRENO.
- Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung von Bestimmungen in Bezug auf Wärmepumpen finden Sie im Thema LIFE-2023-CET-WÄRMEPUMPEN.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Optionale Anhänge:
- Unterstützungsbekundungen
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE 2023 Clean Energy TransitionLIFE 2023 Clean Energy Transition(1938kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren