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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Auf dem Weg zu einer wirksamen Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"

Call Nummer

LIFE-2023-CET-POLICY

Termine

Öffnung
11.05.2023

Deadline
16.11.2023 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 8.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 2.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Thema zielt darauf ab, die Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie zu unterstützen, insbesondere der Energieeffizienz-Richtlinie (Scope A), der Richtlinie über erneuerbare Energien (Scope B) und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Scope C).

Call-Ziele

Im Rahmen des Fit-for-55-Pakets zur Umsetzung des Europäischen Green Deal hat die Kommission eine ganze Reihe neuer Maßnahmen zur Überarbeitung der wichtigsten Klima- und Energievorschriften vorgeschlagen, insbesondere der Energieeffizienz-Richtlinie, der Richtlinie über erneuerbare Energien und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Überarbeitungen werden den politischen Rahmen für nachhaltige Energie strenger und ehrgeiziger gestalten. Während der Rechtsrahmen den Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Flexibilität bietet, um die politischen Maßnahmen entsprechend ihren Bedürfnissen und Rahmenbedingungen zu gestalten, sind eine genaue Überwachung, Projektierung und Bewertung wesentliche Elemente der Umsetzung. Wichtig ist, dass die Rechtsvorschriften eng miteinander verknüpft sind und in integrierter, kohärenter Weise umgesetzt und berichtet werden müssen, u. a. durch die Aktualisierung und Umsetzung der nationalen Energie- und Klimapläne und deren halbjährliche integrierte Fortschrittsberichte.

Im Rahmen der Aufforderung 2023 werden Vorschläge für die Bereiche A, B und C erbeten, d. h. Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung von:

  • der Energieeffizienz-Richtlinie (Scope A).
  • der Richtlinie über erneuerbare Energien (Anwendungsbereich B).
  • der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Bereich C).

Es wird erwartet, dass sich die Vorschläge auf einen der 3 unten genannten Bereiche konzentrieren. Der Anwendungsbereich sollte in der Einleitung des Vorschlags angegeben werden. Falls ein Vorschlag Elemente aus mehr als einem Bereich betrifft, sollte der Mehrwert eines bereichsübergreifenden Ansatzes angemessen erläutert werden.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.

Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten nachweisen, wie sie zu Folgendem beitragen werden

  • Verbesserung des Verständnisses und der Kenntnisse in den öffentlichen Verwaltungen, die für die Umsetzung des europäischen Energierechts zuständig sind; verbesserte Zusammenarbeit der für die Umsetzung zuständigen Stellen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten.
  • Effektivere Umsetzung der Bestimmungen, einschließlich besserer Planung, Gestaltung und Bewertung politischer Maßnahmen; kohärentere Umsetzung der Rechtsvorschriften in allen Bereichen der Energiegesetzgebung, Energiepolitik und Energiesektoren.
  • Verwendung geeigneter Instrumente und Methoden, die die Verfügbarkeit und den Zugang zu Daten erleichtern; verbesserte Datenqualität und bessere Überwachung; Verwendung genauerer Berechnungs- und Mess- und Prüfmethoden, auch für die sektorübergreifende Nutzung von Energie; verbesserte Qualität der Berichterstattung; besseres Verständnis und bessere Messung der Auswirkungen und der nichtenergetischen Vorteile, auch im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft.
  • Verbessertes Verständnis der Potenziale und Markthindernisse.

Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.

Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:

  • Anzahl der Behörden mit verbesserten Kapazitäten und besserem Zugang zu Informationen und Daten.
  • Anzahl der Behörden und Interessenvertreter, die die im Rahmen der Aktivität geschaffenen und bereitgestellten Instrumente, Ressourcen, Informationen und Daten nutzen.
  • Anzahl der politischen Maßnahmen, Durchführungsbestimmungen und zugehörigen Dokumente, die durch die Aktivität verbessert wurden.
  • Anzahl der Überwachungs- und Berichterstattungsinstrumente und -dokumente, die durch die Maßnahme verbessert wurden.
  • Anzahl der Verweise in politikrelevanten Dokumenten, wie Folgenabschätzungen, Leitfäden usw.

Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:

  • Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
  • Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
  • Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).

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Erwartete Ergebnisse

Maßnahmen zu diesem Thema sollen Folgendes erreichen:

  • Förderung und Ermöglichung des Austauschs von Erkenntnissen und bewährten Verfahren innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten.
  • Bereitstellung von Unterstützung, technischer Beratung und Werkzeugen für die Kontextualisierung und Spezifikation von Anforderungen im Allgemeinen und entsprechend dem nationalen und regionalen Kontext.
  • Geltungsbereich, Bewertung und Modellierung der Auswirkungen von Umsetzungsoptionen zur Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften und damit Beitrag zur Gestaltung wirksamerer Politiken.
  • Unterstützung der Überwachung und Bewertung der Umsetzung der Politik.
  • Entwicklung und Anwendung von Methoden zur genaueren Messung, Berechnung und Abrechnung der Beiträge, die im Rahmen der spezifischen politischen Maßnahmen und Programme geleistet werden.
  • Entwicklung und Unterstützung integrierter Methoden für Bereiche und Sektoren, die von verschiedenen Politiken und Rechtsvorschriften erfasst werden, insbesondere Ansätze für die integrierte Datenerhebung, Berechnung/Verbuchung, Überprüfung, Überwachung, Bewertung und Berichterstattung.
  • Überwachung und Modellierung der energetischen und nichtenergetischen Auswirkungen integrierter Lösungen; Sammeln von Daten für den Energie- und Gebäudesektor.

Anwendungsbereich A: Unterstützung bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Von Maßnahmen im Anwendungsbereich A wird erwartet, dass sie sich mit Kernbestimmungen und Aspekten der Energieeffizienzrichtlinie befassen, insbesondere mit denjenigen, die im Rahmen des Fit-for-55-Vorschlags zur Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie verstärkt oder neu eingeführt werden, insbesondere:

  • der Grundsatz der Energieeffizienz an erster Stelle, der die Mitgliedstaaten bei der operativen Umsetzung der Bestimmungen unterstützt und zur Entwicklung entsprechender Bewertungsmethoden, -instrumente und -benchmarks beiträgt, auch für die Anwendung des Grundsatzes bei Planungs- und Investitionsentscheidungen in Energienetzen.
  • die Energieeffizienzziele, einschließlich neuer Methoden zur Sammlung und Integration verschiedener Datenquellen, zur Vorhersage von Trends und zur Bewertung von Strategien und Maßnahmen.
  • die Rolle des öffentlichen Sektors bei der Bereitstellung von Energieeffizienz, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erhebung und Berechnung von Daten öffentlicher Stellen für die Ziele zur Senkung des Endenergieverbrauchs.
  • die Energieeinsparverpflichtungen und Energieeffizienzverpflichtungssysteme, die die Mitgliedstaaten bei der Konzeption und Umsetzung der Systeme sowie bei der Berechnung der Beiträge und der Bewertung der Maßnahmen unterstützen.
  • Vertragliche Rechte der Verbraucher im Bereich Wärme und Kälte, Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regulierungsbehörden bei der Einführung von Bestimmungen und Standards, die den Anforderungen und Informationsbedürfnissen der Verbraucher entsprechen und die Umsetzung der jeweiligen Artikel ergänzen.
  • Energiedienstleistungen, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einführung von Standardverträgen und Qualitätskontrollsystemen, außerdem Plattformen/Datenbanken, die den Zugang zu qualifizierten und zertifizierten Energiedienstleistern erleichtern.
  • Für Maßnahmen zur politischen Unterstützung in Bezug auf Energieaudits und Energiemanagementsysteme verweisen wir auf das Ausschreibungsthema LIFE-2023-CET-BUSINESS.
  • Für Maßnahmen zur politischen Unterstützung, die sich speziell mit Energiearmut befassen, siehe Ausschreibungsthema LIFE-CET-2023-ENERPOV.
  • Für Politische Unterstützungsmaßnahmen für private Finanzierungen für nachhaltige Energie siehe Ausschreibungsthema LIFE-CET-2023-PRIVAFIN.
  • Für Maßnahmen zur technischen Unterstützung und zum Kapazitätsaufbau für den Übergang zu erneuerbaren und effizienten Fernwärme- und Fernkältesystemen siehe Thema LIFE-2023-CET-DHC.

Anwendungsbereich B: Unterstützung bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Von Maßnahmen im Anwendungsbereich B wird erwartet, dass sie sich mit Kernbestimmungen und Aspekten der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) befassen, insbesondere mit Maßnahmen, die im Rahmen des Fit for 55-Pakets und des REPowerEU-Plans neu eingeführt oder verstärkt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine der folgenden Maßnahmen:

  • Bestimmungen in Bezug auf das Genehmigungsverfahren gemäß der Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien, insbesondere zur Unterstützung der gemeinsamen Entwicklung neuer Instrumente, des Austauschs bewährter Verfahren und von Schulungsprogrammen zur Beschleunigung und Straffung der Genehmigungsverfahren durch eine EU-Gemeinschaft von Fachleuten für die Genehmigung erneuerbarer Energien, die sich aus den gemäß Artikel 16 der Richtlinie über erneuerbare Energien eingerichteten Kontaktstellen und anderen Genehmigungsbehörden, auch auf regionaler und lokaler Ebene, zusammensetzt.
  • sonstige Bestimmungen in Bezug auf das Genehmigungsverfahren oder Verwaltungsverfahren, Vorschriften und Kodizes, einschließlich des Austauschs von Erkenntnissen und bewährten Verfahren zwischen den zuständigen Behörden zur Ermittlung der Land- und Meeresgebiete, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen erforderlich sind, Entwicklung von Plänen zur Ausweisung von Zielgebieten / Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien für eine oder mehrere Arten erneuerbarer Energiequellen, einschließlich wirksamer Maßnahmen zur Minderung der Umweltauswirkungen.
  • bestimmungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Rahmenbedingungen zur Förderung und Erleichterung der Entwicklung des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien und der gemeinsamen Nutzung von Energie, z. B. in Mehrfamilienhäusern.
  • bestimmungen in Bezug auf erneuerbare Energiegemeinschaften (RECs) und mögliche Wechselwirkungen mit Bürgerenergiegemeinschaften, insbesondere deren Umsetzung in Sektoren, in denen Energiegemeinschaftsmodelle weniger verbreitet sind (z. B. Heizung, Flexibilitätsdienste).
  • verschiedene Governance-Modelle und -Prinzipien, die der Definition von Gemeinschaften für erneuerbare Energien entsprechen.
  • Für Maßnahmen im Zusammenhang mit Ermöglichungsdiensten und finanzieller Unterstützung für die frühen Phasen spezifischer Energiegemeinschaftsprojekte siehe Thema LIFE-2023-CET-ENERCOMFACILITY.
  • Für Maßnahmen zur technischen Unterstützung und zum Kapazitätsaufbau für den Übergang zu erneuerbaren und effizienten Fernwärme- und Fernkältesystemen siehe Thema LIFE-2023-CET-DHC.
  • Für Maßnahmen zur Unterstützung der Einführung von Wärmepumpen siehe Thema LIFE-2023-CET-WÄRMEPUMPEN.

Anwendungsbereich C: Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Es wird erwartet, dass Maßnahmen im Rahmen von Anwendungsbereich C Kernbestimmungen und Aspekte der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden betreffen, insbesondere diejenigen, die voraussichtlich wesentlichen Änderungen unterliegen, die neu im Rahmen des Fit-for-55-Vorschlags zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eingeführt wurden.

Die Maßnahmen sollten sich insbesondere mit Aspekten in einem der beiden nachstehend festgelegten Schwerpunktbereiche befassen, auch wenn sie nicht darauf beschränkt sind:

1. Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit und Kohärenz von Instrumenten zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, insbesondere:

  • in Bezug auf Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz Unterstützung bei der Entwicklung der Normen auf Ebene der Mitgliedstaaten und bei der Entwicklung der erforderlichen Überwachungsinstrumente; Unterstützung bei der Entwicklung eines unterstützenden Rahmens, einschließlich technischer Hilfe und finanzieller Maßnahmen, die die Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz als Teil der nationalen Gebäudesanierungspläne begleiten.
  • in Bezug auf Informationsinstrumente Unterstützung bei der Neuskalierung von EPCs, einschließlich der Ermittlung der Gebäude mit der schlechtesten Leistung; Verfeinerung und Aktualisierung der Methoden zur Berechnung der Energieeffizienzklassen und zur Bereitstellung der anderen obligatorischen und freiwilligen Indikatoren, die in EPCs aufgenommen werden sollen; Integration und methodische Koordinierung von EPCs mit dem Smart Readiness Indicator (SRI) und anderen Offenlegungs- und Planungsinstrumenten wie Gebäudesanierungspässen.
  • in Bezug auf Gebäudedaten: Verbesserung der Methoden zur Erhebung, Aggregation und Meldung von Daten; Unterstützung der nationalen Behörden bei Fragen der Datenverwaltung; Unterstützung bei der Gestaltung und Definition von Funktionalitäten für nationale Datenbanken gemäß dem Vorschlag für eine Überarbeitung der EPBD, einschließlich Methoden zur Erhebung und Integration von Daten aus verschiedenen Quellen, wie EPCs, Inspektionen, Gebäudesanierungspässen, SRI und berechnetem oder gemessenem Energieverbrauch; darüber hinaus die Verknüpfung nationaler Datenbanken mit der Europäischen Beobachtungsstelle für den Gebäudebestand.

2. Maßnahmen zur Unterstützung des Übergangs zu einem klimaneutralen Gebäudebestand, insbesondere:

  • in Bezug auf emissionsfreie Gebäude (ZEB) Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Benchmarks und der Verfeinerung und Umsetzung des Konzepts im nationalen Kontext, beispielsweise durch Ermittlung von Kriterien, Schwellenwerten und anderen Parametern und Rahmenbedingungen, die für die Festlegung und Umsetzung von ZEB-Standards auf nationaler Ebene für neue und bestehende Gebäude relevant sind.
  • was das Treibhauspotenzial von Gebäuden betrifft, Unterstützung bei der Erstellung und Durchführung von Berechnungen des Treibhauspotenzials über den gesamten Lebenszyklus im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Rahmens für die Kohlenstoffreduzierung über die gesamte Lebensdauer, insbesondere indem auf bestehenden Initiativen auf nationaler Ebene aufgebaut und versucht wird, die wirksamsten Praktiken zu replizieren, und indem die Berechnungen in die nationalen politischen Rahmenbedingungen integriert und der politikübergreifende Austausch gefördert werden.
  • in Bezug auf Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und in Richtung emissionsfreier Gebäude Unterstützung bei der Aktualisierung von Berechnungen und Kostenoptimalitätsmethoden, einschließlich der Aktualisierung der Software.
  • Für Maßnahmen, die speziell die Markteinführung von Energieausweisen und den Gebäudesanierungspass unterstützen, lesen Sie bitte das Thema LIFE-2023-CET-BETTERRENO.
  • Für Maßnahmen, die speziell die Zugänglichkeit von Gebäudedaten für Gebäudeeigentümer, -betreiber und Dritte sowie die Harmonisierung von Datenmodellen und -standards unterstützen, verweisen wir auf das Thema LIFE-2023-CET-BETTERRENO.
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung von Bestimmungen in Bezug auf Wärmepumpen finden Sie im Thema LIFE-2023-CET-WÄRMEPUMPEN.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern. 

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten: 

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen) 
  • Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
    • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
  • Optionale Anhänge:
    • Unterstützungsbekundungen

Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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