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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
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  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Auf dem Weg zu einer wirksamen Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"

Call Nummer

LIFE-2023-CET-POLICY

Termine

Öffnung
11.05.2023

Deadline
16.11.2023 17:00

Förderquote

95%

Budget des Calls

€ 8.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 2.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Thema zielt darauf ab, die Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der nachhaltigen Energie zu unterstützen, insbesondere der Energieeffizienz-Richtlinie (Scope A), der Richtlinie über erneuerbare Energien (Scope B) und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Scope C).

Call-Ziele

Im Rahmen des Fit-for-55-Pakets zur Umsetzung des Europäischen Green Deal hat die Kommission eine ganze Reihe neuer Maßnahmen zur Überarbeitung der wichtigsten Klima- und Energievorschriften vorgeschlagen, insbesondere der Energieeffizienz-Richtlinie, der Richtlinie über erneuerbare Energien und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Überarbeitungen werden den politischen Rahmen für nachhaltige Energie strenger und ehrgeiziger gestalten. Während der Rechtsrahmen den Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Flexibilität bietet, um die politischen Maßnahmen entsprechend ihren Bedürfnissen und Rahmenbedingungen zu gestalten, sind eine genaue Überwachung, Projektierung und Bewertung wesentliche Elemente der Umsetzung. Wichtig ist, dass die Rechtsvorschriften eng miteinander verknüpft sind und in integrierter, kohärenter Weise umgesetzt und berichtet werden müssen, u. a. durch die Aktualisierung und Umsetzung der nationalen Energie- und Klimapläne und deren halbjährliche integrierte Fortschrittsberichte.

Im Rahmen der Aufforderung 2023 werden Vorschläge für die Bereiche A, B und C erbeten, d. h. Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung von:

  • der Energieeffizienz-Richtlinie (Scope A).
  • der Richtlinie über erneuerbare Energien (Anwendungsbereich B).
  • der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Bereich C).

Es wird erwartet, dass sich die Vorschläge auf einen der 3 unten genannten Bereiche konzentrieren. Der Anwendungsbereich sollte in der Einleitung des Vorschlags angegeben werden. Falls ein Vorschlag Elemente aus mehr als einem Bereich betrifft, sollte der Mehrwert eines bereichsübergreifenden Ansatzes angemessen erläutert werden.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.

Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten nachweisen, wie sie zu Folgendem beitragen werden

  • Verbesserung des Verständnisses und der Kenntnisse in den öffentlichen Verwaltungen, die für die Umsetzung des europäischen Energierechts zuständig sind; verbesserte Zusammenarbeit der für die Umsetzung zuständigen Stellen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten.
  • Effektivere Umsetzung der Bestimmungen, einschließlich besserer Planung, Gestaltung und Bewertung politischer Maßnahmen; kohärentere Umsetzung der Rechtsvorschriften in allen Bereichen der Energiegesetzgebung, Energiepolitik und Energiesektoren.
  • Verwendung geeigneter Instrumente und Methoden, die die Verfügbarkeit und den Zugang zu Daten erleichtern; verbesserte Datenqualität und bessere Überwachung; Verwendung genauerer Berechnungs- und Mess- und Prüfmethoden, auch für die sektorübergreifende Nutzung von Energie; verbesserte Qualität der Berichterstattung; besseres Verständnis und bessere Messung der Auswirkungen und der nichtenergetischen Vorteile, auch im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft.
  • Verbessertes Verständnis der Potenziale und Markthindernisse.

Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern sie für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.

Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören:

  • Anzahl der Behörden mit verbesserten Kapazitäten und besserem Zugang zu Informationen und Daten.
  • Anzahl der Behörden und Interessenvertreter, die die im Rahmen der Aktivität geschaffenen und bereitgestellten Instrumente, Ressourcen, Informationen und Daten nutzen.
  • Anzahl der politischen Maßnahmen, Durchführungsbestimmungen und zugehörigen Dokumente, die durch die Aktivität verbessert wurden.
  • Anzahl der Überwachungs- und Berichterstattungsinstrumente und -dokumente, die durch die Maßnahme verbessert wurden.
  • Anzahl der Verweise in politikrelevanten Dokumenten, wie Folgenabschätzungen, Leitfäden usw.

Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:

  • Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
  • Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
  • Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
  • Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).

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Erwartete Ergebnisse

Maßnahmen zu diesem Thema sollen Folgendes erreichen:

  • Förderung und Ermöglichung des Austauschs von Erkenntnissen und bewährten Verfahren innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten.
  • Bereitstellung von Unterstützung, technischer Beratung und Werkzeugen für die Kontextualisierung und Spezifikation von Anforderungen im Allgemeinen und entsprechend dem nationalen und regionalen Kontext.
  • Geltungsbereich, Bewertung und Modellierung der Auswirkungen von Umsetzungsoptionen zur Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften und damit Beitrag zur Gestaltung wirksamerer Politiken.
  • Unterstützung der Überwachung und Bewertung der Umsetzung der Politik.
  • Entwicklung und Anwendung von Methoden zur genaueren Messung, Berechnung und Abrechnung der Beiträge, die im Rahmen der spezifischen politischen Maßnahmen und Programme geleistet werden.
  • Entwicklung und Unterstützung integrierter Methoden für Bereiche und Sektoren, die von verschiedenen Politiken und Rechtsvorschriften erfasst werden, insbesondere Ansätze für die integrierte Datenerhebung, Berechnung/Verbuchung, Überprüfung, Überwachung, Bewertung und Berichterstattung.
  • Überwachung und Modellierung der energetischen und nichtenergetischen Auswirkungen integrierter Lösungen; Sammeln von Daten für den Energie- und Gebäudesektor.

Anwendungsbereich A: Unterstützung bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Von Maßnahmen im Anwendungsbereich A wird erwartet, dass sie sich mit Kernbestimmungen und Aspekten der Energieeffizienzrichtlinie befassen, insbesondere mit denjenigen, die im Rahmen des Fit-for-55-Vorschlags zur Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie verstärkt oder neu eingeführt werden, insbesondere:

  • der Grundsatz der Energieeffizienz an erster Stelle, der die Mitgliedstaaten bei der operativen Umsetzung der Bestimmungen unterstützt und zur Entwicklung entsprechender Bewertungsmethoden, -instrumente und -benchmarks beiträgt, auch für die Anwendung des Grundsatzes bei Planungs- und Investitionsentscheidungen in Energienetzen.
  • die Energieeffizienzziele, einschließlich neuer Methoden zur Sammlung und Integration verschiedener Datenquellen, zur Vorhersage von Trends und zur Bewertung von Strategien und Maßnahmen.
  • die Rolle des öffentlichen Sektors bei der Bereitstellung von Energieeffizienz, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erhebung und Berechnung von Daten öffentlicher Stellen für die Ziele zur Senkung des Endenergieverbrauchs.
  • die Energieeinsparverpflichtungen und Energieeffizienzverpflichtungssysteme, die die Mitgliedstaaten bei der Konzeption und Umsetzung der Systeme sowie bei der Berechnung der Beiträge und der Bewertung der Maßnahmen unterstützen.
  • Vertragliche Rechte der Verbraucher im Bereich Wärme und Kälte, Unterstützung der Mitgliedstaaten und Regulierungsbehörden bei der Einführung von Bestimmungen und Standards, die den Anforderungen und Informationsbedürfnissen der Verbraucher entsprechen und die Umsetzung der jeweiligen Artikel ergänzen.
  • Energiedienstleistungen, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einführung von Standardverträgen und Qualitätskontrollsystemen, außerdem Plattformen/Datenbanken, die den Zugang zu qualifizierten und zertifizierten Energiedienstleistern erleichtern.
  • Für Maßnahmen zur politischen Unterstützung in Bezug auf Energieaudits und Energiemanagementsysteme verweisen wir auf das Ausschreibungsthema LIFE-2023-CET-BUSINESS.
  • Für Maßnahmen zur politischen Unterstützung, die sich speziell mit Energiearmut befassen, siehe Ausschreibungsthema LIFE-CET-2023-ENERPOV.
  • Für Politische Unterstützungsmaßnahmen für private Finanzierungen für nachhaltige Energie siehe Ausschreibungsthema LIFE-CET-2023-PRIVAFIN.
  • Für Maßnahmen zur technischen Unterstützung und zum Kapazitätsaufbau für den Übergang zu erneuerbaren und effizienten Fernwärme- und Fernkältesystemen siehe Thema LIFE-2023-CET-DHC.

Anwendungsbereich B: Unterstützung bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Von Maßnahmen im Anwendungsbereich B wird erwartet, dass sie sich mit Kernbestimmungen und Aspekten der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) befassen, insbesondere mit Maßnahmen, die im Rahmen des Fit for 55-Pakets und des REPowerEU-Plans neu eingeführt oder verstärkt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine der folgenden Maßnahmen:

  • Bestimmungen in Bezug auf das Genehmigungsverfahren gemäß der Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien, insbesondere zur Unterstützung der gemeinsamen Entwicklung neuer Instrumente, des Austauschs bewährter Verfahren und von Schulungsprogrammen zur Beschleunigung und Straffung der Genehmigungsverfahren durch eine EU-Gemeinschaft von Fachleuten für die Genehmigung erneuerbarer Energien, die sich aus den gemäß Artikel 16 der Richtlinie über erneuerbare Energien eingerichteten Kontaktstellen und anderen Genehmigungsbehörden, auch auf regionaler und lokaler Ebene, zusammensetzt.
  • sonstige Bestimmungen in Bezug auf das Genehmigungsverfahren oder Verwaltungsverfahren, Vorschriften und Kodizes, einschließlich des Austauschs von Erkenntnissen und bewährten Verfahren zwischen den zuständigen Behörden zur Ermittlung der Land- und Meeresgebiete, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen erforderlich sind, Entwicklung von Plänen zur Ausweisung von Zielgebieten / Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien für eine oder mehrere Arten erneuerbarer Energiequellen, einschließlich wirksamer Maßnahmen zur Minderung der Umweltauswirkungen.
  • bestimmungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Rahmenbedingungen zur Förderung und Erleichterung der Entwicklung des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien und der gemeinsamen Nutzung von Energie, z. B. in Mehrfamilienhäusern.
  • bestimmungen in Bezug auf erneuerbare Energiegemeinschaften (RECs) und mögliche Wechselwirkungen mit Bürgerenergiegemeinschaften, insbesondere deren Umsetzung in Sektoren, in denen Energiegemeinschaftsmodelle weniger verbreitet sind (z. B. Heizung, Flexibilitätsdienste).
  • verschiedene Governance-Modelle und -Prinzipien, die der Definition von Gemeinschaften für erneuerbare Energien entsprechen.
  • Für Maßnahmen im Zusammenhang mit Ermöglichungsdiensten und finanzieller Unterstützung für die frühen Phasen spezifischer Energiegemeinschaftsprojekte siehe Thema LIFE-2023-CET-ENERCOMFACILITY.
  • Für Maßnahmen zur technischen Unterstützung und zum Kapazitätsaufbau für den Übergang zu erneuerbaren und effizienten Fernwärme- und Fernkältesystemen siehe Thema LIFE-2023-CET-DHC.
  • Für Maßnahmen zur Unterstützung der Einführung von Wärmepumpen siehe Thema LIFE-2023-CET-WÄRMEPUMPEN.

Anwendungsbereich C: Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Es wird erwartet, dass Maßnahmen im Rahmen von Anwendungsbereich C Kernbestimmungen und Aspekte der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden betreffen, insbesondere diejenigen, die voraussichtlich wesentlichen Änderungen unterliegen, die neu im Rahmen des Fit-for-55-Vorschlags zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eingeführt wurden.

Die Maßnahmen sollten sich insbesondere mit Aspekten in einem der beiden nachstehend festgelegten Schwerpunktbereiche befassen, auch wenn sie nicht darauf beschränkt sind:

1. Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit und Kohärenz von Instrumenten zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, insbesondere:

  • in Bezug auf Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz Unterstützung bei der Entwicklung der Normen auf Ebene der Mitgliedstaaten und bei der Entwicklung der erforderlichen Überwachungsinstrumente; Unterstützung bei der Entwicklung eines unterstützenden Rahmens, einschließlich technischer Hilfe und finanzieller Maßnahmen, die die Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz als Teil der nationalen Gebäudesanierungspläne begleiten.
  • in Bezug auf Informationsinstrumente Unterstützung bei der Neuskalierung von EPCs, einschließlich der Ermittlung der Gebäude mit der schlechtesten Leistung; Verfeinerung und Aktualisierung der Methoden zur Berechnung der Energieeffizienzklassen und zur Bereitstellung der anderen obligatorischen und freiwilligen Indikatoren, die in EPCs aufgenommen werden sollen; Integration und methodische Koordinierung von EPCs mit dem Smart Readiness Indicator (SRI) und anderen Offenlegungs- und Planungsinstrumenten wie Gebäudesanierungspässen.
  • in Bezug auf Gebäudedaten: Verbesserung der Methoden zur Erhebung, Aggregation und Meldung von Daten; Unterstützung der nationalen Behörden bei Fragen der Datenverwaltung; Unterstützung bei der Gestaltung und Definition von Funktionalitäten für nationale Datenbanken gemäß dem Vorschlag für eine Überarbeitung der EPBD, einschließlich Methoden zur Erhebung und Integration von Daten aus verschiedenen Quellen, wie EPCs, Inspektionen, Gebäudesanierungspässen, SRI und berechnetem oder gemessenem Energieverbrauch; darüber hinaus die Verknüpfung nationaler Datenbanken mit der Europäischen Beobachtungsstelle für den Gebäudebestand.

2. Maßnahmen zur Unterstützung des Übergangs zu einem klimaneutralen Gebäudebestand, insbesondere:

  • in Bezug auf emissionsfreie Gebäude (ZEB) Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Benchmarks und der Verfeinerung und Umsetzung des Konzepts im nationalen Kontext, beispielsweise durch Ermittlung von Kriterien, Schwellenwerten und anderen Parametern und Rahmenbedingungen, die für die Festlegung und Umsetzung von ZEB-Standards auf nationaler Ebene für neue und bestehende Gebäude relevant sind.
  • was das Treibhauspotenzial von Gebäuden betrifft, Unterstützung bei der Erstellung und Durchführung von Berechnungen des Treibhauspotenzials über den gesamten Lebenszyklus im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Rahmens für die Kohlenstoffreduzierung über die gesamte Lebensdauer, insbesondere indem auf bestehenden Initiativen auf nationaler Ebene aufgebaut und versucht wird, die wirksamsten Praktiken zu replizieren, und indem die Berechnungen in die nationalen politischen Rahmenbedingungen integriert und der politikübergreifende Austausch gefördert werden.
  • in Bezug auf Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und in Richtung emissionsfreier Gebäude Unterstützung bei der Aktualisierung von Berechnungen und Kostenoptimalitätsmethoden, einschließlich der Aktualisierung der Software.
  • Für Maßnahmen, die speziell die Markteinführung von Energieausweisen und den Gebäudesanierungspass unterstützen, lesen Sie bitte das Thema LIFE-2023-CET-BETTERRENO.
  • Für Maßnahmen, die speziell die Zugänglichkeit von Gebäudedaten für Gebäudeeigentümer, -betreiber und Dritte sowie die Harmonisierung von Datenmodellen und -standards unterstützen, verweisen wir auf das Thema LIFE-2023-CET-BETTERRENO.
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung von Bestimmungen in Bezug auf Wärmepumpen finden Sie im Thema LIFE-2023-CET-WÄRMEPUMPEN.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern. 

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten: 

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen) 
  • Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
    • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
    • Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
  • Optionale Anhänge:
    • Unterstützungsbekundungen

Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

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