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Call-Eckdaten
Förderung der digitalen Kompetenzen junger Schüler*innen, insbesondere von Mädchen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2023-SKILLS-04-BOOSTINGDIGIT
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
26.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 6.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aktion ist es, Pilotaktionen durchzuführen, um die Zahl der Studierenden zu erhöhen, die ein digitales Studium und eine digitale Karriere anstreben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Erhöhung der Beteiligung von Mädchen liegt. Sie wird gemeinsame Aktionen zwischen führenden technischen Hochschuleinrichtungen, Unternehmen und Schulen unterstützen, um digitale Studien durch praktische Aktivitäten und herausfordernde Projekte zu fördern.
Call-Ziele
Studierende in digitalen und IKT-Disziplinen stellen eine Minderheit dar, im Jahr 2021 waren es 4,5 % aller Absolventen. Es gibt auch ein ernsthaftes Problem mit dem Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern: nur 19 % der IKT-Fachleute und jede*r dritte Absolvierende von Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen und/oder Mathematik (MINT) sind Frauen. Im Rahmen des strukturierten Dialogs über digitale Bildung und Kompetenzen berichten die Mitgliedstaaten auch über den Wettbewerb um die wenigen Schüler*innen, die ein geeignetes Profil und Interesse an einem Studium der MINT-Fächer auf Hochschulebene haben.
Um den erheblichen Mangel an Fachleuten für fortgeschrittene digitale Technologien und an IKT-Spezialisten zu beheben, ist es notwendig, den Pool an Schüler*innenzu vergrößern, die letztlich an einem MINT- und IKT-Studium interessiert sind, mit besonderem Augenmerk auf Mädchen und Frauen, die im digitalen Bereich stark unterrepräsentiert sind. Die Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen von einem frühen Alter an und auf kontinuierliche Weise ist von entscheidender Bedeutung für die Beeinflussung des Niveaus der digitalen Kompetenzen der EU-Bevölkerung und der Zahl der männlichen und weiblichen Schüler*innen, die ein Studium und eine Karriere im IKT-Bereich in Betracht ziehen. Darüber hinaus zeigt sich, dass Schüler*innen, die von klein auf in das Erlernen von Programmieren oder rechnerischem Denken einbezogen werden, mit größerer Wahrscheinlichkeit ein Studium der IKT oder digitalbezogener Bereiche aufnehmen, was sich beispielsweise auf die Zahl der Mädchen auswirkt, die diesen Studiengang wählen.
In den bilateralen Gesprächen mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des strukturierten Dialogs über digitale Bildung und Kompetenzen forderten viele innovative Ansätze, um junge Menschen und insbesondere Mädchen ab der Grundschule (oder sogar noch früher) für digitale Berufe zu gewinnen und ein Umdenken in ihrer Wahrnehmung zu fördern. Diese Aktion wird daher spezielle Aktivitäten beinhalten, um Mädchen und Frauen zu ermutigen, sich an digitalen Studiengängen zu beteiligen.
Ziel dieser Aktion ist es, Pilotaktionen durchzuführen, um die Zahl der Studierenden zu erhöhen, die ein digitales Studium und eine digitale Karriere anstreben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Erhöhung der Beteiligung von Mädchen liegt. Sie wird gemeinsame Aktionen zwischen führenden technischen Hochschuleinrichtungen, Unternehmen und Schulen unterstützen, um digitale Studien durch praktische Aktivitäten und herausfordernde Projekte zu fördern. Ein weiteres Ziel dieser Aktion ist es, die EU-Initiative Code Week auf eine stärkere und breitere Basis zu stellen und so ihre Wirkung über die > 4 Millionen Menschen hinaus zu steigern, die jedes Jahr erreicht werden, von denen fast die Hälfte junge Frauen und Mädchen sind.
Mit den Maßnahmen werden beispielsweise Sommerschulen für Schüler*innen in digitalen Bereichen und Karrieretage für digital Interessierte finanziert, um eine größere Geschlechtervielfalt zu fördern und den Austausch zwischen Hochschuleinrichtungen und Grund- und Sekundarschulen zu digitalen Themen zu unterstützen. Konsortien des Programms "Digitales Europa", die bereits im Rahmen des ersten Arbeitsprogramms ausgezeichnet wurden, könnten ebenfalls genutzt werden, um jüngeren Studierenden Zugang zu den hochmodernen Labors zu verschaffen, die Einrichtungen des Campus kennenzulernen und an Seminaren der renommiertesten Experten für Quantencomputing, Cybersicherheit, KI, Cloud und anderen Themen teilzunehmen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Rolle von Mädchen und Frauen im digitalen Bereich gewidmet werden, wobei der Schwerpunkt auf der Entlarvung von Stereotypen und der Überwindung der Kluft zwischen Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen liegt.
Diese Maßnahme steht im Einklang mit Aktion 13 des Aktionsplans für digitale Bildung (2021-2027), der darauf abzielt, die digitalen Kompetenzen von Mädchen und Frauen durch Projekte wie Girls Go Circular und ESTEAM Fests zu verbessern.
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Erwartete Ergebnisse
Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Grundschulen, weiterführenden Schulen und berufsbildenden Schulen sowie Hochschulbildung und Forschung, um die Zahl der Schüler*innen, die sich für digitale Studiengänge einschreiben, zu erhöhen und eine Annäherung der Geschlechter zu erreichen. Dies wird zur Entwicklung von:
- Sommerschulen
- Spezialisierte Informations- und Karrieretage
- Verbreitungs- und Outreach-Aktivitäten, wie die EU Code Week
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller:
- Rechtspersonen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich aus mindestens 4 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 4 verschiedenen förderfähigen Ländern zusammensetzt.
Besondere Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Erklärung zur Eigentumskontrolle: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten beschränkt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL 2023- Advanced Digital SkillsDIGITAL 2023- Advanced Digital Skills(662kB)
Kontakt
Website
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