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Call-Eckdaten
Digitale Werkzeuge zur Förderung der Akzeptanz digitaler Dienstleistungen auf dem Energiemarkt
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-03-04
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
10.10.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 11.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen sollten sich auf die Vorteile neuer digitaler Dienste und die Erfahrungen der Nutzer*innen konzentrieren, um die zu erwartenden Reibungsverluste beim Einstieg der Endverbraucher*innen zu überwinden und innovative Instrumente für Engagement und Kompetenz zu entwickeln. Erforderlich sind Instrumente der sozialen Innovation und multidisziplinäre Ansätze sowie die Einbeziehung von politischen Entscheidungsträgern auf verschiedenen Ebenen, des Privatsektors, der Zivilgesellschaft und der Bürger*innen im Allgemeinen.
Call-Ziele
Die Digitalisierung schreitet schneller voran als die Anpassungsfähigkeit der Gesellschaft. Digitale Technologien sind eine treibende Kraft für die Befähigung der Bürger*innen, eine aktive Rolle bei der gerechten Energiewende zu übernehmen. Die Erhöhung der Akzeptanz neuer digitaler Technologien ist von zentraler Bedeutung.
Dementsprechend werden sich die vorgeschlagenen Aktivitäten mit allen folgenden Aspekten befassen:
- Nutzung von Echtzeitdaten, die durch Echtzeitsensoren/Internet der Dinge und Echtzeitdatenverarbeitung aus anderen Sektoren als dem Energiesektor (z. B. Datenwirtschaft, Gesundheit, Finanzen, Sicherheit) bereitgestellt werden, um neue Unternehmen und neue Wege zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft durch die Entwicklung innovativer datengesteuerter, sektorübergreifender integrierter Dienste, Lösungen und Produkte zu schaffen.
- Unterstützung von Verbraucher*innen und Bürger*innen bei der Navigation durch die neuen digitalen Technologien, die auf dem Energiemarkt Einzug halten, wobei neben der sektorspezifischen auch die sektorübergreifende Dimension zu berücksichtigen ist und auch die Möglichkeit des Einsatzes u. a. von KI-basierten Assistenzsystemen zu prüfen ist.
- Initiierung und Unterstützung der Entwicklung eines digitalen Tools, das es den Bürger*innen ermöglicht, alle energiebezogenen Daten, die sie produzieren und mit Dritten teilen, zu visualisieren und darauf zuzugreifen, um so ihr Recht auf Verständnis und Kontrolle ihrer Daten wahrzunehmen.
- Testen Sie die entwickelten sektorübergreifenden Dienste in mindestens 3 Ländern. Bei der Auswahl der Pilotprojekte sollten geschlechtsspezifische, demografische, geografische und sozioökonomische Aspekte gebührend berücksichtigt werden.
- Entwicklung und Erprobung eines digitalen Zwillings des (Haushalts-)Energieverbrauchers in mindestens drei Ländern, wobei KI zur Unterstützung des Verbrauchers eingesetzt wird (sowohl im Hinblick auf die Optimierung der Dienstleistung als auch auf die Verbesserung der digitalen Energiekompetenz und die Förderung des Verständnisses und des Vertrauens in die verwendete KI).
- Die Lösungen für den digitalen Zwilling sollten als Open-Source-Lösungen entwickelt und zur Verfügung gestellt werden, wobei sichergestellt werden muss, dass die Mitwirkenden anerkannt und angemessen entschädigt werden, wobei klar definierte Regeln einzuhalten sind und innerhalb eines Netzes vertrauenswürdiger Daten, das die Sicherheit und Souveränität von Daten und Diensten gewährleistet, eine Open-Source-Lösung entwickelt wird, damit die entwickelte Software verfügbar ist.
- Beitrag zur Kommunikations-, Outreach- und Verbreitungsstrategie der Mitteilung über die Digitalisierung des Energiesystems.
Die Projekte müssen die Infrastruktur für den Datenaustausch nutzen, die im Rahmen der laufenden EU-finanzierten Projekte von Horizont 2020, Horizont Europa und dem Programm Digitales Europa entwickelt wird.
Das Projekt muss bestehende Living Labs (z. B. EnergyVille, TomorrowLab und Living Labs, die vollständig durch EU-Projekte als Studien- oder Demonstrationsstandort finanziert werden) berücksichtigen und mit ihnen zusammenarbeiten, wenn dies als notwendig erachtet wird, um integrierte Verbraucherdienste zu testen, die laufenden relevanten Blueprint-Projekte des Erasmus+-Programms, relevante Initiativen von Digital Innovation Hubs, den Europäischen Klimapakt, den Aktionsplan der Europäischen Kommission für digitale Bildung und andere relevante Initiativen.
Die Projekte müssen sich um Synergien mit den Instrumenten von Horizont Europa bemühen, einschließlich der Bottom-up-Instrumente wie ERC, MSCA, EIT KICs, sowie mit den europäischen Partnerschaften.
Die Zusammenarbeit mit Aktivitäten der Mission "Green Powered Future" (Säule 3) der Mission Innovation wird gefördert.
Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur BRIDGE-Initiative leisten, sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen und bis zu 2 % ihres Budgets für diesen Zweck bereitstellen. Zusätzliche Beiträge zur "Alliance for Internet of Things Innovation" (AIOTI) und zu anderen relevanten Aktivitäten (z. B. Cluster digitaler Projekte und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
Darüber hinaus wird von den Projekten erwartet, dass sie die Ergebnisse der Arbeit der Arbeitsgruppe "Bürger- und Verbraucherengagement" und Daten aus dem von der Europäischen Kommission entwickelten Benchmark für die Stärkung der Rolle der Verbraucher berücksichtigen.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen und Institutionen sowie von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Entwicklung und Einführung innovativer datengesteuerter, sektorübergreifender integrierter Dienstleistungen, Lösungen und Produkte unter Verwendung sektorübergreifender Daten, die aus anderen Sektoren als dem Energiesektor stammen (z. B. Datenwirtschaft, Gesundheit, Finanzen, Sicherheit), die den Verbrauchern die Möglichkeit geben, in die Energiewende zu investieren (z. B. in erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Renovierung, Nachfragesteuerung, Speicherung).
- Entwicklung und rasche Markteinführung von digitalen Zwillingsmodellen für private Energieverbraucher*innen, um Verbraucher*innen, Bürger*innen, Energieversorgern, Aggregatoren und Energiegemeinschaften zu helfen, datengestützte Energiedienstleistungen (und andere Sektoren) zu optimieren und die digitale Energiekompetenz zu verbessern.
- Besserer Zugang der Verbraucher*innen zu der breiten Palette neu entstehender Dienste und Anwendungen auf dem Markt, die sich aus der gemeinsamen Nutzung von Daten ergeben und von der verbesserten Interoperabilität profitieren werden.
- Stärkere Vereinfachung der Verwaltung und Verbesserung der Qualität neuer und bestehender Energiedienstleistungen und neuer digitaler Plattformen, intelligenter Zähler und Werkzeuge, um den Verbraucher*innen nahtlose Omnikanalerfahrungen zu bieten.
- Bewertung der Auswirkungen einer breiten Einführung digitaler Werkzeuge auf die Marktgestaltung (Energie- und Flexibilitätsmärkte) und Vorschläge für entsprechende Änderungen der Flexibilitätsdienstleistungen und der damit verbundenen Prozesse für die Vereinbarung, Aktivierung, Messung und Abrechnung von Flexibilität.
- Schaffung von Wert und direktem Nutzen für die Verbraucher*innen und Unterstützung der digitalen Befähigung und Energiekompetenz der Bürger*innen: Die europäischen Bürger*innen werden geschult, motiviert und befähigt, digitale Werkzeuge zu nutzen, um sich aktiv an der gerechten Energiewende zu beteiligen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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