Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Systemansatz für die Netzplanung und -aufrüstung zur Unterstützung einer dominierenden Elektromobilität (Fahrzeuge und Schiffe) unter Verwendung von KI-Tools
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-03-03
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
10.10.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 11.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 11.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Projekten wird erwartet, dass sie eine kohärente Planung des Energiesystems für die Elektromobilität und neue Dienstleistungen für Kunden und Kundinnen entwickeln, indem sie neue KI-gestützte Instrumente zur Vorhersage, Schätzung und Planung der Einführung und der damit verbundenen Herausforderungen für die Versorgungsunternehmen definieren und entwickeln.
Call-Ziele
Die Aktivitäten sollen mindestens die folgenden Aspekte umfassen:
- Definition und Entwicklung neuer KI-gestützter Werkzeuge zur Vorhersage, Schätzung und Planung des Ausbaus und der damit verbundenen Herausforderungen für Versorgungsunternehmen (aus Sicht des Ökosystems für das Aufladen von E-Fahrzeugen - CPO, DSO und TSO) im Hinblick auf die Bewältigung der steigenden Nachfrage an zahlreichen neuen Standorten, insbesondere zu Spitzenzeiten.
- Erkenntnisse darüber, wie der erforderliche Netzanschluss (und die erforderliche Leistung) in weniger dicht besiedelten Gebieten effektiv bereitgestellt werden kann, wobei die Auswirkungen der Installation von Batterien zur Erweiterung des Netzes in Kombination mit erneuerbaren Energien untersucht werden.
- Entwicklung einer kohärenten Energiesystemplanung für die Elektromobilität, die sowohl den Bedarf als auch die Auswirkungen des Aufladens von E-Fahrzeugen und der Stromversorgung von Schiffen in Seehäfen und Binnengewässern an Land berücksichtigt.
- Entwicklung neuer Dienstleistungen für Verbraucher*innen (EV- und HDV-Besitzer*innen, Mieter*innen usw.), die auf intelligentem Laden basieren und die Flexibilität auf den Märkten für Großhandel, Haushaltsoptimierung und/oder Netzdienstleistungen nutzen. Die Integration von intelligenten Ladediensten mit der Flexibilität anderer Geräte (z. B. Demand Response) wäre ein Mehrwert für das Projekt.
- Es besteht ein zunehmendes Risiko, dass ein Szenario eintritt, bei dem E-Fahrzeuge und/oder Ladestationen gleichzeitig gehackt werden, was zu einer Störung des Netzbetriebs führt, die sich schnell ausbreitet und schwerwiegende Folgen wie Stromausfälle und eine allgemeine Beeinträchtigung der Frequenzstabilität des Netzes hat. Das Projekt soll eine Brücke zwischen den Betreibern der Ladeinfrastruktur, den EVs und dem Netz (DSOs, TSOs) schlagen und bestehende Schwachstellen und Risiken für die Verbreitung von Angriffen identifizieren.
- Die entwickelten Lösungen sollten ihre Umweltauswirkungen, insbesondere im Hinblick auf den Energieverbrauch, bewerten.
Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur BRIDGE-Initiative leisten, sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen und bis zu 2 % ihres Budgets für diesen Zweck bereitstellen. Zusätzliche Beiträge zur "Alliance for Internet of Things Innovation" (AIOTI) und anderen relevanten Aktivitäten (z. B. Cluster digitaler Projekte und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- KI-gestützte Vorhersage der günstigsten Standorte zur Optimierung der Netzressourcen und des Ausbaus von Ladestationen für E-Fahrzeuge und Elektro-HDVs.
- Entwicklung von räumlichen Kartierungsmodellen und Softwaretools für Standortentscheidungen mit einem umfassenden Fokus, einschließlich großer Autobahnen, Industriegebiete (Ladestationen), städtische Knotenpunkte (z.B. für das Laden über Nacht) und weniger dicht besiedelte Gebiete.
- Simulation, Analyse, Design, Test und Demonstration von intelligenten und bidirektionalen Ladesystemen und deren Integration in Flexibilitätsmärkte, die es ermöglichen, die Auswirkungen auf die Netzplanung und den Anschluss von Hochleistungs-Ladepools für das Aufladen von E-Fahrzeugen und insbesondere HDVs an kostenintensiveren Standorten zu minimieren, und die Vorteile für die Verbraucher*innen auf der Grundlage von intelligenten Energiedienstleistungsmodellen für das Laden gewährleisten.
- Untersuchung der Auswirkungen verschiedener Lademethoden, einschließlich des kabelgebundenen Ladens, des drahtlosen Ladens und elektrischer Straßensysteme, die sowohl Oberleitungen als auch in die Straße eingebettete Induktionsspulen umfassen.
- Analyse, Entwurf, Erprobung und Entwicklung eines Cybersicherheitsmodells, das die Ausbreitung von Angriffen auf die Ladeinfrastruktur simulieren und genau darstellen kann, um die Entwicklung effizienter Strategien und Verteidigungslinien zur Abschwächung dieser Schwachstellen für die verschiedenen relevanten Interessengruppen zu ermöglichen.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren