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Call-Eckdaten
Schaffung einer standardisierten und quelloffenen Peer-to-Peer-Plattform für die gemeinsame Nutzung von Energie im Energiesektor
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D3-03-05
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
10.10.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es wird erwartet, dass die Projekte eine kostenlose, EU-validierte Flexibilitäts- und Peer-to-Peer-Handelslösung für die Verbraucher*innen entwickeln und fördern, die der Integration dezentraler Energiequellen in das Stromnetz zugute kommt.
Call-Ziele
Die Aktivitäten umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
- Definition der Kernprozesse, die eine Flexibilitäts- und Peer-to-Peer-Handelsplattform ausführen sollte, um:
- eine optimale Valorisierung und Integration von DER (wie Solarzellen, Batterien und Elektrofahrzeuge, aber auch Demand-Response und flexible Wärmepumpen und Heizungen, die als Ressource betrachtet werden) in das Stromnetz zu gewährleisten.
- Berücksichtigung von Netzbeschränkungen, auch durch den Einsatz von Preissignalen zur Förderung der Flexibilität.
- Berücksichtigung der Bedürfnisse und Merkmale der lokalen Verbraucher*innen.
- Entwicklung einer KI-basierten Software, die maschinelle Lernprozesse nutzt, um Kernoperationen und lokale Netzbeschränkungen zu integrieren (auch wenn sie durch Preissignale kanalisiert werden), um sich an Schwankungen und Veränderungen der Netzbedingungen anzupassen.
- Test- und Simulationsfälle für Blockchain-basierte Handelsoperationen nach einer agilen Methodik mit dem Ziel, innerhalb der Projektlaufzeit ein voll funktionsfähiges Handelsinstrument zu erhalten. Das Design der Plattform sollte den Multi-Akteurs-Charakter der dezentralisierten Energienutzung widerspiegeln. Die Vorschläge sollten einen komplexen Systemveränderungsprozess berücksichtigen und Entwicklungspfade für die Plattformen vorgeben, ihre soziotechnischen Interdependenzen berücksichtigen und machbare Einstiegspunkte definieren und validieren.
- Entwicklung von Feldstudien in Bürgerenergiegemeinschaften / Gemeinschaften für erneuerbare Energien, um Bottom-up-Ansätze zu integrieren.
- Festlegung von Regeln für die Nutzung des Instruments
- Einbindung von Energiegenossenschaften oder Bürgerenergiegenossenschaften (siehe Artikel 16 der Richtlinie 2019/944/EG der Kommission über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (IEMD)) / Gemeinschaften für erneuerbare Energien (siehe Artikel 22 der Richtlinie 2018/2001 der Kommission zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II)) in jedem ausgewählten Projekt und Gewährleistung, dass das endgültige Eigentum an diesen Instrumenten in den Händen der Gemeinschaft verbleiben kann und dass sie für die Wiederverwendung zur Verfügung stehen (eine besondere Erwägung wird in Bezug auf die Datensicherheit und mögliche damit verbundene Einschränkungen erfolgen).
- Entwicklung einer offenen, verfügbaren und funktionsfähigen Plattform zur Stärkung von Geschäftsmodellen und Definition dieser Geschäftsmodelle.
- Untersuchung und Vergleich der Vor- und Nachteile bestehender und neuer Market-Making-Methoden (Orderbuch-basierte Systeme und Liquiditätspool-basierte automatisierte Market-Maker) für eine Peer-to-Peer-Energiebörse.
- Bei der Entwicklung des Projekts sollten sowohl die technologische Leistungsfähigkeit als auch ein langfristiger Nachhaltigkeitsfahrplan berücksichtigt werden.
Die entwickelten Lösungen sollten für Bürger*innen, Energiegenossenschaften und Bürgergemeinschaften/Erneuerbare Energien frei zugänglich sein.
Die Lösungen sollten als Open-Source-Lösungen entwickelt und zur Verfügung gestellt werden, wobei sichergestellt sein muss, dass die Mitwirkenden anerkannt und angemessen entschädigt werden, und zwar unter Einhaltung genau definierter Regeln und innerhalb eines Netzes vertrauenswürdiger Daten, das die Sicherheit und Souveränität der Daten und Dienste gewährleistet.
Die ausgewählten Projekte werden mit anderen einschlägigen Projekten durch regelmäßige gemeinsame Workshops, den Austausch nicht vertraulicher Berichte usw. zusammenarbeiten.
Von den ausgewählten Projekten, insbesondere denjenigen, die die Peer-to-Peer-Durchführbarkeit unter realen Bedingungen und in realen Umgebungen testen (z. B. Living Labs oder andere Arten von Sandbox-Initiativen), wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur BRIDGE-Initiative leisten, sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen und bis zu 2 % ihres Budgets für diesen Zweck bereitstellen. Zusätzliche Beiträge zur "Alliance for Internet of Things Innovation" (AIOTI) und anderen relevanten Aktivitäten (z. B. Cluster digitaler Projekte und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
Bei der Entwicklung von Lösungen sollte gegebenenfalls die Integration in bestehende Strommärkte berücksichtigt werden. Die ausgewählten Projekte sollten die Energieregulierungsbehörden in ihre Steuerung einbeziehen und vorzugsweise im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Länder angesiedelt sein, in denen bisher nur wenige Pilotprojekte für den Peer-to-Peer-Energiehandel durchgeführt wurden.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen und Institutionen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken. Dies ist im vorliegenden Projekt umso wichtiger, als eine Änderung der Verbraucheranreize (z. B. durch Preissignale) Verhaltensänderungen auslösen kann, die wiederum positive Auswirkungen auf das Elektrizitätssystem und interessante Anwendungen in Bezug auf Flexibilitätsdienste, die Optimierung der Nutzung überschüssiger EE-Erzeugung sowie das Engpassmanagement haben können.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Entwicklung einer unabhängigen, EU-validierten Flexibilitäts- und Peer-to-Peer-Handelslösung für Verbraucher*innen, die sich an solchen Operationen beteiligen wollen, zum Nutzen der Integration von dezentralen Energieressourcen (wie Solarzellen, Batterien und Elektrofahrzeuge, aber auch Demand-Response und flexible Wärmepumpen und Heizungen, die als Ressource betrachtet werden) in das Stromnetz.
- Eine solche Alternative sollte quelloffen, frei zugänglich und frei von Rechten des geistigen Eigentums sein, einfach zu warten sein und sicherstellen, dass das endgültige Eigentum an den Werkzeugen in den Händen der Gemeinschaft verbleiben kann und dass diese Werkzeuge zur Wiederverwendung verfügbar sind.
- Erhöhen Sie das Engagement der Verbraucher und die Akzeptanz des Tools.
- Veranschaulichung der relevanten Dienste, die von dieser Peer-to-Peer-Handelsplattform unterstützt werden (Flexibilitätsdienste für ÜNB, VNB, Eigenverbrauch).
- Sicherstellung von Richtlinien für den Betrieb, die Integration und die Nutzung von Blockchain-Technologien und der zugrunde liegenden Daten für alle Beteiligten.
- Gewährleistung der Interoperabilität und Beitrag zur Standardisierung von Blockchain-Energieanwendungen
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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