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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung transnationaler Projekte in den Bereichen E-Justiz, Rechte der Opfer und Verfahrensrechte
Förderprogramm
Justiz Programm
Call Nummer
JUST-2023-JACC-EJUSTICE
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
04.10.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 10.100.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
mindestens € 100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, den wirksamen und diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz für alle und einen wirksamen Rechtsschutz, auch auf elektronischem Wege (E-Justiz), zu erleichtern, indem effiziente Zivil- und Strafverfahren gefördert und die Rechte aller Opfer von Straftaten sowie die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren unterstützt werden.
Call-Ziele
Diese zweijährliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Einzelziels "Zugang zum Recht" umfasst zwei Prioritäten:
1. Priorität "E-Justiz
Das Hauptziel im Rahmen der Priorität "E-Justiz" besteht darin, zur Erreichung der Ziele der Mitteilung der Kommission über die Digitalisierung der Justiz in der EU und der europäischen E-Justiz-Strategie und des Aktionsplans 2019-2023 des Rates beizutragen, indem die Durchführung von E-Justiz-Projekten auf europäischer und nationaler Ebene (soweit sie eine europäische Dimension haben) unterstützt wird.
Vorrangig werden Projekte gefördert, die darauf abzielen, bestehende oder laufende E-Justiz-Projekte zu ergänzen oder zu verbessern.
Sekundäre Priorität wird der Entwicklung konkreter Fälle für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Distributed-Ledger-Technologie im Justizbereich eingeräumt.
2. Priorität "Rechte der Opfer und Verfahrensrechte
Die im Rahmen dieser Priorität zu finanzierenden Projekte sollten:
- zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Strafrechts im Bereich der Rechte von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, beitragen;
- einen Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts im Bereich der Rechte von Opfern von Straftaten im Einklang mit den Prioritäten der EU-Strategie für die Rechte der Opfer (2020-2025) leisten.
In beiden Bereichen (Verfahrensrechte und Opferrechte) können die Maßnahmen mögliche künftige EU-Initiativen in Bezug auf Lücken in den EU-Rechtsvorschriften umfassen, bei denen weiterer Bedarf an EU-Maßnahmen festgestellt wird. Projekte, die einen größtmöglichen praktischen Nutzen und eine größtmögliche Wirkung für die Zielgruppen gewährleisten, werden positiver bewertet als theoretische Projekte, die hauptsächlich aus Forschungs- und anderen analytischen Aktivitäten bestehen. Maßnahmen zum Zugang zu Informationen, zur Unterstützung und zum Schutz von Opfern von Kriegsverbrechen werden ebenfalls in Betracht gezogen. Erfolgreiche Projekte müssen einen leichten Zugang zu ihren Ergebnissen und deren weite Verbreitung gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Für die Priorität "E-Justiz":
- Berücksichtigung der in der Mitteilung der Kommission über die Digitalisierung der Justiz in der EU dargelegten einschlägigen politischen Ziele;
- Bessere Beteiligung mit dem Ziel, eine vollständige EU-weite Abdeckung bei den verschiedenen E-Justiz-Verbundprojekten zu erreichen;
- Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, sich an neuen Pilotinitiativen zu beteiligen, insbesondere an den im europäischen E-Justiz-Aktionsplan (2019-2023) genannten;
- Bessere Aufklärung über laufende und künftige E-Justiz-Aktivitäten.
Für die Priorität "Rechte der Opfer und Verfahrensrechte":
Die erwarteten Ergebnisse im Bereich der Verfahrensrechte sind:
- Bessere Kenntnis der Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken im Zusammenhang mit bestimmten Bestimmungen des EU-Besitzstands, die die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren regeln, und verbesserte Fähigkeit der nationalen Praktiker*innen, Fragen im Zusammenhang mit diesen Rechten zu behandeln;
- Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden, NRO und Berufsverbänden in Bezug auf die Rechte von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden;
- Harmonisierung der Verwaltungspraktiken, die im Zusammenhang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften in den verschiedenen Mitgliedstaaten gelten;
- Verringerung des Risikos von Verstößen gegen das Recht auf ein faires Verfahren;
- Vereinbarkeit des nationalen Rechtsrahmens und der Vorschriften im Zusammenhang mit den Rechten von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, mit dem EU-Besitzstand im Bereich der Verfahrensrechte.
Die erwarteten Ergebnisse im Bereich der Rechte der Opfer sind:
- Ausbau der Kapazitäten der nationalen Praktiker*innen zur Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit den Rechten der Opfer von Straftaten;
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden, NRO und/oder Berufsverbänden im Bereich der Opferrechte, einschließlich der Entschädigung in grenzüberschreitenden Fällen;
- Verbesserung des öffentlichen Bewusstseins und der Kenntnisse über die Rechte der Opfer sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene (auch bei den am stärksten gefährdeten Gruppen);
- Verbesserte Kenntnisse über spezifische Bestimmungen des EU-Besitzstandes, die Fragen wie die Verweisung von Opfern an die entsprechenden Unterstützungsdienste, den Zugang von Opfern zu Informationen im Bereich der Opferrechte, die individuelle Bewertung der Bedürfnisse von Opfern, den Einsatz von Verfahrensmitteln zum Schutz von Opfern während des Strafverfahrens, einschließlich des Einsatzes von Fernverhandlungen und Videovernehmungen, regeln;
- Vereinbarkeit des nationalen Rechtsrahmens und der Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit den Rechten der Opfer mit dem einschlägigen EU-Besitzstand;
- Verbesserte Unterstützungsdienste für Opfer durch:
- Erhöhung der Zahl der Opferhilfsorganisationen, die allgemeine und spezialisierte Unterstützungsdienste für Opfer von Straftaten und ihre Familienangehörigen anbieten, sowie gezielte und integrierte spezialisierte Unterstützungsdienste für Opfer mit besonderen Bedürfnissen wie Opfer häuslicher Gewalt, Opfer anderer Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, Opfer von Kindern, Opfer von Hassverbrechen und Opfer von Straftaten mit Migrationshintergrund, Opfer von Kriegsverbrechen in einer gezielten, geschlechtersensiblen und integrierten Art und Weise, die psychologische und soziale Hilfe mit einer Zusammenarbeit mit den Polizei- und Justizbehörden zusammenführt; o verbesserter Zugang der Opfer zu solchen Unterstützungsdiensten;
- Verbesserung der Qualität der von Opferhilfsorganisationen angebotenen Dienste (einschließlich geschlechtersensibler, opferzentrierter und traumainformierter Dienstleistungsansätze);
- Schärfung des Bewusstseins für die Problematik der Beziehungen zwischen Opfern und Tätern, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der Opfer zur Justiz und zur Verringerung der Rückfälligkeit durch Instrumente wie die wiederherstellende Justiz.
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Erwartete Ergebnisse
Alle Aktivitäten sollten sowohl in der Konzeptions- als auch in der Umsetzungsphase eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen. Daher wird von den Antragstellenden erwartet, dass sie eine geschlechtsspezifische Analyse durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen, in der die potenziell unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts und seiner Aktivitäten auf Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt dargestellt werden. Dabei sollten unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Zu diesem Zweck werden die Antragstellenden aufgefordert, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung, einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken, und der Informationsverbreitung sollte ein geschlechtsspezifischer Ansatz verfolgt werden. Alle Kommunikationsmaßnahmen sollten der Diskriminierung, Viktimisierung und Stereotypisierung von Frauen und Männern vorbeugen. Gegenseitiges Lernen, Analyse- und Schulungsaktivitäten sollten eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen und eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an Schulungen fördern.
Für die Priorität E-Justiz:
Die Projektaktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung würden grundsätzlich analytische, konzeptionelle, gestalterische und ausarbeitende Arbeiten, die Entwicklung von IT-Software, die Qualitätssicherung und damit zusammenhängende Hilfsmaßnahmen umfassen, die für die Einrichtung neuer IT-Systeme sowie für die Erweiterung und Anpassung bestehender nationaler und transnationaler Lösungen im Hinblick auf die Ziele der Aufforderung erforderlich sind.
Die Anforderungen der eIDAS-Verordnung, die Verwendung der im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) entwickelten digitalen Bausteine sowie die Ergebnisse des e-CODEX-Projekts und der ISA-Kernvokabulare sollten berücksichtigt werden, sofern und soweit dies relevant ist.
Unterstützende Aktivitäten in Bezug auf Projektmanagement, inhaltliche Vorbereitung, redaktionelle Arbeit, Kommunikation, Werbung und Verbreitung sind ebenfalls förderfähig.
Im Rahmen des Schwerpunkts "Rechte der Opfer und Verfahrensrechte" können folgende Aktivitäten gefördert werden:
- gegenseitiges Lernen, Austausch von bewährten Praktiken, Entwicklung von Arbeits- und Lernmethoden, die auf andere Teilnehmerländer übertragbar sein können;
- Austausch und Bereitstellung von Informationen und Entwicklung von Informations- und Bildungsinstrumenten;
- Aufbau von Kapazitäten für Fachleute, einschließlich Schulungen in opferorientierter Kommunikation;
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden (gegebenenfalls einschließlich nationaler Sachverständiger oder Agenturen, die sich mit den von dieser Aufforderung erfassten Aspekten befassen) und/oder Angehörigen der Rechtsberufe und/oder Dienstleistern (einschließlich multidisziplinärer Netze auf EU- oder internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene) und/oder Organisationen der Zivilgesellschaft / nationalen Menschenrechtsinstitutionen / Gleichstellungsstellen, Ombudsstellen und nationalen Behörden (auf nationaler und lokaler Ebene, gegebenenfalls einschließlich Sachverständiger mit geschlechtsspezifischem Fachwissen);
- Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung von Informationen über Rechte und Maßnahmen zur Sensibilisierung für die auf EU- und nationaler Ebene bestehenden Rechte, die für die Prioritäten der Aufforderung relevant sind;
- Fortbildungsmaßnahmen, sofern sie nicht den Hauptzweck des Projekts darstellen, sondern nur ergänzenden Charakter haben;
- analytische Aktivitäten wie Datenerhebung und Erstellung von Datenbanken, Umfragen, Forschung usw.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) folgende Bedingungen erfüllen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
- Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem Programm Justiz assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Für den Schwerpunkt E-Justiz:
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) und aus mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden. Das Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Organisation ohne Erwerbszweck oder eine internationale Organisation als Begünstigten (nicht als verbundene Einrichtung) umfassen. Vorschläge von Einzelbewerbern oder eines Konsortiums aus einem einzigen förderfähigen Land sind ausnahmsweise zulässig, allerdings nur, wenn der Projektantrag eindeutig das Potenzial für einen EU-Mehrwert erkennen lässt.
Für die Priorität "Rechte der Opfer und Verfahrensrechte":
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens zwei unabhängige Einrichtungen aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern.
- dem Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private gemeinnützige Organisation oder ein Verein angehören.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
- Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
weitere Förderkriterien
Das indikative Budget für den Schwerpunkt "E-Justiz" beträgt € 4.100.000,00. Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als € 100.000,00 betragen. Der Höchstbetrag der Finanzhilfe beträgt € 800.000,00 pro Projekt.
Das indikative Budget für den Schwerpunkt "Rechte der Opfer und Verfahrensrechte" beträgt € 6.000.000,00. Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als € 100.000,00 betragen. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-24 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich der obligatorischen Indikatoren
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die aus dem Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen)
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils)
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B)
- für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
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