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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung transnationaler Projekte in den Bereichen E-Justiz, Rechte der Opfer und Verfahrensrechte

Förderprogramm

Justiz Programm

Call Nummer

JUST-2023-JACC-EJUSTICE

Termine

Öffnung
04.05.2023

Deadline
04.10.2023 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 10.100.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

mindestens € 100.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt darauf ab, den wirksamen und diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz für alle und einen wirksamen Rechtsschutz, auch auf elektronischem Wege (E-Justiz), zu erleichtern, indem effiziente Zivil- und Strafverfahren gefördert und die Rechte aller Opfer von Straftaten sowie die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren unterstützt werden.

Call-Ziele

Diese zweijährliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Einzelziels "Zugang zum Recht" umfasst zwei Prioritäten:

1. Priorität "E-Justiz

Das Hauptziel im Rahmen der Priorität "E-Justiz" besteht darin, zur Erreichung der Ziele der Mitteilung der Kommission über die Digitalisierung der Justiz in der EU und der europäischen E-Justiz-Strategie und des Aktionsplans 2019-2023 des Rates beizutragen, indem die Durchführung von E-Justiz-Projekten auf europäischer und nationaler Ebene (soweit sie eine europäische Dimension haben) unterstützt wird.

Vorrangig werden Projekte gefördert, die darauf abzielen, bestehende oder laufende E-Justiz-Projekte zu ergänzen oder zu verbessern.

Sekundäre Priorität wird der Entwicklung konkreter Fälle für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Distributed-Ledger-Technologie im Justizbereich eingeräumt.

2. Priorität "Rechte der Opfer und Verfahrensrechte

Die im Rahmen dieser Priorität zu finanzierenden Projekte sollten:

  • zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Strafrechts im Bereich der Rechte von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, beitragen;
  • einen Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts im Bereich der Rechte von Opfern von Straftaten im Einklang mit den Prioritäten der EU-Strategie für die Rechte der Opfer (2020-2025) leisten.

In beiden Bereichen (Verfahrensrechte und Opferrechte) können die Maßnahmen mögliche künftige EU-Initiativen in Bezug auf Lücken in den EU-Rechtsvorschriften umfassen, bei denen weiterer Bedarf an EU-Maßnahmen festgestellt wird. Projekte, die einen größtmöglichen praktischen Nutzen und eine größtmögliche Wirkung für die Zielgruppen gewährleisten, werden positiver bewertet als theoretische Projekte, die hauptsächlich aus Forschungs- und anderen analytischen Aktivitäten bestehen. Maßnahmen zum Zugang zu Informationen, zur Unterstützung und zum Schutz von Opfern von Kriegsverbrechen werden ebenfalls in Betracht gezogen. Erfolgreiche Projekte müssen einen leichten Zugang zu ihren Ergebnissen und deren weite Verbreitung gewährleisten.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Für die Priorität "E-Justiz":

  • Berücksichtigung der in der Mitteilung der Kommission über die Digitalisierung der Justiz in der EU dargelegten einschlägigen politischen Ziele;
  • Bessere Beteiligung mit dem Ziel, eine vollständige EU-weite Abdeckung bei den verschiedenen E-Justiz-Verbundprojekten zu erreichen;
  • Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, sich an neuen Pilotinitiativen zu beteiligen, insbesondere an den im europäischen E-Justiz-Aktionsplan (2019-2023) genannten;
  • Bessere Aufklärung über laufende und künftige E-Justiz-Aktivitäten.

Für die Priorität "Rechte der Opfer und Verfahrensrechte":

Die erwarteten Ergebnisse im Bereich der Verfahrensrechte sind:

  • Bessere Kenntnis der Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken im Zusammenhang mit bestimmten Bestimmungen des EU-Besitzstands, die die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren regeln, und verbesserte Fähigkeit der nationalen Praktiker*innen, Fragen im Zusammenhang mit diesen Rechten zu behandeln;
  • Verstärkte Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden, NRO und Berufsverbänden in Bezug auf die Rechte von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden;
  • Harmonisierung der Verwaltungspraktiken, die im Zusammenhang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften in den verschiedenen Mitgliedstaaten gelten;
  • Verringerung des Risikos von Verstößen gegen das Recht auf ein faires Verfahren;
  • Vereinbarkeit des nationalen Rechtsrahmens und der Vorschriften im Zusammenhang mit den Rechten von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, mit dem EU-Besitzstand im Bereich der Verfahrensrechte.

Die erwarteten Ergebnisse im Bereich der Rechte der Opfer sind:

  • Ausbau der Kapazitäten der nationalen Praktiker*innen zur Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit den Rechten der Opfer von Straftaten;
  • Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden, NRO und/oder Berufsverbänden im Bereich der Opferrechte, einschließlich der Entschädigung in grenzüberschreitenden Fällen;
  • Verbesserung des öffentlichen Bewusstseins und der Kenntnisse über die Rechte der Opfer sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene (auch bei den am stärksten gefährdeten Gruppen);
  • Verbesserte Kenntnisse über spezifische Bestimmungen des EU-Besitzstandes, die Fragen wie die Verweisung von Opfern an die entsprechenden Unterstützungsdienste, den Zugang von Opfern zu Informationen im Bereich der Opferrechte, die individuelle Bewertung der Bedürfnisse von Opfern, den Einsatz von Verfahrensmitteln zum Schutz von Opfern während des Strafverfahrens, einschließlich des Einsatzes von Fernverhandlungen und Videovernehmungen, regeln;
  • Vereinbarkeit des nationalen Rechtsrahmens und der Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit den Rechten der Opfer mit dem einschlägigen EU-Besitzstand;
  • Verbesserte Unterstützungsdienste für Opfer durch:
    • Erhöhung der Zahl der Opferhilfsorganisationen, die allgemeine und spezialisierte Unterstützungsdienste für Opfer von Straftaten und ihre Familienangehörigen anbieten, sowie gezielte und integrierte spezialisierte Unterstützungsdienste für Opfer mit besonderen Bedürfnissen wie Opfer häuslicher Gewalt, Opfer anderer Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, Opfer von Kindern, Opfer von Hassverbrechen und Opfer von Straftaten mit Migrationshintergrund, Opfer von Kriegsverbrechen in einer gezielten, geschlechtersensiblen und integrierten Art und Weise, die psychologische und soziale Hilfe mit einer Zusammenarbeit mit den Polizei- und Justizbehörden zusammenführt; o verbesserter Zugang der Opfer zu solchen Unterstützungsdiensten;
    • Verbesserung der Qualität der von Opferhilfsorganisationen angebotenen Dienste (einschließlich geschlechtersensibler, opferzentrierter und traumainformierter Dienstleistungsansätze);
  • Schärfung des Bewusstseins für die Problematik der Beziehungen zwischen Opfern und Tätern, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der Opfer zur Justiz und zur Verringerung der Rückfälligkeit durch Instrumente wie die wiederherstellende Justiz.

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Erwartete Ergebnisse

Alle Aktivitäten sollten sowohl in der Konzeptions- als auch in der Umsetzungsphase eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen. Daher wird von den Antragstellenden erwartet, dass sie eine geschlechtsspezifische Analyse durchführen und in ihren Vorschlag aufnehmen, in der die potenziell unterschiedlichen Auswirkungen des Projekts und seiner Aktivitäten auf Frauen und Männer sowie Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt dargestellt werden. Dabei sollten unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Maßnahme auf beide Geschlechter vermieden werden (Do-no-harm-Ansatz). Zu diesem Zweck werden die Antragstellenden aufgefordert, bei der Durchführung ihrer geschlechtsspezifischen Analyse die auf der EIGE-Website aufgeführten Schlüsselfragen zu konsultieren. Bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung, einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken, und der Informationsverbreitung sollte ein geschlechtsspezifischer Ansatz verfolgt werden. Alle Kommunikationsmaßnahmen sollten der Diskriminierung, Viktimisierung und Stereotypisierung von Frauen und Männern vorbeugen. Gegenseitiges Lernen, Analyse- und Schulungsaktivitäten sollten eine Gleichstellungsperspektive einbeziehen und eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an Schulungen fördern.

Für die Priorität E-Justiz:

Die Projektaktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung würden grundsätzlich analytische, konzeptionelle, gestalterische und ausarbeitende Arbeiten, die Entwicklung von IT-Software, die Qualitätssicherung und damit zusammenhängende Hilfsmaßnahmen umfassen, die für die Einrichtung neuer IT-Systeme sowie für die Erweiterung und Anpassung bestehender nationaler und transnationaler Lösungen im Hinblick auf die Ziele der Aufforderung erforderlich sind.

Die Anforderungen der eIDAS-Verordnung, die Verwendung der im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) entwickelten digitalen Bausteine sowie die Ergebnisse des e-CODEX-Projekts und der ISA-Kernvokabulare sollten berücksichtigt werden, sofern und soweit dies relevant ist.

Unterstützende Aktivitäten in Bezug auf Projektmanagement, inhaltliche Vorbereitung, redaktionelle Arbeit, Kommunikation, Werbung und Verbreitung sind ebenfalls förderfähig.

Im Rahmen des Schwerpunkts "Rechte der Opfer und Verfahrensrechte" können folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • gegenseitiges Lernen, Austausch von bewährten Praktiken, Entwicklung von Arbeits- und Lernmethoden, die auf andere Teilnehmerländer übertragbar sein können;
  • Austausch und Bereitstellung von Informationen und Entwicklung von Informations- und Bildungsinstrumenten;
  • Aufbau von Kapazitäten für Fachleute, einschließlich Schulungen in opferorientierter Kommunikation;
  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden (gegebenenfalls einschließlich nationaler Sachverständiger oder Agenturen, die sich mit den von dieser Aufforderung erfassten Aspekten befassen) und/oder Angehörigen der Rechtsberufe und/oder Dienstleistern (einschließlich multidisziplinärer Netze auf EU- oder internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene) und/oder Organisationen der Zivilgesellschaft / nationalen Menschenrechtsinstitutionen / Gleichstellungsstellen, Ombudsstellen und nationalen Behörden (auf nationaler und lokaler Ebene, gegebenenfalls einschließlich Sachverständiger mit geschlechtsspezifischem Fachwissen);
  • Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung von Informationen über Rechte und Maßnahmen zur Sensibilisierung für die auf EU- und nationaler Ebene bestehenden Rechte, die für die Prioritäten der Aufforderung relevant sind;
  • Fortbildungsmaßnahmen, sofern sie nicht den Hauptzweck des Projekts darstellen, sondern nur ergänzenden Charakter haben;
  • analytische Aktivitäten wie Datenerhebung und Erstellung von Datenbanken, Umfragen, Forschung usw.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) folgende Bedingungen erfüllen:

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen) 
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark) 
    • Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem Programm Justiz assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)

Für den Schwerpunkt E-Justiz:

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) und aus mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden. Das Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private Organisation ohne Erwerbszweck oder eine internationale Organisation als Begünstigten (nicht als verbundene Einrichtung) umfassen. Vorschläge von Einzelbewerbern oder eines Konsortiums aus einem einzigen förderfähigen Land sind ausnahmsweise zulässig, allerdings nur, wenn der Projektantrag eindeutig das Potenzial für einen EU-Mehrwert erkennen lässt.

Für die Priorität "Rechte der Opfer und Verfahrensrechte":

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • mindestens zwei unabhängige Einrichtungen aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern.
  • dem Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private gemeinnützige Organisation oder ein Verein angehören.

Sonderfälle:

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). 
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. 
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. 
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. 
  • Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). 
  • Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
  • Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

weitere Förderkriterien

Das indikative Budget für den Schwerpunkt "E-Justiz" beträgt € 4.100.000,00. Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als € 100.000,00 betragen. Der Höchstbetrag der Finanzhilfe beträgt € 800.000,00 pro Projekt.

Das indikative Budget für den Schwerpunkt "Rechte der Opfer und Verfahrensrechte" beträgt € 6.000.000,00. Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als € 100.000,00 betragen. Eine Obergrenze gibt es nicht.

Zusatzinformationen

Themen

Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

12-24 Monate

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
  • Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich der obligatorischen Indikatoren

Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die aus dem Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):

  • detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen)
  • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils)
  • Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt)
  • Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B)
  • für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt

Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 45 Seiten begrenzt.


Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.

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