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Call-Eckdaten
Entwicklung fortschrittlicher Materialien und Zellen für die Massenproduktion von Gen4-Festkörperbatterien für Mobilitätsanwendungen (Batt4EU-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D2-02-01
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 24.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Aufbauend auf den Ergebnissen früherer Forschungsprojekte zu fortgeschrittenen Festkörpermaterialien besteht das Ziel dieses Themas darin, auf Zellebene die Skalierung fortgeschrittener Festkörpermaterialien für Anoden, Kathoden, Elektrolyte und gegebenenfalls Separatoren mit Leistungen und Kosten zu demonstrieren, die für die Mobilitätsmärkte geeignet sind.
Call-Ziele
Die Vorschläge müssen alle folgenden Punkte abdecken:
- Entwicklung oder Nutzung materialspezifischer Modelle und digitaler Werkzeuge für das Material- und Zelldesign, um die besten Materialkombinationen zu ermitteln und den Zelloptimierungsprozess zu beschleunigen.
- Sicherstellung einer hohen Ionenleitfähigkeit (> 0,5 mS/cm2) und Stabilität des Festelektrolyten.
- Integration einer Hochspannungskathode (> 4 V), um die im Abschnitt "Erwartete Ergebnisse" aufgeführten KPIs für die Mobilität zu erreichen.
- Vorschlag und Bewertung von Grenzflächen und Beschichtungslösungen, insbesondere zur Unterdrückung des Dendritenwachstums und zur Ermöglichung einer stabilen Festkörper-Elektrolyt-Interphase (SEI) und Kathoden-Elektrolyt-Interphase (CEI).
- Optimierung des Zellendesigns in Bezug auf alle Zellkomponenten, um die Ziele einer hohen Energiedichte zu erreichen.
- Anodenstromsammler und/oder Festelektrolyt, die in der Lage sind, Volumenänderungen beim Laden/Entladen auszugleichen.
- Demonstration des Potenzials für ein Scale-up von Materialien, Zellen und nachhaltigen industriellen Verarbeitungsmethoden mit Zellen, die eine Kapazität von mehreren Ah erreichen und in einer statistisch aussagekräftigen Anzahl hergestellt werden, um die Wiederholbarkeit des Prozesses zu demonstrieren.
- Projektveröffentlichungen sollten den Leitlinien für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen gemäß dem Bericht "Batteries Europe - Reporting Methodologies" entsprechen, wobei die Vertraulichkeit für eine künftige kommerzielle Nutzung gewahrt bleiben muss.
Die Pläne für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse von Vorschlägen, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein solides Geschäftskonzept und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt. Die Verwertungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Kommerzialisierung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan) enthalten, aus denen die möglichen Finanzierungsquellen hervorgehen, die in Anspruch genommen werden können (insbesondere der Innovationsfonds).
Die Projekte sollten einen Bezug zu laufenden Aufforderungen von Horizont Europa aufweisen, insbesondere zu HORIZON-CL5-2021-D2-01-03: Fortgeschrittene Hochleistungs-Li-Ionen-Batterien der Generationen 4a und 4b (Festkörperbatterien) zur Unterstützung der Elektromobilität und anderer Anwendungen und HORIZON_CL5-2021-D1-01-05 (Entwicklung von Fertigungstechnologien für Festkörperbatterien (SSB, Batterien der Generationen 4a - 4b). Die Projekte sollten auch die Ergebnisse der Projekte im Rahmen der Aufforderung LC-BAT-1-2019 (Strongly improved, highly performant ad safe all-solid-state batteries for electric vehicles) berücksichtigen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft für Batterien (Batt4EU) über ihre Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Auswahl von Komponenten und Architektur von Festkörperzellen (Anode, Elektrolyt, Kathode, Kollektor und Schnittstellen), die bis zum Ende des Projekts alle Leistungsindikatoren bei Umgebungs- und Betriebstemperaturen erfüllen, die für die Mobilität erforderlich sind, und zwar wie folgt:
- Sicherheit: mit einer Technologie, die mit der EUCAR-Stufe 4 auf Modul-/Packungsebene für Kraftfahrzeuge kompatibel ist (Stufe 2 für Anwendungen in der Luftfahrt und auf dem Wasser)
- Gravimetrische und volumetrische Energiedichte: > 400Wh/kg und 1000Wh/l
- Zyklen: bis zu 3000 Zyklen bei 50% DoD (Depth of Discharge) mit einem Minimum von 500 Zyklen bei 80% DoD
- C-Rate beim Laden bis zu 5 C bei 80 % SoC (State of Charge) oder eine beliebige C-Rate/SOC-Kombination, die eine vollständige Kapazitätserholung von < 20 Mio. ermöglicht; für Luftfahrtanwendungen bis zu 10 C
- Werkstoffe und Zellen mit mechanischen Eigenschaften und Beschränkungen, die Produktionsprozesse in großem Maßstab zu wettbewerbsfähigen Kosten ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Druckbedingungen auf Zell- und Modulebene
- Atmosphärische Bedingungen in Fabriken
- Demonstration der ausgewählten Materialien in einer State-of-the-Art-Benchmark-Zelle (mindestens TRL5) mit einer Kapazität von mindestens 1 Ah
- Ein wettbewerbsfähiges Kostenniveau in Richtung 75 €/kWh auf Pack-Ebene bis 2030
- Ein optimierter ökologischer Fußabdruck der Zellmaterialien in Bezug auf den Kohlenstoff-Fußabdruck und die Menge der Metalle
- Zellherstellungsprozesse, die die Herstellung leistungsfähiger, zuverlässiger, nachhaltiger und erschwinglicher Festkörperzellen ermöglichen und im industriellen Pilotmaßstab demonstriert werden
- Zellmaterialien und -designs, die mit einem Recyclingprozess kompatibel sind, der die Anforderungen der vorgeschlagenen Batterieverordnung erfüllt
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 2(649kB)
Kontakt
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