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Call-Eckdaten
Auswirkungen des CCAM auf Arbeitsplätze und Bildung, Pläne für Qualifikationen, die der CCAM-Entwicklung entsprechen, und Voraussetzungen für Beschäftigungswachstum (CCAM-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-05
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte sollen darauf abzielen, die Auswirkungen und Rebound-Effekte auf die Beschäftigung infolge der Einführung straßengestützter CCAM-Systeme und -Dienste zu antizipieren und abzumildern sowie die Innovationsfähigkeit durch die Verfügbarkeit und den Ausbau CCAM-spezifischer beruflicher Qualifikationen zu steigern.
Call-Ziele
Um den sozioökonomischen Übergang zu CCAM für alle fair zu gestalten, ist es wichtig, potenzielle Arbeitsplatzverluste und Arbeitsplatzverlagerungen aufgrund der CCAM-Einführung (einschließlich geteilter Dienste) zu antizipieren und abzumildern, indem sichergestellt wird, dass die erforderlichen Qualifikationen in einem breiten Spektrum von Bereichen (entlang der gesamten CCAM-Wertschöpfungskette, von Mobilitätsbetreibern, IT-Personal, Fahrer*innen und Nichtfahrer*innen bis hin zu Verwaltung und Management im Verkehr) verfügbar sind und aufgestockt werden. Während Bedenken und künftige Bedürfnisse in Bezug auf die Auswirkungen der Automatisierung auf den Verkehrssektor identifiziert und untersucht wurden, bleibt das Potenzial für CCAM-Lösungen, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Beschäftigungswachstum zu führen, groß.
Im Rahmen von H2020-Projekten und -Studien wurden die sozioökonomischen Auswirkungen der Automatisierung bei verschiedenen Verkehrsträgern (Luft, Schiene, Straße, Wasser) untersucht, um politische Empfehlungen zu geben, die mit diesem sich rasch entwickelnden Mobilitätswandel Schritt halten.
Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Projekte sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen darauf abzielen, die Auswirkungen und Rebound-Effekte auf die Beschäftigung infolge der Einführung von straßengestützten CCAM-Systemen und -Dienstleistungen weiter zu antizipieren und abzumildern sowie die Innovationsfähigkeit durch die Verfügbarkeit und den Ausbau CCAM-spezifischer beruflicher Qualifikationen zu fördern. Dabei muss ein breites Spektrum von Berufen und Bereichen berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen das Bewusstsein der Interessengruppen schärfen, um kommende sozioökonomische Bedürfnisse und Anforderungen (insbesondere in Bezug auf Beschäftigungsmöglichkeiten und Qualifikationen) besser zu verstehen und zu antizipieren und durch proaktive Planung Unterstützung zu leisten.
Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Entwicklung eines Fahrplans zur Unterstützung des sozioökonomischen Übergangs zu CCAM und Schaffung der Voraussetzungen für Beschäftigungswachstum, verstärkte Innovationsfähigkeit und kurz- und langfristigen Qualifikationsbedarf. Künftige räumliche Ungleichgewichte in der Arbeitsnachfrage, die in bestehenden Studien ermittelt wurden, sollten berücksichtigt werden. Dieser Fahrplan sollte ein breites Spektrum von CCAM-bezogenen Berufen, insbesondere im Dienstleistungsbereich, berücksichtigen und alle Besonderheiten zwischen dem Personen- und dem Güterverkehr hervorheben.
- Definition und Bewertung der Frage, wie die Erwartungen an das durch die Entwicklung und Einführung von CCAM ermöglichte Beschäftigungswachstum erfüllt werden können. Ermittlung von Mechanismen und Optionen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit, um wettbewerbsfähige Lösungen zu entwickeln. Soziale Innovation wird gefördert.
- Analyse der sozioökonomischen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen von CCAM über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, wie z. B. Einkommenssegregation, geografische Streuung, Überkapazitäten/Knappheit an Arbeitskräften, unter Berücksichtigung verschiedener Durchdringungsgrade von Mobilitätslösungen mit Automatisierungsgraden von 3 bis 5, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist
- Unterschiedliche Abläufe bei der Beförderung von Personen und Gütern.
- Aspekte, die durch neu entstehende Geschäftsmodelle wie Sharing-Systeme und E-Commerce entstehen.
- Die Rolle des Straßenverkehrs als Einstieg in das Berufsleben und die Auswirkungen von CCAM auf die Verfügbarkeit von Einstiegsjobs.
- Ermittlung und Bewertung des kurz- bis langfristigen Bedarfs an aktualisierten Qualifikationen (sowie an Qualifikations- und geschlechtsspezifischen Lücken) und verbesserten Kenntnissen in Bezug auf das gesamte Spektrum der CCAM-bezogenen Berufe entlang der gesamten Wertschöpfungskette, sowohl für die Mobilität von Personen als auch für die Lieferung von Waren. Dies geht über die Berufe hinaus, die direkt mit Fahrzeugen zu tun haben (Herstellung, Fahren und Betrieb) und sollte auch Dienstleistungen umfassen (z. B. Einstiegshilfen an Reiseendpunkten wie Krankenhäusern). Dies sollte auch die Entwicklung von Bildungsplänen und Schulungen umfassen.
- Entwicklung von Plänen für die Entwicklung und Verbesserung von Fähigkeiten zur Unterstützung künftiger CCAM-Arbeitsplätze und Innovationen. Dies muss über die gesamte Bildungskette hinweg geschehen, indem verschiedene Anwendungsfälle betrachtet werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf potenzielle Diskrepanzen bei den Qualifikationen und der räumlichen Nachfrage und dem Angebot zu richten ist. Betrachten Sie mindestens drei Anwendungsfälle für Personengruppen, die direkt oder indirekt an der Bereitstellung von CCAM-Diensten beteiligt sind. Dabei sollte eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigt werden, darunter junge Menschen, Geschlecht, privater und öffentlicher Sektor, Personenmobilität und Güterverkehr.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften, einschließlich Ethik, Gender und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Die Einbindung von Arbeitsmarktkompetenzen wird gefördert. Zur Unterstützung der Maßnahmen in diesem Bereich sollte auch die soziale Innovation berücksichtigt werden, um innovative Ideen mit sozialen Bedürfnissen in Einklang zu bringen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verbessertes Verständnis der kurz-, mittel- und langfristigen Beschäftigungseffekte (z. B. Arbeitsbedingungen, Verschiebung von Verantwortlichkeiten, künftige Rollen und Abwertung von Fahrerqualifikationen) und der umfassenderen sozioökonomischen Auswirkungen (Einkommenssegregation, geografische Streuung, Verfügbarkeit von Einstiegsjobs), die sich aus der CCAM-Einführung ergeben, unter Berücksichtigung des gesamten Spektrums von Berufen, die mit CCAM-Diensten für den Personen- und Warenverkehr verbunden sind. Dazu gehören auch Erkenntnisse über den Bedarf an neuen und aktualisierten Qualifikationen sowie Pläne zur Entwicklung und Verbesserung dieser Qualifikationen, um neue Möglichkeiten und künftige Anforderungen, die sich aus der CCAM-Einführung ergeben, zu realisieren.
- Ein hohes Bewusstsein innerhalb der Stakeholder-Gemeinschaft für die Auswirkungen von CCAM auf Arbeitsplätze entlang der gesamten CCAM-Wertschöpfungskette und Empfehlungen, wie diese Auswirkungen angegangen werden können.
- Voraussetzungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Arbeitsplatzwachstum durch Strategien, die darauf abzielen, die Innovationsfähigkeit zu steigern und wettbewerbsfähige CCAM-Lösungen und damit verbundene Unternehmen zu entwickeln.
- Unterstützung der Entwicklung von Bildungsplänen und -aktivitäten (z. B. für Lehrpläne, Initiativen für lebenslanges Lernen) sowie von Umschulungsmaßnahmen zur Entwicklung von Humankapital für innovative Mobilitätssysteme und -dienstleistungen durch allgemeine und berufliche Bildung, um so die Vorteile eines breiten Einsatzes von CCAM-Lösungen zu realisieren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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