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Call-Eckdaten
Operative Automatisierung zur Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-07
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte sollen die betriebliche Effizienz gewährleisten und den multimodalen Verkehr unterstützen.
Call-Ziele
Automatisierte Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge und Schiffe sowie die damit verbundenen automatisierten Umschlagsprozesse werden von den verschiedenen Verkehrsträgern und Sektoren unabhängig voneinander entwickelt. Dies führt zu Lücken und Unterbrechungen bei der tatsächlichen Nutzung innerhalb der Logistikabläufe und lässt konkrete neue Betriebsmodelle und Möglichkeiten für eine durchgängige Logistik vermissen, die die Einführung unterstützen und zur Systemintegration und Dekarbonisierung beitragen könnten.
Die Automatisierung wird die Art und Weise des Warenflusses bei allen Verkehrsträgern verändern (und möglicherweise eine Verlagerung auf Küstenschifffahrt/kleinere Schiffsflotten, Binnenschifffahrt, Schienenverkehr oder alternative Straßentransporte begünstigen) und ist im Hinblick auf die Möglichkeiten für die logistischen Versorgungsketten und die verstärkte Nutzung von Fahrzeugen und Infrastrukturen nicht gut erforscht. Ein hohes Maß an betrieblicher Automatisierung kann in Terminals und Knotenpunkten erreicht werden (z. B. Knotenpunkt-zu-Knoten-Operationen in Binnenhubs, multimodalen Depots, Logistikterminals, Frachtkonsolidierungsanlagen), die kontrollierte Umgebungen und wiederholbare Prozesse bieten, aber auch im betrieblichen Bereich der dort stattfindenden Prozesse.
Um die betriebliche Effizienz zu gewährleisten und den multimodalen Verkehr zu unterstützen, sollten die Vorschläge alle folgenden Punkte berücksichtigen:
- Ermittlung von Lücken bei automatisierten Verkehrstechnologien und Logistikabläufen zwischen Verkehrsträgern und Knotenpunkten.
- Bewertung des Nutzens von autonomen Fahrzeugen, rollendem Material und Schiffen für die multimodale Logistik und der Rolle bzw. des Nutzens eines nahtlosen multimodalen automatischen Gütertransports über verschiedene Verkehrsträger hinweg (Schiene, Straße, Wasser, Luftfahrt, alternative innovative Verkehrsträger).
- Untersuchung der Anforderungen und Definition konkreter Vorteile nahtloser und automatisierter Logistikabläufe, insbesondere in multimodalen Terminals und Knotenpunkten, die z. B. Schiene, Straße und Binnenschifffahrt miteinander verbinden, wobei der Schwerpunkt auf innereuropäischen Güterströmen liegt. Berücksichtigung von Interoperabilitäts- und Cybersicherheitsfragen.
- Mit Unterstützung von z. B. maschinellem Lernen, digitalen Zwillingen, robotergestützter Prozessautomatisierung und KI und unter Verwendung historischer Betriebsdaten sollten die Vorteile der Betriebsautomatisierung mit den derzeitigen Standardabläufen und -operationen bei allen Verkehrsträgern verglichen und (durch Simulationen) nachgewiesen werden. Für den Schienenverkehr müssen Synergien mit den Projekten des EU-Eisenbahnprogramms angestrebt werden, mit denen die Leitbereiche 1, 2 und Ziel 5 umgesetzt werden.
- Entwurf, Analyse und Bewertung von Geschäfts- und Verwaltungsmodellen sowie von organisatorischen Veränderungen und Anreizen zur Senkung der Investitionskosten und zur Unterstützung der Einführung automatisierter Lösungen für Logistik und multimodalen Güterverkehr.
- Entwicklung von Empfehlungen für mögliche regulatorische und politische Maßnahmen zur Unterstützung der Einführung automatisierter Lösungen für die Logistik und den multimodalen Güterverkehr.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Bessere Definition der betrieblichen Automatisierungsanforderungen für einen nahtlosen multimodalen automatischen Güterverkehr.
- Eindeutig bewertete Vorteile in Bezug auf verringerte soziale und ökologische Auswirkungen (z. B. Treibhausgasemissionen, Staus, Arbeitsbedingungen, Beschäftigungsquote und Sicherheit) und verringerte Logistik- und Güterverkehrskosten sowie technologische Lücken bei der Automatisierung von Knotenpunkten.
- Es werden Strategien zur Senkung der Investitionskosten in diesem Sektor und zur Unterstützung der Einführung automatisierter Lösungen für die Logistik und den multimodalen Güterverkehr vorgeschlagen.
- Empfehlungen für mögliche regulatorische und politische Maßnahmen.
- Es werden Synergien zwischen den für den Güterverkehr relevanten Forschungsmaßnahmen zur Automatisierung im Schienen-, Straßen-, Luft- und Wasserverkehr sowie bei alternativen innovativen Verkehrsträgern geschaffen (z. B. Verbindungen zu den Partnerschaften CCAM und Zero Emission Waterborne Transport sowie den EU Rail JU Flagship Areas 1, 2 und 5).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste nutzen, wird von den Begünstigten erwartet, dass sie klar beschreiben, ob und wie die Nutzung von Copernicus und/oder Galileo/EGNOS in die vorgeschlagenen Lösungen einbezogen wird. Wenn die vorgeschlagenen Aktivitäten den Einsatz und/oder die Entwicklung von KI-basierten Systemen und/oder Techniken beinhalten, muss außerdem die technische und soziale Robustheit der vorgeschlagenen Systeme im Vorschlag beschrieben werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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