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Call-Eckdaten
Zukunftssichere Treibhausgas- und Umweltemissionsfaktoren für die Bilanzierung von Emissionen aus Transport- und Logistikvorgängen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-08
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten eine umfassende Reihe harmonisierter Emissionsfaktoren für den Verkehrssektor (Güter- und Personenverkehr) entwickeln, die die Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) von Verkehrs- und Logistikvorgängen abdecken. Die Vorschläge sollten Werte für die gesamte Transport-/Logistikkette berücksichtigen und den gesamten Energie-Lebenszyklus (Well-To-Wheel/Wake) einbeziehen.
Call-Ziele
Emissionsfaktoren, die die Menge der THG-Emissionen auf die Einheit der verbrauchten Energie (bei einer energiebasierten Berechnung) oder auf die Menge der THG-Aktivität (bei einer aktivitätsbasierten Berechnung) beziehen, sind die Grundlage jeder THG-Berechnung. Die verstärkten Bemühungen um die Messung der Auswirkungen des Klimawandels in verschiedenen Segmenten des Verkehrssektors haben zu einer Reihe von Werten geführt, die in den Organisationsstrukturen der verschiedenen Verkehrsträger, Forschungseinrichtungen und Länder entwickelt wurden. Einige dieser Arbeiten führten zu einer legitimen Prüfung und Entwicklung von Methoden für die Berechnung und Verwendung von Emissionsfaktoren oder zur Generierung von Werten, die Kraftstoffspezifikationen für bestimmte Anwendungen darstellen. Vieles davon hat jedoch lediglich zu einer Vervielfachung scheinbar ähnlicher Werte geführt, was auf dem Markt für Verwirrung sorgt und die Gefahr birgt, dass die Auswahl der Quellen/Werte ausschließlich auf der Grundlage dessen erfolgt, was für die einzelne Einrichtung vorteilhaft ist, und nicht auf der Grundlage dessen, was korrekt ist.
Dieses Problem gewinnt im Zusammenhang mit der Entwicklung einer breiten Palette technischer Lösungen zur Bekämpfung des Klimawandels an Bedeutung, insbesondere der neuen und zunehmend komplexen kohlenstofffreien und kohlenstoffarmen Energiemixe, einschließlich E- und Biokraftstoffen. Diese Lösungen werden auf dem Markt sehr oft mit der Unterstützung spezieller Finanzierungsmechanismen und -programme eingeführt, die auf der geschätzten Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Verbindung mit den spezifischen Brennstofftechnologien basieren. Es ist nicht nur für die Klimaauswirkungen wichtig, dass die Emissionsberechnungen "korrekt" sind, sondern bei großen Mengen an Transportenergie kann selbst ein kleiner Unterschied bei einem Emissionsfaktorwert zu einem erheblichen Unterschied bei der damit verbundenen finanziellen Transaktion führen. Ohne eine vereinbarte und validierte Reihe von Standard-Emissionsfaktoren für ein breites Spektrum der gängigsten Energieträger und einen Mechanismus, mit dem legitime Abweichungen oder neue Energieträger regelmäßig aktualisiert werden können, können viele Maßnahmen, die auf der Berechnung der THG-Emissionsreduzierung basieren, als Risiko für Konflikte und damit verbundene Rechtsstreitigkeiten angesehen werden.
Die Vorschläge müssen auf alle folgenden Punkte eingehen:
- Überprüfung der bestehenden, aus den wichtigsten globalen Quellen abgeleiteten Emissionsfaktoren, wobei der Stand der Wissenschaft gebührend zu berücksichtigen ist und die Abdeckung neuer und konventioneller Kraftstoffe gewährleistet sein muss.
- Durchführung einer Lückenanalyse und Entwicklung von Emissionsfaktoren für noch nicht erfasste Kategorien, sowohl für vor- als auch für nachgelagerte Emissionen, unter gebührender Berücksichtigung neuer Produktionswege und insbesondere der Unsicherheiten und Schwankungen bei den für die neuen Kraftstoffe anzuwendenden "Well to Tank"-Faktoren.
- Festlegung klarerer Regeln in Bezug auf:
- Methodik - um sicherzustellen, dass die Grundlage und die rechtmäßige Anwendung der beiden grundlegenden Methodiktypen (Folgemethode und Zurechnungsmethode) richtig verstanden und angemessen angewendet werden.
- Grenzen der Berechnung - um sicherzustellen, dass die Grenzen nicht versehentlich oder absichtlich gesetzt werden, um bestimmte Ergebnisse zu begünstigen.
- Gemeinsame Sätze von Brennstoff-/Energiespezifikationen - um sicherzustellen, dass die Datenetiketten und die damit verbundenen Werte zwischen den Quellen wirklich angeglichen sind.
- Annahmen über Eingangsparameter, die je nach den örtlichen Gegebenheiten für eine bestimmte Produktion zu Abweichungen bei den Ausgangswerten führen können.
- Die Grundlage für die schnelle und einheitliche Berechnung neuer Energieträger, um die Einführung neuer, vorteilhafter Lösungen nicht zu verzögern.
Erstellung einer einfachen Anleitung für den Verkehrssektor, welche Emissionsfaktoren die vereinbarten Standardwerte sind und warum; unter welchen Umständen eine Alternative rechtmäßig verwendet werden kann.
Es wird erwartet, dass die Hauptleitung des Projekts (z. B. Lenkungsgruppe, Beirat) eine direkte Beteiligung aller relevanten Interessengruppen sowie der zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission vorsieht.
Der Vorschlag sollte auf den bestehenden und neu entstehenden EU-Rechtsrahmen (einschließlich des Vorschlags der Kommission für das Fit-for-55-Paket und der neuen Initiative zur harmonisierten Messung von Verkehrs- und Logistikemissionen - "CountEmissions EU"), auf Standardisierungsaktivitäten zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen (wie der künftigen ISO-Norm 14083) und auf anderen relevanten Initiativen und Projekten aufbauen. Da die Emissionsfaktoren auf einem globalen Verkehrsmarkt angewandt werden, müssen Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass neben wichtigen europäischen Akteuren auch international relevante Gremien wie die IMO oder die ICAO einbezogen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Erstellung eines umfassenden Satzes harmonisierter THG-Emissionsfaktoren für Transport- und Logistikvorgänge;
- Erforschung von Synergien und Aufbau einer horizontalen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationsstrukturen, die THG-Emissionsfaktoren für Verkehr und Logistik entwickeln.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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