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Call-Eckdaten
Nutzerzentrierte Entwicklung von Fahrzeugtechnologien und -lösungen zur Optimierung des Fahrerlebnisses und zur Gewährleistung der Integration (CCAM-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-01
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektaktivitäten werden sich auf die Entwicklung und Validierung einer Reihe neuer, fortschrittlicher Technologien und Lösungen konzentrieren, die die neuesten Fortschritte bei Technologien und Know-how nutzen, um eine nahtlose Interaktion zwischen dem Fahrzeug und seinen Insassen zu gewährleisten, die auch den Sicherheitsanforderungen (und künftigen Normen) voll und ganz gerecht wird.
Call-Ziele
Beim Übergang von menschengesteuerten zu automatisierten Fahrzeugen ist die Optimierung des Fahrerlebnisses und der Gesamtzufriedenheit der Nutzer*innen von entscheidender Bedeutung für eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz und eine breite Einführung von CCAM-basierten Mobilitätslösungen. Dies kann durch die Entwicklung, Integration und Validierung fortschrittlicher Fahrzeugtechnologien und -lösungen erreicht werden, die dazu dienen, die Benutzerfreundlichkeit, die Wahrnehmung und das Erlebnis an Bord sowie beim Ein- und Aussteigen zu optimieren. Solche Lösungen sollten ganzheitlich konzipiert werden, indem ein universeller Designansatz aus einer integrativen, nutzerzentrierten Perspektive verfolgt wird. Alle Nutzer*innen werden Fahrzeuge nachfragen, die entspannende, soziale oder arbeitsbezogene Aktivitäten in einem auf Gesundheit und Wohlbefinden ausgerichteten Raum ermöglichen und erleichtern und die auf die individuellen Bedürfnisse (je nach Geschlecht, Alter, Behinderung, Größe, Gewicht usw.) eingehen und gleichzeitig die Privatsphäre für soziale Interaktionen gewährleisten. Es wird daher erwartet, dass ein breites Spektrum unterschiedlicher Nutzergruppen frühzeitig in die Entwicklungsphase einbezogen wird, um ihre spezifischen Bedürfnisse zu verstehen, damit Technologien und Lösungen für individuelle und gemeinsam genutzte automatisierte Fahrzeuge entwickelt werden können, die den Anforderungen aller gerecht werden.
Um diese Ziele zu erreichen, sollten die Projekte mindestens die folgenden Aspekte umfassen:
- Wahrnehmungsorientierte Lösungen und Merkmale (z. B. Temperatur, Beleuchtung, Geräusch/Akustik, Vibration, Sitze, Körperhaltung), die darauf abzielen, das Gefühl der Sicherheit, der Privatsphäre und des Wohlbefindens zu verbessern und gleichzeitig Stress zu vermeiden, einschließlich Personalisierung, wobei die spezifischen Bedürfnisse von Personen aus verschiedenen Nutzergruppen (z. B. ältere Menschen, Behinderte, Touristen und Touristinnen) berücksichtigt werden.
- Alternative, flexible und automatisierte Innenraumkonfigurationen, um den Bedürfnissen der Nutzer*innen besser gerecht zu werden.
- Lösungen, die den Stand der Technik im Hinblick auf die Bekämpfung der Reisekrankheit weiter vorantreiben.
- Adaptive Systeme, die auch bevorzugte persönliche Einstellungen zwischen Fahrzeugen übertragen können, um die Benutzerakzeptanz von gemeinsam genutzten Fahrzeugen zu erhöhen.
- Neue Mobilitätsdienste auch für Nutzer*innen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. ältere und behinderte Menschen), die die heterogenen Anforderungen und Vorlieben der verschiedenen Zielgruppen berücksichtigen.
- Technologien zur Gewährleistung der Sicherheit der Insassen, die innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs überwachen, um das Risiko des Missbrauchs zu verringern und gefährlichen Situationen (z. B. Überfälle, Vandalismus, Diebstähle usw.) entgegenzuwirken.
Auch auf der Grundlage des Feedbacks von Nutzergruppen muss bewertet werden, wie die entwickelten Technologien und Dienste die Erfahrung an Bord und die Integration fördern.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften, einschließlich Ethik und Gender, und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Fortschrittliche Fahrzeugtechnologien und -lösungen, die die Benutzerfreundlichkeit, die Wahrnehmung und die Erfahrungen an Bord sowie beim Ein- und Aussteigen in Bezug auf Sicherheit, Privatsphäre, Wohlbefinden, Gesundheit und Unterstützung optimieren.
- Bessere Integration und größeres Vertrauen in die Interaktion zwischen Nutzer*innen und neuen automatisierten Straßenverkehrsträgern und Mobilitätsdiensten beim Übergang von menschengesteuerten zu automatisierten Fahrzeugen.
- Sicherheit der Fahrzeuginsassen unter allen Umständen, auch wenn das Fahrzeug fahrerlos ist, durch Vermeidung gefährlicher und unangenehmer Situationen, auch beim Ein- und Aussteigen.
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Nutzer*innen, Fahrzeugherstellern, Zulieferern, Forscher*innen und anderen Beteiligten, um gemeinsam Fahrzeuge mit Lösungen zu entwerfen, die das Fahrerlebnis an Bord optimieren.
- Besseres Verständnis der Vorteile neuer Fahrzeugtechnologien und -lösungen in Bezug auf das Fahrerlebnis, die Integration und das Vertrauen, um eine breitere Akzeptanz bei den Nutzer*innen zu erreichen und so zur Schaffung künftiger Normen beizutragen.
- Volle Ausschöpfung der neuen Möglichkeiten, die automatisierte Fahrzeuge bieten, um eine nutzerorientierte, barrierefreie und integrative Mobilität für alle zu ermöglichen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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