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Call-Eckdaten
Europäische Filmvermittlung
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2023-FILMSALES
Termine
Öffnung
03.05.2023
Deadline
20.06.2023 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 5.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des spezifischen Ziels der Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Skalierbarkeit, Zusammenarbeit, Innovation und Nachhaltigkeit, auch durch Mobilität, im europäischen audiovisuellen Sektor ist eine der Prioritäten des Aktionsbereichs MEDIA die Verbesserung der Verbreitung, der Öffentlichkeitsarbeit, des Online-Vertriebs und des Kinovertriebs europäischer audiovisueller Werke innerhalb der Union und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, auch durch innovative Geschäftsmodelle.
Call-Ziele
Im Rahmen des Aktionsbereichs MEDIA werden die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Unterstützung des internationalen Vertriebs und der Verbreitung nicht-nationaler europäischer Werke auf allen Plattformen (z. B. Kinos, Online), die sowohl auf kleine als auch auf große Produktionen abzielen, u. a. durch koordinierte Vertriebsstrategien, die mehrere Länder abdecken, und durch die Förderung des Einsatzes von Untertitelung, Synchronisation und gegebenenfalls Audiodeskription.
- Die Unterstützung des europäischen Filmvertriebs soll den breiteren transnationalen Vertrieb neuerer europäischer Filme fördern und unterstützen, indem europäischen Vertriebsagenten auf der Grundlage ihrer Leistung auf dem Markt Mittel für weitere Reinvestitionen in den Erwerb, die Öffentlichkeitsarbeit und den Vertrieb (auch online) neuer nicht-nationaler europäischer Filme zur Verfügung gestellt werden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung des transnationalen Vertriebs neuerer nicht-nationaler europäischer Filme
- Erhöhung der Investitionen in die Produktion, den Erwerb, die Promotion, den Kino- und Online-Vertrieb nicht-nationaler europäischer Filme
- Entwicklung von Verbindungen zwischen dem Produktions- und dem Vertriebssektor, um die Wettbewerbsposition nicht-nationaler europäischer Filme zu verbessern
Erwartete Ergebnisse
Es gibt zwei Phasen für die finanzierten Aktivitäten:
- Die Generierung eines potenziellen Fonds, der entsprechend der Leistung des Unternehmens auf dem europäischen Markt zugewiesen wird.
- Die Umsetzung der Aktion - der so von jedem Unternehmen generierte potenzielle Fonds muss reinvestiert werden:
- Mindestgarantien oder Vorschüsse für die internationalen Vertriebsrechte an förderfähigen nicht nationalen europäischen Filmen
- Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Werbung auf dem Markt für förderfähige nicht-nationale europäische Filme
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (Einzelbegünstigte).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder durch Mehrheitsbeteiligung, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Nationalität.
- ein europäischer Vertriebsagent sein, d. h. ein europäisches Unternehmen, das als Vermittler für den Produzenten tätig ist und sich auf die kommerzielle Verwertung eines Films spezialisiert hat, indem es einen Film vermarktet und Lizenzen an Verleiher oder andere Abnehmer im Ausland vergibt
- vom Produzenten jedes gemeldeten Films zum Vertriebsagenten ernannt oder durch einen schriftlichen Vertrag oder eine Vereinbarung unterstützt werden, um den Film in mindestens 10 Ländern zu verkaufen, die am Aktionsbereich MEDIA teilnehmen.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Förderfähigkeit von Filmen
Um die potenzielle Förderung zu erhalten und für Reinvestitionsmaßnahmen in Frage zu kommen, muss der Film die folgenden Förderkriterien erfüllen:
- Es muss sich um ein fiktionales Werk (einschließlich Animationsfilme) oder einen Dokumentarfilm mit einer Mindestdauer von 60 Minuten handeln.
- Er darf frühestens im Jahr 2019 urheberrechtlich geschützt sein.
- Er darf keine alternativen Inhalte (Opern, Konzerte, Aufführungen usw.), keine Werbung, kein pornografisches oder rassistisches Material und keine Gewaltdarstellung enthalten.
- Er muss mehrheitlich von einem oder mehreren Produzenten mit Sitz in den am Aktionsbereich MEDIA beteiligten Ländern produziert werden. Mindestens 50 % der Finanzierung des geschätzten Gesamtbudgets der Produktion muss aus den am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern stammen, und die Produktionsfirmen müssen als solche ausgewiesen werden. Um als tatsächliche Produzenten zu gelten, müssen die Produktionsfirmen als solche ausgewiesen werden. Bei der Feststellung, wer der eigentliche Produzent ist, können auch Faktoren wie der Vorspann, das Urheberrecht im Abspann, die kreative Kontrolle, das Eigentum an den Verwertungsrechten und die Gewinnbeteiligung berücksichtigt werden;
- Der Film muss unter maßgeblicher Beteiligung (laut Abspann) von Fachleuten produziert worden sein, die Staatsangehörige von am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern sind bzw. dort ihren Wohnsitz haben und als solche ausgewiesen werden. Eine "maßgebliche Beteiligung" ist definiert als mehr als 50 % der Punkte auf der Grundlage der nachstehenden Tabelle, die auch die Drehorte berücksichtigt. Die Gesamtzahl kann je nach Art des Werks (Animation, Dokumentarfilm, Spielfilm) variieren. Wenn Rollen geteilt werden, werden die Punkte entsprechend aufgeteilt. Bei Punktgleichheit (d. h. wenn die Punkte für eine bestimmte Nationalität gleich sind) ist die Nationalität des Regisseurs/ der Regisseurin (oder des nachfolgenden Talents in der nachstehenden Liste) ausschlaggebend.
- Europäische Filme gelten als "national" in dem Land, das am Aktionsbereich MEDIA teilnimmt und dessen Staatsangehörige / Einwohner*innen den größten Anteil an der Herstellung des Films hatten. Dieses Land gilt für die Zwecke der Aktion als das Ursprungsland des Films. Außerhalb des Herkunftslandes werden sie als "Nicht-Staatsangehörige" betrachtet.
Förderfähigkeit von zahlenden Eintrittskarten
Die potenzielle Förderung ist proportional zur Anzahl der verkauften Eintrittskarten für nicht-nationale europäische Filme in den am MEDIA-Förderschwerpunkt teilnehmenden Ländern, bis zu einer festen förderfähigen Obergrenze pro Film und angepasst für jedes Land. Um förderfähig zu sein, müssen die Eintrittskarten die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie müssen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 realisiert werden;
- Es muss ein normaler Eintrittspreis an den jeweiligen Ausstellenden gezahlt worden sein (einschließlich etwaiger Sonderangebote oder Rabatte), wobei Eintrittskarten, für die keine Gebühr gezahlt wurde, ausdrücklich ausgeschlossen sind;
- Sie müssen eindeutig identifizierbar sein und von der von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörde bescheinigt werden;
- Sie müssen von Verleihern angemeldet werden, die in dem betreffenden Land förderfähig sind;
- Die Filme müssen im Vertriebsland förderfähige nicht nationale europäische Filme sein;
- Der Film darf frühestens 2019 erstmals urheberrechtlich geschützt sein.
Bei der Berechnung des Fonds werden nur die von den nationalen Behörden bestätigten Zulassungen berücksichtigt.
Förderfähige Aktivitäten
Es gibt zwei Phasen mit jeweils Unterschritten für die förderfähigen Aktivitäten (Einzelheiten finden Sie auf den Seiten 12-14 des Aufrufs):
- Generierung eines potenziellen Fonds
- Förderfähige Reinvestitionsaktivitäten
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
max. 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Teil A ist direkt online auszufüllen (administrative Informationen, zusammengefasster Finanzplan, aufrufspezifische Fragen usw.)
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen
- Teil C ist direkt online auszufüllen (mit zusätzlichen Projektdaten)
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente:
- PDF mit Informationen zu Film(en)/Werk(en) aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank
- Angaben zur Unabhängigkeit und zu den Eigentums- und Kontrollverhältnissen (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Liste der Filme (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Schritt 1 - Im Jahr 2022 erworbene und vertriebene Filme
- Weitere Anhänge (Offizielle Box-Nachweise für den Fall, dass der Film nicht in der Creative Europe Media-Datenbank verfügbar ist)
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
CREA 2023 - European Film SalesCREA 2023 - European Film Sales(1407kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
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