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Call-Eckdaten
Elektrizität, Gas, intelligente Netze und CO₂-Netze - Studien
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Energie
Call Nummer
CEF-E-2023-PCI-STUDIES
Termine
Öffnung
18.04.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
50-75%
Budget des Calls
€ 750.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema bezieht sich auf Projekte für Studien, die zur Umsetzung eines PCI beitragen. Studien im Sinne der CEF-Energy umfassen Aktivitäten, die zur Vorbereitung der Umsetzung von PCI erforderlich sind, wie z. B. Vorbereitungs-, Kartierungs-, Durchführbarkeits-, Bewertungs-, Test- und Validierungsstudien, auch in Form von Software, sowie jede andere technische Unterstützungsmaßnahme, einschließlich vorheriger Maßnahmen zur Definition und Entwicklung eines PCI und zur Entscheidung über seine Finanzierung, wie z. B. die Erkundung der betreffenden Standorte und die Vorbereitung des Finanzierungspakets.
Call-Ziele
Das Ziel von Studien und Arbeiten ist es, die Umsetzung von PCI zu unterstützen und dazu beizutragen.
Nur Projekte, die zu den in der Delegierten Verordnung 2022/564 der Kommission genannten Vorhaben von gemeinsamem Interesse beitragen, kommen für eine Unterstützung durch EU-Finanzhilfen in Form von Zuschüssen in Betracht. Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der TEN-E-Verordnung kommen Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die unter die in Anhang II Nummern 1, 2 und 4 der TEN-E-Verordnung aufgeführten Kategorien fallen, für eine EU-Finanzhilfe in Form von Zuschüssen für Studien in Betracht. Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung der oben genannten Förderkriterien zur Ablehnung des Antrags führt.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die finanzielle Unterstützung zur weiteren Entwicklung und Umsetzung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse beiträgt, um die umfassenderen Ziele der TEN-E-Energiepolitik zu erreichen.
Wie in Abschnitt 4 des Anhangs zum mehrjährigen Arbeitsprogramm angegeben, wird erwartet, dass die finanzielle Unterstützung zur weiteren Entwicklung und Umsetzung von PCI in den Bereichen Elektrizität, intelligente Netze, Gas und grenzüberschreitende Kohlendioxidnetze beiträgt, um die allgemeinen energiepolitischen Ziele der CEF zu erreichen:
- Weitere Integration eines effizienten und wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarktes,
- Interoperabilität der Netze über Grenzen und Sektoren hinweg,
- Erleichterung der Dekarbonisierung der Wirtschaft, Förderung der Energieeffizienz und Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Gemäß Erwägungsgrund 5 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 und im Einklang mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm zielt diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darauf ab, Projekte zu finanzieren, die zu den Zielen des Europäischen Green Deals, dem Pariser Abkommen und den Klima- und Energiezielen für 2030 sowie den mittel- und langfristigen Zielen der EU in Bezug auf die Dekarbonisierung beitragen.
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Erwartete Ergebnisse
Beide Themen im Rahmen dieser Aufforderung zielen darauf ab, die Umsetzung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen des Ausbaus der transeuropäischen Netze im Energiesektor zu ermöglichen. Die Aufforderung soll insbesondere dazu beitragen, Energieinfrastruktur-PCIs zu unterstützen, die einen erheblichen sozioökonomischen Nutzen haben und eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten, für die es aber keine angemessene Finanzierung durch den Markt gibt.
Der Europäische Green Deal hat die Schlüsselrolle der Energieinfrastruktur für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft hervorgehoben. Mit den im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Projekten werden die Ziele des Europäischen Grünen Deals sowie das Übereinkommen von Paris, die Klima- und Energieziele für 2030 und die langfristigen Dekarbonisierungsziele verfolgt. Daher sollte die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährte finanzielle Unterstützung einen größtmöglichen Mehrwert für die Dekarbonisierung des Energiesektors erbringen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- mit CEF assoziierte Drittländer (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (maximal 50 % für die Kosten von Studien und Arbeiten, maximal 70 % für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage).
Sie können einen höheren Fördersatz beantragen, wenn Ihr Projekt ein hohes Maß an regionaler oder EU-weiter Versorgungssicherheit bietet, die Solidarität in der EU stärkt oder hochinnovative Lösungen umfasst, die auf den in Artikel 14 Absatz 2 der TEN-E-Verordnung genannten Nachweisen beruhen ("Versorgungssicherheit/Solidarität/Innovation"): 75%
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags:
- Teil A, der direkt online auszufüllen ist: enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und verbundene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B ist vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen (technische Beschreibung des Projekts)
- Obligatorische Anhänge und Belege (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Jährliche Tätigkeitsberichte (siehe Aufforderungsdokument, Abschnitt 7 für die Anwendbarkeit)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Letter of support)
- Dossier zur Einhaltung der Umweltvorschriften (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (siehe Aufforderungsdokument, Abschnitt 7 für die Anwendbarkeit)
- Formular zur Einhaltung der TEN-E-Vorschriften (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Letzter PCI-Jahresbericht gemäß Artikel 5 Absatz 4 der TEN-E-Verordnung (falls verfügbar)
- Gilt für Bauvorhaben (gemäß Artikel 14 der TEN-E-Verordnung):
- für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die unter die in Anhang II.1 Buchstaben a bis d und Anhang II.2 der TEN-E-Verordnung aufgeführten Kategorien fallen (mit Ausnahme von Projekten zur Speicherung von Strom durch Wasserkraft):
- Vollständige Kosten-Nutzen-Analyse: projektspezifische Kosten-Nutzen-Analyse gemäß der ENTSOG/ENTSO-E-Methodik und gemäß Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a der TEN-E-Verordnung, die das Vorhandensein signifikanter positiver externer Effekte wie Versorgungssicherheit, Solidarität oder Innovation belegt;
- Projektspezifische rechtsgültige11 Entscheidung über die grenzüberschreitende Kostenanlastung (CBCA) gemäß Artikel 12 der TEN-E-Verordnung (gilt nicht für Projekte, die unter die Kategorien in Anhang II.1 Buchstabe c) fallen);
- Geschäftsplan und andere Bewertungen, aus denen hervorgeht, dass das Projekt wirtschaftlich nicht lebensfähig ist (der Geschäftsplan könnte durch eine separate Vorlage für eine Finanztabelle ergänzt werden)
- für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die unter die Kategorien in Anhang II.1(e) und 4 der TEN-E-Verordnung fallen, d.h. "intelligente Netze und grenzüberschreitende Kohlendioxidnetze".
- Geschäftsplan und andere durchgeführte Bewertungen, die das Vorhandensein signifikanter positiver externer Effekte belegen (der Geschäftsplan könnte durch eine separate Vorlage für eine Finanztabelle ergänzt werden).
- für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die unter die in Anhang II.1 Buchstaben a bis d und Anhang II.2 der TEN-E-Verordnung aufgeführten Kategorien fallen (mit Ausnahme von Projekten zur Speicherung von Strom durch Wasserkraft):
Seitenlimit - Teil B: 120 Seiten
Call-Dokumente
CEF 2 Energy PCI 2023 call documentCEF 2 Energy PCI 2023 call document(550kB)
Kontakt
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