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Call-Eckdaten
Umweltpolitik
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"
Call Nummer
LIFE-2023-SAP-ENV-GOV
Termine
Öffnung
18.04.2023
Deadline
06.09.2023 17:00
Förderquote
60 %
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 700.000,00 und € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieses Aufrufs ist es, den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, giftfreien, energieeffizienten/klimaresistenten Wirtschaft und zu einer giftfreien Umwelt zu erleichtern sowie die Umwelt zu schützen, wiederherzustellen und ihre Qualität zu verbessern.
Call-Ziele
Das spezifische Ziel besteht darin, eines oder mehrere der folgenden Themen abzudecken:
- Aktivitäten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung der öffentlichen Verwaltungen und freiwillige Ansätze
- Sicherstellung der Einhaltung von Umweltvorschriften und Zugang zu Gerichten
- Verhaltensänderung und Sensibilisierungsinitiativen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Alle LIFE-Projekte müssen über ihre erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen unter Berücksichtigung der LIFE-Schlüsselindikatoren (KPI) berichten. Diese Leistungsindikatoren tragen dazu bei, die Auswirkungen des LIFE-Projekts auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken). Bitte prüfen Sie die Indikatoren in Teil C des Antrags auf Gewährung einer elektronischen Finanzhilfe und ergänzen Sie diese mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts. Ausführlichere Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
Erwartete Ergebnisse
Aktivitäten, die finanziert werden können
- Aktivitäten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung der öffentlichen Verwaltungen und freiwillige Ansätze
- Verbesserung der Fähigkeit der öffentlichen Verwaltung zur Umsetzung einer ganzheitlichen Sichtweise der Umwelt, einschließlich Verwaltung, Überwachung und Bewertung von Umweltplänen, -programmen und -initiativen, durch Einbeziehung der zuständigen Behörden, auch durch institutionelle Zusammenarbeit auf verschiedenen territorialen Ebenen und/oder gegebenenfalls in Partnerschaft mit privaten Einrichtungen, um Synergien zu entwickeln, den Verwaltungsaufwand zu verringern und/oder die Umweltergebnisse zu optimieren. Diese Tätigkeiten werden gegebenenfalls zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen.
- Eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen werden angestrebt:
- Pläne, Programme, Initiativen, Analysen, Überprüfungen und Bewertungen
- Entscheidungen in Bezug auf Industrieemissionen, Abfallwirtschaft, Wasserverschmutzung und Wasserentnahme
- Entwicklung, Förderung, Umsetzung und/oder Harmonisierung eines oder mehrerer der folgenden freiwilligen Instrumente und Konzepte und deren Anwendung durch Einrichtungen, die die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen verringern wollen
- Sicherstellung der Einhaltung der Umweltvorschriften und Zugang zu Gerichten
- Unterstützung der Gewährleistung der Einhaltung der Umweltvorschriften durch
- neue grenzüberschreitende, nationale oder regionale Netze von Fachleuten oder Expert*innen für die Gewährleistung der Einhaltung von Umweltvorschriften einrichten oder, sofern vorhanden, ausbauen und/oder berufliche Qualifikationen und Schulungen einrichten oder, sofern vorhanden, verbessern, um die Einhaltung verbindlicher EU-Umweltrechtsinstrumente (außer in Bezug auf Natur und biologische Vielfalt) zu verbessern, indem die Einhaltung der Vorschriften gefördert, überprüft und durchgesetzt wird und das Verursacherprinzip angewandt wird, wobei eine Mischung aus Verwaltungsrecht, Strafrecht und Umwelthaftung zum Einsatz kommt; und/oder
- durch die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Politiken und/oder die Entwicklung und Anwendung innovativer Instrumente und Maßnahmen zur Förderung, Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung verbindlicher EU-Umweltinstrumente (außer im Bereich Natur und biologische Vielfalt) und zur Gewährleistung der Anwendung des Verursacherprinzips durch Umwelthaftung; und/oder
- Zusammenarbeit mit Bürger*innen und anderen, um die Einhaltung zu fördern und zu überwachen und die Anwendung der Umwelthaftung sicherzustellen.
- Förderung einer effektiven Öffentlichkeitsbeteiligung und des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in der Öffentlichkeit, bei Nichtregierungsorganisationen, Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, der Justiz, der öffentlichen Verwaltung oder anderen Interessengruppen mit dem Ziel, das Wissen, das Verständnis und die Anwendung effektiver Mittel der Öffentlichkeitsbeteiligung und/oder des Zugangs zu Gerichten zu verbessern, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen und dem Schutz der Umweltqualität durch die Anforderungen der EU-Instrumente für Luft, Wasser und Abfall sowie Umwelthaftung. Die Projekte sollten sich auf die bestehenden Module und das Know-how im Bereich der Umweltrechtsausbildung stützen, die von der Kommission entwickelt wurden, sowie auf die Bekanntmachung der Kommission über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und damit verbundene Materialien.
- Unterstützung der Gewährleistung der Einhaltung der Umweltvorschriften durch
- Initiativen zur Verhaltensänderung und Sensibilisierung
- Sensibilisierung der relevanten Zielgruppen für Umweltprobleme, EU-Umweltpolitik, -instrumente und/oder -vorschriften mit dem Ziel, ihre Wahrnehmung zu ändern und die Annahme umweltfreundlicher Verhaltensweisen und Praktiken und/oder das direkte Engagement der Bürger*innen zu fördern. Die Antragsteller müssen stichhaltige Beweise dafür vorlegen, dass eine Veränderung des Bewusstseins in dem/den vom Projekt behandelten Bereich(en) ein entscheidender Faktor ist, der die korrekte Umsetzung und/oder künftige Entwicklung der umweltpolitischen Instrumente und/oder Rechtsvorschriften der EU unterstützt. Die Sensibilisierungsmaßnahmen sollten eine möglichst große Reichweite haben, die für das jeweilige Thema relevant ist. Diese Aktivitäten werden gegebenenfalls zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen. Die angestrebten Umweltprobleme, EU-Umweltpolitiken, -instrumente und/oder -vorschriften sollten in direktem Zusammenhang mit einer oder mehreren der Prioritäten stehen, die Teil sind von:
- Europäischer Grüner Deal zur Sensibilisierung für die Umweltauswirkungen, um den Wandel hin zu nachhaltigeren Lebensmittel-, Energie-, Mobilitäts- und Bausystemen zu unterstützen und Umweltbelange in allen Politikbereichen und Aktivitäten im Einklang mit dem EGD-Eid, keinen Schaden anzurichten, zu berücksichtigen;
- Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, um Abfallvermeidung und -verringerung, nachhaltige Produktion, nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle, nachhaltigen Verbrauch und eine Umstellung der Verbrauchsmuster zu gewährleisten, insbesondere in den Sektoren, die die meisten Ressourcen verbrauchen und die größten Herausforderungen für die Nachhaltigkeit darstellen, nämlich Textilien, Chemikalien (einschließlich Kunststoffe), Bau und Gebäude, Elektronik und IKT, Batterien und Fahrzeuge;
- Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (Zero Pollution Action Plan) befasst sich mit dem Schutz der Bürger*innen vor Umweltbelastungen und Gesundheitsrisiken, die sich aus dem Ziel Europas, die Umwelt nicht zu verschmutzen, ergeben, sowie mit Maßnahmen für eine giftfreie Umwelt, die insbesondere die Nachhaltigkeit bei der Verwendung und Bewirtschaftung von Chemikalien und die Förderung sauberer Luft einschließen.
- Sensibilisierung der relevanten Zielgruppen für Umweltprobleme, EU-Umweltpolitik, -instrumente und/oder -vorschriften mit dem Ziel, ihre Wahrnehmung zu ändern und die Annahme umweltfreundlicher Verhaltensweisen und Praktiken und/oder das direkte Engagement der Bürger*innen zu fördern. Die Antragsteller müssen stichhaltige Beweise dafür vorlegen, dass eine Veränderung des Bewusstseins in dem/den vom Projekt behandelten Bereich(en) ein entscheidender Faktor ist, der die korrekte Umsetzung und/oder künftige Entwicklung der umweltpolitischen Instrumente und/oder Rechtsvorschriften der EU unterstützt. Die Sensibilisierungsmaßnahmen sollten eine möglichst große Reichweite haben, die für das jeweilige Thema relevant ist. Diese Aktivitäten werden gegebenenfalls zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen. Die angestrebten Umweltprobleme, EU-Umweltpolitiken, -instrumente und/oder -vorschriften sollten in direktem Zusammenhang mit einer oder mehreren der Prioritäten stehen, die Teil sind von:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 120 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle
Informationen über die Teilnehmer
- detaillierte Budgettabelle
- Optionale Anhänge
- Unterstützungserklärungen
- Kofinanzierungserklärungen
- Karten
- Beschreibung der Gebiete
- Beschreibung der Arten und Lebensräume
- Tätigkeit Jahresbericht
- Sonstige Anhänge (z. B. Lebenszyklusanalyse, Geschäftspläne usw.)
Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
LIFE 2023 Circular Economy and Quality of Life -SAP Call documentLIFE 2023 Circular Economy and Quality of Life -SAP Call document(711kB)
Kontakt
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