Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Zivilgesellschaftliche Engagementaktionen (Zweiter Stichtag)
Förderprogramm
Förderungen im Bereich der Kommunikation des Europäischen Parlaments
Call Nummer
EP-COMM-SUBV-NAT-E-2023-CIVIL-SOCIETY
Termine
Öffnung
27.04.2023
Deadline
28.09.2023 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 3.100.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Generaldirektion Kommunikation des Europäischen Parlaments (EP) vergibt Zuschüsse im Bereich Kommunikation, um die Öffentlichkeit für die Rolle des Europäischen Parlaments in unserem Leben zu sensibilisieren, die Demokratie zu fördern, die Bürgerbeteiligung zu erhöhen und die Wähler für die Europawahlen 2024 (EE24) zu mobilisieren.
Call-Ziele
Die Zuschüsse des EP für bürgerschaftliches Engagement im Bereich der Kommunikation bestehen aus einmaligen Zuschüssen, um eine informierte und engagierte europäische Wählerschaft aufzubauen und die demokratische Beteiligung in der Europäischen Union (EU) zu erhöhen.
Zweck dieser Aufforderung ist die Auswahl von Vorschlägen für die Gewährung von Finanzhilfen für eine oder eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, ein möglichst breites Segment der europäischen Bürger*innen einzubeziehen, um die Rolle und die Arbeit des EP und die Bedeutung der Verwirklichung der parlamentarischen Demokratie durch die Teilnahme an den Europawahlen 2024 (EE24) zu fördern. Das EP wird Anfang 2024 seine institutionelle EE24-Kommunikationskampagne starten, um die Öffentlichkeit über die Europawahlen zu informieren und die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Die Aktivitäten, die von den Zuschussempfängern organisiert werden, sollen diese Kampagne ergänzen und unterstützen. Daher wird von den Zuschussempfängern erwartet, dass sie den Zeitplan für ihre Aktivitäten an die verschiedenen Phasen der EP-Kampagne anpassen.
Die vom EP im Rahmen dieser Aufforderung kofinanzierten Projekte sollten ein breites Spektrum an unparteiischen Kommunikationsaktivitäten im Zusammenhang mit der europäischen Demokratie und dem Engagement auf Gemeinschaftsebene abdecken.
Maßnahmen des zivilgesellschaftlichen Engagements sind Aktionen oder Veranstaltungen, die auf lokaler, nationaler oder transnationaler Ebene (in bis zu fünf Mitgliedstaaten) und online oder offline von einer juristischen Person durchgeführt werden (z. B. einer Organisation der Zivilgesellschaft, einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die ein Europe-Direct-Zentrum beherbergt, einer Universität oder einer anderen Bildungseinrichtung, einem öffentlichen oder privaten Interessenvertreter oder einem anderen Multiplikatorennetz usw.).
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Zuschüsse für Engagement ermöglichen es Organisationen der Zivilgesellschaft und Akteuren des Wandels, das Potenzial ihrer Netzwerke und ihre Fähigkeit, andere Bürger*innen zu erreichen, zu nutzen. Mit den Zuschüssen werden Kommunikationsmaßnahmen finanziert, damit noch mehr Bürger*innen über die Rolle des EP in unserem täglichen Leben informiert werden und darüber hinaus eine aktive Rolle beim EE24 spielen, indem sie andere zur Stimmabgabe mobilisieren.
Die im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Maßnahmen sollen den europäischen Bürger*innen die Fähigkeiten, das Wissen und die Motivation vermitteln, die sie benötigen, um sich effektiv am EE24 zu beteiligen und andere zu ermutigen und zu unterstützen, sich ihrerseits zu beteiligen.
Erwartete Ergebnisse
Die Ziele der im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Maßnahmen sind:
- Sensibilisierung der europäischen Bürger*innen aus möglichst unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen für die Rolle und die demokratischen Werte der EU, Vermittlung eines Verständnisses für die Vorteile des Europäischen Parlaments, die Auswirkungen des Europäischen Parlaments auf unser tägliches Leben und die Bedeutung der Stimmabgabe durch die Teilnahme an der bevorstehenden EE24, auch im Rahmen der Gemeinschaft together.eu (Förderung des demokratischen Engagements).
- Unterstützung eines verstärkten überparteilichen bürgerschaftlichen Engagements europäischer Bürger*innen und Organisationen aus möglichst unterschiedlichen Gruppen bei gleichzeitiger Förderung des Gedankens, wie wichtig es ist, wählen zu gehen, und somit Ermutigung zur aktiven Beteiligung (auch als Entscheidungsträger), mit Schwerpunkt auf der Mobilisierung der Wähler*innen im Vorfeld der Europawahl(en), auch im Rahmen der together.eu-Gemeinschaft.
Die erwarteten Ergebnisse der im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Maßnahmen sind wie folgt
- Aufbau von Kapazitäten und strategische Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen (auf nationaler oder lokaler Ebene) und aktiven Bürger*innen (potenzielle und bestehende Entscheidungsträger), um deren Engagement zu unterstützen und zu erleichtern und ihnen Informationen und Instrumente zur Verfügung zu stellen, mit denen sie die Botschaft der demokratischen Beteiligung (über die together.eu-Community) im Hinblick auf den bevorstehenden 24. Februar wirksam verbreiten können.
- Sensibilisierung der Bürger*innen für die Vorteile der europäischen parlamentarischen Demokratie, die Befugnisse, die das EP hat, um unser tägliches Leben zu beeinflussen, und warum es daher wichtig ist, bei der EE24 abzustimmen. Die Aktionen sollten die Bürger*innen darüber informieren, warum und wie sie am EE24 teilnehmen können, um die staatsbürgerliche Bildung zu fördern und eine informierte und engagierte Wählerschaft aufzubauen (auch durch die together.eu-Community).
- Befähigung von Organisationen und aktiven Bürger*innen (Entscheidungsträgern) zur Steigerung der Wahlbeteiligung durch weitere Mobilisierung ihrer Netzwerke und Gemeinschaften (über together.eu) sowie Unterstützung und Erleichterung ihrer Initiativen.
- Unterstützung der Organisationen der Zivilgesellschaft, der Stakeholder des Wandels und ihrer Netzwerke und Gemeinschaften in der letzten Phase der Stimmabgabe (wenige Tage vor dem 24. März und am Tag der Europawahl(en)).
Insgesamt sollen alle Maßnahmen die Zahl der Bürger*innen und Organisationen, die sich bei together.eu registrieren , erhöhen und ihre aktive Teilnahme an der together.eu-Community fördern.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zweck dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Gewährung von Zuschüssen zur Kofinanzierung von Engagementmaßnahmen nationaler gemeinnütziger Organisationen oder gemeinnütziger juristischer Personen oder Gruppen davon mit Rechtspersönlichkeit mit dem Ziel, europäische Werte vor allem auf nationaler Ebene zu fördern.
Die im Rahmen dieser Aufforderung zu unterstützenden Maßnahmen sind einzelbegünstigte Maßnahmen. Dies bedeutet, dass nur eine juristische Person einen Zuschuss beantragen kann.
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen Antragsteller nachweisen können, dass sie die unten genannten Kriterien erfüllen.
- Für zivilgesellschaftliche Engagementmaßnahmen müssen die Antragsteller:
- Eine gemeinnützige juristische Person (einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie öffentlicher und privater Interessenträger), die zum Zeitpunkt der Antragstellung als juristische Person konstituiert und registriert ist, sein. Gruppen solcher juristischen Personen können ebenfalls Anträge stellen, sofern sie eine einzige eigenständige Rechtspersönlichkeit haben, die die Finanzhilfe beantragt.
- Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.
- Ohne politische Zugehörigkeit sein
Einrichtungen, die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben:
- In der Ausübung von Exekutivfunktionen in ihrem Verwaltungsrat oder einem anderen Exekutivorgan ihrer Organisation oder
- als ihr gesetzlicher Vertreter,
werden für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für nicht förderfähig erklärt. Gleiches gilt für Einrichtungen, die sich als politische Partei qualifizieren, die auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig ist, sowie für ihre Jugendorganisationen oder Stiftungen.
Besondere Fälle:
Verbundene Unternehmen sind unter folgenden Bedingungen zulässig: Juristische Personen, die eine rechtliche oder kapitalmäßige Verbindung zu Antragstellern haben, die weder auf die Maßnahme beschränkt noch ausschließlich zu deren Durchführung gegründet wurde (z. B. Mitglieder von Netzwerken, Verbänden, Gewerkschaften), können als verbundene Unternehmen an der Maßnahme teilnehmen und förderfähige Kosten angeben. Verbundene Unternehmen sind unter der Bedingung zugelassen, dass sie die Eignungs- und Nichtausschlusskriterien eines Antragstellers erfüllen. Belege, die die rechtliche Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem verbundenen Unternehmen belegen, werden - sofern sie nicht mit dem Antrag vorgelegt werden - während der Bewertungsphase des Antrags angefordert.
Andere Entitäten können an der Aktion teilnehmen, z. B. Subunternehmer.
Restriktive Maßnahmen der EU - Für bestimmte Einrichtungen gelten besondere Vorschriften (z. B. Einrichtungen, die gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen). Solche Einrichtungen sind nicht berechtigt, sich in irgendeiner Eigenschaft zu beteiligen, einschließlich als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Subunternehmer oder Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Ausschluss von Mehrbegünstigtenregelungen:
Mehrere Antragsteller können keinen gemeinsamen Maßnahmenvorschlag einreichen. Außerdem dürfen Finanzhilfevereinbarungen nur mit einem einzigen Begünstigten unterzeichnet werden.
Kooperationsregelungen können jedoch wie folgt durchgeführt werden:
- Antragsteller können einen Vorschlag einreichen, der mit einem anderen Vorschlag eines oder mehrerer anderer Antragsteller koordiniert ist. In diesem Fall sollten sich die Koordinierungsmodalitäten in der Beschreibung der Maßnahme widerspiegeln. Dieses Koordinierungsschema könnte zur Unterzeichnung von zwei oder mehr Finanzhilfevereinbarungen führen.
- Die verbundenen Unternehmen des Antragstellers können die Maßnahme ganz oder teilweise durchführen, ohne als Unterauftragnehmer zu gelten. Verbundene Unternehmen sind juristische Personen, die eine Verbindung zum Antragsteller haben, insbesondere eine Rechts- oder Kapitalverbindung, die weder auf die Maßnahme beschränkt noch ausschließlich zu deren Durchführung eingerichtet ist, sofern sie die Förderfähigkeits- und Nichtausschlusskriterien eines Antragstellers erfüllen. In diesem Fall muss das Bestehen eines solchen Zusammenhangs vom Antragsteller nachgewiesen werden.
weitere Förderkriterien
Die Maßnahme muss zwischen dem Beginn der Finanzhilfe und dem 30.Juni 2024 durchgeführt werden. Vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung darf keine Tätigkeit ausgeübt werden.
Bei mehreren Mitgliedstaaten sollte die Reichweite der Maßnahme zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ausgewogen sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Antragsteller können in jeder der beiden Runden einen Vorschlag einreichen, aber nur einen Zuschuss im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erhalten.
Die Vorschläge müssen elektronisch über das Portal für die elektronische Einreichung von Vorschlägen eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Nachweise enthalten. Die Vorschläge müssen die formalen Anforderungen erfüllen (d. h. sie müssen Übersetzungen der Projektzusammenfassung enthalten). ACHTUNG: Vorschläge, die nicht vollständig sind oder die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden als unzulässig betrachtet und automatisch abgelehnt.
Das Antragsformular besteht aus:
- Teil A (direkt online auszufüllen) - enthält verwaltungstechnische Informationen über den Antragsteller und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt. (Obligatorisch);
- Teil B (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF erneut in das System hochzuladen) - enthält die Beschreibung der Maßnahme; (Obligatorisch);
- Anhang I.1 - Detaillierte Budgettabelle (hochzuladen); (Obligatorisch);
- Anhang I.2 - Wichtige Leistungsindikatoren (KPI) (hochzuladen); (obligatorisch);
- Weitere Anhänge und Belege (hochzuladen):
- Anhang I.3: Ehrenerklärung (auszufüllen und zusammen mit dem Antragsformular einzureichen)
- Anhang I.4: Formular zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (auszufüllen und mit dem Bewerbungsformular zurückzusenden)
- Anhang I.5: Lebenslauf oder Beschreibung des Profils der für die Verwaltung der Maßnahme verantwortlichen Person(en) (als PDF-Datei hochzuladen und mit dem Antragsformular zurückzusenden)
- Anhang I.6: Umfassende und detaillierte Liste früherer Projekte und Aktivitäten (als PDF-Datei hochzuladen und mit dem Antragsformular zurückzusenden)
- Anhang I.7: Falls verfügbar, der jährliche Tätigkeitsbericht des Antragstellers für die letzten drei verfügbaren Geschäftsjahre (als PDF-Datei hochzuladen und mit dem Antragsformular zurückzusenden).
Bei der Einreichung des Vorschlags muss die Person, die den Vorschlag kodiert, bestätigen, dass sie befugt ist, für den Antragsteller zu handeln, dass die Angaben im Antrag richtig und vollständig sind und dass die Teilnehmer die Bedingungen für den Erhalt einer EU-Finanzierung erfüllen (insbesondere Förderfähigkeit, finanzielle und operative Leistungsfähigkeit, Ausschluss usw.). Vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe muss jeder Begünstigte dies nochmals durch Unterzeichnung einer Ehrenerklärung bestätigen.
Der Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein.
Die Vorschläge sind auf 20 Seiten (ohne Anhänge) begrenzt. Die Bewerter werden keine Seiten berücksichtigen, die die oben genannten Grenzen überschreiten.
Die Antragsteller können zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert werden, weitere Unterlagen einzureichen (Validierung der Rechtspersönlichkeit, Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit, Validierung von Bankkonten, verbundene Unternehmen usw.).
Call-Dokumente
EP-COMM Call for Proposals 2023EP-COMM Call for Proposals 2023(940kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren