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Call-Eckdaten
Anpassung an den Klimawandel
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"
Call Nummer
LIFE-2023-SAP-CLIMA-CCA
Termine
Öffnung
18.04.2023
Deadline
21.09.2023 17:00
Förderquote
60 %
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Projekte im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollten dazu beitragen kontinuierliche Fortschritte bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Verringerung der Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel, wie in Artikel 5 des europäischen Klimagesetzes gefordert, zu gewährleisten und die langfristige Vision der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu verwirklichen, dass die EU im Jahr 2050 eine klimaresistente Gesellschaft sein wird, die vollständig an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels angepasst ist.
Call-Ziele
Die Projekte im Rahmen dieser Aufforderung sollten das Ziel der Strategie unterstützen,:
- die Anpassung intelligenter zu gestalten (Verbesserung des Wissensstandes, Umgang mit Unsicherheiten und Bereitstellung von Informationen für Anpassungsmaßnahmen durch robuste Daten und Risikobewertungsinstrumente, die allen zugänglich sind);
- die Anpassung systemischer zu gestalten (Einbeziehung von Überlegungen zur Klimaresilienz in alle relevanten Politikbereiche, da der Klimawandel Auswirkungen auf allen Ebenen der Gesellschaft und in allen Wirtschaftssektoren hat);
- die Anpassung zu beschleunigen (Entwicklung und Einführung von Anpassungslösungen, die eine schnellere und umfassendere Anpassung ermöglichen).
Darüber hinaus sollten die Projekte darauf achten, Fehlanpassungen zu vermeiden, d. h. Anpassungsmaßnahmen oder -praktiken, die auf eine Gruppe von Menschen abzielen und diese eigentlich anfälliger für den Klimawandel machen. Um zu diesen Zielen beizutragen, sollten die Projekte eine klare und überzeugende Interventionslogik aufweisen, die folgende Einzelheiten enthält
- die spezifischen Klimarisiken und Anfälligkeiten, die angegangen werden sollen;
- die Eignung der vorgeschlagenen Anpassungsoptionen und -methoden zur Minimierung der ermittelten Risiken und Anfälligkeiten;
- die Umsetzung dieser Optionen und Methoden während der Laufzeit des Projekts und
- der Ansatz für die Überwachung und Bewertung der Ergebnisse, auch nach der Projektlaufzeit.
Für weitere Hinweise zu diesen vier Schritten wird den Antragstellern dringend empfohlen, das Adaptation Support Tool auf dem Climate-ADAPT Webportal zu konsultieren. Schließlich werden im Rahmen der LIFE-Aufforderung 2023 auch Projekte gefördert, die:
- Synergien mit Horizont Europa schaffen, insbesondere mit Cluster 3 "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft", Cluster 5 "Klima, Energie und Mobilität" und Cluster 6 "Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt", der EU-Mission "Anpassung an den Klimawandel" und dem Klimazielplan 2030, dem EU-Bürgermeisterkonvent, dem Europäischen Klimapakt, der Biodiversitätsstrategie 2030, dem Europäischen Katastrophenrisikomanagement oder anderen relevanten Politiken und Initiativen im Rahmen des Europäischen Green Deal;
- partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, Städten, Städtenetzwerken, Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Bildungseinrichtungen sowie Forschungs- und Innovationsorganisationen;
- Mobilisierung zusätzlicher Anpassungsfinanzierungen und Investitionen in die Widerstandsfähigkeit.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Alle LIFE-Projekte müssen über ihre erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen unter Berücksichtigung der LIFE-Schlüsselindikatoren (KPI) berichten. Diese Leistungsindikatoren tragen dazu bei, die Auswirkungen des LIFE-Projekts auf ökologischer, aber auch auf sozioökonomischer Ebene zu bewerten (z. B. durch Maßnahmen, die sich auf die lokale Wirtschaft und Bevölkerung auswirken). Bitte prüfen Sie die Indikatoren in Teil C des Antrags auf Gewährung einer elektronischen Finanzhilfe und ergänzen Sie diese mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts. Ausführlichere Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.
Erwartete Ergebnisse
Bereiche der Intervention:
- Entwicklung von Anpassungspolitik, Anpassungsstrategien und -plänen
- Modernste Instrumente und Lösungen für die Anpassung
- Naturbasierte Lösungen für die Bewirtschaftung von Land, Wäldern, Küsten und Meeresgebieten
- Anpassung von Städten und Regionen an den Klimawandel
- Klimasicherheit und Widerstandsfähigkeit von Infrastrukturen und Gebäuden
- Anpassungslösungen für Landwirte, Waldbewirtschafter, Natura 2000-Manager und andere Landbewirtschafter
- Wasserbewirtschaftung
- Bereitschaft für extreme Wetterereignisse
- Finanzinstrumente, innovative Lösungen und öffentlich-private Zusammenarbeit bei Versicherungen und Schadensdaten
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
2 bis 5 Jahre
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle
Informationen über die Teilnehmer
- detaillierte Budgettabelle
- Optionale Anhänge
- Unterstützungserklärungen
- Kofinanzierungserklärungen
- Karten
- Beschreibung der Gebiete
- Beschreibung der Arten und Lebensräume
- Tätigkeit Jahresbericht
- Sonstige Anhänge (z. B. Lebenszyklusanalyse, Geschäftspläne usw.)
Die Vorschläge sind auf maximal 120 Seiten (Teil B) begrenzt.
Der maximale Fördersatz (in % der förderfähigen Kosten) beträgt 60 % mit folgenden Ausnahmen:
- 67 % für Projekte, die sowohl auf prioritäre als auch auf nicht prioritäre Lebensräume und/oder Arten abzielen
- 75 % für Projekte, die ausschließlich auf prioritäre Lebensräume und/oder Arten abzielen
Call-Dokumente
LIFE Climate Change SAP call document 2023LIFE Climate Change SAP call document 2023(803kB)
Kontakt
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