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Call-Eckdaten
Bereitschaft und Reaktion auf Pandemien: Versuche mit einer adaptiven Plattform für die Pandemievorsorge
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-DISEASE-03-11
Termine
Öffnung
26.04.2023
Deadline
19.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 8.000.000,00 und € 10.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema sollen Aktivitäten unterstützt werden, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen des Ziels 3 "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu ihnen beitragen.
Call-Ziele
Wie die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, stellen Infektionskrankheiten nach wie vor eine große Gefahr für die Gesundheit und die Gesundheitssicherheit in der EU und weltweit dar. Es wird erwartet, dass Gesundheitsbedrohungen u. a. aufgrund des Klimawandels zunehmen werden, so dass ein Bedarf an proaktiven Ansätzen besteht, um die rechtzeitige Verfügbarkeit medizinischer Gegenmaßnahmen bei Krankheitsausbrüchen zu gewährleisten. Die Durchführung ständiger adaptiver Plattformversuche mit der eingebauten Fähigkeit, bei Ausbruch einer Epidemie umzuschwenken, ist der Schlüssel, um auf Epidemien oder Pandemien von Infektionskrankheiten vorbereitet zu sein.
Dieses Thema zielt darauf ab, Mittel für adaptive klinische Plattformversuche bereitzustellen, die routinemäßig außerhalb einer Epidemie oder Pandemie durchgeführt werden können, aber so konzipiert sind, dass sie für die rechtzeitige Bewertung neuartiger Diagnostika, Therapeutika oder Impfstoffe im Falle einer Epidemie oder Pandemie bereit sind.
Die Vorschläge sollten eine breite Palette von Elementen entwickeln, die für die Durchführung von adaptiven Plattformversuchen in mehreren Ländern erforderlich sind, einschließlich der Kapazitäten für die Versuchsdurchführung, der Laboranalysekapazitäten und eines harmonisierten Ansatzes für die Erhebung, Speicherung, gemeinsame Nutzung und Analyse von FAIR-Daten.
Die Vorschläge sollten eine rechtzeitige Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden und -stellen gewährleisten. Die Vorschläge sollten das europäische Regelungsumfeld berücksichtigen und die europäischen Kapazitäten für die Durchführung von Qualitätsprüfungen, einschließlich der Möglichkeit der Registrierung neuer medizinischer Produkte, voll ausschöpfen. Die Vorschläge sollten die führende Rolle der EU bei der Vorbereitung der klinischen Forschung auf künftige Epidemien und Pandemien stärken.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge zu diesem Thema sollten auf Ergebnisse abzielen, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Eine vielfältige und umfassende EU-Landschaft von adaptiven Multi-Länder-Studienplattformen (d. h. sie sind in der Lage, mehrere Interventionen bei einer Krankheit oder einem Zustand auf Dauer zu untersuchen, so dass eine Änderung der Studie nach ihrem Beginn möglich ist, ohne ihre Gültigkeit und Integrität zu beeinträchtigen), die Impfstoffe und Therapeutika für Infektionskrankheiten bewerten und in der Lage sind, im Falle einer epidemischen oder pandemischen Gesundheitsbedrohung schnell umzuschalten.
- Der klinischen Forschung steht ein innovatives und verbessertes Design klinischer Studien zur Verfügung, das für die Pandemievorsorge geeignet ist, wobei die hohen Sicherheitsstandards im europäischen Regelungsumfeld berücksichtigt werden.
- Prüfzentren in mehreren Ländern sind in der Lage, unter Verwendung harmonisierter Forschungsmethoden, Datenerfassung und -analyse solide klinische Erkenntnisse in einer vielfältigen europäischen Bevölkerung zu liefern.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten die folgenden Bereiche betreffen:
- Entwicklung solider klinischer Nachweise, die zur Wissensgrundlage für die Diagnose, Behandlung und Prävention von Infektionskrankheiten beitragen. Geschlecht, Gender, Alter, ethnische Zugehörigkeit und sozioökonomische Faktoren sollten dabei berücksichtigt werden.
- Bekannte Hürden im Zusammenhang mit ethischen, administrativen, regulatorischen, rechtlichen und logistischen Aspekten sollten antizipiert und so weit wie möglich angegangen werden, um solche Hindernisse zu vermeiden, wenn die Studie als Reaktion auf eine Epidemie oder Pandemie umgestellt werden muss.
- Zusammenarbeit mit klinischen Forschern und Biostatistikern, um die Kapazitäten für die Konzeption und Durchführung von adaptiven Plattformstudien in ganz Europa zu erhöhen.
Gegebenenfalls wird eine Zusammenarbeit und Koordinierung mit bestehenden adaptiven Plattformstudien in der EU sowie mit den unter dem Thema HORIZON-HLTH-2023-DISEASE- 3.05 eingerichteten Koordinierungsmechanismen und mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erwartet. Die Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Organisationen und anderen regionalen und globalen Initiativen wie dem gemeinsamen Unternehmen Global Health EDCTP3, der Globalen Forschungskooperation für die Vorbereitung auf Infektionskrankheiten (GloPID-R), der Europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge und der Europäischen Behörde für die Gesundheitsvorsorge und Notfallplanung (HERA) sollte in Betracht gezogen werden. Die internationale Zusammenarbeit wird gefördert.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
Antragsteller, die zur zweiten Stufe eingeladen werden und klinische Studien vorsehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben und dabei die im Einreichungssystem bereitgestellte Vorlage verwenden. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Für eine Bewerbung in der ersten Phase sind 10 Seiten vorgesehen. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 50 Seiten.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
In der zweiten Stufe beträgt der Schwellenwert für jedes Kriterium 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(556kB)
Kontakt
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