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Call-Eckdaten
Vergleichende Wirksamkeitsforschung für Gesundheitsmaßnahmen in Bereichen mit hohem Bedarf an öffentlicher Gesundheit
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-DISEASE-03-08
Termine
Öffnung
26.04.2023
Deadline
19.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 45.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 7.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema sollen Aktivitäten unterstützt werden, die eine oder mehrere der erwarteten Auswirkungen des Ziels 3 "Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast" ermöglichen oder zu ihnen beitragen.
Call-Ziele
Eine wirksame, erschwingliche und zugängliche Gesundheitsversorgung für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ist eine Herausforderung und komplex. So besteht beispielsweise ein besonderer Bedarf an wirksamen präventiven Maßnahmen und therapeutischen Behandlungen für eine schnell wachsende ältere Bevölkerung, die häufig Komorbiditäten und eine damit verbundene Polypharmazie aufweist. Auch die pädiatrische Bevölkerung, einschließlich der Frühgeborenen, hat einen spezifischen Bedarf an speziell angepassten Therapien und frühzeitigen Eingriffen zur Bewältigung neu auftretender Gesundheits- und Entwicklungsprobleme. Ähnlich wie die ältere Bevölkerung ist die pädiatrische Bevölkerung häufig von vielen klinischen Studien ausgeschlossen, die die Evidenzbasis für Gesundheitsmaßnahmen bilden. Auch Frauen, einschließlich schwangerer Frauen, sind in klinischen Studien oft unterrepräsentiert, und der Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung ist häufig unzureichend. Andere Bevölkerungsgruppen mit eingeschränktem Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung und/oder Unterrepräsentation in klinischen Studien sind Gruppen mit niedrigem Einkommen und Flüchtlinge. Die Intersektionalität innerhalb dieser Gruppen muss ebenfalls berücksichtigt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf die meisten der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet und zugeschnitten sind und zu diesen Ergebnissen beitragen:
- Die gesundheitspolitischen Entscheidungstagenden kennen die Gesundheitsmaßnahmen (pharmakologische, nicht-pharmakologische oder technologische Maßnahmen, einschließlich präventiver und rehabilitativer Maßnahmen), die sich unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Wirksamkeit, Patientenresultate, Therapietreue, Lebensqualität, Zugänglichkeit und (Kosten-)Wirksamkeit für bestimmte Bevölkerungsgruppen als am besten geeignet erwiesen haben.
- Die Angehörigen der Gesundheitsberufe haben Zugang zu den verbesserten klinischen Leitlinien für die optimale Behandlung von Patienten und Patientinnen und die Prävention von Krankheiten, z. B. durch Impfstoffe, und nutzen diese. Die Leitlinien berücksichtigen die Harmonisierung und Standardisierung der Behandlung von Krankheiten oder Zuständen mit hoher Belastung in ganz Europa sowie mögliche individuelle Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen.
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise nutzen effektiv die neuesten Informationen, Daten, Technologien, Instrumente und bewährten Verfahren, um nachhaltige Maßnahmen zu entwickeln.
- Bürger*innen, Patienten und Patientinnen, Verordner und Kostenträger erhalten über Ad-hoc-Kommunikationsplattformen genauere Informationen über verfügbare Gesundheitsmaßnahmen.
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise nutzen in großem Umfang die neu eingerichteten Open-Access-Datenbanken und/oder integrieren sie in bestehende Open-Access-Infrastrukturen für die Speicherung und gemeinsame Nutzung der gesammelten Daten gemäß den FAIR-Grundsätzen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten die meisten der folgenden Punkte behandeln:
- Vergleich des Einsatzes derzeit bestehender (pharmakologischer, nicht-pharmakologischer und technologischer) Gesundheitsmaßnahmen in bestimmten Bevölkerungsgruppen (oder ausgewählten Untergruppen). Es gibt zwar keine Beschränkung auf bestimmte Krankheiten oder Zustände, doch werden Vorschläge bevorzugt, die sich auf Interventionen mit hoher Relevanz für die öffentliche Gesundheit konzentrieren.
- Die Akzeptanz und Nachhaltigkeit der Gesundheitsmaßnahme muss durch die frühzeitige Einbeziehung der "Endnutzer" (z. B. Patienten und Patientinnen, Pflegedienstleister) in die Konzeption der Studie (unter Einbeziehung der von den Patienten geschätzten Ergebnisse) und, soweit möglich, in den Forschungsprozess einschließlich der Durchführung sichergestellt werden. Darüber hinaus sollten die Vorschläge die Vielfalt der Gesundheitssysteme in den verschiedenen Regionen Europas berücksichtigen, um eine breite Akzeptanz zu ermöglichen.
- Die Einbeziehung von HTA-Stellen sollte in Betracht gezogen werden, um Synergien zu schaffen und die praktische Umsetzung der Ergebnisse zu beschleunigen. Gegebenenfalls sollten auch bestehende Arbeiten von EU-finanzierten Projekten wie EUnetHTA berücksichtigt werden.
- Berücksichtigung von Themen, die für die Zielgruppen von besonderer Bedeutung sind, z. B. Multimorbidität, komplexe chronische Erkrankungen, Polypharmazie, Substanzmissbrauch, Wirksamkeit von Impfstoffen, Compliance, Alter, geschlechtsspezifische Besonderheiten und Krankheiten mit hoher gesellschaftlicher Belastung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf z. B. Erkrankungen des Bewegungsapparats und psychische Störungen). Besondere Aufmerksamkeit sollte der Erfüllung aller ethischen Anforderungen gewidmet werden.
- Für die ausgewählte Population sind klinische und Sicherheitsparameter sowie gesundheitliche und sozioökonomische Ergebnisse zu bewerten (z. B. Lebensqualität, Patientensterblichkeit, (Ko-)Morbidität, Kosten und Leistung des Gesundheitssystems). Vereinbarte zentrale Ergebnismengen (Core Outcome Sets, COS) sollten als Endpunkte verwendet werden, wenn es sie bereits gibt; in anderen Fällen sollten Anstrengungen unternommen werden, sich auf solche COS zu einigen. Es sollte in Erwägung gezogen werden, neue Instrumente und Methoden zur Bestimmung der Krankheitslast und zur Bewertung der Auswirkungen der Interventionen einzusetzen. Auch kostengünstige Innovationen sollten in Betracht gezogen werden.
- Die Einbeziehung von Patientenorganisationen und Verbänden von Pflegekräften und anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe wird empfohlen.
- Klinische Studien, einschließlich pragmatischer klinischer Studien, Beobachtungsstudien, die Nutzung vorhandener Gesundheitsdaten in verschiedenen Studiendesigns, die Einrichtung groß angelegter Datenbanken und die Durchführung von Meta-Analysen können für dieses Thema in Betracht gezogen werden. Die Nutzung vorhandener Daten sollte immer in Betracht gezogen werden, um einen Mehrwert zu schaffen, die Qualität zu erhöhen und die Durchführung der Studie zu beschleunigen. In Bezug auf die Datenbanken muss auch die Nachhaltigkeit nach Abschluss der vorgeschlagenen Maßnahme berücksichtigt werden.
- Bei den vorgeschlagenen Forschungsarbeiten müssen geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen.
Die Kommission wird einen Mechanismus zur Gesamtkoordinierung der im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte sicherstellen, um den Wissensaustausch sowie die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren zu fördern. Es wird erwartet, dass in den Vorschlägen die Teilnahme an den regelmäßigen Sitzungen vorgesehen ist. Die aus dieser Aufforderung hervorgegangenen Projekte werden aufgefordert, ihre Fallstudien untereinander und mit den einschlägigen Akteuren auf EU-Ebene auszutauschen und zu erörtern; für diese Aufgabe sollten die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
Antragsteller, die zur zweiten Phase eingeladen werden und klinische Studien vorsehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Für eine Bewerbung in der ersten Phase sind 10 Seiten vorgesehen. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 50 Seiten.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
In der zweiten Stufe beträgt der Schwellenwert für jedes Kriterium 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(556kB)
Kontakt
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