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Call-Eckdaten
Innovative tierfreie humanbasierte Werkzeuge und Strategien für die biomedizinische Forschung
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-TOOL-05-06
Termine
Öffnung
30.03.2023
Deadline
19.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die eine oder mehrere erwartete Auswirkungen von Ziel 5 "Erschließung des vollen Potenzials neuer Werkzeuge, Technologien und digitaler Lösungen für eine gesunde Gesellschaft" ermöglichen oder dazu beitragen.
Call-Ziele
In den Vorschlägen sollten Instrumente und Strategien entwickelt und/oder eingesetzt werden, die kritische Bereiche der biomedizinischen Forschung betreffen, in denen derzeit Tiermodelle verwendet werden, die jedoch für die Untersuchung und Entwicklung von Prävention und Behandlung von begrenztem translationalem Wert sind. Solche fortschrittlichen Instrumente und Strategien sollten auf ein besseres Verständnis der Pathogenese von Erkrankungen abzielen, die sich stark auf die öffentliche Gesundheit auswirken und eine hohe Rate an Tiernutzung oder schwerem Tierleid aufweisen, und die Entwicklung biomedizinischer Konzepte mit erhöhtem Translationswert ermöglichen, was letztendlich zu einer verbesserten Krankheitsvorhersage, Prävention und Behandlung führt.
Die Vorschläge sollten alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Die innovativen Werkzeuge und Strategien sollten eine Vielzahl von Technologien und methodischen Ansätzen umfassen, wie z. B. Omik und andere Hochdurchsatzverfahren, vom Menschen gewonnenes zellbasiertes Material, Organoide, mikrophysiologische Systeme und In–Silico-Modelle.
- Die neu vorgeschlagenen Instrumente und Strategien sollen den Stand der Technik in bestimmten Bereichen der biomedizinischen Forschung nachweislich voranbringen.
- Perspektiven und Wege für die Verbreitung, den Wissensaustausch, die Übernahme oder die Umsetzung der vorgeschlagenen Instrumente und Strategien in die Gesundheitspolitik innerhalb der EU sollten aufgezeigt werden.
- Aspekte wie die Schadens- und Kosten-Nutzen-Bewertung sowie die einfache Herstellung in Bezug auf die derzeitige Praxis sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
- Kriterien für die Modellqualifizierung und -standardisierung sollten in gut begründeten Anwendungsfallkontexten entwickelt werden, um ihre translationalen Werte zu demonstrieren.
Vorschläge könnten die Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Betracht ziehen, um einen Mehrwert in Bezug auf Aspekte wie die Unterstützung der Validierung neuer Ansätze, die Förderung von Forschungsergebnissen und die Schnittstelle mit der Regulierungsgemeinschaft zu schaffen. In dieser Hinsicht ist die GFS offen für die Zusammenarbeit mit jedem erfolgreichen Vorschlag, nachdem das Auswahlverfahren abgeschlossen ist.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf mehrere der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet sind und zu diesen beitragen:
- Forschende verwenden Werkzeuge und Strategien, die für die menschliche Situation relevanter sind als die derzeit verwendeten Tiermodelle.
- In der biomedizinischen Forschung werden weniger lebende Tiere verwendet.
- Entwickler*innen von Gesundheitstechnologien erhalten Zugang zu verbesserten humanrelevanten Tools oder Strategien, die ein schnelleres Innovationstempo ermöglichen.
- Gesetzgeber und Regulierungsbehörden werden von einer gestärkten Führungsrolle der EU in der tierversuchsfreien biomedizinischen Forschung profitieren, die gesellschaftlich akzeptiert und nachhaltig ist.
- Gesundheitsdienstleister und Patienten und Patientinnen werden von innovativen Instrumenten oder Strategien profitieren, die neuartige biomedizinische Konzepte eröffnen, die eine verbesserte Vorhersage, Prävention und Behandlung von Krankheiten ermöglichen.
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Erwartete Ergebnisse
Alle unter diesem Thema geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich an Vernetzungen und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Wissensaustausch, die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. Daher wird erwartet, dass die Vorschläge ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen enthalten und die Übernahme der Kosten für andere potenzielle gemeinsame Aktivitäten in Betracht ziehen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt konkrete gemeinsame Aktivitäten aufgeführt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden während der Vorbereitungsphase der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. In diesem Zusammenhang kann die Kommission die Rolle eines Vermittlers für die Vernetzung und den Austausch, auch mit relevanten Interessenträgern, übernehmen.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag der sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung relevanter Expertise, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Antragsteller, die zur zweiten Phase eingeladen werden und beabsichtigen, klinische Studien aufzunehmen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Arbeitsprogrammteil.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Für eine Bewerbung in der ersten Phase sind 10 Seiten vorgesehen. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 50 Seiten.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
In der zweiten Stufe beträgt der Schwellenwert für jedes Kriterium 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5(481kB)
Kontakt
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