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Call-Eckdaten
Integration minderwertiger erneuerbarer Energien oder Abwärme in Hochtemperatur-Fernwärme
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2022-CET-DH
Termine
Öffnung
17.05.2022
Deadline
16.11.2022 17:00
Förderquote
95 %
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die gesamte Umgestaltung des Wärme- und Kältesektors spielt eine wesentliche Rolle beim Übergang zum Klimaschutz, und es ist notwendig, die weitere Anwendung effizienter und erneuerbarer Technologien zu unterstützen, um den Sektor fit für diese Herausforderung zu machen. Das "Fit for 55"-Paket schlägt eine Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) mit spezifischen Zielen zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme in Fernwärmesystemen vor.
Call-Ziele
Auf nationaler und lokaler Ebene wurden Leitfäden, Empfehlungen und Modelle zur Unterstützung von Kommunen und Betreibern bei der Modernisierung von Fernwärmesystemen entwickelt und getestet. Trotz erheblicher Verbesserungen der Energieeffizienz ist jedoch ein großer Teil der bestehenden Fernwärme- und Fernkältesysteme immer noch zu sehr auf fossile Brennstoffe angewiesen. Die Notwendigkeit, den Verbrauch fossiler Brennstoffe für Heizzwecke, auch in zentralisierten Fernwärme- und Fernkältesystemen, zu verringern, wird im Rahmen des REPowerEU-Plans zur schrittweisen Verringerung der Abhängigkeit der EU von Importen fossiler Brennstoffe deutlich hervorgehoben.
Um auf dem Weg zur Kohlenstoffneutralität voranzukommen, müssen die Betreiber/Eigentümer von Fernwärmesystemen Investitionspläne ausarbeiten, die es den bestehenden Systemen ermöglichen, die vorgeschlagenen Kriterien für "effiziente Fernwärme und -kälte" zu erfüllen, wie sie in Artikel 24 des Vorschlags für eine überarbeitete EED definiert sind. Dies erfordert die Einbindung von Wärmequellen geringer Qualität oder Abwärme (wie in Artikel 2 (9) des Vorschlags für eine überarbeitete EED definiert).
Zu diesem Zweck müssen die Betreiber/Eigentümer von Fernwärmenetzen lokale Quellen für erneuerbare Energien und Abwärme ermitteln und sich mit den lokalen Akteuren abstimmen, um Lieferverträge abzuschließen. Es sind Investitionen erforderlich, um geringwertige Wärmequellen in das bestehende Netz zu integrieren und es gegebenenfalls zu modernisieren sowie möglicherweise die Infrastruktur auf der Nachfrageseite anzupassen. Dies ist eine besondere Herausforderung für bestehende Fernwärmesysteme, die mit hohen Temperaturen betrieben werden, insbesondere in Anbetracht der begrenzten menschlichen und technischen Kapazitäten der Fernwärmebetreiber/-eigentümer. Daher ist technische Unterstützung für die Entwicklung von Investitionsplänen erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten mit den Betreibern/Eigentümern von Hochtemperatur-Fernwärmesystemen zusammenarbeiten und ihnen die erforderliche technische Unterstützung für die Ausarbeitung von Investitionsplänen bieten, um die vorgeschlagenen Kriterien für "effiziente Fernwärme und -kälte" zu erfüllen, wie sie im Vorschlag für die überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz definiert sind. Die Aktivitäten können unter anderem die Identifizierung verfügbarer erneuerbarer Energie- und Abwärmequellen, Vertragsabschlüsse mit den Eigentümern, Vor-Machbarkeitsstudien, Finanzplanung usw. umfassen.
Die zu erstellenden Investitionspläne sollten es dem angestrebten Fernwärmesystem ermöglichen, die Kriterien für "effiziente Fernwärme und -kälte" innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zu erfüllen. Der Schwerpunkt sollte auf geringwertiger erneuerbarer Energie oder Abwärme (wie in Artikel 2 (9) des Vorschlags für eine überarbeitete RED definiert) liegen. In den Investitionsplänen sollten die Investitionen, ihr Zeitplan, die erforderlichen internen und externen Ressourcen, die öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen und die mögliche Beteiligung des Privatsektors, insbesondere für die ersten Investitionstranchen, detailliert aufgeführt werden.
In den Vorschlägen sollte erläutert werden, wie die Fernwärmesysteme ausgewählt werden, die technische Unterstützung erhalten sollen, welchen Inhalt die Unterstützung haben soll und wie das Konsortium diese Unterstützung vor Ort leisten wird. Die geförderten Fernwärmesysteme sollten sich in einem Gebiet befinden, für das ein Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klimaschutz (oder ähnliches) gilt.
Die Aktivitäten sollten Betreiber/Eigentümer von Fernwärmesystemen in mindestens drei förderfähigen Ländern unterstützen; die Vorschläge sollten die Zielländer (möglicherweise Regionen) klar benennen und erläutern, wie sie die Vielfalt der Situationen in jedem Zielgebiet abdecken wollen.
Außerdem sollten die Vorschläge:
- Unterstützung des Engagements und der Verpflichtung der wichtigsten (internen und externen) Akteure, um sicherzustellen, dass die Investitionspläne nach Abschluss des Projekts umgesetzt werden.
- Aufbau von Kapazitäten bei den Fernwärmebetreibern/-eigentümern, um die Investitionspläne umzusetzen: Auslegung, Beschaffung und Betrieb, um die bestmögliche Nutzung von erneuerbaren Energien oder Abwärmequellen mit geringem Anteil sicherzustellen.
- Identifizierung regulatorischer Hindernisse und Förderung von Lösungen (z. B. neue Vorschriften, Tarife, Finanzierungsprogramme), um die Integration von erneuerbaren Energien oder Abwärme geringer Qualität in Hochtemperatur-Fernwärmesysteme auf nationaler und EU-Ebene zu erleichtern.
- Förderung der Nachahmung durch andere Fernwärmebetreiber/Eigentümer.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Vorschläge, in denen ein EU-Beitrag von bis zu 1,5 Mio. EUR beantragt wird, es ermöglichen würden, die spezifischen Ziele in angemessener Weise zu erreichen. Dies schließt jedoch die Einreichung und Auswahl von Vorschlägen, die andere Beträge beantragen, nicht aus.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge sollten dazu führen, dass die Eigentümer/Betreiber von DHC besser in der Lage sind, die für die Integration von erneuerbaren Energien oder Abwärme mit niedrigem Wirkungsgrad in die Hochtemperatur-Fernwärmeversorgung erforderlichen Investitionen zu tätigen. Es wird nicht erwartet, dass die Investitionen während des Projekts durchgeführt werden, aber die DHC-Eigentümer/Betreiber könnten mit der Umsetzung der Investitionspläne beginnen, z. B. durch die Beschaffung der erforderlichen technischen Studien und Arbeiten. Die Vorschläge sollten auch dazu führen, dass die technische und finanzielle Durchführbarkeit und Reproduzierbarkeit des Übergangs zu den Kriterien für "effiziente Fernwärme und -kälte" für Hochtemperatur-Fernwärmesysteme nachgewiesen wird und dass ein verbesserter Rechtsrahmen für Fernwärme und -kälte geschaffen wird, der die Erfüllung der EED-Kriterien ermöglicht.
Die Vorschläge sollten ihre Auswirkungen anhand der nachstehend aufgeführten Indikatoren sowie ggf. weiterer projektspezifischer Leistungsindikatoren quantifizieren:
- Anzahl der Fernwärmesysteme, die mit einem Investitionsplan ausgestattet sind, der es ihnen ermöglicht, die vorgeschlagenen Kriterien für "effiziente Fernwärme und -kälte" zu erfüllen.
- Anzahl der Marktteilnehmer, die über eine erhöhte Kapazität zur Umsetzung der Investitionspläne für die Einbindung von Wärmequellen geringer Qualität oder Abwärme verfügen.
- Anzahl der lokalen und regionalen Behörden, die die Ergebnisse des Projekts in ihre Energieplanung einbeziehen.
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Energieerzeugung aus minderwertigen Wärmequellen (in GWh/Jahr).
Die Auswirkungen der Vorschläge sollten während des Projekts und innerhalb von 5 Jahren nach der Projektlaufzeit nachgewiesen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Andorra, Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Nordmazedonien (Северна Македонија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der an LIFE teilnehmenden Länder.
- Der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Zusatzinformationen
Themen
Zusätzliche Informationen
Proposal page limits and layout:
Proposals must be complete and contain all the requested information and all required annexes and supporting documents:
- Application Form Part A — contains administrative information about the participants and the summarised budget for the project
- Application Form Part B — contains the technical description of the project
- Part C containing additional project data
- mandatory annexes and supporting documents:
- detailed budget table
- participant information
- optional annexes: letters of support
Page limit - Part B: 65 pages
Call-Dokumente
Call document LIFE-2022-CETCall document LIFE-2022-CET(1043kB)
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