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Call-Eckdaten
Interreg AT-CZ 2023 Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen - Erster Stichtag
Förderprogramm
Interreg Österreich-Tschechien
Termine
Öffnung
31.03.2023
Deadline
30.06.2023 14:00
Förderquote
80 %
Budget des Calls
€ 86.800.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Als ein Teil der europäischen Kohäsionspolitik zielt das Interreg Programm Österreich-Tschechische Republik auf die Unterstützung der nachhaltigen grenzüberschreitenden Kooperation und auf einen Beitrag zur Verbesserung der ökonomischen, sozialen und territorialen Integration.
Call-Ziele
Das Programm umfasst vier Prioritäten mit untergeordneten spezifischen Zielen:
- Priorität 1: Forschung und Innovation
- Spezifisches Ziel: Forschung und Innovation
- Priorität 2: Klima und Umwelt
- Spezifisches Ziel: Klimawandelanpassung
- Spezifisches Ziel: Naturschutz & Biodiversität
- Priorität 3: Bildung, Kultur und Tourismus
- Spezifisches Ziel: Bildung und Training
- Spezifisches Ziel: Kultur und Tourismus
- Priorität 4: Grenzübergreifende Governance
- Spezifisches Ziel: Rechtliche und institutionelle Zusammenarbeit
Erwartete Ergebnisse
Maßnahmentypen:
- Priorität 1: Forschung und Innovation
- Spezifisches Ziel: Forschung und Innovation
- Grenzübergreifende Forschung und Austausch von Fachwissen
- Gemeinsame Pilotaktionen und Lösungen in gemeinsam genutzten Forschungsinfrastrukturen und -diensten
- Kommunikation und Mobilität von Forschenden
- Spezifisches Ziel: Forschung und Innovation
- Priorität 2: Klima und Umwelt
- Spezifisches Ziel: Klimawandelanpassung
- Gemeinsame Wissensbasis - Bestandsaufnahme und Datenaustausch zur besseren Vorbereitung auf Auswirkungen des Klimawandels
- Gemeinsame Pilotaktionen und Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel
- Sensibilisierung und Training zur Anpassung an den Klimawandel
- Spezifisches Ziel: Naturschutz & Biodiversität
- Gemeinsame Wissensbasis - Bestandaufnahme und Datenaustausch zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung
- Gemeinsame Pilotaktionen und Investitionen in gemeinsame Lösungen für eine ökologische Wasserwirtschaft
- Gemeinsame Wissensbasis - Bestandsaufnahme und Datenaustausch zur Verbesserung der biologischen Vielfalt
- Gemeinsame Pilotaktionen und gemeinsame Lösungen zum besseren Schutz der biologischen Vielfalt
- Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Steigerung der biologischen Vielfalt
- Spezifisches Ziel: Klimawandelanpassung
- Priorität 3: Bildung, Kultur und Tourismus
- Spezifisches Ziel: Bildung und Training
- Grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Verbesserung des grenzübergreifenden Bildungsangebots von Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Schulen, Hochschulen und Berufsschulen
- Gemeinsame Pilotmaßnahmen und Investitionen zur Verbesserung des grenzübergreifenden Bildungsangebots von Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Schulen, Hochschulen und Berufsschulen
- Spezifisches Ziel: Kultur und Tourismus
- Grenzübergreifender Wissens- und Datenaustausch zur Förderung der Widerstandsfähigkeit des Tourismus- und Kultursektors
- Gemeinsame Pilotaktionen und Investitionen zur Förderung der Resillienz des Tourismus- und Kultursektors
- Spezifisches Ziel: Bildung und Training
- Priorität 4: Grenzübergreifende Governance
- Spezifisches Ziel: Rechtliche und institutionelle Zusammenarbeit
- Gemeinsame Strategieentwicklung und Austausch von Know-how a
- Gemeinsame Pilotaktionen zur Beseitigung von Grenzhindernissen
- Vernetzungs- und Clusteraktivitäten zum Abbau administrativer und rechtlicher Hindernisse
- Spezifisches Ziel: Rechtliche und institutionelle Zusammenarbeit
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Im Rahmen des Programms muss jedes Projekt zumindest von einer tschechischen und einer österreichischen Projektpartnerorganisation gemeinsam realisiert werden. Alternativ kann ein Projekt durch einen Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) oder durch eine grenzüberschreitende juristische Person im Sinne von Art. 23 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/1059 durchgeführt werden.
Das Programm ist insbesondere auf öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Einrichtungen ausgerichtet, also auf Einrichtungen, die nicht zum Zweck einer Gewinnerwirtschaftung gegründet wurden.
Projektpartnerorganisationen können ihren Sitz innerhalb sowie außerhalb des Programmgebiets haben – jedoch stets auf dem Gebiet von Österreich oder Tschechien. Ausschlaggebend ist, dass ihre Projektaktivitäten eine klare Wirkung im Programmraum haben.
Gilt für Österreich: Projektpartnerorganisationen müssen Kompetenzen im Programmraum haben. Zumindest eine österreichische Projektpartnerorganisation muss ihren Sitz / Kompetenzen im Programmraum haben. Projektpartnerorganisationen, die ihren Sitz außerhalb des Programmraums haben, können in begründeten Fällen in Projekten eingebunden werden. Private Projektpartnerorganisationen sind grundsätzlich in allen Prioritäten förderfähig.
Gilt für Tschechien: Private Unternehmen sind förderfähige Projektpartnerorganisationen nur in Priorität 1.
Jedes Projekt muss mindestens drei der vier Kooperationskriterien erfüllen (gemeinsame Entwicklung, gemeinsame Projektumsetzung, gemeinsames Personal und gemeinsame Finanzierung) . Die gemeinsame Entwicklung/Vorbereitung und die gemeinsame Projektumsetzung müssen immer erfüllt werden.
weitere Förderkriterien
Das Fördergebiet umfasst die folgenden NUTS-III Regionen:
- Österreich: Mostviertel-Eisenwurzen, Sankt Pölten, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland-Nordteil, Wien, Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Steyr-Kirchdorf
- Tschechische Republik: Jihomoravský kraj, Jihočeský kraj, Kraj Vysočina
Es werden nur Projekte unterstützt, deren Aktivitäten eine klare grenzüberschreitende Wirkung auf das Programmgebiet aufweisen. Die Projektpartner*innen müssen aus Österreich oder der Tschechischen Republik sein. Die Projektpartner*innen müssen ihren Sitz nicht innerhalb des Programmgebiets haben, es muss aber jedenfalls die Wirkung bzw. der Output im Programmgebiet nachgewiesen werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Kontakt
+43 2742 9005 14929
christoph.grandits@noel.gv.at
Website
Interreg Österreich-Tschechische Republik Verwaltungsbehörde
+43 2742 9005 14260
Kathrin.Huber@noel.gv.at
Website
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