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Call-Eckdaten
Transnationale Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes von Kindern in der Migration
Förderprogramm
Fonds für Asyl, Migration und Integration
Call Nummer
AMIF-2023-TF2-AG-CALL-06-CHILDREN
Termine
Öffnung
17.01.2023
Deadline
16.05.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
02.02.2023
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 750.000,00 und € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz von Kindern in der Migration und ihren zusätzlichen Schutzbedarf.
Call-Ziele
Ziel dieses Themas ist es, den Austausch bewährter Praktiken und den Wissensaustausch zwischen verschiedenen relevanten Akteuren - insbesondere öffentlichen Verwaltungen und Institutionen, internationalen Organisationen, privaten Organisationen und Bürgern (nicht erschöpfende Liste) - über die Art der Unterstützung für Vormünder von unbegleiteten Migrantenkindern entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen anzuregen und zu unterstützen.
Projekte, die auf den Aufbau von Kapazitäten für die institutionelle Betreuung oder die Forschung abzielen, werden unter diesem Thema nicht finanziert.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
In den Vorschlägen sollten Methoden und Messgrößen vorgestellt werden, die geeignet sind, die Fortschritte bei der Erreichung der folgenden Ziele zu messen:
- Erleichterter Austausch von bewährten Verfahren und Know-how für Vormunde;
- verstärkte Verfügbarkeit von und Zugang zu bewährten Praktiken und "Know-how" zur Unterstützung der Vormunde;
- Verstärktes Angebot von Schulungen, Austauschprogrammen, Studienbesuchen und anderen relevanten Aktivitäten zur Unterstützung von Vormunden;
- erhöhte Sichtbarkeit des Vormundschaftswesens in allen Mitgliedsstaaten.
Erwartete Ergebnisse
In den Projekten sollten Methoden und Messgrößen vorgestellt werden, die geeignet sind, die Fortschritte bei der Erreichung der folgenden Ziele zu messen:
- erleichterter Austausch von bewährten Praktiken und Know-how für Vormunde;
- verstärkte Verfügbarkeit von und Zugang zu bewährten Praktiken und "Know-how" zur Unterstützung der Vormünder;
- Verstärktes Angebot von Schulungen, Austauschprogrammen, Studienbesuchen und anderen relevanten Aktivitäten zur Unterstützung von Vormündern;
- erhöhte Sichtbarkeit des Vormundschaftswesens in allen Mitgliedsstaaten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Projekte müssen eingereicht werden von:
- mindestens fünf Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus fünf verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten
- die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Koordinator bewerben:
- gewinnorientierte Einrichtungen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), mit Ausnahme Dänemarks, mit dem AMIF assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig und können Koordinatoren sein. Internationale Organisationen können unabhängig von ihrem geografischen Standort als Mitbegünstigte teilnehmen. Folglich ist ihr geografischer Standort irrelevant, und analog dazu kann ihr Sitz in einem förderfähigen Land bei der Berechnung der Mindestanzahl von Ländern innerhalb einer Partnerschaft nicht berücksichtigt werden. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 30 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre): Vorlage in Teil B verfügbar, aber als separater Anhang einzureichen
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).
Call-Dokumente
AMIF Call for proposals 2023-TF2-AG-ENAMIF Call for proposals 2023-TF2-AG-EN(1553kB)
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