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Call-Eckdaten
Förderung komplementärer Wege in Verbindung mit Bildung und/oder Arbeit
Förderprogramm
Fonds für Asyl, Migration und Integration
Call Nummer
AMIF-2023-TF2-AG-CALL-05-PATHWAYS
Termine
Öffnung
17.01.2023
Deadline
16.05.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
02.02.2023
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die Wirkung und die Nachhaltigkeit der ergänzenden Berufsbildungswege im Hinblick auf die Zahl der legalen Zulassungsplätze und die Qualität der Programme zu erhöhen.
Call-Ziele
- Schaffung neuer und/oder Aufstockung bestehender ergänzender Programme für die Vermittlung von Arbeitskräften, um mehr Plätze für qualifizierte Personen, die internationalen Schutz benötigen, zu schaffen und den Arbeitskräftemangel in den Mitgliedstaaten zu beheben,
- Ausweitung der Zahl der Mitgliedstaaten, die solche Programme durchführen, und Ausweitung der Zahl der Unternehmen, die sich daran beteiligen wollen,
- Schaffung der erforderlichen (erleichterten) Verfahren und Unterstützungsstrukturen, um die Zulassung von qualifizierten Personen, die internationalen Schutz benötigen, durch ergänzende Programme für den Zugang zu Arbeitskräften zu ermöglichen.
Die Programme sollten so konzipiert sein, dass sie die Integration der Begünstigten in die Gesellschaft des Aufnahmelandes fördern.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten umfassen (nicht erschöpfende Liste):
- Aktivitäten zur Einbindung der nationalen Behörden, die von ergänzenden Berufsbildungsabschnitten betroffen sind, insbesondere der Innen- und Arbeitsministerien, um Informationslücken zu schließen, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Politikbereichen zu schaffen und schnelle und einfache Zulassungsverfahren einzuführen.
- Aktivitäten zur Mobilisierung von Unterstützung und zum Aufbau starker Partnerschaften zu ergänzenden Wegen zwischen den wichtigsten Akteuren, wie lokalen Behörden, Arbeitgeberverbänden, Wirtschaftsverbänden, Unternehmen, Gewerkschaften, lokalen Gemeinschaften, Diasporagemeinschaften und anderen relevanten Akteuren, um die Schritte zu identifizieren und die notwendigen Verfahren zu schaffen, die eine effektive Umsetzung solcher Programme ermöglichen.
- Entwicklung und Bereitstellung von Schulungen für die Beteiligten, insbesondere für Unternehmen und Arbeitgeberorganisationen, zur effektiven Teilnahme an einem Projekt für ergänzende Berufsbildungsabschnitte, aufbauend auf bestehenden bewährten Verfahren.
- Konferenzen, Workshops und Sensibilisierungsmaßnahmen.
- Aktivitäten zur Gewinnung von Unternehmen, die bereit sein könnten, an komplementären Berufsbildungsabschnitten teilzunehmen, sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten, insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit, Bereitstellung von Informationen und Motivation.
- Aktivitäten zur Mobilisierung von Diaspora-Gemeinschaften: Informations- und Sensibilisierungskampagnen, auch zur Förderung des Mehrwerts für die Beteiligten durch Investitionen in komplementäre Berufsbildungswege und durch die Mobilisierung einer Vielzahl von Ansätzen und die Nutzung neuer Technologien.
- Aktivitäten zur Erleichterung und/oder Verbesserung des Abgleichs von Unternehmen und Arbeitsangeboten mit Personen, die internationalen Schutz benötigen.
- Schulung von Unternehmen, um ein nachhaltiges Engagement und eine qualitativ hochwertige Unterstützung für Arbeitnehmer zu gewährleisten, die über einen ergänzenden, mit der Arbeit verbundenen Weg eingestellt werden.
- Pilotprojekte zu arbeitsbezogenen ergänzenden Wegen, die zur tatsächlichen Aufnahme und Vermittlung von Arbeitsplätzen führen, und die Bewertung der ersten Erfahrungen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern.
- Aktivitäten zur Schaffung von Unterstützungsprogrammen für qualifizierte Personen, die internationalen Schutz benötigen und sich in einem Erstasylland aufhalten, um den Zugang zu Arbeitsmigrationswegen zu erleichtern, aufbauend auf bestehenden Initiativen und in Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren.
- In Drittländern, die Flüchtlinge aufnehmen, Organisation von gemeinsamen Studien, Informationskampagnen, Jobmessen usw. mit dem Ziel, qualifizierte Flüchtlinge anzuwerben.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten sich darauf konzentrieren, zur Erreichung eines oder mehrerer der folgenden Ergebnisse beizutragen:
- verstärkte und erweiterte nachhaltige Netzwerke zwischen nationalen Behörden, Arbeitsmarktakteuren auf lokaler/regionaler/nationaler Ebene, internationalen Organisationen und einschlägigen NRO, um komplementäre Wege zu fördern, die mit Arbeit verbunden sind und zu konkreten Zulassungen führen;
- gut entwickelte und erprobte Methoden und Instrumente für die internationale Anwerbung von Personen, die außerhalb der EU internationalen Schutzes bedürfen, und deren Abgleich mit Engpässen auf dem europäischen Arbeitsmarkt (möglicherweise als Bestandteil des EU-Talentpools, der derzeit entwickelt wird);
- verstärkte Unterstützung auf lokaler und nationaler Ebene für die Entwicklung ergänzender Arbeitsmöglichkeiten, insbesondere durch den Aufbau effektiver Partnerschaften zwischen den relevanten Akteuren;
- eine größere Anzahl von Organisationen, die an der Gestaltung und Umsetzung ergänzender Berufswege beteiligt sind, und mehr Klarheit/Bewusstsein über ihre Rolle/ihren Beitrag und den Mehrwert ihres Engagements für ergänzende Berufswege.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Projekte müssen eingereicht werden von:
- mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus drei verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten
- die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Koordinator bewerben:
- gewinnorientierte Einrichtungen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), mit Ausnahme Dänemarks, mit dem AMIF assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig und können Koordinatoren sein. Internationale Organisationen können unabhängig von ihrem geografischen Standort als Mitbegünstigte teilnehmen. Folglich ist ihr geografischer Standort irrelevant, und analog dazu kann ihr Sitz in einem förderfähigen Land bei der Berechnung der Mindestanzahl von Ländern innerhalb einer Partnerschaft nicht berücksichtigt werden. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre): Vorlage in Teil B verfügbar, aber als separater Anhang einzureichen
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).
Call-Dokumente
AMIF Call for proposals 2023-TF2-AG-ENAMIF Call for proposals 2023-TF2-AG-EN(1553kB)
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