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Call-Eckdaten
Multi-Stakeholder-Initiativen zur Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt
Förderprogramm
Fonds für Asyl, Migration und Integration
Call Nummer
AMIF-2023-TF2-AG-CALL-04-LABOUR
Termine
Öffnung
17.01.2023
Deadline
16.05.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
02.02.2023
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, Flüchtlinge und andere Migranten frühzeitig und auf dem entsprechenden Qualifikationsniveau in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Call-Ziele
Die Projekte sollten auf eines oder mehrere der folgenden spezifischen Ziele ausgerichtet sein:
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsmarktakteuren und den Migranten selbst auf EU-, regionaler, nationaler und lokaler Ebene durch die Schaffung und/oder den Ausbau transnationaler Partnerschaften zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt;
- Förderung der effektiven Eingliederung von Migranten in den Arbeitsmarkt sowohl frühzeitig nach ihrer Ankunft in der EU als auch auf einem Niveau, das ihren Qualifikationen entspricht, u. a. durch Mobilisierung aller Akteure, die helfen können, und durch die Förderung/den Ausbau der verfügbaren EU-Instrumente;
- zu einer besseren Abstimmung zwischen den Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen der bereits in der EU befindlichen Migranten einerseits und der Nachfrage auf den EU-Arbeitsmärkten (einschließlich des Arbeitskräftemangels) andererseits beitragen;
- integrative Arbeitsplätze zu fördern, u. a. durch Sensibilisierung für unmittelbare und mittelbare Diskriminierung und die Ausarbeitung bewährter Verfahren zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung der Vielfalt am Arbeitsplatz;
- Förderung nachhaltiger Beschäftigungsbedingungen für Migranten, insbesondere für Personen, die internationalen und vorübergehenden Schutz genießen, sowie für Personen, die internationalen Schutz beantragen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten umfassen (nicht erschöpfende Liste):
- Entwicklung innovativer Ansätze für die Arbeitsmarktintegration, auch durch die Förderung/den Ausbau der verfügbaren EU-Instrumente;
- Upscaling-Aktivitäten für bewährte Verfahren
- Entwicklung und Bereitstellung von Schulungen für die Akteure (z. B. Überbrückungskurse und berufsbegleitende Schulungen für Migranten; Kapazitätsaufbau für KMU), aufbauend auf bestehenden bewährten Verfahren;
- Konferenzen, Workshops, Sensibilisierungsmaßnahmen und andere Aktivitäten zur Schaffung und Stärkung von Partnerschaften zwischen den wichtigsten Arbeitsmarktakteuren und zur weiteren Verfeinerung der Lösungen für die Arbeitsmarktintegration von Migranten auf dem entsprechenden Qualifikationsniveau.
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten sich darauf konzentrieren, zur Erreichung eines oder mehrerer der folgenden Ergebnisse beizutragen:
- nachhaltige Netzwerke zwischen Arbeitsmarktakteuren auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer Ebene, um konkrete Aspekte der Arbeitsmarktintegration zu fördern;
- Instrumente zur Bewertung und Validierung der Fähigkeiten und Qualifikationen von Migranten in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der Arbeitgeber und auf zeitnahe Weise sowie zum Abgleich der Fähigkeiten von Migranten mit freien Stellen, insbesondere in Mangelberufen, unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit bestehenden privaten und öffentlichen Instrumenten (z. B. EU Talent Pool Pilot, EURAXESS);
- bewährte Verfahren, die zu integrativen Arbeitsplätzen und nachhaltigen Beschäftigungsbedingungen für Migranten beitragen;
- Schulungsmethoden für verschiedene Arbeitsmarktakteure sowie für Migranten, die eine Höherqualifizierung/Umschulung und/oder Überbrückungskurse benötigen, einschließlich einer angemessenen Verbreitung bei allen relevanten Akteuren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Projekte müssen eingereicht werden von:
- mindestens vier Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus drei verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten
- die folgenden Einrichtungen können sich NICHT als Koordinator bewerben:
- gewinnorientierte Einrichtungen
- internationale Organisationen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)), mit Ausnahme Dänemarks, mit dem AMIF assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig und können Koordinatoren sein. Internationale Organisationen können unabhängig von ihrem geografischen Standort als Mitbegünstigte teilnehmen. Folglich ist ihr geografischer Standort irrelevant, und analog dazu kann ihr Sitz in einem förderfähigen Land bei der Berechnung der Mindestanzahl von Ländern innerhalb einer Partnerschaft nicht berücksichtigt werden. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre): Vorlage in Teil B verfügbar, aber als separater Anhang einzureichen
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B ohne Anhänge).
Call-Dokumente
AMIF Call for proposals 2023-TF2-AG-ENAMIF Call for proposals 2023-TF2-AG-EN(1553kB)
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