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Call-Eckdaten
Bereitschaft und Reaktion auf Pandemien: In-vitro-Diagnostika zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-TOOL-05-08
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 40.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 7.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten neue In-vitro-Diagnostika entwickeln und voranbringen, die für die Erkennung und Charakterisierung grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen relevant sind, und neue Ansätze für die Entwicklung medizinischer Gegenmaßnahmen gegen die von HERA ermittelten Bedrohungen entwickeln.
Call-Ziele
Wie die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, stellen Infektionskrankheiten nach wie vor eine große Bedrohung für die Gesundheit und die Gesundheitssicherheit in der EU und weltweit dar; dies gilt auch für andere Gesundheitsbedrohungen, die z. B. mit Terroranschlägen in Verbindung gebracht werden können. In den kommenden Jahren ist mit dem Auftreten neuer grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen zu rechnen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Erforschung medizinischer Gegenmaßnahmen voranzutreiben, die zur Erkennung, Vorbeugung und Behandlung im Falle eines neuen Gesundheitsnotfalls eingesetzt werden können. Einer der wichtigsten Aspekte in Zeiten der Krisenvorsorge ist die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Diagnostika, die zur Erkennung und Charakterisierung von Gesundheitsbedrohungen beitragen können.
Die Projekte sollten Krankheitserreger mit pandemischem Potenzial für den Menschen oder andere Gesundheitsbedrohungen wie chemische, radiologische und nukleare Bedrohungen abdecken, für die es noch keine Diagnostik gibt oder bei denen die klinische Praxis von Innovationen profitieren könnte. Der Schwerpunkt sollte auf der Entwicklung neuer Diagnostika, innovativer Catch-All-Methoden oder auf der Verbesserung bestehender Gesundheitstechnologien liegen, die die Diagnostik und Charakterisierung von Gesundheitsbedrohungen vorantreiben, gegebenenfalls unter Anwendung des One-Health-Konzepts.
Die Projekte sollten darauf abzielen, die globale diagnostische Forschungs- und Entwicklungspipeline zu diversifizieren und zu beschleunigen, um grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu bekämpfen und die derzeitige führende Rolle der EU in Forschung und Entwicklung zu stärken und somit einen Beitrag zur Arbeit der Europäischen Behörde für die Bereitschaft und Reaktion in Gesundheitsnotfällen (HERA) zu leisten.
Kritische soziale Faktoren wie Geschlecht, Alter, sozioökonomische Faktoren, ethnische Zugehörigkeit/Migration und Behinderung sollten berücksichtigt werden.
Die Projekte sollten einen klaren regulatorischen Weg zur Marktreife enthalten, um die künftige Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten. Die Projekte sollten mehrere der folgenden Bereiche abdecken:
- Konzeptnachweis/Frühstudien, z. B. im Zusammenhang mit der Leistungsbewertung neuer Diagnostika, die das Screening, den Nachweis des Vorhandenseins oder der Exposition gegenüber einer grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohung oder die Bestimmung des Infektions-/Krankheitsstatus anhand menschlicher Proben erleichtern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Liste der von HERA ermittelten hochwirksamen Gesundheitsbedrohungen sowie chemischer, radiologischer und nuklearer Bedrohungen, für die es keine In-vitro-Diagnostika gibt oder die vorhandenen Diagnostika nicht optimal sind.
- Datengesteuerte Diagnose- und Prognoseplattformen mit künstlicher Intelligenz und anderen fortgeschrittenen Datenanalysefunktionen, die sich an neue und vielfältige Krankheitserreger/Bedrohungen anpassen lassen, z. B. an Prototyp-Viren.
- Innovative Systeme in Verbindung mit hohen Sensitivitäts-/Spezifitätsprofilen, die für einen breiteren Einsatz geeignet sind, sollten in Betracht gezogen werden, z. B. tragbare, schnellere, kompaktere oder genauere Geräte und Technologien, einschließlich der Möglichkeit, Point-of-Care- oder Selbsttests zu entwickeln.
- Innovative diagnostische Probenahmeverfahren oder Proben, die eine deutliche Verbesserung bringen, wie z. B. weniger invasive Probenahmeverfahren.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung deren Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
Die Projekte sollten die Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission im Hinblick auf ihre Erfahrungen mit der Leistungsbewertung von In-vitro-Diagnostika in Betracht ziehen, da sie eine wirksame Schnittstelle zwischen Forschungstätigkeiten und Regulierungsaspekten bilden und/oder Forschungsergebnisse in validierte Testmethoden und Strategien umsetzen könnte, die für Regulierungszwecke geeignet sind. In dieser Hinsicht wird die GFS eine Zusammenarbeit mit jedem erfolgreichen Projekt in Betracht ziehen; diese Zusammenarbeit sollte gegebenenfalls nach der Genehmigung des Projekts aufgenommen werden.
Antragsteller, die klinische Studien vorsehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise, einschließlich der Leistungserbringer und Kostenträger im Gesundheitswesen, sowie Regulierungsbehörden, Gesundheitssysteme und Patienten profitieren von innovativen diagnostischen Lösungen, die besser geeignet sind, grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu bekämpfen.
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise haben Zugang zu neuartigen und verbesserten Methoden für den Nachweis von Krankheitserregern mit Pandemiepotenzial beim Menschen und für die rechtzeitige Entdeckung anderer Gesundheitsbedrohungen, z. B. chemischer, radiologischer und nuklearer Bedrohungen, einschließlich Überlegungen zum Nachweis bei Tieren und unter Umweltbedingungen (One Health-Ansatz).
- Es steht eine vielfältige und robuste Pipeline von In-vitro-Diagnostika zur Verfügung, die die Optionen für den klinischen Einsatz im Falle einer Epidemie oder Pandemie erweitert.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
- Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen (z. B. gemeinsame Auftaktsitzung und jährliche Sitzungen).
- Regelmäßiger Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten (der in jedem Berichtszeitraum vorgelegt wird).
- Gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsaktivitäten (z. B. eine gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie, ein Webportal und ein visuelles Erscheinungsbild, eine Broschüre, Newsletter).
- Gemeinsame Datenverwaltungsstrategie und gemeinsame politische Strategie (einschließlich gemeinsamer politischer Briefs).
- Thematische Workshops/Schulungen zu Themen von gemeinsamem Interesse.
- Arbeitsgruppen zu Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Datenmanagement, Kommunikation und Verbreitung, Verbindung zwischen Wissenschaft und Politik, wissenschaftliche Synergien)
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5(481kB)
Kontakt
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