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Call-Eckdaten
Integrierte, multiskalige Computermodelle der Pathophysiologie von Patienten ('virtuelle Zwillinge') für ein personalisiertes Krankheitsmanagement
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-TOOL-05-03
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 8.000.000,00 und € 10.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema wird zur Konsolidierung bestehender virtueller Zwillingsmodelle beitragen und die Forschung im Hinblick auf einen stärker integrierten virtuellen Zwilling des Menschen unterstützen, um die translationale Forschung im Hinblick auf die kosteneffiziente Entwicklung neuer Gesundheitstechnologien zu beschleunigen. Darüber hinaus haben "virtuelle Zwillings"-Patientenmodelle das Potenzial, klinische Prozesse und die Gesundheitsfürsorge durch Längsschnittüberwachung zu verändern und personalisierte Medizin, Krankheitsprävention und individualisiertes Patientenmanagement Wirklichkeit werden zu lassen.
Call-Ziele
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie einen Beitrag zu dem im Rahmen des Programms "Digitales Europa" geförderten Fahrplan und Ökosystem für virtuelle menschliche Zwillinge leisten, wobei die Modelle mit den Modellen, die mit dem im Rahmen des Programms entwickelten Datenspeicher verbunden sind, abgestimmt und interoperabel sind.
Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Entwicklung dynamischer, interoperabler, modularer Computermodelle in mehreren Maßstäben und Organen, die in der Lage sind, die Pathophysiologie des einzelnen Patienten genau zu simulieren, und zwar auf verschiedenen anatomischen Maßstäben, von der Molekular- bis zur Zell-, Gewebe-, Organ- und Systemebene, soweit erforderlich. Die Vorschläge sollten multidisziplinär sein und sich auf Gruppen von übertragbaren und/oder nicht übertragbaren Krankheiten mit Gemeinsamkeiten innerhalb desselben oder über verschiedene medizinische Bereiche hinweg, einschließlich Komorbiditäten, konzentrieren. Die Teilnahme von KMU wird gefördert, um die wissenschaftliche und technologische Basis der KMU zu stärken und ihre Innovationen zum Nutzen der Bürger und Patienten zu verwerten.
- Verbesserung des Stands der Technik bei der Modellierung auf mehreren Ebenen durch den Einsatz verschiedener Modellierungsmethoden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: mechanistische Modellierung, künstliche Intelligenz, agentenbasierte und Netzwerkphysiologie als Mittel zur Modellierung des gesunden Zustands, des Ausbruchs, des Verlaufs, der Behandlung und der Genesung. Die Verfügbarkeit der erforderlichen unterschiedlichen Datentypen (z. B. Daten aus Labortests, medizinischer Bildgebung, Wearables, Sensoren, medizinischen Vorsorgeuntersuchungen, mHealth-Geräten, longitudinaler Gesundheitsüberwachung usw.) sollte nachgewiesen werden, und die Dimension Geschlecht sollte untersucht werden.
- Integration standardisierter räumlich-zeitlicher Multiskalenmodelle als Grundlage für die Entwicklung personalisierter "virtueller Zwillings"-Modelle unter Berücksichtigung der individuellen Merkmale des Patienten sowie seiner medizinischen und gesundheitlichen Vorgeschichte, um das personalisierte Krankheitsmanagement voranzutreiben. Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass die Entwicklung von Modellen für "virtuelle Zwillinge" von den Bedürfnissen der Endnutzer/Bürger/Gesundheitsfachleute und deren aktiver Beteiligung während des gesamten Entwicklungsprozesses bestimmt wird. Außerdem sollten die Antragsteller geeignete IT-Lösungen für die Modellvisualisierung verwenden und deren Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für die klinische Anwendung nachweisen.
- Validierung multiskaliger patientenspezifischer Modelle und Nachweis, dass die Ergebnisse klinisch aussagekräftige, reale Beobachtungen für die untersuchten menschlichen Krankheiten liefern können. Die Antragsteller sollten Machbarkeitsstudien in relevanten Endnutzerumgebungen und/oder realen Umgebungen durchführen und Belege für die Nützlichkeit im Vergleich zur derzeitigen klinischen Praxis sammeln. Dynamische "virtuelle Zwillings"-Modelle und -Simulationen als Instrumente zur Unterstützung klinischer Entscheidungen müssen nachweislich Prognosen, medizinische Diagnosen, Behandlungen und Gesundheitsergebnisse über die gesamte Bandbreite der Krankheitsentwicklung hinweg verbessern, gegebenenfalls einschließlich Komorbiditäten und Langzeitpflege. Es sollten eine Verwertungsstrategie und ein Geschäftsplan entwickelt werden, die auch die Regulierungsbehörden und die Industrie einbeziehen, um die klinische und/oder die Marktakzeptanz zu beschleunigen.
Die Projekte sollten den FAIR-Datengrundsätzen entsprechen und Datenqualitätsstandards, GDPR-konforme Verfahren für die gemeinsame Nutzung von Daten, den Datenzugang und die Datenintegration auf der Grundlage der von den europäischen Forschungsinfrastrukturen entwickelten bewährten Verfahren einführen. In Bezug auf die Nutzung und Interpretation von Daten sollte besonders darauf geachtet werden, dass systematisch auf Voreingenommenheit und/oder Diskriminierung (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Minderheiten und gefährdete Gruppen) geprüft wird. Es wird darum gebeten, Empfehlungen für die Erstellung und Validierung von In-silico-Modellen zu berücksichtigen.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung deren Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich gegebenenfalls an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. Dies könnte auch die Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten mit Projekten umfassen, die im Rahmen anderer Cluster und Säulen von Horizont Europa oder anderer EU-Programme finanziert werden. Daher wird von den Projekten erwartet, dass sie ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen enthalten und dass sie die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. In diesem Zusammenhang kann die Kommission die Rolle eines Vermittlers für die Vernetzung und den Austausch, auch mit den relevanten Interessengruppen, übernehmen.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Kliniker und andere Fachkräfte des Gesundheitswesens haben Zugang zu validierten multiskaligen Computermodellen einzelner Patienten und/oder nutzen diese, um optimierte und kosteneffiziente Strategien für das Patientenmanagement zu entwickeln, die dem derzeitigen Standard der Versorgung überlegen sind.
- Angehörige der Gesundheitsberufe profitieren von verbesserten Kenntnissen über den Beginn und das Fortschreiten komplexer Krankheiten durch den Rückgriff auf validierte, multiskalige und organübergreifende Modelle.
- Kliniker und Patienten profitieren von neuen, verbesserten personalisierten Diagnostika, Arzneimitteln, Geräten und therapeutischen Strategien, die auf die individuelle Pathophysiologie des Patienten zugeschnitten sind.
- Bürger und Patienten haben Zugang zu validierten "virtuellen Zwillingsmodellen", die die Integration von durch Bürger generierten Daten mit medizinischen und anderen Längsschnitt-Gesundheitsdaten ermöglichen, und profitieren von einer frühzeitigen Erkennung des Krankheitsausbruchs, der Vorhersage des Krankheitsverlaufs und der Behandlungsmöglichkeiten sowie einem wirksamen Krankheitsmanagement.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
- Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen (z. B. gemeinsame Auftaktsitzung und jährliche Sitzungen).
- Regelmäßiger Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten (der in jedem Berichtszeitraum vorgelegt wird).
- Gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsaktivitäten (z. B. eine gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie, ein Webportal und ein visuelles Erscheinungsbild, eine Broschüre, Newsletter).
- Gemeinsame Datenverwaltungsstrategie und gemeinsame politische Strategie (einschließlich gemeinsamer politischer Briefs).
- Thematische Workshops/Schulungen zu Themen von gemeinsamem Interesse.
- Arbeitsgruppen zu Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Datenmanagement, Kommunikation und Verbreitung, Verbindung zwischen Wissenschaft und Politik, wissenschaftliche Synergien)
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5(481kB)
Kontakt
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