Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Entwicklung und Harmonisierung von Methoden zur Bewertung von digitalen Gesundheitstechnologien in Europa
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-IND-06-07
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 7.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit den Projekten sollen Methoden zur Bewertung digitaler Gesundheitstechnologien (einschließlich M-Health-Apps und Telemedizin sowie durch künstliche Intelligenz unterstützte Gesundheitstechnologien) entwickelt und harmonisiert werden, um die Bewertung ihres Mehrwerts auf der Ebene des Einzelnen, der Gesundheitssysteme und der Gesellschaft zu erleichtern und die grenzüberschreitende Einführung digitaler Gesundheitsdienste in der EU zu fördern.
Call-Ziele
Digitale Gesundheitstechnologien haben eine Revolution im Gesundheits- und Pflegesektor ausgelöst: von der allgemeinen Nutzung von Computern bis hin zu Algorithmen, die Radiologen und Strahlentherapeuten bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten unterstützen, von der Roboterchirurgie bis hin zu künstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen und computergestützten Entscheidungsmodellen, und von mobilen Apps, die Patienten bei der Selbstverwaltung ihrer Krankheiten helfen, bis hin zu elektronischen Gesundheitsakten.
Es wird erwartet, dass digitale Gesundheitstechnologien einen weiteren Beitrag zu besseren, auf den Menschen ausgerichteten Gesundheits- und Pflegesystemen leisten werden, und sie haben das enorme Potenzial, unsere Fähigkeit zur präzisen Prävention, Diagnose und Behandlung von Krankheiten zu verbessern.
Die Bewertung des Mehrwerts und des gesundheitlichen Nutzens für die Patienten und die Gesellschaft ist jedoch mit einer Reihe von Herausforderungen verbunden, insbesondere in methodischer und technischer Hinsicht. Es fehlt an bewährten Verfahren für gemeinsame methodische Ansätze im Bereich der digitalen Gesundheit, insbesondere bei digitalen Gesundheitswerkzeugen, die Algorithmen der künstlichen Intelligenz enthalten. Ein Rahmen für die Bewertung der digitalen Transformation der Gesundheitsdienste und ihrer Auswirkungen ist von entscheidender Bedeutung, um die für die Entscheidungsfindung über die Förderung, den Einsatz und/oder die Finanzierung digitaler Gesundheitsstrategien auf verschiedenen Ebenen der Gesundheits- und Pflegesysteme erforderlichen Erkenntnisse zu gewinnen.
Das Expertengremium für wirksame Investitionen in die Gesundheit (EXPH) empfahl in seinem Bericht "Bewertung der Auswirkungen der digitalen Transformation von Gesundheitsdiensten" weitere Investitionen in die Entwicklung von Bewertungsmethoden und in ein europäisches Repository für Bewertungsmethoden und Nachweise für digitale Gesundheitsdienste.
Bislang gibt es nur relativ wenige solcher Bewertungsrahmen, insbesondere solche, die sich mit den transformativen Aspekten der Gesundheitsversorgung auf organisatorischer und operativer Ebene befassen.
Die bestehende Methodik der Gesundheitstechnologiebewertung (Health Technology Assessment, HTA) ist für Gesundheitstechnologien wie Arzneimittel, aber auch für einige Kategorien von Medizinprodukten gut entwickelt; die Digitalisierung stellt jedoch neue methodische Herausforderungen an die Standardisierung von Bewertungskriterien wie Datenschutz, Cybersicherheit, Datenspeicherung und -verarbeitung, Interoperabilität, Benutzerfreundlichkeit usw. Auch Aspekte wie Lernkurven, iterative Entwicklung von Innovationen, Variabilität zwischen verschiedenen Einstellungen und die Bestimmung des optimalen Zeitpunkts für Bewertungen im Entwicklungsprozess (Reifegrad) sind noch nicht gelöst.
Es wird erwartet, dass die Projekte auf bestehenden Rahmenwerken aufbauen, wie z. B. dem "Model for Assessment of Telemedicine" (MAST-Rahmen - Kidholm et al., 2012) und den Ergebnissen früherer EU-finanzierter Projekte, insbesondere (aber nicht nur) COMED, einem Projekt, das bereits die HTA-Herausforderungen von Telemedizin und mHealth identifiziert hat, und mHealth Hub.
In den Projekten sollte die Einbeziehung der GFS in Betracht gezogen werden, um ihr Fachwissen über Bewertungsrahmen für innovative Gesundheitstechnologien und ihre Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen Forschungs- und Regulierungsaspekten und/oder bei der Umsetzung von Bewertungsergebnissen in Empfehlungen für bewährte Verfahren, die in der EU-Politik verankert sind, zu nutzen. In dieser Hinsicht ist die GFS bereit, mit jedem erfolgreichen Projekt nach dessen Genehmigung zusammenzuarbeiten.
Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Entwicklung und/oder Erweiterung eines allgemeinen methodischen Rahmens und standardisierter Ansätze zur Bewertung digitaler Gesundheitstechnologien mit besonderem Schwerpunkt auf Kriterien wie Datenschutz, Cybersicherheit, Datenqualität, Datenspeicherung und -verarbeitung, Interoperabilität usw.;
- Einhaltung der einschlägigen Anforderungen, die in den rechtlichen Bestimmungen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) vorgeschlagen werden;
- Prüfung der Robustheit der entwickelten Methoden anhand von mindestens drei verschiedenen Anwendungsfällen der digitalen Gesundheitstechnologie;
- Pilotprojekt zur Entwicklung gemeinsamer Spezifikationen für die Harmonisierung der Bewertungsrahmen (vor und nach dem Inverkehrbringen) in der EU und den assoziierten Ländern;
- Einbeziehung von Endnutzern digitaler Gesundheitstechnologien (Fachleute, Pflegebedürftige oder Bürger), Entwicklern digitaler Gesundheitstechnologien, Herstellern von Gesundheitsdiensten, Regulierungsbehörden und Regierungen;
- Sammlung bewährter Verfahren für gemeinsame methodische Ansätze zur Bewertung digitaler Gesundheitstechnologien und Entwicklung eines frei zugänglichen europäischen Repository für Bewertungsmethoden, Studien, Ergebnisse und Nachweise für digitale Gesundheitstechnologien und -dienste;
- Beitrag zu einem Rahmen zur Bewertung und Überwachung, ob die Einführung und Nutzung digitaler Gesundheitsdienste zu den Gesamtzielen des Gesundheits- und Pflegesystems beitragen.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
- Den politischen Entscheidungsträgern in der EU stehen ein methodischer Rahmen und standardisierte Ansätze für die Bewertung digitaler Gesundheitstechnologien zur Verfügung, die ihnen helfen, evidenzbasierte Entscheidungen über die Einführung digitaler Gesundheitstechnologien in ihren Gesundheits- und Pflegesystemen mit einem Mehrwert für Patienten und Gesellschaft zu treffen.
- Die Regulierungsbehörden haben Zugang zu soliden, wissenschaftlich untermauerten Bewertungsmethoden.
- Die EU-Bürger erhalten einen schnelleren Zugang zu sicheren und gut funktionierenden personenzentrierten digitalen Technologien und werden durch diese Instrumente gestärkt.
- Entwickler von Gesundheitstechnologien sind besser informiert und verfügen über mehr Anhaltspunkte für den Nachweis des Mehrwerts digitaler Gesundheitstechnologien und haben bessere Einblicke in die Vorhersagbarkeit des Marktes.
- (Digitale) Gesundheitsindustrie/die Entwickler digitaler Gesundheitstechnologien und die HTA-Stellen können zur Entwicklung von EU-weit harmonisierten Regeln für die Gesundheitstechnologiebewertung (HTA) beitragen, die auf gemeinsamen Grundsätzen beruhen.
- Verbesserte grenzüberschreitende Nutzung und Interoperabilität von digitalen Gesundheitsinstrumenten und -diensten in der EU und den assoziierten Ländern.
- Größeres Vertrauen in digitale Gesundheitstechnologien und bessere Integration digitaler Gesundheitsinstrumente und -dienste in die Gesundheits- und Pflegesysteme.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
- Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen (z. B. gemeinsame Auftaktsitzung und jährliche Sitzungen).
- Regelmäßiger Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten (der in jedem Berichtszeitraum vorgelegt wird).
- Gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsaktivitäten (z. B. eine gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie, ein Webportal und ein visuelles Erscheinungsbild, eine Broschüre, Newsletter).
- Gemeinsame Datenverwaltungsstrategie und gemeinsame politische Strategie (einschließlich gemeinsamer politischer Briefs).
- Thematische Workshops/Schulungen zu Themen von gemeinsamem Interesse.
- Arbeitsgruppen zu Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Datenmanagement, Kommunikation und Verbreitung, Verbindung zwischen Wissenschaft und Politik, wissenschaftliche Synergien)
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 6(452kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren