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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft für seltene Krankheiten
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-07-01
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
19.09.2023 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 100.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 50.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Partnerschaft sollte einen Beitrag zu den Prioritäten der "Mitteilung über wirksame, zugängliche und widerstandsfähige Gesundheitssysteme" (KOM(2014) 215 endg.) und der "Mitteilung über die Ermöglichung der digitalen Transformation von Gesundheit und Pflege im digitalen Binnenmarkt; Stärkung der Handlungskompetenz der Bürger und Aufbau einer gesünderen Gesellschaft" (KOM(2018) 233 endg.
Diese Partnerschaft sollte auch dazu beitragen, die Ziele der pharmazeutischen Strategie für Europa zu erreichen, indem ungedeckter medizinischer Bedarf (z. B. für seltene Krankheiten mit sogenannten "Orphan-Medikamenten") gedeckt wird und sichergestellt wird, dass die Vorteile der Innovation die Patienten in der EU erreichen.
Dank ihrer Fähigkeit, verschiedene Interessengruppen (z. B. Forschungsförderer, Gesundheitsbehörden, Gesundheitseinrichtungen, Innovatoren, politische Entscheidungsträger) zusammenzubringen, wird die Partnerschaft eine kritische Masse an Ressourcen schaffen und eine langfristige strategische Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) umsetzen.
Die kofinanzierte Europäische Partnerschaft für seltene Krankheiten sollte auf der Grundlage der in der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda festgelegten Prioritäten und durch ein gemeinsames Maßnahmenprogramm umgesetzt werden, das von der Koordinierung und Finanzierung grenzüberschreitender Forschung bis hin zu hochgradig integrativen und gemeinschaftsorientierten "internen" Maßnahmen reicht, wie z. B. Innovationsstrategien für die effiziente Nutzung von Forschungsergebnissen, Vorbereitungsmaßnahmen für klinische Studien in der EU, Optimierung von Forschungsinfrastrukturen und -ressourcen, einschließlich Vernetzungs-, Schulungs- und Verbreitungsmaßnahmen. Es sollte nach den folgenden Hauptzielen strukturiert werden:
- Durchführung gemeinsamer transnationaler Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und Innovationsprioritäten im Bereich der Forschung und Entwicklung, wie sie im SRIA festgelegt sind, was zu einer finanziellen Unterstützung Dritter auf der Grundlage der jährlichen Arbeitspläne führt;
- Aufbau eines europäischen Netzes für klinische Forschung, um die Bereitschaft der FTE-Forschungsgemeinschaft in Europa für klinische Studien zu beschleunigen, das Forschungs- und Innovationspotenzial der FTE-Akteure zu verbessern und die kostenwirksame klinische Entwicklung neuer Therapien zu erleichtern;
- Entwicklung und Konsolidierung des Kapazitätsaufbaus des Ökosystems für F&E-Daten durch Unterstützung des föderierten Zugangs zum/der gemeinsamen Nutzung von FAIR-Forschungsdaten und Informationsressourcen, um die effektive und schnelle Umsetzung der Forschungsergebnisse in sichere und wirksame Gesundheitsinnovationen zu gewährleisten;
- Integration von Grundlagenforschung, vorklinischer und klinischer Forschung, um die Belastung für Menschen, die mit einer seltenen Krankheit leben, zu verringern.
- Unterstützung der Forschung in relevanten medizinischen Bereichen und Interventionsgebieten (Prävention, Diagnose, Behandlung) bei gleichzeitiger Verbesserung der Nutzung bestehender Gesundheitstechnologien in der klinischen Praxis;
- Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit des Internationalen Forschungskonsortiums für seltene Krankheiten.
Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit Horizont Europa assoziierten Ländern offen und wird auch weiterhin für Drittländer offen sein, die sich ihr anschließen möchten. Die Partnerschaft sollte die folgenden Akteure einbeziehen oder mit ihnen zusammenarbeiten:
- Ministerien, die für die F&I-Politik zuständig sind, sowie nationale und regionale F&I- und Technologiefinanzierungsstellen und Stiftungen;
- Ministerien, die für die Gesundheits- und Pflegepolitik zuständig sind, sowie nationale und regionale Gesundheitsbehörden, -organisationen und -anbieter (einschließlich der Anbieter, die Mitglieder der europäischen Referenznetzwerke sind);
- Forschungsinfrastrukturen;
- Patientenorganisationen;
- Industrie;
- Wohltätigkeitsorganisationen.
Die Partnerschaft kann auch die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Ministerien und Forschungsförderern fördern. Sie sollte weitere wichtige Akteure aus der Zivilgesellschaft und Endnutzer, Forschungs- und Innovationsgemeinschaften, Eigentümer von Innovationen, Eigentümer/Organisatoren von Gesundheits- und Pflegesystemen sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen einbeziehen.
Die Governance-Struktur der Partnerschaft sollte eine strategische Lenkung im Vorfeld, eine wirksame Verwaltung und Koordinierung sowie die tägliche Durchführung der Aktivitäten ermöglichen und die Nutzung und Übernahme der Ergebnisse gewährleisten. Wichtig ist, dass die EU-Mitgliedstaaten als öffentliche Geldgeber eine führende Rolle bei der Leitung und strategischen Lenkung der gesamten Partnerschaft spielen, auch bei der Mitgestaltung und der strategischen Ausrichtung der "internen" Aktivitäten, wie z. B. der Konsolidierung des Ökosystems für Forschung und Innovation, der Vorbereitung klinischer Studien für die Gemeinschaft, dem Beitrag zum EFR, den Ausbildungsmaßnahmen usw.). Darüber hinaus sollte die Managementstruktur einen koordinierten Beitrag der wichtigsten Interessengruppen ermöglichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forschungs- und Innovationsgemeinschaft, Patienten und Bürger, Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe, formelle und informelle Pflegeorganisationen und Innovationsträger.
Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und Wissen und Investitionsmöglichkeiten zu nutzen, wird von der Partnerschaft erwartet, dass sie einschlägige Kooperationen mit anderen (institutionalisierten und kofinanzierten) Horizont-Europa-Partnerschaften und Missionen gemäß dem Arbeitspapier "Coherence and Synergies of candidate European Partnerships under Horizon Europe" (Kohärenz und Synergien der kandidierenden europäischen Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa) eingeht und Kooperationen mit anderen einschlägigen Aktivitäten auf EU- und internationaler Ebene sondiert. Der Vorschlag sollte auch Synergien mit EU-Programmen berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf EU4Health, das Programm "Digitales Europa" (DIGITAL), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), InvestEU, die Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit (RRF) und das Instrument für technische Unterstützung (TSI).
Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, außereuropäischen Einrichtungen und Experten kann in Betracht gezogen werden. Die Teilnahme von Drittländern ist erwünscht. Ihre Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaft werden bei der Berechnung der EU-Mittel nicht berücksichtigt. Die Antragsteller sollten in ihrem Vorschlag die Methodik für ihre Zusammenarbeit und die Ziele, die sie mit dieser Art der Zusammenarbeit erreichen wollen, beschreiben.
Die Projekte sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen zusammenführen, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eine der Aktivitäten dieser Aktion, um ihre Ziele erreichen zu können.
Eine Zusammenarbeit mit der für die Zulassung von Arzneimitteln für seltene Leiden zuständigen EU-Agentur, der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), sollte in Betracht gezogen werden, um den Austausch von Wissen und Daten über Arzneimittel für seltene Leiden und seltene Krankheiten zu verbessern.
Bei der Ausarbeitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen muss diese Partnerschaft den wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Experten und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen berücksichtigen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen und die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten zu verstärken.
Eine Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission muss in Betracht gezogen werden, um die gemeinsame Nutzung von (Meta-)Daten über Register für seltene Krankheiten, den Austausch von Daten für klinische Studien und Forschung auf der Grundlage eines einheitlichen Pseudonymisierungsinstruments, das von der Europäischen Plattform für die Registrierung seltener Krankheiten (EU RD Platform) bereitgestellt wird, und damit zusammenhängende Instrumente und Dienste sowie in anderen Bereichen von beiderseitigem Interesse, z. B. Ausbildung und Kapazitätsaufbau, zu verwirklichen.
Das vorläufige Gesamtbudget für die Partnerschaft beläuft sich auf bis zu 150 Mio. EUR und hängt von der tatsächlichen Umsetzung der von den Mitgliedern des Konsortiums eingegangenen Verpflichtungen ab. Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in ihre künftigen Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiter zu unterstützen.
Die voraussichtliche Dauer der Partnerschaft beträgt sieben bis zehn Jahre.
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Erwartete Ergebnisse
- Die EU wird als international anerkannte Triebkraft für Forschung und Innovation im Bereich seltener Krankheiten gestärkt und trägt damit wesentlich zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Bereich seltener Krankheiten bei;
- Die Forschungsförderer stimmen ihre Forschungspolitik im Bereich der seltenen Krankheiten ab und setzen sie um, so dass eine optimale Generierung und Umsetzung von Wissen in sinnvolle Gesundheitsprodukte und -maßnahmen möglich ist, die den Bedürfnissen der Menschen mit seltenen Krankheiten in Europa und weltweit entsprechen.
- Die gesamte RD-Forschungsgemeinschaft profitiert von einem verbesserten umfassenden Wissensrahmen, der die EU sowie nationale/regionale Daten- und Informationsinfrastrukturen integriert, um die translationale Forschung zu verbessern.
- Menschen, die mit einer seltenen Krankheit leben, profitieren von einem rechtzeitigeren, gerechteren Zugang zu einer innovativen, nachhaltigen und hochwertigen Gesundheitsversorgung, wobei eine Bestandsaufnahme der hoch integrierten Forschungs- und Gesundheitssysteme erfolgt.
- Forscher, Innovatoren - sowie Menschen, die mit einer seltenen Krankheit leben, und ihre Fürsprecher (als Mitgestalter) - bilden ein integriertes Forschungs- und Innovationsökosystem, um kosteneffiziente Diagnosen und Behandlungen zu ermöglichen, und arbeiten darin.
- Öffentliche und private Akteure, einschließlich der Zivilgesellschaft (z. B. Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände), arbeiten auf EU-Ebene und auf nationaler (einschließlich regionaler) Ebene koordiniert und effizient zusammen und ermöglichen so eine wirksamere klinische Forschung, die z. B. auf eine höhere Erfolgsquote bei der Entwicklung von Therapien abzielt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Mittel der Union erhalten. Da der Beitrag der USA bei der Berechnung des EU-Beitrags zur Partnerschaft berücksichtigt wird, muss das betreffende Konsortium von Forschungsförderern aus förderfähigen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern dieser Beteiligung ausdrücklich zustimmen.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eine der Hauptaktivitäten der Aktion, um ihre Ziele erreichen zu können. In Anbetracht der Art der Aktion und ihres Anspruchsniveaus beträgt der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, 10.000.000,00 €.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4(379kB)
Kontakt
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