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Call-Eckdaten
Zusammenhang zwischen Infektionen und nicht übertragbaren Krankheiten
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-03-07
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 7.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die ursächlichen Zusammenhänge zwischen Infektionen und dem Auftreten nicht übertragbarer Krankheiten und/oder die Auswirkungen von Infektionen auf die Verschlimmerung bestehender nicht übertragbarer Krankheiten oder umgekehrt bei Kindern und/oder Erwachsenen aufklären und ein besseres Verständnis dafür vermitteln.
Call-Ziele
Es gibt immer mehr Hinweise darauf, dass mehrere Infektionen die Entwicklung vieler nicht übertragbarer Krankheiten (z. B. Multiple Sklerose, Alzheimer, Post-Covid-19-Krankheit) beeinflussen können oder dass eine nicht übertragbare Krankheit durch das gleichzeitige Vorhandensein einer (oder mehrerer) Infektionen bei derselben Person beeinflusst werden kann. Andererseits könnten NCDs Risikofaktoren für IDs darstellen.
Die Analyse der Genetik, des Immunstatus, der Immun- oder Entzündungsreaktionen, des Mikrobioms, des Lebensstils und/oder anderer relevanter Faktoren (z. B. Unterschiede in Bezug auf Alter, Geschlecht, Impfstatus, ethnische Zugehörigkeit) sollte integriert werden, um Informationen für die Prävention, die Frühdiagnose und die Risikofaktoren zu erhalten und um die ursächlichen Zusammenhänge sowie das Fortschreiten dieser nicht übertragbaren Krankheiten besser zu verstehen.
Bei der Ermittlung des Zusammenhangs zwischen einer oder mehreren Begleitinfektionen und der Entwicklung nichtübertragbarer Krankheiten können die Vorschläge jede Infektion, einschließlich solcher mit Pandemiepotenzial (virale, bakterielle oder Pilzinfektionen), mit nichtübertragbaren Krankheiten von großer Bedeutung behandeln. Die Krebsforschung ist ausgeschlossen, da sie im Rahmen der Krebsbekämpfungsmission behandelt wird.
Besondere Aufmerksamkeit sollte gefährdeten Personen gewidmet werden, z. B. solchen mit bekannten Vorerkrankungen.
Für dieses Thema kommen präklinische Forschung, Beobachtungsstudien und/oder klinische Studien in Frage. Die Vorschläge könnten eine Nachbeobachtung der Patienten einschließen, um Zustände zu ermitteln, die möglicherweise erst auftreten, wenn sich ein Patient von der Infektionskrankheit erholt hat. Diejenigen Vorschläge, die eine klinische Bewertung vorsehen, sollten eine fundierte Durchführbarkeitsbewertung abgeben, Einzelheiten zur Methodik, einschließlich einer geeigneten Patientenauswahl und realistischer Rekrutierungspläne, enthalten und durch verfügbare Veröffentlichungen und/oder vorläufige Ergebnisse begründet sein.
Die Antragsteller werden ermutigt, Instrumente der künstlichen Intelligenz (KI) einzubeziehen, die eine fortgeschrittene, qualitativ hochwertige Datenanalyse und die Bewertung und Vorhersage des Risikos der Entwicklung einer Krankheit und/oder des Risikos des Fortschreitens/der Schwere der Krankheit ermöglichen, sofern dies relevant ist.
Im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte, die sich auf COVID-19 und Post-COVID-19-Zustände (auch bekannt als Long-COVID) konzentrieren, werden nachdrücklich ermutigt, mit (einem) der einschlägigen EU-geförderten Projekte, wie ORCHESTRA, zusammenzuarbeiten und Verbindungen herzustellen. Sie sollten auch der neu eingerichteten europäischen COVID-19-Plattform für den Datenaustausch besondere Aufmerksamkeit schenken und eine Verbindung zu ihr herstellen.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette des Gesundheitswesens erhalten neue Erkenntnisse für ein besseres Verständnis der Zusammenhänge (z. B. Kausalitäten) zwischen Infektionskrankheiten (IDs) und nicht übertragbaren Krankheiten (NCDs) und Komorbiditäten, einschließlich Kenntnissen über Risikofaktoren des Wirtes, die sich auf die Entwicklung des Krankheitsverlaufs bei NCDs und/oder IDs auswirken.
- Forschern und Klinikern wird eine solide Evidenzbasis zur Verfügung gestellt, die zur Entwicklung neuer oder verbesserter Instrumente zur Diagnose und Verhinderung der Entwicklung und Verschlimmerung nicht übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen Behandlung und Betreuung von Patienten mit Komorbiditäten nach einer Infektionskrankheit beitragen wird.
- Das Gesundheitspersonal hat Zugang zu Kenntnissen, die es ihm ermöglichen, Präventivmaßnahmen zu ergreifen, den Ausbruch von Krankheiten und Patienten mit dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs frühzeitig zu erkennen und die Patienten optimal zu behandeln.
Wenn NCDs mit Infektionskrankheiten mit Pandemiepotenzial in Verbindung stehen, erhalten die Angehörigen der Gesundheitsberufe neue Erkenntnisse, die ihnen helfen, fundierte Entscheidungen über den Umgang mit diesen Krankheiten in der Zukunft zu treffen. Die Gesundheitsbehörden werden besser darauf vorbereitet sein, in Krisenzeiten gezielte Empfehlungen für oder gegen den Einsatz bestimmter medizinischer Gegenmaßnahmen auszusprechen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(556kB)
Kontakt
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