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Call-Eckdaten
Bereitschaft und Reaktion auf Pandemien: Aufrechterhaltung etablierter Koordinierungsmechanismen für europäische adaptive Plattformversuche und/oder für Kohortennetzwerke
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-03-05
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 2.000.000,00
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Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Reaktion auf die Pandemie COVID-19 hat gezeigt, wie wichtig die Bereitschaft der klinischen Forschung ist und welchen Nutzen die Koordinierung der europäischen klinischen Forschungsinitiativen bringt. Zwei wichtige Säulen der klinischen Forschung im Rahmen der Pandemievorsorge und -bekämpfung sind klinische (interventionelle) Studien und Kohortenstudien (Beobachtungsstudien).
Die groß angelegten europäischen klinischen COVID-19-Studien wurden in einem Netz für COVID-19-Therapiestudien und einem Netz für COVID-19-Impfstoffstudien zusammengefasst, und es wurden starke gemeinsame Koordinierungsmechanismen zwischen den Studien eingerichtet. Das kürzlich ins Leben gerufene Ecraid ist ein europäisches Netz für klinische Forschung, das bereits vor der COVID-19-Pandemie entwickelt wurde. Die von der EU finanzierten Projekte, die in Europa und weltweit Kohortenforschung betreiben, haben sich ebenfalls zusammengeschlossen, um eine stärkere Koordinierung zwischen ihnen zu erreichen.
Dieses Thema zielt darauf ab, die bestehenden strategischen Koordinierungsmechanismen für adaptive Plattformversuche und Kohortenstudien in Europa und darüber hinaus beizubehalten und zu stärken, um Redundanzen zu vermeiden, Komplementaritäten zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen EU-finanzierter klinischer Forschung zu Infektionskrankheiten zu erleichtern. Die Projekte sollten die führende Rolle der EU bei der Vorbereitung der klinischen Forschung auf künftige Epidemien und Pandemien stärken, indem sie die Koordinierung der europäischen adaptiven Plattformstudien und der europäischen Kohortenstudien sicherstellen. Die Koordinierungsmechanismen unterstützen die längerfristige Perspektive der Vorbereitung auf künftige Epidemien und Pandemien von Infektionskrankheiten, wobei die Netze die Durchführung ständiger Plattformversuche und ständiger strategischer Kohorten mit der eingebauten Flexibilität ermöglichen, auf neu auftretende Krankheiten zu reagieren, wenn eine Epidemie ausbricht.
Die Projekte sollten einen Koordinierungsmechanismus für adaptive Plattformversuche und/oder für die Kohortenforschung beschreiben. Der Koordinierungsmechanismus baut auf den bestehenden Koordinierungsbemühungen für diese Netze auf und bietet strategische Unterstützung und eine Vision für die ständigen Studien und Kohortenstudien, die zu den Netzen gehören, im Zusammenhang mit der Pandemievorsorge. Innerhalb des Netzes für adaptive Plattformstudien unterstützt der Koordinierungsmechanismus Überlegungen z. B. zur Vielfalt der Zielgruppen der Studien (z. B. Primärversorgung oder Krankenhauspatienten) oder zu verschiedenen möglichen medizinischen Gegenmaßnahmen (z. B. Therapeutika, Impfstoffe) usw. Innerhalb des Kohortennetzes unterstützt der Koordinierungsmechanismus Überlegungen z. B. zur Vielfalt der Kohorten und der zu behandelnden Forschungsfragen oder zu harmonisierten Ansätzen für die Datenerhebung und -analyse usw.
Projekte sollten geeignete Verbindungen zu einschlägigen europäischen Initiativen und Organisationen wie der Europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge, der Europäischen Behörde für Gesundheitsvorsorge und Notfallmaßnahmen (HERA) sowie der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vorsehen. Es sollten Synergien mit erfolgreichen Projekten im Rahmen des Themas HORIZON-INFRA-2023-DEV-01-01 angestrebt werden, und eine Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Forschungsinfrastrukturen sollte in Betracht gezogen werden. Die Projekte sollten auch offen sein für eine Zusammenarbeit mit globalen Initiativen wie der Global Research Collaboration for Infectious Disease Preparedness (GloPID-R), dem Global Health EDCTP3 Joint Undertaking oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Projekte sollten die folgenden Bereiche betreffen:
- Förderung eines vertrauensvollen und proaktiven Umfelds innerhalb des Koordinierungsmechanismus, das den zeitnahen Austausch von Forschungsergebnissen unterstützt, die Diskussion über Herausforderungen in der Forschung ermöglicht und die gemeinsame Suche nach Lösungen, um die Zusammenarbeit und Synergie innerhalb jedes Netzes zu gewährleisten;
- Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die europäische klinische Forschung, um pragmatische Lösungen für gemeinsame Herausforderungen bei europäischen klinischen Prüfungen und/oder Kohorten für die Pandemievorsorge und -reaktion zu ermöglichen und dabei das beste Interesse der europäischen Prüfungs- oder Studienpatienten oder Freiwilligen zu gewährleisten;
- Förderung einer optimalen Ressourcennutzung auf der Grundlage eines soliden wissenschaftlichen Ansatzes und Maximierung des Mehrwerts für die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch ein gemeinsames Grundkonzept für die Entwicklung von Prüfplänen, harmonisierte und FAIR-Datenerfassung und -analyse unter Nutzung bestehender Initiativen;
- Einbeziehung relevanter europäischer Interessengruppen, wie z. B. Vertreter von Regulierungsbehörden, Industrie, politischen Entscheidungsträgern, Patientenorganisationen usw., sowie relevanter außereuropäischer Netzwerke und Interessengruppen;
- Förderung der Sichtbarkeit und Attraktivität europäischer adaptiver Plattformversuche und/oder -kohorten für klinische Prüfer in Europa und darüber hinaus; sowie aktive Kommunikation mit der Wissenschaftsgemeinschaft, Patientenvertretern und anderen Interessengruppen, um Vertrauen zu schaffen und innovative Ansätze zu fördern;
- Die Partner des Koordinierungsmechanismus sollten einen Plan entwickeln, um seine Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass eine Koordinierung mit der Europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge und der Europäischen Behörde für die Gesundheitsvorsorge und Notfallplanung (HERA) erfolgt.
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Erwartete Ergebnisse
- Die Forschungsgemeinschaft unterhält geeignete Koordinierungsmechanismen 1) zwischen verschiedenen EU-weiten adaptiven Plattformstudien und/oder 2) zwischen etablierten Kohorten in Europa und darüber hinaus im Hinblick auf eine bessere Pandemievorbereitung und -reaktion,
- Die adaptive Plattform und/oder die Kohortennetze maximieren die Koordinierung und Harmonisierung ihrer jeweiligen Studien innerhalb ihres jeweiligen Netzes, um eine maximale Forschungseffizienz und optimale Erkenntnisse zu erzielen.
- Die europäische adaptive Plattform und/oder die Kohortennetze stimmen sich mit der Europäischen Partnerschaft für die Pandemievorsorge ab und sind untereinander und mit anderen relevanten regionalen und globalen Initiativen gut vernetzt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US-amerikanischen National Institutes of Health für europäische Forscher können Rechtspersonen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika ausnahmsweise als Begünstigte oder assoziierte Einrichtungen teilnehmen und für eine Finanzierung durch die Union in Betracht kommen.
Die Projektkoordinatoren müssen Rechtspersonen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land sein.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(556kB)
Kontakt
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