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Call-Eckdaten
Bereitschaft und Reaktion auf Pandemien: Antivirale Breitbandtherapeutika für Infektionskrankheiten mit epidemischem Potenzial
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-03-04
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 7.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten antivirale Breitspektrum-Wirkstoffe und neuartige Ansätze für die Entwicklung solcher Wirkstoffe entwickeln, die auf Viren mit hohem Epidemie- oder Pandemiepotenzial für die EU abzielen, wie z. B. diejenigen, die in der Liste der vorrangigen Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgeführt sind, mit besonderem Augenmerk auf diejenigen, die die von der Health Emergency Preparedness and Response Authority (HERA) festgelegten Kriterien erfüllen.
Call-Ziele
Wie die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, stellen Infektionskrankheiten weiterhin eine große Bedrohung für die Gesundheit und die Gesundheitssicherheit in der EU und weltweit dar. Es wird erwartet, dass sich das Auftreten von Viruserkrankungen unter anderem aufgrund des Klimawandels beschleunigen wird. Daher ist ein proaktiver Ansatz bei der Entwicklung antiviraler Therapeutika erforderlich, um auf künftige Ausbrüche von Infektionskrankheiten vorbereitet zu sein. Die Verfügbarkeit von antiviralen Breitbandtherapien wäre eine wichtige Vorsorgemaßnahme gegen künftige Gesundheitsbedrohungen durch Epidemien oder Pandemien von Infektionskrankheiten.
Die Projekte sollten sich auf Viren beziehen, für die es derzeit keine wirksamen Therapeutika gibt oder für die die verfügbaren Therapeutika nicht optimal sind, und es wird erwartet, dass sie modernste Screening-Technologien und innovative Ansätze zur Ermittlung neuer Ziele für die Entwicklung antiviraler Wirkstoffe umfassen. Der Schwerpunkt sollte auf der Erforschung und Entwicklung von antiviralen Wirkstoffen mit breitem Wirkungsspektrum liegen, wozu auch die Umwidmung bereits zugelassener oder in der Entwicklung befindlicher Arzneimittel gehören kann. Die Projekte könnten auch die Aufklärung der Wirkungsweise von antiviralen Therapeutika beinhalten.
Die Projekte sollten darauf abzielen, die globale therapeutische Forschungs- und Entwicklungspipeline für neu- und wiederauftretende Virusinfektionen zu diversifizieren und zu beschleunigen und die derzeitige Führungsrolle der EU in der therapeutischen Forschung und Entwicklung zu stärken.
Die Projekte sollten alle folgenden Bereiche abdecken:
- Präklinische Arbeiten und Proof-of-Concept-/First-in-Human-Studien sowie frühe Sicherheits- und Wirksamkeitsstudien zur Erprobung neuer oder verbesserter antiviraler Therapeutika mit einem klaren regulatorischen und klinischen Ansatz. Versuche der Phase IIb/III werden nicht unterstützt.
- Innovative Verabreichungssysteme und geeignete Sicherheitsprofile für eine breite Anwendung sollten nach Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Kritische soziale Faktoren wie Geschlecht, Alter, sozioökonomische Faktoren, ethnische Zugehörigkeit/Migration und Behinderung sollten berücksichtigt werden.
- Anwendung neuartiger Ansätze und breit anwendbarer Arbeitsabläufe (z. B. künstliche Intelligenz) zur schnellen und zuverlässigen Identifizierung antiviraler Therapeutika mit breitem Wirkungsspektrum.
Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie sich rechtzeitig mit den Regulierungsbehörden in Verbindung setzen, um die Angemessenheit der Maßnahmen aus regulatorischer Sicht sicherzustellen.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien in dem dafür vorgesehenen Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise verfügen über ein größeres Wissen über Viren mit epidemischem Potenzial und insbesondere über ein besseres Verständnis der verschiedenen potenziellen Wirkmechanismen für die Entwicklung antiviraler Breitbandtherapeutika für diese Viren.
- Die wissenschaftlichen und klinischen Kreise haben Zugang zu neuen Ansätzen für die Entwicklung antiviraler Therapien für neu auftretende und wieder auftauchende Infektionen im Rahmen der Epidemie- und Pandemievorsorge.
- Wissenschaftliche und klinische Kreise haben Zugang zu experimentellen antiviralen Breitspektrum-Kandidaten gegen neu- oder wiederauftretende Virusinfektionen für weitere klinische Untersuchungen.
- Für neu- und wiederauftretende Virusinfektionen steht eine breit gefächerte und robuste Pipeline antiviraler Wirkstoffkandidaten mit breitem Wirkungsspektrum zur Verfügung, was die therapeutischen Optionen für den klinischen Einsatz im Falle einer Epidemie oder Pandemie erhöht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(556kB)
Kontakt
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