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Call-Eckdaten
Neue Ansätze für die Palliativ- und Sterbebegleitung von Nicht-Krebspatienten
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-03-01
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 50.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 7.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Komplexität des Gesundheitszustands im Zusammenhang mit lebensbedrohlichen und chronischen Krankheiten, akuten und chronischen Schmerzen, Spät- oder Langzeitnebenwirkungen als Folgen von Krankheiten und auch deren Behandlungen beeinträchtigen die Lebensqualität der Patienten und ihrer Familien und stellen eine immense gesellschaftliche und wirtschaftliche Belastung dar. Palliativ- und End-of-Life-Care-Konzepte verbessern die Lebensqualität von Patienten und professionellen und familiären Pflegekräften durch die Verhinderung und Linderung von Leiden durch frühzeitige Erkennung, Bewertung und Behandlung von Schmerzen und anderen Faktoren wie körperlichen, psychosozialen und spirituellen Problemen. Obwohl es eine Vielzahl von Maßnahmen gibt, sind diese häufig nicht ausreichend validiert oder an die spezifischen Bedürfnisse von Patienten mit komplexen Krankheiten oder deren Ko- oder Multimorbiditäten angepasst. Daher besteht die Notwendigkeit, die Evidenzbasis für verfügbare patientenzentrierte wirksame Interventionen zu stärken, die die Lebensqualität und die Ergebnisse von Patienten aller Altersgruppen im Bereich der Palliativmedizin und der Versorgung am Lebensende verbessern.
Die Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Nachweis der Wirksamkeit und Kosteneffizienz neu vorgeschlagener oder speziell angepasster pharmakologischer und/oder nicht-pharmakologischer Interventionen zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Lebensqualität von Patienten mit lebensbedrohlichen und chronischen Krankheiten (einschließlich Behinderungen). Soweit relevant, sollten schwerwiegende Spät- und Langzeitnebenwirkungen von Krankheitsbehandlungen oder Symptome, die am Lebensende von Patienten auftreten, berücksichtigt werden. Die rechtlichen und ethischen Aspekte der vorgeschlagenen Interventionen sollten berücksichtigt und umfassend behandelt werden.
- Es muss nachgewiesen werden, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in die derzeitige Schmerzbehandlung, Palliativmedizin und/oder Pflege am Lebensende sowie in die Gesundheitssysteme in Europa integriert werden können. Die komplexen menschlichen, sozialen, kulturellen und ethischen Aspekte, die notwendigerweise von diesen Versorgungssystemen und Gesundheitssystemen gehandhabt werden, sollten sowohl aus der Sicht der Patienten als auch aus der Sicht der professionellen und familiären Betreuer berücksichtigt werden. Die Ansichten und Werte der Patienten und der sie betreuenden Personen (einschließlich der Familien, Freiwilligen, Krankenschwestern und anderer) sollten bei Entscheidungen über eine patientenzentrierte Pflege ebenfalls in angemessener Weise berücksichtigt werden.
- Identifizierung und Analyse der Beziehungen zwischen Geschlecht, Gender, Alter, Behinderungen und sozioökonomischen Gesundheitsfaktoren sowie anderer relevanter Faktoren (z. B. ethische, familiäre, kulturelle Erwägungen, einschließlich persönlicher Überzeugungen und religiöser Ansichten usw.), die sich auf die gesundheitliche Chancengleichheit bei den vorgeschlagenen Interventionen auswirken könnten, einschließlich des gleichberechtigten Zugangs.
- Analyse der Hindernisse und Möglichkeiten für die Wiederbelebung und Verbesserung der rechtzeitigen sozialen Einbindung und des aktiven Engagements von Patienten, die eine Palliativ- und Sterbebegleitung benötigen, und ihrer Betreuer.
- Bereitstellung von Umsetzungsstrategien und Leitlinien für eine patientenzentrierte Kommunikation für Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen sowie von Standards für evidenzbasierte Kommunikationsschulungen für Pflegekräfte unter Berücksichtigung des Potenzials von Ansätzen oder Instrumenten der sozialen Innovation.
- Gegebenenfalls Bereitstellung von politischen Empfehlungen für die Schmerzbehandlung, psychologische und/oder spirituelle Unterstützung und die Palliativ- oder End-of-Life-Pflege von Patienten.
Zu diesem Thema sollten randomisierte klinische Studien und Beobachtungsstudien für verschiedene Altersgruppen in Betracht gezogen werden. Die Vorschläge sollten eine fundierte Durchführbarkeitsbewertung enthalten, Einzelheiten zur Methodik, einschließlich einer geeigneten Patientenauswahl und realistischer Rekrutierungspläne, und durch verfügbare Veröffentlichungen und/oder vorläufige Ergebnisse begründet sein.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung von Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Die Projekte sollten einen patientenzentrierten Ansatz berücksichtigen, der die Patienten stärkt, die Gesundheitskompetenz in der Palliativmedizin und der Versorgung am Lebensende erhöht, eine Kultur des Dialogs und der Offenheit zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe, den Patienten und ihren Familien fördert und das Potenzial für soziale Innovationen freisetzt.
Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen, gegebenenfalls auch auf internationaler Ebene. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. Dies könnte auch die Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten mit Projekten umfassen, die im Rahmen anderer Cluster und Säulen von Horizont Europa oder gegebenenfalls anderer EU-Programme finanziert werden. Daher wird von den Projekten erwartet, dass sie ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen enthalten und dass sie die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. In diesem Zusammenhang kann die Kommission gegebenenfalls die Rolle eines Vermittlers für die Vernetzung und den Austausch, auch mit den einschlägigen Interessengruppen, übernehmen.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Verringerung des gesundheitsbedingten Leidens und Verbesserung des Wohlbefindens und der Lebensqualität von Patienten, die eine Palliativ- und Sterbebegleitung benötigen, sowie ihrer professionellen und familiären Betreuer.
- Die Patienten haben frühzeitigen und besseren Zugang zu Palliativ- und End-of-Life-Care-Diensten mit höherer Qualität und (Kosten-)Wirksamkeit.
- Patienten und ihre professionellen und familiären Betreuer sind in der Lage, sich sinnvoll in den verbesserten evidenzbasierten und informationsgesteuerten gemeinsamen Entscheidungsprozess in der Palliativversorgung einzubringen.
- Leistungserbringer im Gesundheitswesen und gesundheitspolitische Entscheidungsträger haben Zugang zu den verbesserten klinischen Leitlinien und der Politik in Bezug auf die Behandlung von Schmerzen und/oder anderen Symptomen, psychologische und/oder spirituelle Unterstützung und Palliativ- oder Sterbebegleitung von Patienten und nutzen diese.
- Verringerung der gesellschaftlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Belastung, die mit der zunehmenden Nachfrage nach Palliativ- und Sterbebegleitung einhergeht, zum Nutzen der Bürger und zur Erhaltung der Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3(556kB)
Kontakt
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