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Call-Eckdaten
Umweltverträgliche und klimaneutrale Gesundheits- und Pflegesysteme
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-CARE-04-03
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
31.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Der Gesundheitssektor ist für 4-5 % der weltweiten Kohlenstoffemissionen verantwortlich und erzeugt einen erheblichen Energie- und Materialbedarf sowie gefährliche Abfallströme, die zu Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung führen können. Gleichzeitig ist der Druck zur Dekarbonisierung und Verbesserung der Kreislaufwirtschaft im Gesundheits- und Pflegesektor im Allgemeinen geringer als in anderen Wirtschaftssektoren. Mit dem Europäischen Green Deal verpflichtet sich die EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken und bis 2050 keine Netto-Emissionen mehr zu verursachen, und das Gesundheits- und Pflegesystem ist davon nicht ausgenommen. Forschung und Innovation können dazu beitragen, einen reibungslosen Wandel zu gewährleisten und gleichzeitig die Qualität der Gesundheits- und Pflegeleistungen zu erhalten oder zu verbessern.
Die Gesundheits- und Pflegesysteme befinden sich in einem strukturellen Wandel, beispielsweise durch die Stärkung der Primärversorgung und der gemeindenahen Versorgung, die verstärkte Digitalisierung und die Sicherstellung, dass die Patienten auf der effizientesten Ebene behandelt oder gepflegt werden. Dies bietet die Möglichkeit, strukturelle Veränderungen mit einem ökologischen Wandel zu verbinden.
Auf der COP26 haben sich 18 Länder (darunter zwei EU-Mitgliedstaaten) dazu verpflichtet, in den nächsten 10 bis 30 Jahren sämtliche Kohlenstoffemissionen aus ihren Gesundheitssystemen zu reduzieren, und im gleichen Zeitraum haben sich insgesamt fünfzig Länder (darunter sechs EU-Mitgliedstaaten) verpflichtet, klimaresistente, kohlenstoffarme und nachhaltige Gesundheitssysteme zu schaffen.
Im Februar 2022 veröffentlichte die WHO einen Bericht über die durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Abfälle, in dem die Notwendigkeit einer Verbesserung der Abfallbewirtschaftung in den Gesundheits- und Pflegesystemen noch stärker betont wurde. In dem Bericht heißt es, dass 30 % der Gesundheitseinrichtungen weltweit und 60 % in den am wenigsten entwickelten Ländern nicht in der Lage sind, die anfallenden Abfälle zu entsorgen, selbst wenn man die durch die Pandemie verursachten zusätzlichen Abfälle nicht berücksichtigt. Dies birgt nicht nur Umweltrisiken wie Wasser- und Luftverschmutzung, sondern gefährdet auch die Sicherheit des Gesundheitspersonals, da die Gefahr von Stichverletzungen, Verbrennungen und pathogenen Mikroorganismen steigt.
Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu diesem Thema sollten speziell auf den Gesundheits- und Pflegesektor ausgerichtet sein. Sie sollten gegebenenfalls Kostenstudien umfassen (Umweltauswirkungen und -nutzen, die mit Hilfe des Lebenszykluskonzepts (z. B. LCA/SLCA) zu quantifizieren sind und im Einklang mit dem europäischen Green Deal und dem Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung wirksam umgesetzt werden müssen), und die Erprobung von Forschungsergebnissen vor Ort in Krankenhäusern oder anderen Pflegeeinrichtungen bei gleichzeitiger Generierung von zugänglichem Wissen könnte einbezogen werden. Darüber hinaus sollten erfolgreiche Projekte mehrere der folgenden Punkte berücksichtigen:
- Forschung und innovative Lösungen für die Dekarbonisierung von Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen: Verbesserungen im neuen und bestehenden Gebäudebestand, Dekarbonisierung der Energieversorgung von Gebäuden, Verringerung des Energiebedarfs von Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen (z. B. Heizung und Kühlung, Warmwasser, Wäscherei, Kochen, Transportsysteme).
- Forschung und innovative Lösungen für eine stärkere Kreislauffähigkeit von Krankenhäusern oder anderen Pflegeeinrichtungen, die das Ziel der Nullverschmutzung einbeziehen: z. B. Lösungen zur Abfallreduzierung, verbesserte Abfallbewirtschaftungspraktiken (mit möglichem Schwerpunkt auf Wasserabwasser und antimikrobieller Resistenz), stärkere Kreislauffähigkeit (z. B. nachhaltige Nutzung von Wäsche).
- Forschung und innovative Lösungen für die Dekarbonisierung und Ökologisierung von Versorgungsketten und Materialströmen: Reduzierung von Einwegplastik, Ersatz von Narkosegasen und Inhalatoren mit hohem Treibhauspotenzial (GWP), Ersatz konventioneller Arzneimittel durch grüne(re) Alternativen, kohlenstoffarme Versorgungsketten von Lebensmitteln, Abfallreduzierung, Managementmodelle z. B. für die Verschreibung von Arzneimitteln.
- Entwicklung eines Rahmens zur Messung und zum Benchmarking des ökologischen Fußabdrucks des Gesundheits- und Pflegesektors oder Verbesserung der Infrastrukturen für die Erhebung, den Austausch, den Zugang und die Verarbeitung von Daten.
Projekte mit interdisziplinären Teams, die den Gesundheits- und Pflegesektor, den Umweltsektor oder andere relevante Sektoren vertreten, sind willkommen.
Dieser Themenbereich erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.
Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich gegebenenfalls an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Daher sollten die Projekte ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen vorsehen und können auch die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Die Antragsteller werden ermutigt, zu prüfen, wie ihre Vorschläge einen Beitrag zum Europäischen Green Deal leisten können, und die Grundsätze des Aktionsplans für eine Kreislaufwirtschaft, des Aktionsplans zur Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie des technischen Leitfadens für die Klimasicherung von Infrastrukturen im Zeitraum 2021-2027 zu berücksichtigen.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben und dabei die im Einreichungssystem bereitgestellte Vorlage verwenden. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Politische Entscheidungsträger, Anbieter von Gesundheits- und Pflegeleistungen, Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesektor und Bürger verfügen über mehr Wissen darüber, dass die heutigen Gesundheits- und Pflegesysteme ökologisch nicht nachhaltig sind, welche Kosten dies (heute und in Zukunft) verursachen kann und wo Verbesserungen bei gleichbleibender oder verbesserter Qualität der Pflege (ohne Gefährdung der optimalen Patientensicherheit) möglich sind und welche Investitionen erforderlich sind.
- Politische Entscheidungsträger und Anbieter von Gesundheits- und Pflegedienstleistungen haben Zugang zu innovativen Lösungen, Organisationsmodellen (einschließlich Finanzierungsmodellen) sowie Leitlinien und Empfehlungen, die die von Gesundheits- und Pflegesystemen ausgehende Umweltverschmutzung und Kohlendioxidemissionen verringern, so dass die Gesundheits- und Pflegeversorgung nachhaltiger und kosteneffizienter werden kann und gleichzeitig die Qualität der Pflege dank der Verringerung des Energie- und Materialverbrauchs, der Reduzierung von Kohlendioxidemissionen, der Verringerung von Abfällen und Ableitungen sowie eines effizienten Ressourcenmanagements beibehalten oder verbessert wird.
- Die Überwachung und Berichterstattung über Kohlenstoffemissionen und Umweltverschmutzung wird durch einen Lebenszyklusansatz und mit Standardmethoden in die Gesundheits- und Pflegesysteme integriert.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4(379kB)
Kontakt
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