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Call-Eckdaten
Kleinere Partnerschaften
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2023-SSCP
Termine
Öffnung
17.01.2023
Deadline
22.03.2023 17:00
Budget des Calls
€ 10.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 30.000,00 oder € 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Kleinere Partnerschaften sollen den Zugang zum Programm für kleine Akteure und Einzelpersonen erweitern, die in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung, Berufsbildung, Jugend und Sport schwer zu erreichen sind. Mit geringeren Zuschussbeträgen für die Organisationen, einer kürzeren Laufzeit und einfacheren Verwaltungsanforderungen im Vergleich zu den Kooperationspartnerschaften zielt diese Aktion darauf ab, Basisorganisationen, weniger erfahrene Organisationen und Neulinge im Programm zu erreichen und die Zugangsbarrieren zum Programm für Organisationen mit geringerer organisatorischer Kapazität zu verringern. Diese Aktion wird auch flexible Formate unterstützen - eine Mischung aus Aktivitäten mit transnationalem und nationalem Charakter, jedoch mit einer europäischen Dimension - und es den Organisationen ermöglichen, mehr Mittel zu haben, um Menschen mit weniger Möglichkeiten zu erreichen. Kleinere Partnerschaften können auch zur Schaffung und Entwicklung transnationaler Netzwerke und zur Förderung von Synergien mit und zwischen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Maßnahmen beitragen.
Call-Ziele
- Neue Organisationen, weniger erfahrene Organisationen und kleine Akteure sollen für das Programm gewonnen und der Zugang zu ihm erweitert werden. Diese Partnerschaften sollten als erster Schritt für Organisationen in die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene dienen.
- Unterstützung der Eingliederung von Zielgruppen mit geringeren Möglichkeiten
- die aktive europäische Bürgerschaft zu unterstützen und die europäische Dimension auf die lokale Ebene zu bringen
Darüber hinaus gelten die Hauptziele der Kooperationspartnerschaften auch für die kleinen Partnerschaften, je nach Umfang und Volumen des jeweiligen Projekts:
- Steigerung der Qualität der Arbeit und der Praktiken der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die nicht von Natur aus zu einem bestimmten Sektor gehören;
- Aufbau der Fähigkeit von Organisationen, transnational und sektorübergreifend zu arbeiten;
- Auseinandersetzung mit gemeinsamen Bedürfnissen und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport;
- Ermöglichung von Transformation und Wandel (auf individueller, organisatorischer oder sektoraler Ebene), was zu Verbesserungen führt, die dem Kontext der jeweiligen Organisation angemessen sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Jede teilnehmende Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann als Antragsteller auftreten. Diese Organisation stellt den Antrag im Namen aller teilnehmenden Organisationen, die an dem Projekt beteiligt sind.
Jede öffentliche oder private Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann an einer Kleinpartnerschaft teilnehmen. Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt auswirkt, stehen Kleinpartnerschaften allen Arten von Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind, sowie Organisationen, die bereichsübergreifende Aktivitäten durchführen (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen). Je nach Priorität und Zielsetzung des Projekts sollten an den kleinen Partnerschaften die geeignetsten und vielfältigsten Partner beteiligt werden, um von deren unterschiedlichen Erfahrungen, Profilen und spezifischem Fachwissen zu profitieren.
Eine Kleinmaßstäbliche Partnerschaft ist länderübergreifend und umfasst mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern. Es gibt keine Höchstzahl von teilnehmenden Organisationen in einer Partnerschaft. Alle teilnehmenden Organisationen müssen zum Zeitpunkt der Beantragung eines Zuschusses angegeben werden.
Die detaillierte Liste der Programmländer finden Sie unter dem folgenden Link.
weitere Förderkriterien
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Kooperationspartnerschaften entweder:
- mindestens eine horizontale Priorität und/oder
- mindestens eine spezifische Priorität, die für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport relevant ist, der am stärksten betroffen ist.
Bei Projekten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen im Rahmen der indirekten Verwaltung verwaltet werden, können die nationalen Agenturen unter diesen Prioritäten diejenigen stärker berücksichtigen, die in ihrem nationalen Kontext besonders relevant sind (sogenannte "europäische Prioritäten im nationalen Kontext"). Die Nationalen Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren. Für Projekte im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität angesprochen werden.
Alle Aktivitäten einer Kleinmaßstäblichen Partnerschaft müssen in den Ländern der Organisationen stattfinden, die an dem Projekt teilnehmen, entweder als vollwertige Partner oder als assoziierte Partner. Wenn es im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts hinreichend gerechtfertigt ist, können die Aktivitäten auch am Sitz eines Organs der Europäischen Union stattfinden, selbst wenn an dem Projekt keine Organisationen aus dem Land teilnehmen, das das Organ beherbergt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
6-24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell.
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