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Call-Eckdaten
Kooperationspartnerschaften
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2023-SCP
Termine
Öffnung
17.01.2023
Deadline
22.03.2023 17:00
Budget des Calls
€ 38.635.621,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 120.000,00 oder € 250.000,00 oder € 400.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Hauptziel der Kooperationspartnerschaften besteht darin, den Organisationen die Möglichkeit zu geben, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke zu entwickeln und zu verstärken, ihre Fähigkeit zu verbessern, gemeinsam auf transnationaler Ebene zu operieren, die Internationalisierung ihrer Aktivitäten zu fördern und durch den Austausch oder die Entwicklung neuer Praktiken und Methoden sowie den Austausch und die Auseinandersetzung mit Ideen.
Call-Ziele
- Steigerung der Qualität der Arbeit, der Aktivitäten und der Praktiken der beteiligten Organisationen und Einrichtungen, Öffnung für neue Akteure, die nicht von Natur aus zu einem bestimmten Sektor gehören;
- Aufbau der Fähigkeit von Organisationen, transnational und sektorübergreifend zu arbeiten;
- Auseinandersetzung mit gemeinsamen Bedürfnissen und Prioritäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport;
- Ermöglichung von Transformation und Wandel (auf individueller, organisatorischer oder sektoraler Ebene), was zu Verbesserungen und neuen Ansätzen führt, die dem Kontext der jeweiligen Organisation angemessen sind.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Jede teilnehmende Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann als Antragsteller auftreten. Diese Organisation stellt den Antrag im Namen aller teilnehmenden Organisationen, die an dem Projekt beteiligt sind.
Jede öffentliche oder private Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Welt kann an einer Kooperationspartnerschaft teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland und der Russischen Föderation sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt.
Organisationen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern können entweder als Koordinator des Projekts oder als Partnerorganisation teilnehmen. Organisationen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nicht als Projektkoordinatoren teilnehmen.
Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt bezieht, stehen die Kooperationspartnerschaften allen Arten von Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind, sowie Organisationen, die bereichsübergreifende Aktivitäten durchführen (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen).
Je nach Priorität und Zielsetzung des Projekts sollten die Kooperationspartnerschaften die geeignetsten und vielfältigsten Partner einbeziehen, um von deren unterschiedlichen Erfahrungen, Profilen und spezifischem Fachwissen zu profitieren und relevante und qualitativ hochwertige Projektergebnisse zu erzielen.
Neben den formal am Projekt beteiligten Organisationen (Koordinator und Partnerorganisationen) können Kooperationspartnerschaften auch andere Partner aus dem öffentlichen oder privaten Sektor einbeziehen, die zur Durchführung bestimmter Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Förderung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Innerhalb eines Erasmus+-Projekts werden diese Partner als "assoziierte Partner" bezeichnet. Im Hinblick auf die Förderfähigkeit und die Vertragsverwaltung werden sie nicht als Projektpartner betrachtet und erhalten im Rahmen des Projekts keine Finanzmittel aus dem Programm. Um jedoch ihre Rolle innerhalb der Partnerschaft zu verstehen und sich ein umfassendes Bild über den Vorschlag zu machen, muss ihre Beteiligung am Projekt und an den verschiedenen Aktivitäten klar beschrieben werden.
Eine Kooperationspartnerschaft ist ein transnationales Projekt, an dem mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. Es gibt keine Höchstzahl von teilnehmenden Organisationen in einer Partnerschaft. Alle teilnehmenden Organisationen müssen zum Zeitpunkt der Beantragung eines Zuschusses angegeben werden. In der Regel zielen die Kooperationspartnerschaften auf die Zusammenarbeit zwischen Organisationen ab, die in den EU-Mitgliedstaaten oder in mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können jedoch als Partner (nicht als Antragsteller) beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt und die Mindestbeteiligung von drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern erfüllt ist.
Die detaillierte Liste der Programmländer finden Sie unter dem folgenden Link.
weitere Förderkriterien
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Kooperationspartnerschaften entweder:
- mindestens eine horizontale Priorität und/oder
- mindestens eine spezifische Priorität, die für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport relevant ist, der am stärksten betroffen ist.
Bei Projekten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen im Rahmen der indirekten Verwaltung verwaltet werden, können die nationalen Agenturen unter diesen Prioritäten diejenigen stärker berücksichtigen, die in ihrem nationalen Kontext besonders relevant sind (sogenannte "europäische Prioritäten im nationalen Kontext"). Die Nationalen Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren. Für Projekte im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität angesprochen werden.
Alle Aktivitäten einer Kooperationspartnerschaft müssen in den Ländern der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden, entweder als vollwertige Partner oder als assoziierte Partner. Darüber hinaus können die Aktivitäten auch am Sitz der Organisation stattfinden, wenn dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts gerechtfertigt ist:
- Die Aktivitäten können auch am Sitz eines Organs der Europäischen Union stattfinden, selbst wenn an dem Projekt keine Organisationen aus dem Land teilnehmen, in dem das Organ seinen Sitz hat.
- Aktivitäten, die den Austausch und die Bekanntmachung von Ergebnissen beinhalten, können auch auf einschlägigen thematischen transnationalen Veranstaltungen/Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten oder in mit dem Programm assoziierten Drittländern oder in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Teil A - enthält administrative Informationen über den Teilnehmer und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen).
- Teil C mit zusätzlichen Projektdaten (direkt online auszufüllen).
Die Anträge sind begrenzt auf
- 40 Seiten bei Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen von geringem Wert (€ 60.000,00 oder weniger);
- 120 Seiten für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit hohem Finanzhilfevolumen (€ 4.000.000,00) und
- 70 Seiten für alle anderen Aufforderungen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell.
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