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Call-Eckdaten
Biosensoren und benutzerfreundliche Diagnoseinstrumente für Umweltdienste
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-6
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der Anwendungsbereich umfasst die Entwicklung von hochauflösenden Biosensoren für die Umweltüberwachung und -erkennung.
Call-Ziele
Der Schwerpunkt liegt auf:
- groß angelegter Synthese von Biosensor-Varianten über verschiedene Reiche hinweg (von Bakterien/Archaeen bis zu Pflanzen);
- verbesserter Biosensor-/Genkreislaufdesigns für eine Vielzahl von Sensoreingängen, die modifizierte Mikroorganismen (Elemente) mit Transduktions-/Detektionssystemen integrieren, die es ermöglichen, die Informationen an den Benutzer weiterzuleiten und gleichzeitig die Umweltsicherheit zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf das Risiko einer potenziellen Freisetzung solcher Mikroorganismen in die freie Umwelt, falls relevant;
- Entwicklung von Biosensoren auf Proteinbasis (RNA) zum Nachweis und zur Messung von Metaboliten und Organismen von Interesse;
- Schaffung von Organismen, die als Multiplex-Sensoren fungieren können, die in der Lage sind, mehrere Umweltreize zu kanalisieren und messbare Reaktionen oder Kombinationen von Reaktionen zu liefern, die zur Bestimmung der Stimuli dekonvolutiert werden können, wobei die Umweltsicherheit gewährleistet ist, insbesondere in Bezug auf das Risiko einer potenziellen Freisetzung solcher Organismen in die freie Umwelt;
- Aufbau umfangreicherer und vollständig sequenzierter Metagenomik-Datenbanken/Bibliotheken, um die Suche nach verschiedenen Funktionalitäten über mehrere Gencluster hinweg zu ermöglichen; und
- Ermöglichung besserer Echtzeit-Dateneinspeisungen.
Zu den anvisierten Endnutzern gehören Verbraucher, aber auch Inspektionsdienste und Industrieunternehmen sowie Umwelt-Notfalleinsatzkräfte. Kommunikation und umfassende Beteiligung sind ein wesentlicher Bestandteil der Vorschläge. Alle Umweltbedingungen und Ökosysteme (Wasser, Boden, Luft usw.) können erfasst werden.
Es werden konkrete Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Projekts erzeugten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind, insbesondere im Zusammenhang mit Echtzeit-Dateneinspeisungen, wobei Arbeitsabläufe untersucht werden, die "FAIR-by-design"-Daten liefern können, d. h. Daten, die von ihrer Erzeugung an FAIR sind. Die Projekte sollen auf der Datenverfügbarkeit in europäischen Forschungsinfrastrukturen, die im Rahmen der European Open Science Cloud zusammengeschlossen sind, aufbauen und diese erweitern.
Um den Grundsatz "Do-No-Significant-Harm" (DNSH) einzuhalten, müssen Projekte, die lebende Organismen verwenden, jedes potenzielle Risiko ihrer Freisetzung in die freie Umwelt angemessen bewerten und ausschließen.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte können:
- Verbindungen mit der europäischen Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" oder der Bodenmission herstellen, insbesondere im Hinblick auf die verstärkte Überwachung von Ökosystemen und ihrer biologischen Vielfalt;
- Verbindungen zum System zur Überwachung der Umsetzung der Missionen herstellen;
- Verbindungen zum Wissens- und Informationssystems der Mission herstellen und dieses unterstützen, insbesondere durch Beiträge zur Überwachung der Umweltverschmutzung, zur Modellierung und zur Schaffung von Wissen und Daten.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechter- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
Die Projekte sollten eine spezielle Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten, die im Rahmen dieses Themas und anderer relevanter Themen finanziert werden, enthalten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein erfolgreiches Projekt wird zu allen Zielen der "Null-Verschmutzung" beitragen, insbesondere zu den Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verbesserung zirkulärer biobasierter Systeme, die innerhalb der planetarischen Grenzen funktionieren, fossile Systeme und ihren Kohlenstoff-Fußabdruck ersetzen, den Klimawandel abschwächen, die biologische Vielfalt wiederherstellen und die Luft-, Wasser- und Bodenqualität entlang der Versorgungskette biologischer Rohstoffe und industrieller Wertschöpfungsketten innerhalb der EU und der assoziierten Länder sowie grenzüberschreitend schützen. Darüber hinaus wird es dazu beitragen, schädliche Chemikalien durch sicherere und nachhaltigere Alternativen zu ersetzen, insbesondere durch die Förderung innovativer Biotechnologie und anderer nachhaltiger Technologien, um schadstofffreie biobasierte Lösungen zu schaffen.
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserung der Umweltqualität (Wasser, Boden und Luft) durch die Verbesserung der zuverlässigen Überwachung und Erkennung von biotischen und abiotischen Schadstoffen durch die Entwicklung praktischer, spezifischer, anpassungsfähiger und wirtschaftlicher Instrumente, die auf biobasierten Grundsätzen beruhen und von Verbrauchern, Kontrolldiensten und Industrieunternehmen gleichermaßen genutzt werden können. Dies kann den Einsatz an Industriestandorten, aber auch bei Umweltkatastrophen oder -unfällen oder bei der Anwendung zu Hause umfassen;
- Beitrag zum Nullverschmutzungsziel des europäischen Green Deal und zu den europäischen Missionen wie der "Wiederherstellung unserer Meere und Gewässer bis 2030" oder dem "A Soil Deal for Europe", indem die Anwendung moderner, biotechnologisch gestützter Biosensoren auf eine Vielzahl von Ökosystemen ausgeweitet wird, einschließlich Meeres-, Süßwasser- und Bodenökosystemen und realen Bedingungen, die von Verschmutzungsproblemen betroffen sind;
- Stärkung des Engagements und der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Umweltdienstleistungssektors, z. B. der KMU und der Industrie, einschließlich der Akteure des digitalen Sektors, durch Förderung der Konvergenz zwischen biobasierten und digitalen Sektoren (einschließlich der Rolle von Lösungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI)). Stärkung des Bewusstseins und des Verständnisses der Zivilgesellschaft für die zugrundeliegenden Technologien, einschließlich NRO und Verbraucherorganisationen, sowie partizipative Ansätze wie bürgerschaftliches Engagement, einschließlich Citizen Science, bei der Umweltbeobachtung und -überwachung.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(608kB)
Kontakt
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