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Call-Eckdaten
Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft für industrielle biobasierte Systeme
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-4
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Kreislauffähigkeit industrieller biobasierter Systeme ist von entscheidender Bedeutung, um zu gewährleisten und zu überwachen, dass sie so entwickelt werden, dass sie zum gerechten grünen Übergang der EU-Wirtschaft weg von einem linearen, auf fossilen Rohstoffen basierenden System beitragen können. Einerseits würde die Methode für eine solche Bewertung, die auf biobasierte Lösungen mit hohem TRL-Wert angewandt wird, ein Instrument für politische Entscheidungsträger und Investoren darstellen, um den Einsatz der leistungsfähigsten biobasierten Sektoren zu unterstützen und Investitionen in diese zu mobilisieren. Andererseits ist die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Kreislauffähigkeit von biobasierten Spitzentechnologien mit niedrigem TRL wichtig, um zu verstehen, inwieweit neu entstehende Technologien - auch im Vergleich zu den ausgereifteren Technologien - zu einem gerechten grünen Übergang beitragen können. Dieses Wissen würde sich auf die Planung von Initiativen zur Förderung von Forschung und Innovation auswirken, um Ressourcen zu sparen und schneller zur Verbreitung der vielversprechendsten biobasierten Technologien zu gelangen, einschließlich der Konzentration auf die potenziellen ökologischen Hotspots der neuen Technologien.
Für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Kreislaufwirtschaft sollten so weit wie möglich bestehende Methoden und Indikatoren genutzt werden, die bei Bedarf angepasst werden können. Die Methoden und Indikatoren sollten die verfügbaren Umweltbeobachtungen effizient nutzen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, sollten die Projekte folgende Punkte beinhalten:
- Ermittlung des Spektrums der industriellen biobasierten Systeme mit hohem TRL-Wert in der Union, die im Rahmen des Projekts analysiert werden sollen. Zu den industriellen biobasierten Systemen im Rahmen dieses Themas gehören nicht die Bereiche Lebensmittel, Futtermittel, Biokraftstoffe, Bioenergie sowie Kultur und Freizeit;
- Verbesserung bestehender und/oder Entwicklung neuer Methoden zur Bewertung der Umweltauswirkungen der ausgewählten industriellen biobasierten Systeme auf das Klima, die biologische Vielfalt, die Landnutzung und die Wasserressourcen als Prioritäten, aber auch auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität. Bei den Bewertungen sollte die Lebenszyklusperspektive berücksichtigt werden. Die Auswirkungen auf das Klima sollten sowohl die Treibhausgasemissionen als auch das Kohlenstoffabbaupotenzial biobasierter Systeme umfassen. Die Analyse sollte Kompromisse einbeziehen, z. B. zwischen direkten und indirekten Auswirkungen auf die Flächennutzung und Flächennutzungsänderungen sowie der Kohlenstoffspeicherung und dem Substitutionseffekt biobasierter Produkte, und eine Gesamtbewertung der ökologischen Nachhaltigkeit der in den Geltungsbereich fallenden Systeme liefern;
- Verbesserung bestehender und/oder Entwicklung neuer Metriken für die Kreislauffähigkeit industrieller biobasierter Systeme auf der Grundlage der Anwendung des Kaskadenkonzepts der Biomassenutzung, der Ressourceneffizienz und der Effektivität aus der Lebenszyklusperspektive (d. h. Haltbarkeit, Wiederverwendung, Reparatur, Wiederaufarbeitung und Recyclingmuster biobasierter Produkte) sowie anderer Kreislaufaspekte;
- Analyse von Kompromissen und Synergien mit wirtschaftlichen und sozialen Zielen (einschließlich geografischer Verteilungsaspekte, Urbanisierungsdruck usw.) und mit konkurrierenden und angrenzenden Wirtschaftssektoren in der Bioökonomie (z. B. Lebens- und Futtermittel, Biokraftstoffe und Bioenergie) sowie mit den auf fossilen Rohstoffen basierenden Industriesystemen;
- Sammlung und Analyse der besten verfügbaren industriellen biobasierten Systeme in der Union in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Kreislaufwirtschaft, um eine Reihe von Benchmarks oder Referenzen mit den besten Leistungen für ähnliche industrielle Systeme zu erstellen;
- Einbeziehung der ökologischen Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit biobasierter Produkte, die mit den im Rahmen des Projekts entwickelten Methoden bewertet wurden, in bestehende Zertifizierungssysteme auf EU- und globaler Ebene, um den internationalen Handel mit zertifizierten nachhaltigen biobasierten Produkten zu ermöglichen;
- Konsultation der Interessengruppen über die Anwendbarkeit der vorgeschlagenen Zertifizierungssysteme, auch um die Anpassung der gesellschaftlichen Bereitschaft im Hinblick auf die Akzeptanz und Übernahme von Innovationen durch die Gesellschaft zu verbessern;
- Entwicklung und Verbreitung von Leitlinien für die Zielgruppen zu den Bewertungsmethoden und den im Rahmen des Projekts entwickelten verbesserten Zertifizierungssystemen;
- Durchführung einer vorläufigen Analyse und Verbesserung der Methoden für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Kreislauffähigkeit von biobasierten Liefer- und Wertschöpfungsketten, die an biobasierte Technologien mit sehr niedrigem TRL angepasst sind, durch: i) eine Überprüfung der "zukünftigen" LCA-Ansätze (Lebenszyklusanalyse) und -Anwendungen für biobasierte und fossilbasierte Technologien mit Schwerpunkt auf den Ansätzen und Instrumenten zur Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit. Diese Aufgabe würde zu einem besseren Verständnis und einer Klassifizierung der wichtigsten Herausforderungen prospektiver Ökobilanzen führen, z. B. Vergleichbarkeit der Ergebnisse, Verfügbarkeit von Eingabedaten, Unsicherheiten/Robustheit usw.; ii) die Anpassung der "prospektiven" Ökobilanzansätze an biobasierte Technologien mit sehr niedrigem TRL-Wert, einschließlich eines Modellierungsansatzes; iii) die Modellierung von Tests zur Validierung der entwickelten Methoden für eine Reihe von Technologien und Prozessen mit niedrigem TRL-Wert, auch in relevanten Umgebungen für künftige F&I-Projekte; iv) einschließlich der Analyse potenzieller Synergien und Zielkonflikte mit wirtschaftlichen und sozialen Zielen;
- Entwicklung und Verbreitung von Leitlinien für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Kreislauffähigkeit biobasierter Liefer- und Wertschöpfungsketten, die an biobasierte Technologien mit sehr niedrigem TRL-Wert angepasst sind, für die betroffenen Akteure.
Konsortien von Antragstellern sollten LCA-Experten und Forscher auf dem Gebiet der biobasierten Technologien, biobasierte Industrien, Handelsverbände, Verbraucherorganisationen und alle relevanten Interessengruppen entlang der Wertschöpfungskette industrieller biobasierter Systeme einbeziehen.
Gegebenenfalls sollten die Projekte Verbindungen zu den Ergebnissen früherer und laufender EU-finanzierter Projekte herstellen und diese nutzen, auch im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens "Circular Bio-based Europe" und anderer Partnerschaften von "Horizont Europa".
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften und deren Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Erfolgreiche Projekte werden die biobasierten Industrien, Händler, Forscher und Innovatoren dabei unterstützen, die Umweltauswirkungen und die Kreislauffähigkeit industrieller biobasierter Systeme zu bewerten und nachzuvollziehen, um eine verantwortungsvolle Produktion zu ermöglichen und die Innovation in den industriellen biobasierten Systemen in der EU zu steuern. Die Projektergebnisse werden dazu beitragen, zirkuläre biobasierte Systeme so zu verbessern, dass sie im Einklang mit den planetarischen Grenzen funktionieren, fossile Systeme und ihren Kohlenstoff-Fußabdruck ersetzen, den Klimawandel abschwächen, die biologische Vielfalt wiederherstellen und die Luft-, Wasser- und Bodenqualität entlang der Lieferkette biologischer Rohstoffe und industrieller Wertschöpfungsketten schützen, und zwar im Einklang mit dem Klimazielplan 2030, dem EU-Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe.
Erwartete Ergebnisse
- Standardisierung von Methoden zur Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität, die biologische Vielfalt und das Klima sowie der Kreislauffähigkeit entlang der Wertschöpfungsketten biobasierter Produkte für den internationalen Handel auf EU- und globaler Ebene.
- Methoden zur Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Kreislauffähigkeit von biobasierten Technologien mit niedrigem TRL-Wert.
- Orientierungen für Forschungs- und Innovationsprogramme in den biobasierten Sektoren.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(608kB)
Kontakt
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