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Call-Eckdaten
Aufbau von EU-Beratungsnetzen für den optimalen Einsatz von Düngemitteln
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-22
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die Projekte sollten die folgenden Aktivitäten betreffen:
- Zusammenführung von Beratern, die über ein breites und umfassendes Netz von Landwirten in allen EU-Mitgliedstaaten verfügen, in einem EU-Beratungsnetz, das sich mit der Verringerung von Nährstoffverlusten und dem optimalen Einsatz von Düngemitteln, einschließlich biobasierter Düngemittel und Anbautechniken, die ein nachhaltiges Nährstoffmanagement unterstützen, einschließlich der Kohlenstoffbewirtschaftung, befasst, um Erfahrungen darüber auszutauschen, wie die Probleme am besten angegangen werden können, wobei auf den Ergebnissen der entsprechenden EIP-AGRI-Fokusgruppen und -Workshops sowie der Horizont-2020-Projekte und thematischen Netze aufgebaut wird.
- Austausch innerhalb des EU-Beratungsnetzwerks über wirksame und neuartige Ansätze zur Verringerung von Nährstoffverlusten und zum Einsatz von Düngemitteln, die unter wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten nachhaltig sind.
- Schließung von Lücken bei neu aufkommenden Beratungsthemen, die über die klassische sektorale Beratung hinausgehen, was insbesondere im Zusammenhang mit der neuen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Berater in ihr AKIS zu integrieren, und ihrer Verpflichtung, einen viel breiteren Bereich als in der Vergangenheit abzudecken, nützlich ist.
- Allgemeine Unterstützung bei der Schaffung, Organisation und Weitergabe von Wissen.
- Starke Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Elementen. Sammeln und dokumentieren Sie diesbezüglich gute Beispiele und setzen Sie sich mit Landwirten, Zwischenhändlern und Verbrauchern in den Mitgliedstaaten in Verbindung, um finanzielle Aspekte und lokale Bedingungen berücksichtigen zu können. Die besten Praktiken auswählen, die wichtigsten Erfolgsfaktoren und mögliche Quick-Wins kennenlernen und sie für die (lokale) Nutzung verfügbar machen, um finanzielle Win-Wins für Erzeuger, Bürger und zwischengeschaltete Akteure zu gewährleisten.
- Die Berater innerhalb des EU-Netzes für die Verringerung von Nährstoffverlusten und den Einsatz von Düngemitteln sollten so weit wie möglich in ihre MS AKIS integriert werden. Als Innovationsvermittler sollten sie innovative Projekte zu nachhaltigen Anbausystemen mit geringem Input in den operationellen Gruppen der EIP fördern. Sie sollten praktische Schulungen für Landwirte und lokale Berater durchführen, nationale thematische Netzwerke und Lernnetzwerke zu diesem Thema leiten, Aktionspläne erstellen und umsetzen, um landwirtschaftliche Tätigkeiten effizienter zu gestalten, die Ertragsverluste der Landwirte zu verringern, neue und neu hinzukommende Landwirte oder landwirtschaftliche Betriebe an der Schnittstelle zwischen den Generationen zu inspirieren, Verbindungen zur Bildung herzustellen und eine breite Kommunikation sicherzustellen, Peer-to-Peer-Beratung zu unterstützen, Demonstrationen auf dem Betrieb und Demofilme zu entwickeln, die über soziale Medien weit verbreitet werden, und spezifische Back-Office-Unterstützung für allgemeine Berater innerhalb der nationalen/regionalen AKIS bereitzustellen.
- Untersuchung, ob die Aktivitäten des EU-Beratungsnetzes zur Verringerung von Nährstoffverlusten und zum Einsatz von Düngemitteln auf der Ebene mehrerer Mitgliedstaaten in einem kooperativen Format ausgeweitet werden können. Wo immer möglich, Entwicklung digitaler Beratungsinstrumente für die gemeinsame Nutzung in der EU. Prüfen Sie, ob gemeinsame Instrumente geschaffen werden können, um Anreize für die Umsetzung der Erkenntnisse aus diesem Projekt zu schaffen.
- Einbeziehung aller 27 EU-Mitgliedstaaten in das EU-Beratungsnetzwerk unter Nutzung lokaler AKIS-Verbindungen, die die nationalen/regionalen Zusammenhänge genauer interpretieren können, um die besten Lösungen für den jeweiligen Mitgliedstaat oder die Region zu entwickeln. Unterstützung durch die Wissens- und Innovationsexperten der Mitgliedstaaten in der Strategischen Arbeitsgruppe SCAR-AKIS zur Erörterung der Projektstrategie und der Fortschritte in den verschiedenen Phasen der beiden Projekte.
- Die Projekte sollten eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren haben. Sie müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen, wobei die Mehrheit der Partner Landwirtschaftsberater mit solider Felderfahrung sind.
- Bereitstellung aller Ergebnisse und Materialien für die Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI), einschließlich des gemeinsamen Formats der "Praxiszusammenfassung" für die EU-weite Verbreitung, sowie für nationale/regionale/lokale AKIS-Kanäle und für den EU-weiten interaktiven Wissensspeicher (HORIZON-CL6-2021-GOVERNANCE-01-24) in den gewünschten Formaten.
Die Projekte müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen, wobei die Mehrheit der Partner landwirtschaftliche Berater sein müssen, die im Bereich der Düngemittelverwendung tätig sind und häufig über Fachwissen vor Ort verfügen. Die Vorschläge sollten die Ergebnisse der relevanten EIP-AGRI-Arbeitsgruppen, der EIP-AGRI-Fokusgruppen und der EIP-AGRI-Vernetzungsaktivitäten sowie die Ergebnisse der thematischen Netzwerke von Horizont 2020 im Zusammenhang mit der Verringerung von Nährstoffverlusten und dem Einsatz von Düngemitteln nutzen und darauf aufbauen. Die Vorschläge sollten auch auf den Ergebnissen früherer/laufender Forschungsprojekte und thematischer Netzwerke aufbauen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deal, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Ziele und Vorgaben des Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und der Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe wird sich das erfolgreiche Projekt auf den EU-weiten Austausch von Beratern konzentrieren, um die Schaffung und den Austausch von Wissen, den Aufbau von Kapazitäten und die Demonstration innovativer Lösungen zu beschleunigen und dazu beizutragen, dass diese in die Praxis umgesetzt werden, was die erforderlichen Umstellungen beschleunigt. Wissens- und Innovationssysteme in der Landwirtschaft (AKIS), in denen Berater eine zentrale Rolle spielen, sind wichtige Triebkräfte für die Beschleunigung der Innovation und der Übernahme von Forschungsergebnissen durch die Landwirte.
Umwälzende Veränderungen, wie die im Rahmen des Europäischen Green Deal erforderlichen, sind dynamische Prozesse, die eine angemessene Steuerung der AKIS-Akteure erfordern. Berater sind Schlüsselakteure, die eine wichtige Rolle bei der Steuerung spielen und einen großen Einfluss auf die Entscheidungen der Erzeuger haben. Eine Neuerung in den GAP-Plänen für die Zeit nach 2020 besteht darin, dass die Berater nun in die AKIS der Mitgliedstaaten integriert werden müssen und dass der Umfang ihrer Maßnahmen viel breiter geworden ist. Sie müssen in der Lage sein, wirtschaftliche, ökologische und soziale Bereiche abzudecken und in Sachen Wissenschaft und Innovation auf dem neuesten Stand zu sein. Sie sollten in der Lage sein, dieses Wissen in Chancen umzuwandeln und dieses Wissen zu nutzen und an die spezifischen lokalen Gegebenheiten anzupassen. Dieses spezielle Thema konzentriert sich auf die wichtige Rolle, die Berater im Zusammenhang mit den steigenden Düngemittelpreisen und dem Ziel der Strategien "vom Erzeuger zum Verbraucher" und "biologische Vielfalt" für 2030 spielen können, die Nährstoffverluste in die Umwelt durch organische und mineralische Düngemittel um mindestens 50 % zu verringern und somit den Einsatz von Düngemitteln um mindestens 20 % zu reduzieren, ohne die Bodenfruchtbarkeit zu beeinträchtigen.
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Erwartete Ergebnisse
- Fortschritte bei den vordringlichsten politischen Zielen im Zusammenhang mit Cluster 6 sowie dem Europäischen Green Deal und insbesondere der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", der neuen GAP und der Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe, um die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft zu erhöhen, zur Sensibilisierung und Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, einschließlich des Klimawandels, beizutragen und die Nährstoffverluste und damit den Einsatz von Düngemitteln zu verringern;
- Ersatz von Mineraldüngern durch nachhaltige, erschwingliche und hochwertige biobasierte Alternativen aus verschiedenen Rückständen und Abfallströmen;
- Unterstützung des GAP-Querschnittsziels der Modernisierung des Sektors durch die Förderung und den Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum sowie die Förderung ihrer Übernahme[2];
- Entwicklung der Interaktion mit regionalen politischen Entscheidungsträgern und eines potenziellen EU-Netzwerks zur Erörterung institutioneller Herausforderungen bei der Verringerung von Nährstoffverlusten und dem Einsatz von Düngemitteln in der Praxis, wie z. B. Engpässe, Lock-Ins, politische Trägheit, unklare Vorschriften, Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten und Machtungleichgewichte;
- Erstellung von unterstützenden Dienstleistungen und Materialien zur Erleichterung der Verringerung von Nährstoffverlusten und des Einsatzes von Düngemitteln, einschließlich Wissensnetzwerken und Peer-to-Peer-Beratung, Meisterklassen, Beratungsmodulen, Kommunikations- und Bildungsmaterialien, effektiven Geschäftsmodellen für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben mit weniger Düngemitteln und anderen Instrumenten und Maßnahmen zur Risikominderung usw.;
- Beschleunigung der Einführung, Verbreitung und praktischen Umsetzung innovativer Lösungen im Zusammenhang mit dem Düngemitteleinsatz und Maßnahmen zur Verringerung der Nährstoffverluste insgesamt, insbesondere durch:
- Schaffung eines Mehrwerts durch eine bessere Verknüpfung von Forschung, Bildung, Beratern und landwirtschaftlicher Praxis und Förderung einer breiteren Nutzung des verfügbaren Wissens in der EU;
- Lernen von Innovationsakteuren und -projekten, was zu einem schnelleren Austausch und einer schnelleren Umsetzung gebrauchsfertiger innovativer Lösungen führt, die an die Praktiker weitergegeben werden und der wissenschaftlichen Gemeinschaft den Bottom-up-Forschungsbedarf der Praxis vermitteln.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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