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Call-Eckdaten
Aufbau eines EU-Beratungsnetzes für den ökologischen Landbau
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-20
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema konzentriert sich auf die wichtige Rolle, die Berater bei der Förderung des ökologischen Landbaus spielen können, um das Ziel zu erreichen, dass bis 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der EU ökologisch bewirtschaftet werden. Insbesondere können Berater eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Umstellung auf den ökologischen Landbau und bei der Erleichterung dieses Prozesses für die Landwirte sowie insgesamt bei der Bewältigung der Herausforderungen des ökologischen Landbaus spielen.
Call-Ziele
Landwirtschaftliche Wissens- und Innovationssysteme (AKIS), in denen Berater eine zentrale Rolle spielen, sind wichtige Triebkräfte für die Beschleunigung von Innovationen und die Übernahme von Forschungsergebnissen durch Landwirte. Transformative Veränderungen, wie sie in der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" gefordert werden, sind dynamische und wissensintensive Prozesse, die eine angemessene Steuerung der AKIS-Akteure erfordern. Berater spielen eine Schlüsselrolle bei der Steuerung und Beeinflussung der Entscheidungen der Landwirte. Eine Neuerung in den GAP-Plänen für die Zeit nach 2020 besteht darin, dass die Berater in die AKIS der Mitgliedstaaten integriert werden müssen und dass der Umfang ihrer Tätigkeit viel breiter geworden ist. Die Berater müssen in der Lage sein, die Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Soziales abzudecken und über wissenschaftliche und innovative Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Sie sollten in der Lage sein, dieses Wissen in konkrete Möglichkeiten für die Endnutzer umzusetzen und diese an die spezifischen lokalen Gegebenheiten anzupassen.
In diesem Zusammenhang sind Berater in einer guten Position, um praktische Schulungen für ökologische Landwirte anzubieten, neue Landwirte und Betriebe an der Schnittstelle zwischen den Generationen zu inspirieren, eine Verbindung zum Bildungswesen herzustellen und eine breite Kommunikation zu gewährleisten, Peer-to-Peer-Beratungen zu unterstützen und Demonstrationen in den Betrieben zu entwickeln.
Die Projekte sollten die Einrichtung eines EU-Beratungsnetzes für den ökologischen Landbau vorsehen, das sowohl ökologische pflanzliche Produktionssysteme als auch ökologische Tierhaltung abdeckt. An diesem Netz sollten Teilnehmer aus mindestens 20 EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein, darunter auch Länder, in denen der ökologische Sektor weiter entwickelt ist und solche, in denen er weniger entwickelt ist. In diesem Zusammenhang sollten die Projekte Folgendes beinhalten:
- Vernetzung von landwirtschaftlichen Beratern in der gesamten EU, um Erfahrungen darüber auszutauschen, wie die wichtigsten Probleme des Sektors am besten gelöst werden können.
- Durchführung von Aktivitäten zum Austausch von Wissen, bewährten Verfahren und Innovationen, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Möglichkeiten der neuen GAP zur Förderung ihres nationalen Öko-Sektors optimal zu nutzen.
- Schließung von Lücken bei neuen Beratungsthemen, die über die klassische sektorale Beratung hinausgehen, insbesondere im Hinblick auf die neue Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Berater in ihr AKIS zu integrieren.
- Als Plattform zu dienen, um Interessenvertreter zusammenzubringen, um Herausforderungen und Lösungen für praktische Probleme des ökologischen Landbaus zu diskutieren, wie z.B. Engpässe, Lock-Ins, Machtungleichgewichte, normative Aspekte, mangelnde Akzeptanz oder fehlendes Vertrauen der Verbraucher, Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten usw.;
- Allgemeine Unterstützung bei der Schaffung, Organisation und Weitergabe von Wissen. Dies könnte Peer-to-Peer-Beratung, Meisterkurse, (digitale) Beratungsmodule, Kommunikations- und Bildungsmaterialien usw. umfassen.
- Förderung des Austauschs wirksamer und neuartiger Ansätze, die unter wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten nachhaltig sind.
- Schaffung eines Mehrwerts durch eine stärkere Verknüpfung von Forschung, Bildung, Beratung und landwirtschaftlicher Praxis und Förderung einer breiteren Nutzung des verfügbaren Wissens in der gesamten EU.
- Verbreitung gebrauchsfertiger innovativer Lösungen an Praktiker und Sicherstellung der Kommunikation des Forschungsbedarfs aus der Praxis an die wissenschaftliche Gemeinschaft.
- Sammeln und Dokumentieren guter Beispiele für die Verbindung von Landwirten, Zwischenhändlern und Verbrauchern in den Mitgliedstaaten unter starker Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Elementen, um finanzielle Aspekte und lokale Bedingungen berücksichtigen zu können. Auswahl der besten Praktiken und Gewinnung von Erkenntnissen über die wichtigsten Erfolgsfaktoren und mögliche Quick-Wins, um sie für die (lokale) Nutzung verfügbar zu machen.
- Förderung der Integration der Berater des EU-Beratungsnetzes für den ökologischen Landbau in das AKIS des jeweiligen Mitgliedstaates.
- Prüfung, ob die Aktivitäten des EU-Beratungsnetzes für den ökologischen Landbau auf der Ebene einer Reihe von Mitgliedstaaten in einem kooperativen Format ausgeweitet werden können. Prüfung, ob gemeinsame Instrumente geschaffen werden können, um Anreize für die Umsetzung der aus diesem Projekt gewonnenen Erkenntnisse zu schaffen.
- Organisation von Schulungsmaßnahmen für neue Berater, die während der Projektlaufzeit in das Netzwerk integriert werden sollen.
- Nutzen Sie im EU-Beratungsnetzwerk lokale AKIS-Verbindungen, die die nationalen/regionalen Zusammenhänge genauer interpretieren können, um die besten Lösungen für den jeweiligen Mitgliedstaat oder die Region zu entwickeln. Nutzen Sie die Unterstützung der Wissens- und Innovationsexperten der Mitgliedstaaten der Strategischen Arbeitsgruppe SCAR-AKIS und der Strategischen Arbeitsgruppe SCAR-Agrarökologie, um die Projektstrategie und den Fortschritt in den verschiedenen Projektphasen zu diskutieren.
Die Ergebnisse sollten über den ökologischen Landbau hinausgehen und auch Landwirte erreichen, die konventionelle, kohlenstoffarme, zirkuläre oder agroökologische Landwirtschaft betreiben. Die Projekte müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen, wobei die Mehrheit der Partner Berater für den ökologischen Landbau mit solider Erfahrung in der Praxis sein sollten. Die Projekte sollten die Ergebnisse der relevanten EIP-AGRI-Arbeitsgruppen und der EIP-AGRI-Vernetzungsaktivitäten sowie die Ergebnisse der thematischen Netzwerke von Horizont 2020 für den ökologischen Landbau nutzen und darauf aufbauen. Die Projekte sollten eine Aufgabe, angemessene Ressourcen und einen Plan dafür vorsehen, wie sie Synergien mit anderen Initiativen im Rahmen von Horizont Europa sicherstellen und die Ergebnisse dieser Initiativen berücksichtigen, einschließlich der Projekte, die unter den Themen HORIZON-CL6-2021-FARM2FORK-01-01: "Reaching the farm to fork target: F&I-Szenarien zur Förderung des ökologischen Landbaus und der ökologischen Aquakultur in Europa" und HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-14: "Förderung der ökologischen Pflanzenzucht" im Arbeitsprogramm von Horizont Europa 2021-2022. Die Vorschläge sollten auch angemessene Ressourcen vorsehen, um Synergien mit den Aktivitäten von Projekten zu gewährleisten, die im Rahmen der folgenden Themen dieses Arbeitsprogramms ausgewählt wurden: HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-02-1-zweistufig: "Verbesserung der Verfügbarkeit und des Einsatzes von unbedenklichen Betriebsmitteln im ökologischen Landbau", und HORIZON-CL6-2023-FARM2FORK: "Verbesserung der Erträge in ökologischen Anbausystemen", HORIZON-CL6-2023-CLIMATE-01-5: Pilotnetzwerk klimapositiver ökologischer Betriebe" sowie Kohärenz und Synergien mit den Aktivitäten der künftigen Partnerschaft "Beschleunigung des Übergangs zu landwirtschaftlichen Systemen: lebende Labore für Agrarökologie und Forschungsinfrastrukturen". Die Vorschläge sollten alle Ergebnisse und Materialien der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI) zur Verfügung stellen, einschließlich des gemeinsamen Formats "Praxiszusammenfassung" für die EU-weite Verbreitung, sowie den nationalen/regionalen/lokalen AKIS-Kanälen und dem EU-weiten interaktiven Wissensspeicher (HORIZON-CL6-2021-GOVERNANCE-01-24) in den gewünschten Formaten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein erfolgreiches Projekt wird die Ziele des Europäischen Green Deal unterstützen, insbesondere die Strategien "vom Erzeuger zum Verbraucher" und "biologische Vielfalt" sowie die Mitteilung über den nachhaltigen Kohlenstoffkreislauf, um den Übergang zu fairen, gesunden, klima- und umweltfreundlichen Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch zu ermöglichen, insbesondere das Ziel, den ökologischen Landbau in Europa zu fördern. Die Aktivitäten werden die Umsetzung des Aktionsplans zur Entwicklung der ökologischen Erzeugung und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) unterstützen.
Das erfolgreiche Projekt wird sich auf den Austausch zwischen landwirtschaftlichen Beratern in der gesamten EU konzentrieren, um die Schaffung und den Austausch von Wissen, den Aufbau von Kapazitäten und die Demonstration innovativer Lösungen für den ökologischen Landbau zu beschleunigen und die Umsetzung in die Praxis zu unterstützen, um die Übernahme dieser Lösungen zu beschleunigen.
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Erwartete Ergebnisse
- Beschleunigte Fortschritte bei der Verwirklichung der politischen Ziele im Zusammenhang mit dem Ziel der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" für den ökologischen Landbau, insbesondere der im Rahmen des Aktionsplans für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung festgelegten Ziele, sowie der neuen GAP;
- Unterstützung der Umsetzung des GAP-Querschnittsziels der Modernisierung des Sektors in den Mitgliedstaaten durch die Förderung und den Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie durch die Förderung ihrer Übernahme;
- Verbesserte Interaktionen zwischen Beratern und anderen relevanten Akteuren in der EU und den assoziierten Ländern, die zu einem gestärkten Forschungs- und Innovationsökosystem für den ökologischen Landbau führen;
- Verstärkte Bereitstellung von unterstützenden Dienstleistungen und Materialien, die die Umstellung auf den ökologischen Landbau und dessen Ausweitung erleichtern;
- Beschleunigte Einführung, Verbreitung und Umsetzung innovativer Lösungen für den ökologischen Landbau in der Praxis, die zu verbesserten Produktionsmethoden in ökologischen Betrieben führen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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