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Call-Eckdaten
Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft: Märkte für Daten, digitale Technologien und Infrastrukturen - Stand der Dinge und Ausblick in einem sich schnell verändernden regulatorischen, kommerziellen und technischen Umfeld
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-15
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Das Potenzial von Digital- und Datentechnologien in der Land- und Forstwirtschaft zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, der wirtschaftlichen Leistung und der Arbeitsbedingungen ist anerkannt. Die Akzeptanz digitaler Technologien in den Sektoren und die Entwicklung ergänzender daten- und datentechnologischer Lösungen in der EU nehmen zu. Es gibt jedoch kaum umfassende, unabhängig erhobene Daten über die tatsächliche Einführung und Nutzung digitaler Technologien durch Land- und Forstwirte, über den Handel mit sektorbezogenen Daten und digitalen Technologien sowie über den Umfang und die Struktur der Bereitstellung digitaler und datentechnischer Dienste in den land- und forstwirtschaftlichen Versorgungsketten, die eine globale Reichweite haben.
Gleichzeitig entwickeln sich die politischen Maßnahmen und der Rechtsrahmen, die sich direkt oder indirekt auf den Einsatz von Digital- und Datentechnologien in der EU auswirken, in rasantem Tempo und werden dies auch in Zukunft tun. Auch die Handelsregelungen ändern sich ständig. Damit die Akteure in der Land- und Forstwirtschaft und im digitalen Sektor in digitale und Datentechnologien investieren können, müssen sie in der Lage sein, die möglichen Auswirkungen sich ändernder rechtlicher und marktbezogener Bedingungen auf die Entwicklung, den Erwerb und die Nutzung von Daten sowie von digitalen und Datentechnologien zu beurteilen. Dies wird auch durch eine Zunahme der Informationen über Märkte und damit verbundene Akteursnetze sowie Informationen über die Speicherung und den Fluss von Waren und Daten unterstützt, indem die Transparenz erhöht und die Position der Nutzer und Verbraucher gestärkt wird. Solche Informationen sowie Kapazitäten in der Modellierung und in der Durchführung von vorausschauenden Analysen für die Entwicklung der Märkte und der Situation im Agrarsektor sind ebenfalls eine Voraussetzung für eine maßgeschneiderte Politikgestaltung.
Zur Förderung der Bereitstellung von Erkenntnissen über Datenmärkte sowie digitale und Datentechnologien in der Land- und Forstwirtschaft sollten die Projekte auf Folgendes ausgerichtet sein:
- Entwicklung innovativer Ansätze zur Bewertung der Akzeptanz digitaler Technologien und digitaler Infrastrukturen (einschließlich Plattformen) in der Land- und Forstwirtschaft weltweit unter besonderer Berücksichtigung der Situation in der EU und den assoziierten Ländern.
- Entwicklung innovativer Ansätze zur Vorhersage der Märkte für Daten, digitale Technologien und digitale Infrastruktur (einschließlich Plattformen) sowie der Akzeptanz digitaler Technologien weltweit unter besonderer Berücksichtigung der Situation in der EU unter Berücksichtigung der sich schnell ändernden regulatorischen Rahmenbedingungen in den Bereichen Daten-, Digital- und Maschinentechnologien sowie der Land- und Forstwirtschaftspolitik.
- Demonstration der qualitativen und quantitativen Auswirkungen von Markt- und Technologietrends in den Bereichen Daten, digitale Technologien und digitale Infrastruktur auf die Nutzung von digitalen und Datentechnologien durch Land- und Forstwirte und andere Akteure entlang der Wertschöpfungsketten in einer Weise, dass die Demonstrationsergebnisse kontinuierlich an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden können. Die Demonstrationen sollten die Reflexion von Szenarien ermöglichen und einen Beitrag zur Politikgestaltung leisten.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie Innovationen im Bereich der digitalen Technologien berücksichtigen, die während der Projektlaufzeit auf den Markt gebracht werden. Es wird erwartet, dass das/die Projekt(e) zur Erprobung von Demonstrations- und Kommunikationsinstrumenten mit gezielten Interessengruppen wie Landwirten, Förstern, Agrarunternehmen, landwirtschaftlichen Beratern, politischen Entscheidungsträgern usw. zusammenarbeiten.
Für die Bewertung der Akzeptanz digitaler Technologien durch Land- und Forstwirte sind gegebenenfalls die in der EU entwickelten statistischen Ansätze zu berücksichtigen; die Bewertungsansätze können von Kontinent zu Kontinent unterschiedlich sein.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal, insbesondere der Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher", und dem Leitziel eines digitalen Zeitalters wird ein erfolgreicher Vorschlag die Kapazitäten für das Verständnis und die Vorhersage der Marktentwicklung und die Nutzung von Daten und digitalen Technologien in der Land- und Forstwirtschaft unterstützen, insbesondere durch die Entwicklung innovativer Bewertungs- und Modellierungskonzepte. Er wird daher dazu beitragen, das Risiko von Investitionen in digitale Infrastrukturen zu verringern, und indirekt die Nachhaltigkeitsleistung und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft durch den weiteren Einsatz von digitalen und Datentechnologien als Schlüsselvoraussetzungen und die Entwicklung innovativer Governance-Modelle verbessern.
Erwartete Ergebnisse
- Analysen der globalen Märkte durch innovative Ansätze, einschließlich Trends, potenzieller Hindernisse und Risiken im Zusammenhang mit Investitionen in Daten, digitale und Datentechnologien in der Land- und Forstwirtschaft.
- Erhöhte Transparenz beim Datenaustausch und auf den Märkten für digitale und Datentechnologien in der Land- und Forstwirtschaft zur Unterstützung eines gesunden Wettbewerbs.
- Beitrag zu einer verstärkten Einführung von digitalen und Datentechnologien in der Land- und Forstwirtschaft, u. a. durch verringerte Investitionsrisiken; dies dürfte indirekt zu einer Steigerung der ökologischen und wirtschaftlichen Leistung der Sektoren durch die verstärkte und verbesserte Nutzung von Daten sowie digitalen und Datentechnologien beitragen.
- Stärkung der politischen Entscheidungs- und Überwachungskapazitäten und der Vorausschau.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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