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Call-Eckdaten
Digital- und Datentechnologien für die Viehverfolgung
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-14
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Daten und digitale Technologien werden derzeit für viele Zwecke in der und für die Viehwirtschaft genutzt, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Der Viehbestand und seine Merkmale werden beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der GAP, zur Krankheitsvorbeugung und -bekämpfung sowie zur Erleichterung der Produktion und des Managements von Lieferketten verfolgt. Mit Hilfe von Sensoren können vielfältige Informationen gesammelt werden, z. B. über den Gesundheitszustand oder medizinische Behandlungen von Tieren, den Standort und die Umweltbedingungen. Sie können z. B. eine besser zugeschnittene und präzisere Behandlung der Tiere ermöglichen und den Einsatz von z. B. Antibiotika und die Kosten senken. Die Verfolgung des Viehbestands kann auch den Klimaschutz unterstützen, indem die Viehdichte mit der Tragfähigkeit des Bodens verglichen wird und die Störung und Verdichtung des Bodens verringert wird. Sie kann auch die Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher über die angebotenen Produkte erleichtern und die Transparenz entlang der Versorgungskette erhöhen und ein Mittel zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf die Viehbesatzdichte bieten, z. B. im Zusammenhang mit den strategischen Plänen der GAP.
Häufig sind die (öffentlichen) Register nicht miteinander verknüpft, und die Ansätze für die Erhebung von Viehbestandsdaten sind in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich. Die Bemühungen des privaten Sektors bei der Erfassung des Viehbestands sind häufig nicht systematisiert und werden nicht ausgeweitet. Das Potenzial für Synergien zwischen Initiativen des öffentlichen und des privaten Sektors bei der Verfolgung von Viehbeständen scheint nicht vollständig erforscht und genutzt zu werden.
In den Projekten sollte auf Folgendes eingegangen werden:
- Ausarbeitung des Potenzials für die Generierung von Datensätzen durch die Entwicklung und Anwendung digitaler Lösungen zur Verfolgung von Viehbeständen.
- Ausarbeitung der Möglichkeiten zur Verknüpfung der Verfolgung mit Sensorinformationen, die Informationen über die Gesundheit (und das Wohlergehen) der Tiere liefern, unter Nutzung des Potenzials innovativer Technologien;
- Entwicklung von Konzepten für datengestützte Lösungen für den privaten und öffentlichen Sektor zur Verfolgung von Nutztieren und ihren Bedingungen (einschließlich geografischer Informationen) unter Berücksichtigung mehrerer möglicher Anwendungsfälle, wie z. B. Verwaltungszwecke und rechtliche Verpflichtungen, Kennzeichnung, Raubtier- und Schädlingsbekämpfung; diese Tätigkeit sollte eine Bewertung möglicher sozioökonomischer und ökologischer Auswirkungen umfassen, einschließlich des Potenzials zur Verringerung der Verwaltungskosten und zur politischen Überwachung, die durch die Nutzung der Datensätze erreicht werden könnten.
- Aufzeigen des Potenzials und Ausarbeitung von Konzepten für die Ausweitung datengestützter digitaler Lösungen für die Verfolgung von Viehbeständen auf EU-Ebene (und international).
- Zusammenführung der wichtigsten Interessenvertreter aus dem öffentlichen und privaten Bereich, um - unter anderem - Möglichkeiten zur Umsetzung der ermittelten datenbasierten und digitalen Lösungen sowie zur gemeinsamen Nutzung von Daten zu erkunden.
Die Projekte sollten bestehende und künftige Datenbanken/Register im Zusammenhang mit der Tierhaltung sowie (künftige) sektorspezifische und horizontale rechtliche Anforderungen in der EU berücksichtigen, auch im Bereich der digitalen und Datentechnologien. Von den Projekten wird erwartet, dass sie eine Bestandsaufnahme der Initiativen zur Verfolgung von Viehbeständen im privaten Bereich, auch in Drittländern, sowie der in anderen Sektoren/Bereichen verwendeten digitalen Verfolgungstechnologien vornehmen und die daraus gezogenen Lehren berücksichtigen. Die Projekte sollten Verbindungen zu anderen innovativen Technologien, wie der Genomik, und zu Anwendungsfällen, wie der Erfassung von Zuchtmerkmalen, untersuchen. Die Projekte sollten den Aspekt der Erschwinglichkeit digitaler Technologien sowie die potenziellen Auswirkungen der Viehverfolgung auf Erzeuger, Lebensmittelverarbeiter und Verbraucher berücksichtigen. Es wird empfohlen, Vertreter der öffentlichen Verwaltung aus allen EU-Mitgliedstaaten und der einschlägigen EU-Institutionen einzubeziehen sowie eine Verbindung zu/einen Austausch mit einschlägigen EU-finanzierten Projekten herzustellen, einschließlich Projekten, die im Rahmen von Horizont Europa und dem Programm Digitales Europa finanziert werden.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", dem Leitziel "Digitales Zeitalter" - insbesondere der EU-Datenstrategie - und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird ein erfolgreiches Projekt die Kapazitäten für das Verständnis, die Entwicklung und die Demonstration des Potenzials digitaler Technologien und von Datentechnologien für die Verfolgung von Tierbeständen im öffentlichen und privaten Bereich unterstützen. Es wird daher erwartet, dass es indirekt die Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung und der Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft, die Entwicklung innovativer Governance-Modelle und die Stärkung der Kapazitäten für die Umsetzung, Überwachung und Bewertung gemeinsamer politischer Maßnahmen durch Forschung und Innovation und durch die Vernetzung von Akteuren und relevanten Initiativen unterstützt.
Erwartete Ergebnisse
- Stärkung der nachhaltigen Tierhaltung durch Ausbau der Kapazitäten für die Generierung von tierhaltungsbezogenen Datensätzen (u. a. im Bereich Tiergesundheit und Krankheitsvorsorge);
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Transparenz der Lieferketten durch den Einsatz digitaler Technologien;
- Ausbau der Kapazitäten für die politische Überwachung und Bewertung in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Klima und nachhaltige Finanzen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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