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Call-Eckdaten
Open-Source-Lösungen für Edge-, Cloud- und Mixed-Model-Anwendungen zur Stärkung der Produktions- und Verwaltungskapazitäten in der Landwirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-13
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Digital- und Datentechnologien können die Nachhaltigkeitsleistung und die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors verbessern. Es gibt immer noch eine Reihe von Faktoren, die die Übernahme digitaler Technologien durch die Landwirte behindern. Dazu gehören die mangelnde Erschwinglichkeit digitaler Werkzeuge, fehlende digitale Fähigkeiten und mangelndes Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten, Skepsis gegenüber dem "Black-Box-Phänomen" digitaler Anwendungen und die fehlende Transparenz bei der Entwicklung von Algorithmen sowie die Gefahr von Anbieterbeschränkungen. Digitale Lösungen, die dem Open-Source-Prinzip folgen, können zu niedrigeren Preisen für digitale Anwendungen führen und die Transparenz bei der auf digitalen Anwendungen basierenden Produktionsberatung erhöhen.
Ein häufiges Hindernis für den Einsatz bestimmter digitaler Technologien in der Landwirtschaft, insbesondere in abgelegenen Gebieten, ist die schwache Konnektivität, die die volle Ausschöpfung ihres Potenzials behindert. Edge-Lösungen können Echtzeitanwendungen auch in Gebieten mit schwacher Konnektivität ermöglichen; sie können jedoch mit weniger und/oder anderen Eingabedaten betrieben werden, was möglicherweise zu einer anderen Leistung führt als Cloud-basierte Lösungen oder Lösungen, die einem gemischten Modell aus Edge- und Cloud-Komponenten folgen. Da die Datenspeicherung, -verarbeitung und -übertragung mit dem Energieverbrauch einhergeht, variiert auch die Gesamtumweltleistung der verschiedenen Modelle für digitale Anwendungen und wird auch von der Anzahl der Nutzer einer bestimmten Anwendung beeinflusst. Dieser Faktor kann die Wahl und/oder die Unterstützung für eine bestimmte digitale Anwendung in der Landwirtschaft beeinflussen.
Projekte sollten sich mit den folgenden Themen befassen:
- Entwicklung von Open-Source-basierten digitalen Anwendungen für Landwirte nach einem dualen und vergleichenden Ansatz mit Edge-, Cloud- und gemischten Lösungen unter Berücksichtigung des Potenzials fortgeschrittener Internet-of-Things (IoT)-Lösungen, wobei der Schwerpunkt auf (abgelegenen) Produktionsprozessen im Freien liegt, wo häufig eine schwache Konnektivität gegeben ist, sowie auf der Verringerung des Verwaltungsaufwands für Erzeuger (TRL 5-7).
- Entwicklung von Softwarelösungen nach dem Open-Source-Prinzip unter Einbeziehung von (semiprofessionellen) praxisnahen IT-Experten/Landwirten und Beratern mit fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten, um Erfahrungen aus der täglichen Arbeit zu nutzen und die Nutzerorientierung zu verbessern und die digitalen Kapazitäten im Sektor zu erhöhen (TRL 5-7).
- Vergleich der Leistungsfähigkeit von Edge- und Cloud-Lösungen in Bezug auf Effektivität, Effizienz und Energieleistung unter Berücksichtigung verschiedener biogeografischer und sozioökonomischer Rahmenbedingungen auf der Ebene von landwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsgemeinschaften auf regionaler und nationaler Ebene.
- Entwicklung einer Entscheidungshilfe, die sich insbesondere an politische Entscheidungsträger, landwirtschaftliche Berater, Landwirte und die öffentliche Verwaltung richtet und den Vergleich der Leistung von Edge-, Cloud- und gemischten modellbasierten Open-Source-Lösungen für die Landwirtschaft unter Berücksichtigung verschiedener sozioökonomischer und ökologischer Parameter, einschließlich der für ihren Einsatz erforderlichen Verwaltungskapazitäten, auf der Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs und der landwirtschaftlichen Gemeinschaft auf regionaler und nationaler Ebene erleichtert.
Projekte müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" verfolgen und eine Reihe von Akteuren einbeziehen, um sicherzustellen, dass das Wissen und die Bedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen, einschließlich Landwirten, landwirtschaftlichen Beratern, IT-Experten und Wissenschaftlern, angemessen berücksichtigt werden. Die Vorschläge sollten einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten. Dies ist insbesondere erforderlich, um ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit der entwickelten Anwendungen zu erreichen und begleitendes Schulungsmaterial für die verschiedenen Nutzergruppen zu entwickeln. Von den Projekten wird erwartet, dass sie die Ergebnisse anderer verwandter Projekte im Rahmen von Horizont 2020/Europa sowie anderer einschlägiger EU-finanzierter Projekte und Initiativen berücksichtigen. Bei der Untersuchung von Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirte sollten die Vorschläge Möglichkeiten zur Erleichterung der Berichtspflichten und zur Nutzung von Produktionsdaten für andere Prozesse entlang der Wertschöpfungskette, z. B. für die Vermarktung, in Betracht ziehen. Projekte werden nachdrücklich ermutigt, (sich entwickelnde) technische Lösungen und (künftige) Anforderungen im Bereich der Dateninteroperabilität und -austauschbarkeit zu berücksichtigen und zu einer verbesserten Interoperabilität beizutragen. Um von den Erfahrungen zu profitieren, die bei der Entwicklung digitaler Anwendungen im Rahmen dieses Themas gesammelt wurden, und um die Verbreitung der Nutzung der entwickelten digitalen Anwendungen zu fördern, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Einklang mit der Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher", der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2022 und dem Leitziel eines digitalen Zeitalters, insbesondere der europäischen Strategie für Daten, wird ein erfolgreiches Projekt zum Übergang zu einer fairen, gesunden und widerstandsfähigen Landwirtschaft beitragen. Es wird direkt und/oder indirekt zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung des Sektors und der Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft beitragen, indem es die weitere Einführung von Digital- und Datentechnologien als Schlüsselvoraussetzungen durch Forschung und Innovation unterstützt.
Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Nachhaltigkeitsleistung und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors sowie eine gestärkte Position der Erzeuger durch maßgeschneiderte digitale Open-Source-Lösungen;
- Vermehrte und verstärkte Nutzung digitaler Werkzeuge in Gebieten mit schwacher Konnektivität;
- Verbesserte Energiebilanz von datenbasierten Lösungen, die in der landwirtschaftlichen Produktion eingesetzt werden;
- Neue Ansätze für die Entwicklung von Software für die Landwirtschaft, die durch die Verarbeitung von Echtzeitdaten zur Verbesserung der betrieblichen Effektivität und Effizienz in diesem Sektor beitragen;
- Erleichterte Einführung digitaler Anwendungen für Landwirte und Akteure des Agrarsektors;
- Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, insbesondere für politische Entscheidungsträger, landwirtschaftliche Berater, Landwirte und die öffentliche Verwaltung.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen Rechtspersonen mit Sitz in nicht assoziierten Drittländern und/oder Regionen ausnahmsweise für eine Finanzierung durch die Union in Betracht.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen dem Multi-Akteurs-Konzept entsprechen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes auf den Seiten 21-23 des Arbeitsprogramms.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60.000,00 €.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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