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Call-Eckdaten
Verringerung der Beobachtungslücken im Bereich der Land-Meer-Schnittstelle
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-11
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 9.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen des Digitalen Zwillingsozeans (DTO) und des Reiseziels Erde (DestinE) ist die Entwicklung integrierter Beobachtungskapazitäten zwischen Land und Meer, in den Küstengebieten und darüber hinaus, notwendig, um Prioritäten anzugehen. Dazu können die Verringerung der Verschmutzung, der Schutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Vorhersage/Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels gehören, z. B. in Bezug auf Erosion, den Verlust von Land und Ökosystemen, Hitzewellen an Land und in den Küstengebieten, Versauerung, Sturmfluten, Überschwemmungen und Versalzung.
Call-Ziele
Zweckdienliche In-situ-Erdbeobachtungen sind für das Verständnis von Umweltsystemen und die Bewertung von Rückkopplungsschleifen/Auswirkungen an wichtigen Schnittstellen wie der Land-Meer-Schnittstelle in den Küstengebieten von wesentlicher Bedeutung. Insbesondere durch den Beitrag von Satellitendaten gibt es noch große Lücken, die es zu schließen gilt, um In-situ-Erdbeobachtungen aus dem terrestrischen und marinen Bereich zu integrieren. Die Kapazitäten zur Bewertung bereichsübergreifender Auswirkungen sowie zur Entwicklung und Validierung detaillierter Modelle und Vorhersageanwendungen an der Land-Meer-Grenze müssen ausgebaut werden.
Besondere Aufmerksamkeit sollte den Auswirkungen des Meeres auf die Küstengebiete (Verlust von Land, Lebensraum, Versalzung des Bodens usw.), dem seitlichen Fluss von Kohlenstoff von terrestrischen zu küstennahen Ökosystemen und den marinen Kohlenstoffvorräten an der Küste, den Lücken in den Beobachtungen und der Integration (Eignung von Beobachtungen an Land zur Messung der Auswirkungen auf See und umgekehrt) gewidmet werden.
Die Projekte sollten folgende Punkte behandeln:
- Bewertung der derzeitigen In-situ-Beobachtungskapazitäten und -protokolle für den terrestrischen und marinen Bereich, einschließlich der Hydrologie, mit Schwerpunkt auf den Küstengebieten und dem terrestrischen/hydrologischen Eintrag ins Meer (Deltas, Flusseintrag, landwirtschaftliche und andere Abflüsse usw.), einschließlich Fragen der räumlichen und zeitlichen Auflösung, Ermittlung wichtiger Lücken und Vorschläge für tragfähige, langfristige Konzepte zu deren Behebung;
- Entwicklung von Methoden, Instrumenten, Technologien und Prozessen, um die festgestellten Lücken im Anschluss an die Bewertung zu schließen und die integrierte Beobachtungskapazität in den Küstengebieten und an der Schnittstelle zwischen Land und Meer (einschließlich der hydrologischen Einträge) zu erhöhen. Diese Entwicklungen sollten auch dazu beitragen, die bestehenden Beobachtungsnetze zu modernisieren, zu verbessern und miteinander zu verbinden und erforderlichenfalls neue Kapazitäten zu schaffen;
- Entwicklung von Standards für die Interoperabilität zwischen terrestrischen und marinen Daten und Koordinierung bestehender Beobachtungsdienste und -netze (EMODnet, Copernicus, GEOSS, WISE, LUCAS, INSPIRE usw.) zur Förderung eines frei zugänglichen und ungehinderten Flusses von FAIR-Daten und zur Unterstützung der Erstellung von Datenprodukten an der Schnittstelle zwischen Land und Meer; Kombination von In-situ-Beobachtung vom Land und vom Meer aus mit Satellitenbeobachtung, um ansonsten nicht abgedeckte Lücken zu schließen;
- Verbesserung der Vorhersage- und Modellierungskapazitäten in den Küstengebieten, u. a. für die Vorhersage gefährlicher Ereignisse, die Bekämpfung des Verlusts von Lebensräumen und der biologischen Vielfalt, die Bewertung der lateralen Kohlenstoffflüsse über das Land-Ozean-Kontinuum, die Behandlung von Küstenproblemen wie Erosion, die Erkennung/Bestimmung/Bewältigung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten und extremer Ereignisse aufgrund des Klimawandels sowie die bessere Einbeziehung von Flussabflüssen in meeresbezogene Vorhersagen (einschließlich des Zuflusses von Kunststoffen und Nährstofffrachten über Flüsse und Ästuare);
- Entwicklung einer engen Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen Gemeinschaften (z. B. In-situ-Daten, satellitengestützte Beobachtungen) zur Gewährleistung der Datenkonsistenz, gegenseitigen Befruchtung und verbesserten Datenintegration.
Dieses Thema ist Teil einer Koordinierungsinitiative zwischen der ESA und der Europäischen Kommission zur Erdsystemwissenschaft. Die EG-ESA-Initiative zu den Erdsystemwissenschaften ermöglicht es der EG und der ESA, komplementäre Kooperationsprojekte zu unterstützen, die auf Seiten der EG über Horizont Europa und auf Seiten der ESA über das Programm FutureEO finanziert werden.
Die Antragsteller in diesem Bereich müssen mit dem ESA Ocean Science Cluster des FutureEO-Programms in Kontakt treten und in ihren Vorschlägen Maßnahmen vorsehen, die eine Koordinierung mit den einschlägigen ESA-Maßnahmen gewährleisten.
Eine Zusammenarbeit mit den einschlägigen bestehenden europäischen Forschungsinfrastrukturen (wie JERICO oder Danubius-RI) wird dringend empfohlen.
Es wird eine enge Zusammenarbeit erwartet, z. B. durch Vernetzung und Informationsaustausch mit einschlägigen Projekten und der HORIZON-MISSION-2021: "EU Public Infrastructure for the European Digital Twin Ocean" und der HORIZON-MISSION-2021-05-01: "Underlying models for the European Digital Twin Ocean".
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Der erfolgreiche Vorschlag wird einen Beitrag zu den Zielen des europäischen "Green Deal" leisten, einschließlich der Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und sich an ihn anzupassen, die Umweltverschmutzung zu bekämpfen und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen, indem Umweltbeobachtungen aufgenommen, integriert, weiterverwendet und genutzt werden.
Der erfolgreiche Vorschlag wird einen Beitrag zur europäischen Strategie für Daten, zur europäischen digitalen Strategie und zur Unterstützung von Destination Earth bei der Entwicklung von Digital Twins leisten. Er wird auch zu einem gestärkten Globalen Überwachungssystem für Erdbeobachtungssysteme (Global Earth Observation System of Systems, GEOSS) und zur Verbesserung der Daten- und Modellierungsdienste beitragen, die von europäischen Programmen wie Copernicus - Meeres-, Klima-, Land- und Notfalldienste und das Europäische Netz für Meeresbeobachtung und -daten (EMODnet) - bereitgestellt werden, und eine bessere Koordinierung mit den einschlägigen ESA-Aktivitäten im Rahmen der EG-ESA-Initiative für Erdsystemwissenschaften und insbesondere mit den Aktivitäten des ESA-Clusters für Meereswissenschaften gewährleisten.
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Erwartete Ergebnisse
- Verbesserte Verfügbarkeit von integrierten In-situ-Beobachtungen an der Schnittstelle zwischen Land und Meer, mit besonderem Schwerpunkt auf Flussmündungen, Ästuaren und Deltas in Europa;
- Verbesserte hydrologische, biogeochemische, ökologische und küstennahe Modellierung auf der Grundlage der Integration und Kombination dieser neuen Quellen von In-situ-Beobachtungen, Fernerkundungsdaten und deren Kombination an der Schnittstelle zwischen Land und Meer;
- Verstärkte Vernetzung zwischen den einschlägigen Beobachtungsgemeinschaften (in-situ, flugzeuggestützt, satellitengestützt, bürgerwissenschaftlich usw.) und Schulung der bürgerwissenschaftlichen Gemeinschaft im Hinblick auf die Beobachtung der Land-Meer-Grenzfläche unter Verwendung neu entwickelter kostengünstiger Instrumente;
- Verstärkte Koordinierung zwischen den Erdbeobachtungsgemeinschaften im Land- und im Meeresbereich, einschließlich der Hydrologie, sowie zwischen den Gemeinschaften der In-situ-Datenerfassung und der satellitengestützten Ozeanbeobachtung (z. B. Aktivitäten des ESA-Ozeanforschungsclusters) und bessere Integration der Beobachtungs- und Modellierungsgemeinschaften, die an küstennahen Anwendungen arbeiten, um die Konsistenz und die gegenseitige Validierung der verschiedenen Beobachtungsarten zu gewährleisten und die Komplementarität und die verbesserte Integration in fortgeschrittene Produkte und Informationen aus mehreren Quellen zu fördern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn die Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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