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Call-Eckdaten
Koordinierung und Unterstützung von Maßnahmen zur Steigerung der Synergien bei der Verbreitung und Nutzung von Klimabeobachtungen durch die Weltorganisation für Meteorologie und die ihr angeschlossenen Einrichtungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-9
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
23.03.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme (CSA) sollen die WMO, die ihr angeschlossenen Organisationen GCOS und IPCC sowie GEO in ihren gemeinsamen Bemühungen unterstützt werden, ein globales System für standardisierte, offene und interoperable Klimabeobachtungen einzurichten und diese so zu nutzen, dass sie den Gesellschaften und Bürgern der Welt als Dienste zur Verfügung stehen, um ihre Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.
Call-Ziele
Die WMO beherbergt das GEO-, das IPCC- und das GCOS-Sekretariat, bei denen es sich um Organisationen und gemeinsame Programme handelt, deren Tätigkeiten für die Durchführung von Klimamaßnahmen im Rahmen des europäischen Green Deal - insbesondere der Horizon Europe-Mission zur Klimaanpassung und Copernicus - von entscheidender Bedeutung sind, und in diesem Zusammenhang ist es äußerst wichtig, dass sich die EU auf gut abgestimmte Maßnahmen zwischen diesen Organisationen verlassen und von ihnen profitieren kann.
Die Tätigkeiten der WMO und der ihr angeschlossenen Gremien wie IPCC oder GCOS in Zusammenarbeit mit GEO sollten auch dazu beitragen, die Informationen bereitzustellen, die die einschlägigen Dienststellen der Europäischen Kommission für die Umsetzung ihrer klimabezogenen Politik benötigen.
Der CSA sollte zur Förderung der Entwicklung, Umsetzung und Verbesserung von Klimadiensten gemäß Artikel 7 des Übereinkommens von Paris beitragen, einschließlich Initiativen wie dem Globalen Rahmen für Klimadienste (GFCS), dem Copernicus-Klimadienst (C3S), dem Notfallmanagementdienst (CEMS) und dem Meeresdienst (CMEMS) sowie dem Globalen System der Erdbeobachtungssysteme und durch die herausragenden Beiträge des Copernicus-Programms zu GCOS und der Architektur für die Klimaüberwachung aus dem Weltraum und die Priorität des Engagements für den Klimawandel von GEO. Die CSA sollte insbesondere die jeweiligen Stärken und die Komplementarität der einzelnen Organisationen und Programme zu spezifischen Aspekten der globalen Klimabeobachtung aufzeigen und die Nutzung von Synergien unterstützen.
Das erfolgreiche Konsortium sollte an wissenschaftlichen Beiträgen zu hochrangigen klimabezogenen politischen Prozessen mitarbeiten, einschließlich zu Ereignissen mit großen Auswirkungen und den damit verbundenen Verlusten und Schäden und Maßnahmen zu deren Abwendung, zum Zustand des Klimas und der Atmosphäre, zum entstehenden Dialog über Ozean und Klimawandel im Rahmen der UNFCCC und zu wissenschaftsbasierten Anpassungs- und Minderungsstrategien.
Die CSA sollte in einer ersten Phase:
- eine Bestandsaufnahme der jeweiligen Arbeitsprogramme und Initiativen von GFCS, C3S, CEMS, CMEMS, GCOS und GEO vornehmen;
- übergreifende Prioritäten, Bereiche für eine weitere Zusammenarbeit und potenzielle Überschneidungen ermitteln;
- mindestens einen Syntheseworkshops an dem alle Partner und externen Experten teilnehmen, organisieren.
Die CSA sollte in einer zweiten Phase:
- einen konkreten Aktionsplan in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Sekretariaten der oben genannten Einrichtungen entwickeln;
- einen hochrangigen Führungsworkshop entwickeln, auf dem Entscheidungen und feste Verpflichtungen getroffen werden sollen. Dieser zweite und letzte Workshop sollte zeitgleich mit der GEO-Vollversammlung stattfinden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Ein erfolgreicher Vorschlag wird zur weiteren Einführung, Übernahme und Nutzung von Umweltbeobachtungsdaten und -produkten im Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal beitragen.
Erwartete Ergebnisse
- Verstärkte Zusammenarbeit und Komplementarität zwischen der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), der Group on Earth Observations (GEO), dem Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und dem Global Climate Observing System (GCOS) im Bereich der Klimabeobachtung.
- Analyse, Straffung und Schaffung von Synergien zwischen den Arbeitsprogrammen der oben genannten Gremien und mit den Zielen des Europäischen Green Deal.
- Förderung der Sammlung, Verbesserung, Verbreitung und Nutzung von Beobachtungen über das Klima, den Klimawandel und seine Auswirkungen aus operativen und Forschungsbeobachtungsnetzen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land sind in Ausnahmefällen förderfähig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(1046kB)
Kontakt
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